Angelika Hunger

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon seit Jahren ist bekannt, dass die Netznutzungsent
gelte in den Regionen der Bundesrepublik, die führend bei der Erzeugung regenerativer Energien sind, also im Osten und im Norden, um bis zu 50 % höher sind als im Rest des Landes. Eine Studie der TU Dresden gab gewissermaßen als Extremwerte an, dass die Entgelte in Düsseldorf bei 4,75 Cent pro Kilowattstunde und im Norden Brandenburgs bei 9,88 Cent pro Kilowattstunde liegen.
Die kürzlich erfolgte Ankündigung der Erhöhung der Netzentgelte um etwa 30 % durch 50 Hertz Transmission ist, denke ich, für uns alle keine Überraschung gewesen. Die Landesregierung erklärt ebenfalls seit Jahren, dass sie sich im Bund dafür einsetze, dass die Netzentgelte bundesweit angeglichen würden. Die Fraktionen hier haben das immer mitgetragen. Offensichtlich ist es im Bund bisher aber nicht mit wirklichem Erfolg passiert. Vielleicht war die Strategie falsch. Vielleicht war man zu halbherzig oder hat sich nicht mit anderen zusammengetan. Wenn sich jetzt die Wirtschaftsminister einig sind, dann ist das zumindest eine positive Entwicklung auf dieser Strecke.
Ich möchte nun auf Ihren konkreten Antrag eingehen, den Sie uns heute vorgelegt haben. Unter dem ersten Anstrich setzen Sie sich für die bundesweite Angleichung der Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene ein. Herr Minister Möllring hat es schon gesagt, dieser Ansatz findet sich auch im Weißbuch der Bundesregierung. Es heißt dort:
„In einem ersten Schritt soll daher ein einheitliches Entgelt für die Nutzung der Übertragungsnetze die Netzentgeltniveaus angleichen.“
Wir können also davon ausgehen, dass es eine Regelung in den Gesetzen geben wird, die jetzt für den Strommarkt vorbereitet werden, wenn auch sehr spät. Als ersten Schritt kann man dem auch zustimmen. Diesem Teil Ihres Antrages könnten wir also zustimmen.
Unsere Vorstellungen gehen aber durchaus weiter. Wir halten auch die Umlage der Kosten für notwendig, die im Verteilnetz entstehen; denn mehr als 90 % der Erneuerbare-Energien-Anlagen speisen auf dieser Ebene ein und haben dort erhebliche Neu- und Umbaukosten verursacht. Eine Angleichung der Netzentgelte darf dann aber nicht dazu führen, dass der Netzumbau West noch einmal durch die neuen Bundesländer bezahlt wird.
Es müssen Möglichkeiten gefunden werden, unsere bereits erbrachten Vorleistungen in Rechnung zu stellen.
Im Übrigen sollte man auch nicht vergessen, dass zur Angleichung bzw. Verringerung von Netzentgelten die ständige Überprüfung und Begrenzung der Befreiung von Netzentgeltzahlungen gehört.
Auch das gehört zur sozial gerechten Energiewende. Um noch einmal auf die Ankündigung von 50 Hertz einzugehen: die 30 % kommen bei vielen Unternehmen hier im Land gar nicht an. Insofern, Herr Thomas, sind Ihre Tränen für die Unternehmen, die so stark belastet wären, sicherlich nur begrenzt zu verstehen.
Dem zweiten Anstrich Ihres Antrags, in dem Sie sich mit den vermiedenen Netzgelten auseinandersetzen, möchte ich so nicht zustimmen. Das Weißbuch fasst deren Abschaffung für Neuanlagen ins Auge. Das scheint mir die realistischere Lösung zu sein. Im Übrigen würde die Abschaffung für die EEG-Anlagen bedeuten, dass dieses Entgelt, das nicht die Anlagenbetreiber bekommen, nicht auf das EEG-Konto eingezahlt würde. Damit könnte die EEG-Umlage steigen. Demgegenüber wären aber auch die Netznutzungskosten geringer. Welcher Effekt also letztlich erreicht würde, müsste man sich noch einmal genauer ansehen. Dass es für die KWK-Anlagen beibehalten wird, dafür würden wir uns allerdings auch einsetzen.
Ein kurzes Fazit: Am billigsten ist das Netz, das nicht gebaut werden muss. Wir werden uns auch weiter dafür einsetzen, einen Netzausbau nur in dem wirklich notwendigen Maß zuzulassen, mehr Möglichkeiten zur Nutzung des Stroms auf regionaler Ebene, zum Beispiel durch Speicherung oder stoffliche Umwandlung, zu nutzen und entsprechende Projekte im Land intensiver voranzutreiben.
Einen interessanten Ansatz hat dazu der Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik mit seinem zellulären Konzept vorgestellt. Es geht von einer Versorgungsstruktur aus, bei der in jeder Zelle, zum Beispiel einer Kommune, Energieerzeugung und -verbrauch durch ein intelligentes Kommunikationssystem ausbalanciert werden. Es geht dabei nicht nur um die reine Stromversorgung, sondern gerade um die Verknüpfung von Speichern, Anwendungen der Mobilität und dem Wärmemarkt. Einen höheren Bedarf oder Überschuss gleichen diese Zellen zunächst mit benachbarten Zellen aus.
Der VDE schätzt ein, dass der Bedarf für den überregionalen Stromtransport damit um etwa 45 % und damit natürlich auch der Leitungsausbau reduziert werden kann. Dieser Ansatz, der die Stärken der erneuerbaren Energien voll ausnutzt und damit auch neue zukunftsfähige Arbeitsplätze schafft, scheint mir der innovativere Ansatz zu sein gegenüber einer zentralen Netzausbaustrategie.
Ich bitte also darum, dass wir über die beiden Anstriche getrennt abstimmen. Dem einen könnten wir zustimmen. Zu dem anderen würden wir uns der Stimme enthalten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Stiftung Umwelt-, Natur- und Klimaschutz hat sich einen guten Namen bei der Förderung von Umwelt-, Natur- und Klimaschutzaufgaben gemacht. Ich finde ganz besonders die Aufgabe wichtig, Projekte zu fördern, die in Kitas, Schulen und Vereinen gerade Kindern und Jugendlichen Umweltbildung im besten Sinne ermöglichen. Die Verleihung des Umweltpreises, die in jedem Jahr stattfindet, hat die Vielfalt dieser Aktivitäten immer wieder gezeigt und damit auch intensiv für Öffentlichkeit gesorgt.
Auch die Trägerfunktion für das FÖJ, für das Freiwillige Ökologische Jahr, hat vielen jungen Menschen einen intensiveren Zugang zu Fragen des Naturschutzes eröffnet und sicherlich auch die Wahl von Berufs- oder Studienrichtungen beeinflusst. Seit einiger Zeit kümmert sich die Stiftung nun auch um die Entwicklung der Flächen des Grünen Bandes und des Nationalen Naturerbes. All das erfolgt völlig konform mit dem geltenden Stiftungsgesetz.
Allerdings ist zu bemerken, dass gerade die letztgenannte Aufgabe die Stiftung an ihre personellen Grenzen gebracht hat und dass auch die Erfüllung der anderen Aufgaben sowie die Verwaltungskosten aufgrund des geringen Zinsertrages des Stiftungskapitals eine gewisse Zitterpartie bleiben.
Der vorliegende Gesetzentwurf möchte es nun ermöglichen, die Aufgaben der Stiftung zu erweitern
und der Stiftung Aufgaben des Landes zu übertragen. Die ersten - das ist bereits gesagt worden - sind bereits vorgesehen und es wurden Mittel dafür in den Haushaltsplan des Landes eingestellt.
Grundsätzlich ist gegen eine weitere Profilierung der Stiftung nichts einzuwenden. Aber auch jetzt wären eine Zusammenarbeit mit dem Land und damit auch eine Ausweitung der Aufgaben nach § 2 Abs. 3 bereits möglich. Allerdings würde die Verantwortung dann immer beim Land bleiben.
Ich habe die Befürchtung, dass sich das Ministerium durch die jetzt gewählte Aufgabenübertragung einiger Aufgaben entledigen will, weil die personelle Decke dafür nicht mehr ausreicht. Daran, ob das durch die Stiftung abgefangen werden kann, habe ich doch so meine Zweifel. Deshalb sollten zumindest die geplanten Aufgaben klar im Gesetz formuliert werden.
Lassen Sie uns alles Weitere im Ausschuss besprechen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viele Umfragestatistiken belegen, dass Argrogentechnik in Deutschland auf wenig Zustimmung stößt. Die große Mehrheit lehnt gentechnisch veränderte Pflanzen ab. Die Gründe dafür sind vielfältig. Es
gibt ethische und gesundheitliche Bedenken. Naturschützer sehen die biologische Vielfalt gefährdet. DIE LINKE hat immer wieder die zunehmende Macht der Konzerne über das, was auf unseren Tellern landet, thematisiert und die Wahlfreiheit für die Verbraucher eingefordert.
In anderen Ländern wird Agrogentechnik weniger kritisch gesehen. Seit etwa fünf Jahren versucht man deshalb, einen Kompromiss in der europäischen Gesetzgebung zu finden, der den Ländern Anbauverbote ermöglichen soll. Unter maßgeblicher Beteiligung des Europaparlaments liegt nun seit Ende 2014 ein Vorschlag zur Richtlinienänderung vor, in dem das Recht der Länder auf Anbauverbote festgeschrieben ist. Es bleibt zu hoffen, dass Brüssel damit nicht die Erwartung hegt, dass nun die Zulassungsverfahren beschleunigt werden könnten, da ja eine nationale Ausstiegsklausel bestehe.
Die Bundesregierung bereitet zurzeit die Umsetzung dieser Änderung in deutsches Recht vor. Darüber ist von anderen schon berichtet worden. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag in der Drs. 18/3737 vom Januar 2015 gibt sie an, sie prüfe noch, ob sie ein bundesweites oder länderspezifisches Anbauverbot vorschlage. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich aber, wie es der Herr Minister bereits ausführte, sowohl die Agrar- als auch die Umweltministerkonferenz klar und ausdrücklich für eine bundesweite Lösung ausgesprochen.
Die Bundesregierung ist hierbei also offensichtlich auf dem Wege, gegen die Interessen der Bundesländer handeln zu wollen und damit den nationalen Flickenteppich zuzulassen. Deshalb würde ich dem im Antrag formulierten Auftrag an die Landesregierung, sich weiter für die bundesweite Verbotsregelung einzusetzen, zustimmen.
Es ist doch bekannt, dass nur möglichst großflächige Anbauverbote für gentechnikfreie Landwirtschaft und Imkerei die hohen Kosten zum Schutz vor Verunreinigung bei Ernte, Transport, Verarbeitung und Vermarktung zumindest minimieren können. Die rechtliche Zersplitterung dürfte neben anderen Klagegründen im Falle des Wirksamwerdens von TTIP das Einfallstor für Klagen weiter öffnen. Immerhin wäre damit die 16-fache Hoffnung auf Erfolg gegeben.
Meine Zustimmung findet auch der im letzten Absatz des Antrages geforderte Einsatz für eine bessere Risikobewertung im Zulassungsverfahren. Wir brauchen mehr vorsorgende, begleitende und kontrollierende Technikbewertungs- und Sicherheitsforschung, die unabhängig nur als öffentliche Forschung geleistet werden kann.
Der Antwort auf die Kleine Anfrage, die ich bereits ansprach, konnte ich entnehmen, dass im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Jahr 2015 gar kein Projekt zur Überwachung oder Erforschung von Gentechnikproblemen geplant ist. Im Bundesumweltministerium sind zumindest zwei Projekte geplant. Ich meine, das reicht nicht aus.
Lassen Sie Sie mich zum ersten Satz Ihres Antrages noch etwas sagen. Diese Formulierung hat für mich etwas von „Basta“ - damit wollen wir nichts mehr zu tun haben; darum kümmern wir uns nicht mehr. Gentechnik ist eine Risikotechnologie. Es geht dabei wirklich um viel, um mögliche irreversible Schäden an Umwelt und Gesundheit.
Deshalb brauchen wir viel mehr Diskussionen in der Gesellschaft, und nicht nur in Sachverständigengremien, wie wir mit diesen Risiken umgehen wollen. Menschen brauchen Informationen und Bildungsangebote, um sachkundig entscheiden zu können und nicht in Technologiefeindlichkeit, Maschinenstürmerei oder unbedarfte bedingungslose Befürwortung getrieben zu werden.
Diese Informationen werden auch immer wichtiger, da sich die Methoden der Gentechnik stets entwickeln. Mein Kollege hat vorhin gerade deutlich gemacht, dass viele gentechnische Veränderungen gar nicht mehr als solche erkannt werden können. Die Gesetzgebung muss immer wieder aktualisiert werden.
Eine umfassende Information, der Diskurs darüber und die Abwägung, wie man damit umgeht, ist in einer Gesellschaft, die durch Profitstreben und Verwertungsinteressen getrieben ist, nur durch außerparlamentarischen Druck, Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung durchsetzbar, und das auch nur begrenzt.
Ich denke, dass viele deshalb auch in dieses „Basta“ fliehen, weil sie meinen, ihre Werte anders nicht schützen zu können. Ich finde das schade, weil ich meine, dass man damit auch die Diskussion um die Chancen der Gentechnik abbricht. Ich kann es aber aus den vorher genannten Gründen des Nicht-gehört-, des Nicht-beachtet- und Nichtinformiert-Werdens verstehen. Ich werde aus diesen Gründen ihrem Antrag zustimmen, auch weil ich als Kernpunkt das Bemühen um das bundesweite Anbauverbot sehe.
Ich habe nur einen kleinen Änderungsantrag. In der Überschrift sollte zumindest die Agrogentechnik erwähnt werden; denn die anderen Bereiche haben wir heute gar nicht diskutiert.
Dem Alternativantrag kann man natürlich auch zustimmen. Es geht um diese Ausstiegsklausel als Kernpunkt; das ist kein Problem. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Budde, ich möchte genau wie Sie mit einem Blick in die Geschichte beginnen. Mitteldeutschland hat sich zu Beginn des letzten Jahrhunderts zu einem leistungsfähigen Industriegebiet entwickelt. Dabei nahm insbesondere die Chemie eine dominierende Rolle ein. Ich denke hierbei an Leuna, Buna und Bitterfeld.
Wissenschaftler und Praktiker entwickelten neue Technologien, die zum Teil heute noch in Benutzung sind, die Ammoniaksynthese oder auch die Kohlechemie, also beispielsweise die Kohlehydrierung.
Grundlage dafür war auch, dass mit der Braunkohle ein günstiger Energielieferant und ein Rohstoff vorhanden waren. In dieser Industrie entstanden hochwertige und geachtete Arbeitsplätze.
Obwohl auch damals nicht nur positive Folgen dieser Industrie zu spüren waren - Umsiedlungen, Umweltprobleme und gesundheitliche Beeinträchtigungen wurden auch damals sehr wohl wahrgenommen -, blieb doch der Stolz auf das, was diese Region leistete.
Dies ist bis heute in dieser Region lebendig und es trägt vielleicht zur Erklärung bei, warum sich der Strukturwandel so schwierig gestalten lässt. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass er im Jahr 1990 eben nicht freiwillig erlebt wurde und deshalb heute noch von vielen als persönliche Bedrohung empfunden wird.
Mit den Stilllegungen der Braunkohle- und Chemieindustrie in den Jahren um 1990 - das ist heute bereits mehrfach betont worden - hat die Region mehr als alle anderen einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen in der Bundesrepublik geleistet. Dies darf man in den Diskussionen um den Klimaschutz und die Energiewende nie außer Acht lassen.
Trotzdem müssen auch bei uns die Anstrengungen zum Klimaschutz fortgesetzt werden; denn mit einem pro Kopf CO2-Ausstoß von etwa 12 t pro Jahr ist Sachsen-Anhalt noch weit von dem Ziel entfernt, die globale Erwärmung möglichst auf 2° C zu begrenzen.
Im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung hat sie Ende 2014 verschiedene Handlungsfelder angeführt und entsprechend dafür einzusparende CO2-Emissionen festgelegt. Daraus resultierte auch das Diskussionspapier aus dem Wirtschaftsministerium, das hier zum Aufreger wurde.
Dies will eine zusätzliche Abgabe für CO2-Emissionen von älteren Kraftwerken mit besonders hohen spezifischen Emissionen. Diese Kraftwerke sollen in eigener betriebswirtschaftlicher Entscheidung und abhängig von der Marktsituation ihre Betriebsstunden einschränken und so zu einer Senkung der CO2-Emission beitragen. Das wäre im Prinzip eine Form der spezifischen nationalen Erhöhung des CO2-Emissionspreises. Wir wissen alle, dass dieser zurzeit im Keller ist.
Die Forderung nach einer sofortigen Plattmache der Braunkohleindustrie habe ich diesem Vorschlag nicht entnommen.
Dieser Vorschlag führte sofort zu einer massiven Ablehnung. Alle Kritiker betonen die Notwendigkeit der Energiewende und des Klimaschutzes, aber nicht hier, nicht jetzt und nicht so. Andere Vorschläge habe ich von Ihnen nicht gehört.
Dieses Papier ist als ein Diskussionspapier eingeführt worden. Inzwischen gibt es dazu Gesprächsrunden und wohl auch neue Vorschläge. Ende April sollen sich die Wirtschaftsminister wohl noch einmal mit diesem Thema beschäftigen.
Wir halten eine kategorische Ablehnung, wie Sie sie in Ihrem Antrag formuliert haben, für nicht zeitgemäß und erwarten, dass sich die Landesregierung an den Gesprächen hierzu beteiligt; denn trotz des ständig steigenden Anteils regenerativen Stroms boomt der Braunkohlestrom.
Die Kraftwerke laufen mit einer hohen Betriebsstundenzahl. Die Stromexporte wachsen. Diese Entwicklung ist nur deshalb möglich, weil der Handel mit den Emissionszertifikaten nicht wie geplant funktioniert und die CO2-Preise weit unter den erwarteten Werten liegen.
Deshalb wären Aktivitäten der Landesregierung und der Bundesregierung sehr wichtig, bei der EU für einen funktionierenden Emissionshandel oder ein CO2-Mindestpreis einzutreten, so wie Sie es in Ihrem Antrag formuliert haben.
Vor dem gerade beschriebenen Szenario des Braunkohlebooms scheint es uns schon bedenkenswert, über diesen nationalen Weg nachzudenken. Die Braunkohle ist in ihren Planungen vor einiger Zeit auch von höheren CO2-Preisen ausgegangen. Eine moderate Belastung wird sicher zu verringerten Aktivitäten führen. Eine langsame und stetige Abnahme der Rolle der Braunkohle war immer die Zielstellung der Energiewende. Dies könnte der Einstieg sein.
Wir wollen keinen sofortigen Abbruch. Dies haben wir immer formuliert, aber ein Einstieg muss irgendwann möglich werden.
Wenn Sie sich die Struktur dieser Kraftwerke ansehen, die dafür infrage kommen - sie sollen immer älter als 20 Jahre sein -, dann werden Sie feststellen, dass es überwiegend Kraftwerke sind, die sich gar nicht im Ostteil der Bundesrepublik be
finden, sondern im rheinischen Gebiet; denn diese sind zum Teil weitaus älter.
- Nicht alle.
- Richtig. Aber sie sind momentan noch nicht betroffen.
In die Diskussion sollte man auch die Frage nach der EU-Konformität dieser Emissionspreiserhöhung einbeziehen. Diese Frage haben Sie richtig gestellt. In Großbritannien ist ein fester Preis für alle Emittenten eingeführt worden. Dies lässt mich vermuten, dass spezifische Lösungen doch von der EU geduldet werden. Es ist aber richtig, dass diese Frage mit der EU noch einmal geklärt werden kann.
Natürlich kann man noch andere Vorschläge in die Diskussion um die Senkung der CO2-Emissionen einbringen. Wichtig wäre zum Beispiel eine Stabilisierung und intensivere Unterstützung der KWKKraftwerke, und zwar wesentlich mehr, als es jetzt geplant ist; denn es ist noch immer ein Rückgang des Betriebs dieser Kraftwerke zu verzeichnen.
Dies ist eine ganz schlimme Situation; denn gerade damit würden wir auch den Stadtwerken, also unseren regionalen Versorgern, helfen. An dieser Stelle sollte das Bundesministerium weit mehr tun, aber das muss man eben in Gesprächen klären. Deswegen kann man nicht sagen, dass man über irgendetwas nicht diskutieren will.
Man könnte sich auch an den Szenarien einer nachhaltigen Kraftwerksentwicklung aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2014 orientieren. Diese Studie hat die Möglichkeit der Stilllegung der ältesten, emissionsstärksten Kraftwerke untersucht. Diese befinden sich - ich sagte es bereits - überwiegend in Nordrhein-Westfalen. Hierbei wurde geprüft, ausschließlich Kraftwerke in NRW stillzulegen. Sie wissen selbst, dass dies politisch nicht durchsetzbar sein wird.
Sicherlich lassen sich auch in anderen Bausteinen der Energiewende zusätzliche Reserven für CO2-Emissionssenkungen finden, beispielhaft sind die Wärmeversorgung und die Mobilität zu nennen. Allerdings sind das Prozesse, die wir schon lange ein bisschen vor uns herschieben und bei denen wir einfach nicht so richtig aus der Knete kommen.
Leider ist die Energiewende zu sehr auf den Strom fixiert und lässt bisher auch zu wenig Stetigkeit und Konzept erkennen. Manchmal hat man
den Eindruck, dass es in dieser Bundesrepublik Deutschland 16 verschiedene Energiewenden gibt. Hinzu kommt die Europäische Energieunion. Dies alles unter einen Hut zu bringen, ist schon eine ziemliche Aufgabe. An dieser Stelle würde ich mir eine stringentere Haltung, auch in der Bundesregierung, wünschen.
Einige Beispiele für diese fehlende Stetigkeit: die schnellen Änderungen im EEG - auch die erneuerbaren Energien waren immer wieder von schnellen und plötzlichen Änderungen betroffen -, die abgebrochene Förderung in Bezug auf die Mobilität, wie die Förderung von Erdgaskraftwagen oder auch des Biodiesels. Dies alles sind Dinge, die man begonnen hat und bei denen es durchaus erfolgversprechende Ansätze gab, die dann aber nicht weitergeführt worden sind.
Diese Unstetigkeit erzeugt Unsicherheit und Unwillen zur Beteiligung an Veränderungen und lässt vor allem die Akzeptanz für diesen Prozess schwinden. Akzeptanz gewinnt die Energiewende, wo ihr Nutzen für eine Region spürbar wird, wo Kommunen Mitspracherechte bekommen, beispielsweise in der Anlagen- und Netzplanung, und wo kommunale Unternehmen, wie die Stadtwerke, eine Zukunft haben.
Für DIE LINKE bleibt: Die Energiewende ist weit mehr als die Stromversorgung aus neuen Quellen.
Sie greift in Industriestrukturen ein und sorgt für Ressourcenschutz; denn auch nachfolgende Generationen brauchen Rohstoffe wie die Kohle zum Leben. Dies ist verbunden mit dem Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Wir müssen uns dem Prozess stellen und ihn sozial begleiten. Eine Politik der Verdrängung und des Vor-sich-Herschiebens hilft niemandem.
Ich denke, dass es die Erdgaskraftwerke sind, die uns über die Wende begleiten sollten. Ich habe nicht die Befürchtung, dass man diese Kraftwerke in der Übergangsphase nicht betreiben kann, auch in dieser geopolitischen Situation. Wie sich diese geopolitische Situation gestaltet, haben wir an manchen Stellen in der Hand. Wir können sie mit Blick auf den Umgang mit unseren Nachbarn und Partnern beeinflussen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach diesen Äußerungen des Ministers möchte ich an Sie, Herr Erben, die Frage stellen: Meinen Sie wirklich, dass es dieses Antrages bedurft hat, um die Landesregierung im Bundesrat zur Unterstützung dieser Initiative aus Baden-Württemberg zu bewegen? - Ich hatte nicht den Eindruck. Ich meine, diese Türen standen bereits sperrangelweit offen. Ich kann mich also auch in meinen Bemerkungen relativ kurz halten.
Das Gefährdungspotenzial der Laser ist zwar erst durch die Blendattacken intensiv in den öffentlichen Fokus geraten, aber Laser sind auch im normalen Verbraucherbereich in den verschiedensten Verwendungen anzutreffen. Sie alle kennen die Laserpointer als verlängerten Messstrahl oder eben auch nur als Spielzeug. Für diese Zwecke ist eine Strahlungsleistung von 1 mW völlig ausreichend. Sofern diese Geräte diese Leistungs
grenze einhalten, erfüllen sie die Anforderung gemäß § 3 des Produktsicherungsgesetzes, nach dem nur Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen, die bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit oder die Gesundheit der Verwender nicht gefährden.
Verschiedene Aktivitäten zur Marktüberwachung - darüber ist vom Minister schon berichtet worden - haben gezeigt, dass doch ein erschreckend hoher Prozentsatz der Geräte Mängel aufweist. Das Problematische daran sind die wesentlich über 1 mW liegenden Strahlungsleistungen; denn diese Geräte sind es meist, die für die Blendattacken verwendet werden.
In der Auswertung dieses Marktüberwachungsprojektes wird aber auch darauf hingewiesen, dass die Geräte nach der Feststellung der Mängel von den Händlern problemlos aus dem Verkauf entfernt und nachweislich entsorgt wurden. Aus diesem Grund mussten keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Ich meine, dass dies den Schluss zulässt, dass mit dem Produktsicherheitsgesetz in Verbindung mit der technischen Spezifikation, in der auf die Leistungsgrenze von 1 mW und die entsprechende Kennzeichnungspflicht hingewiesen wird, sehr wohl auch jetzt eine rechtliche Handhabe zur Eindämmung nicht konformer Laser im Verkauf gegeben ist, zumindest in Deutschland; sonst hätte man wohl kaum Ordnungswidrigkeiten ins Auge fassen können. Allerdings erfordert dies immer einen Kontrolldruck durch die Behörden und damit Personal. Aber das ist ein anderes Problem.
Wir stimmen Ihrem Antrag zu, da er sein Hauptziel in einer verbindlichen Regelung in der EU sieht. Wir möchten aber anregen, die Frage der rechtlichen Einordnung in das Waffengesetz noch einmal zu prüfen und vielleicht auch Erkenntnisse anderer Länder zu analysieren. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Antwort auf meine mündliche Anfrage vom 14. November 2013 in der Drs. 6/2570 hatte Herr Minister Webel dargestellt, welche Verfahrensschritte noch zu realisieren sind, und eingeschätzt, dass eine Fertigstellung nicht vor 2017 zu erwarten sei. In einem Vor-Ort-Termin im Juli 2012 hatte er sich gegenüber den Bürgern und der Presse allerdings sehr optimistisch zu baldigen Realisierungsmöglichkeiten geäußert.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Realisierungsschritte sind im vergangenen Jahr gegangen worden?
Wann kann mit der Fertigstellung des Parkplatzes gerechnet werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Vorbereitung der heutigen Debatte habe ich mir unsere Debatte aus dem Jahr 2008, auf die der Antrag auch Bezug nimmt, zu diesem Konzept für Bildung für nachhaltige Entwicklung, das damals beschlossen wurde, noch einmal durchgelesen.
Ich muss durchaus selbstkritisch sagen - immerhin war es im Jahr 2008 -, dass wir seitdem dieses Thema nicht mehr so umfassend und tiefgehend im Plenum behandelt haben. Das heißt nicht, dass wir im Ausschuss Fragen der Finanzierung und Ähnliches nicht mehrfach behandelt hätten.
Die im Jahr 2008 geäußerten Hoffnungen und formulierten Zielstellungen, wie sich Bildung für nachhaltige Entwicklung entwickeln sollte, waren durchaus sehr anspruchsvoll und visionär. Darin steckten viele Hoffnungen. Deswegen finde ich es sinnvoll, heute bzw. mit dem Bericht eine Bilanz zu ziehen, was in der UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung erreicht wurde.
In dem vorliegenden Antrag wird in diesem Kontext, im Kontext der nachhaltigen Bildung, die Entwicklung der Umweltbildungseinrichtungen besonders in den Mittelpunkt gestellt.
Umweltbildung wird immer wichtiger, weil es dabei um Wissen um die wirklichen Lebensgrundlagen der Menschen geht. Ohne eine intakte Umwelt gibt es keine Luft zum Atmen und kein Wasser zum Trinken. Dieser so einfache Zusammenhang ist vielen in ihrer täglichen Lebenswirklichkeit nicht mehr bewusst. Auch deshalb ist die Arbeit der Umweltbildungszentren nicht hoch genug einzuschätzen.
Ich bin überzeugt, dass in allen Einrichtungen alle dort Tätigen mit viel Einsatz, Hingabe, Herzblut und Ideen ihre Arbeit tun, auch wenn sie - ich formuliere das einmal etwas optimistisch - nicht überall unter optimalen Bedingungen arbeiten.
Herr Weihrich hat vorhin über die Franzigmark berichtet. Das kann ich nur unterstreichen.
Mir erscheint aber die Aufmerksamkeit und der Stellenwert von Umweltbildung in den verschiedenen Regionen des Landes sehr unterschiedlich ausgeprägt zu sein. Ich glaube, wir haben im südlichen Teil Sachsen-Anhalts doch durchaus Nachholbedarf, gerade was die Zahl und die Qualität dieser Einrichtungen und die Möglichkeiten, sie zu betreiben, angeht. Ich kann hierbei noch einmal auf die Franzigmark verweisen.
Ich hoffe, dass in diesem Bericht auch zu solchen Disparitäten etwas gesagt werden wird.
Ich finde es besonders wichtig, dass der Bericht auch das Zusammenwirken mit den Schulen - ich meine nicht nur die allgemeinbildenden, sondern auch die Berufsschulen und sicherlich auch die Volkshochschulen - beleuchten soll. Mit den Volkshochschulen hätten wir durchaus auch eine andere Klientel erfasst, Herr Leimbach.
Ich meine, dass es hierbei noch ein deutliches Maß an Reserven gibt. Wir setzen zu oft auf einmalige Aktionstage oder Informationstage.
In vielen Fällen ist die Finanzierung ein Problem. Ich weiß, dass es Schulen schwerfällt, regelmäßig solche Angebote wahrzunehmen. Das betrifft zum Beispiel die Ökoschule. Ich beziehe mich wieder auf die Franzigmark; das ist meine Region. Es fällt den Schulen schwer, die Einrichtungen regelmäßig zu besuchen, weil zum Beispiel das Fahrgeld dafür fehlt oder die Betreuungskräfte dafür nicht vorhan
den sind. Ich glaube, dabei müssen wir Abhilfe schaffen.
Für mich ist auch wichtig, dass in dem Bericht die Darstellung der Zusammenarbeit mit anderen Ressorts vorgesehen ist, und bitte nicht nur finanziell.
Das Wissen um nachhaltiges, naturverträgliches, alternatives Wirtschaften und soziale Gerechtigkeit zu verbreiten, ist auch Angelegenheit des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums.
Die beantragte Ausschussüberweisung zeigt, dass sich damit auch die anderen Ausschüsse und nicht nur der Umweltausschuss beschäftigen sollen.
Herr Weihrich, Sie haben Recht, Umweltbildung kostet Geld. Ich sehe daher für uns alle die Aufgabe, in den kommenden Haushaltsberatungen dafür zu sorgen, dass wir unsere Erwartungen an die Umweltbildung auch finanziell untersetzen.
Wenn die ESF-Mittel für das Freiwillige Ökologische Jahr, das hier im Land eine wirkliche Erfolgsgeschichte ist, in den kommenden drei Jahren von ungefähr 574 000 € auf 290 000 € abgeschmolzen werden sollen und die Mittel für Umweltbildung von 795 000 € auf etwa 400 000 € sinken sollen, dann besteht Handlungsbedarf.
Die Zahlen können Sie bei Einzelplan 13 Titelgruppe 65 finden. Wir werden entsprechende Anträge vorbereiten. Ich bitte schon heute um Ihre Unterstützung.
Lassen Sie mich noch kurz auf unseren Änderungsantrag eingehen. Der Antrag der CDU und der SPD stellt auf eine Berichterstattung ab. Er fordert in einem Punkt auch die Darstellung der langfristigen Finanzierung.
Wir meinen, dass nicht nur die Höhe der eingestellten Mittel von Bedeutung ist. Ebenso ist die Sicherung des Abflusses wichtig. Das wird nach unserer Meinung entscheidend von der Gestaltung der Förderrichtlinien beeinflusst.
In der Liste der Ausgabenreste mussten wir bei Titelgruppe 95 feststellen, dass von gut 70 000 € an beantragten Ausgaberesten gut die Hälfte nicht bewilligt wurde und damit an den Gesamthaushalt zurückfloss, also nicht mehr für die Umweltbildung zur Verfügung steht. Dies sollte sich nicht wiederholen. Deshalb scheint uns eine Flexibilisierung der Richtlinie geboten.
Zum Änderungsantrag der GRÜNEN noch kurz: Auch Sie wollen eine Änderung der Förderrichtlinie, die eine mehrjährige Projektdurchführung sichern soll. Man muss sicherlich noch darüber diskutieren, welche Modalitäten notwendig sind. Wir würden das aber sehr begrüßen.
Die zweite Forderung nach der Sockelfinanzierung für die Umweltbildungszentren liegt wohl nicht mehr auf dem Tisch der Landesregierung. Sie hat uns ja den Haushalt für nächstes Jahr vorgelegt. Das müssen wir jetzt im Parlament mit den Änderungsanträgen regeln. Unsere Zustimmung dazu kann ich mir sehr gut vorstellen. - Danke schön.
Herr Minister, ich möchte wissen, wie viele Bundesländer das schon umgesetzt haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt sicherlich nicht allzu viel dazu zu sagen. Der Herr Minister hat gesagt, warum das passiert ist. Nach fünf Jahren, in denen diese Richtlinie bereits Geltung hat, wird sie jetzt bei uns umgesetzt. Nach meinen Recherchen im Netz habe ich noch nichts dazu gefunden, wer das umgesetzt hat.
- Sieben sind es, sehr gut. Damit sind wir immer noch in der Spitzengruppe. Wenn wir das bei den Richtlinien der EU immer so schaffen würden - - Ich hätte mir das bei der Natura und bei der Wasserrahmenrichtlinie auch gewünscht, muss ich sagen.
Aber zurück zu der Landesregulierungsbehörde. Die Konsequenz ist: Es ist nicht mehr eine Behörde im, sondern beim Wirtschaftsministerium. Es gibt keine Veränderungen in der Aufgabenerledigung, wohl auch nicht bei der Zahl des Personals. Allerdings hat es den positiven Effekt für das Wirtschaftsministerium, dass diese wenigen Personen zur Erfüllung seiner PEK-Quote beitragen können.
Im Ausschuss sollten wir uns mit noch offenen Fragen beschäftigen. Ich könnte mir vorstellen, dass wir über § 4 Abs. 1 sprechen, wonach der Landesregulierungsbehörde Haushaltsmittel in ausreichendem Umfang zugewiesen werden - ich weiß nicht, ob man das eventuell präzisieren kann -, oder über die personalrechtliche Situation.
Vielleicht sollte man auch einmal den Gedanken erörtern, eine solche Behörde gemeinsam mit Nachbarländern zu führen. Dem gestern von Herrn Schröder geäußerten Gedanken, die Geschäftsbesorgung durch die Bundesbehörde vornehmen zu lassen, würden wir nicht folgen wollen.
Weitere Einzelheiten sollten wir im Ausschuss besprechen. Wir würden der Überweisung des Gesetzentwurfes zustimmen.
Ich habe nur fünf Minuten. Da kann ich nur das vortragen, was ich vorhatte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor knapp einem Jahr haben wir zum ersten Mal über den dieser Beschlussempfehlung zugrunde liegenden Antrag debattiert. Er hatte die stärkere Orientierung am Klimaschutzgedanken zum Inhalt. Wir haben dazu gesagt: Na ja, uns gefällt nicht alles, aber wir können in verschiedenen Punkten mitgehen.
Damals ging es ja noch um den Entwurf des Landesenergiekonzeptes, der, wie die Stellungnahmen der Fachöffentlichkeit zeigten, wirklich überarbeitungsbedürftig war. Seit April 2014 - das ist schon gesagt worden - liegt das überarbeitete Konzept vor.
Ja, Herr Mormann, ich habe es gelobt; denn es ist zu spüren, dass man es überabeitet hat. Es sind verschiedene Aussagen und Zusammenhänge präzisiert und auch neue Aspekte aufgenommen worden. Ich habe hier immer gesagt: Die Aktivitäten der Lena zum Beispiel sind jetzt ordentlich darin erwähnt.
Dennoch bleiben nahezu alle Teile meiner früheren Kritikpunkte bestehen. Ich will sie nicht alle
wiederholen, aber zumindest auf einige noch einmal eingehen.
Erstens. Das Konzept bleibt häufig in der Beschreibung oder Bewertung der gegenwärtigen Situation stecken, formuliert daraus aber sehr oft nur unscharf Ziele, Wege und Akteure.
Ich möchte einige Beispiele anführen: Die Landesregierung wird fortlaufend die Senkung des Energieverbrauchs planen. - Ja, das kann man machen. Sogar ein Ziel ist angegeben; nur der Zeitpunkt fehlt, wann es erreicht werden soll.
Dann wird an die Wirtschaft appelliert, die Energieeffizienzpotenziale auszuschöpfen, oder angekündigt, mittel- oder langfristig Anreize bei der Fördermittelgabe zur Erreichung für Energieeffizienz zu setzen. - In diesem Zusammenhang frage ich mich: Wer wird es machen? Wann soll es passieren?
Oder das Land will eingehend die Nutzung der Solarpotenziale in den landeseigenen Liegenschaften prüfen. - Ich glaube, dieses Trauerspiel haben wir schon einmal durch. Wollen wir mal sehen, was daraus wird.
Auch andere Projekte werden benannt, aber eben auch oft ohne Ziele, Einspargrößen und Terminsetzungen. Das ist gut in den tabellarischen Übersichten am Ende des Konzepts nachvollziehbar.
Zweitens. Der Gestaltung der Stromversorgung wird immer noch der größte Platz eingeräumt, obwohl im Konzept dargestellt wird: Die Gestaltung des Gebäude- und Verkehrssektors soll die vorrangige energiepolitische Aufgabe sein.
Im Gebäudesektor ist die Lena nun schon aktiv. Aber an dieser Stelle braucht es insgesamt noch mehr Initiative; diese ist auch öffentlich spürbar zu machen. Mir scheint, dass gerade im Verkehrssektor noch zu viel über Fahrzeugdesign, aber zu wenig über Möglichkeiten zur Verkehrsvermeidung nachgedacht wird.
Drittens. Das Thema Klimaschutz wird im Kapitel Treibhausgasemissionen behandelt; dort wird auf den engen Zusammenhang mit dem Klimaschutzkonzept verwiesen. Auch auf die Kosten des Klimawandels wird verwiesen, die es doch wohl geraten sein lassen, den Klimaschutz nicht zu vernachlässigen.
Auch wird auf die CO2-Emissionen eingegangen, allerdings ohne festzustellen, dass sie nach den Stilllegungseffekten Anfang der 90er-Jahre auf einem nahezu konstanten Niveau sind.
Dazu passt sehr gut die Mitteilung des Statistischen Landesamtes: „Sachsen-Anhalt senkt die energiebedingten CO2-Emissionen seit 1990 um
die Hälfte.“ - Aber wie Sie alle auf dieser Grafik sehr gut erkennen können,
sind das die Senkungseffekte Anfang der 90erJahre. Danach findet sich eine fast konstante Linie. Also: Senkung von CO2-Emissionen? - Fehlanzeige!
Es wird auch erwähnt, dass Braunkohle die höchsten spezifischen CO2-Emissionen bei der Verbrennung hat. Das gesamte Konzept bezeichnet sie aber weiter als günstig, sicher und schwankt zwischen der Empfehlung der mittel- und langfristigen Nutzung.
Es gibt auch weiterhin keinen Ansatz im Konzept, ein Auslaufen der energetischen Nutzung zu begleiten. Man setzt hier auf den Emissionshandel, der das schon über den Preis regeln wird. Was mit dem Emissionshandel los ist, haben wir in der Anhörung deutlich gehört.
Fazit: Einen Handlungsdruck bezüglich des Klimawandels sehen die Konzeptverfasser offensichtlich nicht. Neben diesen Mängeln im Klimaschutzbestreben muss ich wieder auf die mangelnde Ausrichtung des Konzepts auf die regionale und bürgernah orientierte Energieversorgung verweisen.
Die Kombination von Strom- und Wärmeversorgung, regional mit verschiedenen Technologien, mit Erprobung von Speichervarianten - Frau Frederking ist eben darauf eingegangen, welche Aktivitäten anderswo in der Richtung bereits laufen -, geprägt von vielen Akteuren und von Bürgern und Kommunen - das ist für mich die Energielandschaft der Zukunft.
Diese finde ich in dem Konzept aber nach wie vor nicht. Allein die Erwähnung der vier Modellregionen reicht mir dabei nicht aus. Ich meine, wir müssen über die Inhalte des Konzepts im Gespräch bleiben.
Einer Beschlussempfehlung, die sich nur mit der Existenz eines Konzepts zufriedengibt, kann ich nicht zustimmen.
Deshalb bin ich auf die angekündigte Berichterstattung gespannt - interessant: im April 2016. Also die neue Berichterstattung wird bereits der neue Landtag bekommen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Minister sagte es schon. Der Antrag, der der Auslöser für die heutige Beschlussempfehlung war, ist mittlerweile eineinhalb Jahre alt. In dieser bewegten Zeit, in der sich in der Energiewirtschaft sehr viel getan hat, könnte man erwarten, dass er sich überlebt hat. Seine Forderungen sind aber nach wie vor aktuell, sodass ich fast versucht war, meine damalige Einbringungsrede heute zu wiederholen. Aber ich möchte doch lieber auf das schauen, was wir in dem Antrag gefordert haben
und was sich nun in der Beschlussempfehlung wiederfindet.
Eine sozial gestaltete Energiewende muss dafür sorgen, dass die Kosten für den Umbau der Energieversorgung von allen Schultern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit getragen werden. Das war das Grundanliegen unseres Antrags. Dieses Prinzip war schon im Jahr 2012 eklatant verletzt. Mehr als 2 000 Betriebe nutzten die weitgehende Befreiung von der EEG-Umlage. Sie verbrauchten zwar fast ein Fünftel des Stromes, zahlten aber nur 0,3 % der gesamten EEG-Umlage und sparten so etwa 4,7 Milliarden € an Kosten.
Wie sieht das heute aus? - Die Zahl der Branchen, die die Befreiung in Anspruch nehmen können, ist gewachsen. Die Zahl der Betriebe ist noch unklar. Die Befreiung ist etwas anders gestaffelt worden. Ob das wirklich die wohldosierte Belastung ergibt, die der Minister ansprach, kann man zurzeit schwer einschätzen.
Ich gehe aber davon aus, dass die Schieflage hinsichtlich der Belastung damit noch nicht beseitigt ist. Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass diese Frage in der Beschlussempfehlung noch einmal aufgegriffen wird und damit die Landesregierung zum Handeln in Berlin aufgefordert wird. Meine Befürchtung ist nur, dass es dafür inzwischen zu spät ist, wenn ich mir anschaue, wie weit die Verhandlungen dort gediehen sind.
Leider wird auch die zusätzliche Entlastung der Unternehmen, die von den sinkenden Strompreisen durch eine wachsende Einspeisung erneuerbarer Energien profitieren, dabei nicht thematisiert. Dabei wäre zum Beispiel durch die Wiedereinführung der Strompreisaufsicht zumindest für die Grundtarife eine Möglichkeit gegeben, um auch die Bürger als Stromkunden von den sinkenden Preisen profitieren zu lassen.
Auch das Eigenstromprivileg wird in der Beschlussempfehlung nicht thematisiert. Es hat aber wenig mit sozialer Gerechtigkeit zu tun, wenn diejenigen, die ihren selbst erzeugten erneuerbaren Strom selbst verbrauchen, dafür nun quasi eine Sonnensteuer zahlen müssen, die Eigennutzer fossiler Energien aber davon befreit sind. Auch hier würde ich mir den Einsatz der Landesregierung wünschen. Leider hat die Landesregierung in anderen Diskussionen aber mehrfach deutlich gemacht, dass sie sich für entsprechende Änderungen in Berlin nicht einsetzen wird.
Nun komme ich zu den zwei Punkten unseres damaligen Antrags, die sich in der Beschlussempfehlung eben nicht wiederfinden. Diese haben die Diskussion im Wirtschaftsausschuss aber nicht unwesentlich geprägt. Ihre Nichtaufnahme in die Beschlussempfehlung war auch der Grund
für unsere Ablehnung dieser Beschlussempfehlung.
Wir haben uns im ersten Punkt für ein verbindliches Verbot von Stromsperren eingesetzt, weil sich zeigt, dass viele Bürger trotz Sparsamkeit ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen können.
Ich möchte Sie einmal darauf hinweisen, dass der Hartz-IV-Satz jetzt 391 € beträgt. Davon sind 32,69 € für die Bezahlung der Stromkosten und für die Wohnungsinstandhaltung vorgesehen worden. Ein Singlehaushalt verbraucht aber bereits jetzt nur für Stromkosten einen Betrag von 39,42 €. Sie sehen also, schon jetzt besteht eine Differenz, die immer weiter wächst. Wir müssen Möglichkeiten finden, die gewährleisten, dass eine Abschaltung von Strom nicht mehr realisiert werden kann.
Wir hatten bereits im Jahr 2012 gut 300 000 Fälle in der Bundesrepublik, in denen diese Abschaltung stattgefunden hat. Das sind ungefähr 800 000 Betroffene. Ich möchte es noch einmal sagen: Es geht hierbei um eine Grundversorgung, es geht nicht um Luxusbedürfnisse, sondern nur um die Grundversorgung. Hierfür müssen in diesem reichen Land Lösungen gefunden werden.
Unter einem weiteren Punkt haben wir nach Lösungen für den Erwerb energieeffizienter Haushaltsgeräte für einkommensschwache Haushalte gesucht und Einmalzahlungen oder Abwrackprämien vorgeschlagen. Leider fand auch dies in der Beschlussempfehlung keine Resonanz.
Inzwischen wissen wir, dass das Bundesministerium für Umwelt eine sogenannte Abwrackprämie für Kühlschränke aufgelegt hat. Hartz-IV-Empfänger haben die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Geld für neue Kühlschränke zu bekommen. Ich finde, dass solche Anreizprogramme durchaus ihre Berechtigung haben und in einer Linie mit Förderprogrammen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, mit Förderprogrammen zur Installation von Speichern oder mit der Förderung der energetischen Sanierung von Eigenheimen stehen.
Abschließend möchte ich auf Nr. 3 der Beschlussempfehlung eingehen, mit der wieder der mittelfristige breite Energiemix zur Stabilisierung der Kosten beschworen wird.
Die EnviaM hat gemeinsam mit der Universität Leipzig nun schon zum dritten Mal eine Studie mit dem Titel „Energiewende Ost“ herausgegeben. Dazu sind Unternehmen und Haushalte befragt worden, 400 Unternehmen in Ostdeutschland und 1 650 Haushalte, ausdrücklich auch energieintensive Unternehmen. Eine Frage darin lautet: Braucht die Energiewende den Neubau von Kohle- und
Gaskraftwerken? - Im Jahr 2013 haben 63 % der Unternehmen auf diese Frage mit Ja geantwortet. Im Jahr 2014 waren es gerade einmal 32 %.
Ich lese das als ein Zeichen für das Zutrauen in die Leistungsfähigkeit erneuerbarer Energien. Es zeigt mir aber auch, dass wir die Diskussion um die Perspektive der Kohle und um die Zeit nach der Kohle weiterführen müssen. Auch das ist ein Aspekt der sozialen Energiewende. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Energiewende hat uns bereits im März 2014 hier im Plenum beschäftigt. Nach umfangreichen Abstimmungsrunden der Bundesregierung mit der Exekutive der Bundesländer ist der Entwurf zum EEG nunmehr in die parlamentarische Beratung gegangen.
Wir können also davon ausgehen, dass die Landesregierung ihre Wünsche längst im Gesetz hat verankern lassen. Leider war bisher wenig dazu zu erfahren. In der Dialogveranstaltung des Umweltministeriums war vage zu hören: Über den Termin des Inkrafttretens könnte man vielleicht noch einmal reden und auch Biogas müsse man sich noch einmal ansehen. Da eine Positionierung des Landes im Bundesrat noch möglich ist, können wir heute zumindest noch unsere Änderungswünsche äußern.
Ich möchte deshalb gleich zu unserem Änderungsantrag kommen. Er weicht in der Intention gar nicht sehr von dem Ursprungsantrag ab. Wir haben ihn etwas knapper und aus unserer Sicht klarer gefasst. Er stellt - das ist der eine Punkt - auf die soziale Flankierung der Energiewende ab. Das ist ein Punkt, der uns sehr wichtig ist und der in Ihrem Ursprungsantrag fehlt. Er fehlt genauso in dem Alternativantrag; aber dazu komme ich noch.
Dieser Punkt der sozialen Flankierung ist für uns sehr wichtig. Die Kosten der Energiewende müssen gerecht auf alle Schultern verteilt werden. Das passiert eben mit dieser EEG-Novelle nicht.
Die Industrierabatte bleiben nach den ersten Aussagen etwa in der gleichen Höhe, also bei 5 Milliarden €. Vielleicht wird es sogar noch etwas mehr; es wird nur ein wenig anders verteilt.
Wir fordern, dass ganz streng darauf geachtet wird, dass die Ausnahmekriterien - also technologisch bedingter hoher Energieverbrauch, internationaler Wettbewerb - nicht unterlaufen werden können und dass man diesen 15-Branchen-Katalog zur wesentlichen Grundlage bei der Auswahl der Firmen macht, die man rabattiert.
Zu den anderen Änderungsforderungen. Der Einspeisevorrang mit der entsprechenden Vergütung
schützt die Bürger, die kleinen Energiegenossenschaften und die kleinen Stadtwerke vor zusätzlichen Aufwendungen und Risiken, die bei der zwingenden Direktvermarktung anfallen würden. Natürlich soll die Option auf die Direktvermarktung erhalten bleiben. Aber dieser Schutz, dieses Grundprinzip des EEG, der Einspeisevorrang und die Vergütung, soll erhalten bleiben. Uns ist klar, dass es längst nicht mehr alle Anlagen betreffen wird. Aber diesen Teil der Anlagen möchten wir auf alle Fälle schützen.
Auch die Ausschreibung neuer Anlagen ab 2017 würde bei den Bürgeranlagen zu wesentlich höheren Risiken führen. Sie begünstigt die finanzstarken, großen Investoren.
Meine Fraktion im Bundestag hat dazu eine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, wie sie sich denn diese Einführung vorstellt, welche Erkenntnisse und Entscheidungen es dazu gibt, welche Modalitäten geplant sind. In der Antwort steht immerzu: Man prüft, man vergleicht; aber es gibt bisher keine belastbaren Ergebnisse dazu, wie man es wirklich gestalten will.
Wenn man auf einem solchen Erkenntnisstand ist, dann halte ich es für fragwürdig, so etwas in ein Gesetz zu schreiben. Denn sowohl die Ausschreibung als auch die zwingende Direktvermarktung werden zu Konzentrationsprozessen führen, die einer dezentralen Entwicklung bei der Energieversorgung in Bürgerhand entgegenstehen.
Die Deckelung des Zubaus von Wind- und Fotovoltaik widerspricht der rasanten Kostensenkung bei diesen beiden Energieformen und damit der Stabilisierung des Strompreises. Vielleicht kann man an der regionalen Verteilung ein bisschen dadurch ändern, dass man unterschiedliche Förderung an verschiedenen Standorten anbietet.
Die Einschränkungen bei der Förderung von Biogasanlagen werden damit begründet, dass die Energie zu teuer ist. Wir wollen schließlich nur noch - so steht es in dem Alternativantrag - kostengünstige Technologie.
Ich halte diesen Fokus für falsch. Das ist bereits gesagt worden. Gerade die Biogasanlagen bieten die Möglichkeit, eine ausgleichende Funktion beim fluktuierenden Wind- und Sonnenstrom wahrzunehmen. Genau diese Funktion muss durch die Förderung gestärkt werden.
Frau Budde sprach dabei über Bestandsanlagen. Natürlich ist die Frage, die Bestandsanlagen weiter zu schützen, sonnenklar. Aber die neue Ausrichtung soll das neue EEG sein. Das muss in Richtung dieses Anreizes gehen. Eine Deckelung wäre dann, wenn man die Orientierung auf Rest- und Abfallstoffe behält und das zwingend macht, nicht nötig. Diese Menge ist einfach begrenzt.
Thema Eigenstromverbrauch. Es hat schon etwas Widersinniges und widerspricht völlig dem klassischen Bild der Energiewende, wenn man den Eigenstromverbrauch, der in erneuerbaren Energien erzeugt wird, mit einer EEG-Umlage belegt. Das ist für mich nicht zu vermitteln. Wenn dieser solidarische Beitrag von allen eingefordert wird, dann muss er über den Beitrag zum Netz kommen. Aber der Eigenverbrauch muss frei bleiben.
Zu den sozialen Aspekten möchte ich die Strompreisaufsicht noch einmal nennen. Dazu hatte ich im März bereits Ausführungen gemacht. Diese Aufsicht würde im Übrigen deutlichen Einfluss auf den Strompreis nehmen. Das gilt auch für die Senkung der Stromsteuer, die Minister Herr Gabriel im Herbst 2013 selbst gefordert, aber nun nicht praktiziert hat.
Nun vielleicht noch eine kurze Bemerkung zu den Anträgen.
Ich muss doch wenigstens zum Alternativantrag sagen, warum wir ihn ablehnen werden. Im Punkt 1 möchten Sie, dass wir den Anteil der erneuerbaren Energien im Rahmen der Ausbauziele erhöhen. Ich denke, das wird nicht ausreichen. Der Klimaschutz ist heute mehrfach angeführt worden.
Konzentration auf kostengünstige Technologien: Nein, das kann es nicht sein. Ich muss mir die Technologien im Rahmen des Systems anschauen. Und die Netze - Der Minister hat es selbst gesagt: Wir haben steigende CO2-Mengen und wir haben steigende Kohlestrommengen im Netz. Das kann so nicht weitergehen.
Zum Punkt 10 möchte ich nur sagen: Angesichts der Befreiung der Kohlekraftwerke, die denen wohl 2,4 Milliarden € einbringen wird, wenn ich es richtig gelesen habe, und die das Land wesentlich angestoßen hat, vom Ziel einer gerechten Verteilung zu sprechen, die Sie anstreben,
und dann in der Begründung auch noch vom Schutz von Umwelt und Klima zu reden, halte ich ein bisschen für heuchlerisch. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Agro-Gentechnik beschäftigt uns meist dann, wenn es um die Zulassung einer neuen gentechnisch veränderten Nutzpflanze geht. Das ist heute aber nur indirekt der Fall. Es geht um die Produkte aus den Tieren, die mit solchen gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden.
Es ist bekannt, dass ein großer Teil der Bevölkerung gentechnisch veränderter Nahrung ablehnend oder zumindest skeptisch gegenübersteht. Deshalb ist auch für uns die Wahlfreiheit beim Kauf von Lebensmitteln und damit die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel unbedingt nötig.
Für Produkte, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden oder sie in bestimmten Konzentrationen enthalten, ist dies im europäischen und deutschen Recht bereits geregelt. Frau Frederking hatte das bereits gesagt.
Im Sinne der Transparenz hat sich meine Partei auch zu einer verbindlichen Kennzeichnungspflicht bei den Produkten bekannt, die aus oder von Tieren hergestellt werden, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden.
Uns ist das auch deshalb wichtig, weil damit präsent bleibt, wie groß die Menge und Verbreitung gentechnisch veränderten Futters bereits ist, und weil viele damit verbundene Probleme der Koexistenz natürlicher und gentechnisch veränderter Organismen ebenso im Fokus bleiben.
Zwar tritt so die Diskussion um die wirkliche Gesundheitsgefährdung durch diese Produkte ein wenig in den Hintergrund, uns sind aber ausdrücklich die Transparenz und die Wahlfreiheit der Bürger und Verbraucher wichtig.
Wir stimmen also Punkt 2 Ihres Antrages zu. Das ist auch ein wesentlicher Teil des Alternativantrags. Meines Wissens ist sogar im Koalitionsvertrag in Berlin die Absicht erklärt worden, dass
man sich um diese Kennzeichnung kümmern will. Dabei kann ein bisschen Rückenwind aus den Ländern sicherlich nicht schaden.
Nun zum Thema Honig. Das blendet der Alternativantrag leider wieder einmal völlig aus und das sollte man ihm nicht einfach durchgehen lassen. Ich möchte nicht den gesamten Gang der Dinge, wie der Honig in der EU behandelt wurde, wiederholen. Das hat Frau Frederking schon ziemlich deutlich dargestellt. Aber es wird deutlich, mit wie vielen Haken und Ösen man es beim Kampf um die Kennzeichnungspflicht zu tun hat. Es wird auch ziemlich deutlich, wie groß der Einfluss der Lobby ist, wie sehr dabei wirtschaftlich gedacht wird und dass dabei nicht unbedingt immer die Verbraucherinteressen im Mittelpunkt stehen.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Jahr 2011 entschieden, dass Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen wie eine Zutat im Honig zu behandeln ist, also nicht natürlicher Bestandteil des Honigs ist. Dieser Honig war entsprechend zu kennzeichnen. Das führte sofort zu intensiven Diskussionen um nicht vorhandene Messverfahren, um Bemessungsgrenzen dieses Pollens und um mögliche Handelshemmnisse sowie eine mögliche Verteuerung des Handels durch diese Kennzeichnungspflicht. Das führte sogar bis hin zu dem im Jahre 2012 unterbreiteten Kommissionsvorschlag, Pollen als natürlichen Bestandteil des Honigs zu sehen, um damit die lästige Kennzeichnungspflicht ad acta legen zu können.
Nun kann man sich sicherlich fragen, ob Genpollen wirklich natürlicher Bestandteil des Honigs ist. Die Konsequenzen aus diesem Kommissionsvorschlag hat Frau Frederking bereits genannt: Kanadischer Honig aus gentechnisch verändertem Raps würde einfach so im Regal stehen und die Verbraucher hätten eben nicht mehr ihre Wahlfreiheit.
Das kann für uns nicht im Sinne der Verbraucher sein. Für uns gilt klar: Wo Gentech-Pollen drin ist, muss das draufstehen.
Offensichtlich sah das der Umweltausschuss des EU-Parlaments Ende 2013 noch ähnlich und lehnte diesen Kommissionsvorschlag ab. Allerdings knickte der Umweltausschuss am 19. März 2014 ein und bestätigte den Kommissionsvorschlag.
Auf diese Verhältnisse in Brüssel bezog sich auch die Debatte im Bundestag, die heute schon angesprochen wurde und in deren Ergebnis der Antrag der GRÜNEN abgelehnt wurde, und zwar weil man meinte, die Messen in Brüssel seien sowieso gesungen - obwohl die Entscheidung des EU-Parlaments und die der EU-Agrarminister noch aussteht.
Obwohl klar ist, dass die Chance, die Entscheidung in Brüssel noch zu kippen, gering ist, werden wir Punkt 1 des Antrages der GRÜNEN zustimmen; denn wir sind der Meinung, dass es notwendig ist, an den Verbraucherrechten auf Wahlfreiheit und Transparenz festzuhalten und jede noch so kleine Chance zu nutzen, diese durchzusetzen.
Dass das Land sehr wohl in der Lage ist, darauf noch Einfluss zu nehmen, wird aus dem Alternativantrag deutlich. Sachsen-Anhalt wird in der Agrarministerkonferenz einen Antrag stellen, wird mit den Agrarministern sprechen. Warum kann man dann nicht auch noch einmal über den Honig verhandeln?
Deshalb lehnen wir den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen ab. Wir sind der Meinung, die Koalitionsfraktionen blenden dieses zugegebenermaßen schwierige Problem der Kennzeichnungspflicht von Honig mit Genpollen aus und verabschieden sich damit eigentlich auch ein bisschen vom Schutz der deutschen Imker. Und das ist nicht unsere Intention. - Danke.
Sie haben gesagt, dass Sie sich jetzt, zu diesem Zeitpunkt, zu den aufgeworfenen Fragen noch nicht äußern können. Können Sie dann in etwa den Zeitpunkt nennen, zu dem Sie uns darauf eine Antwort oder eine Einschätzung geben können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Stabile Netze sind für die Stromversorgung eines Industrielandes wie Deutschland von großer Bedeutung.
An sie werden in Zeiten der Energiewende mit schwankender Einspeisung aus vielen verschiedenen, räumlich verteilten Quellen ganz neue Anforderungen gestellt.
Viele, vielleicht sogar die meisten Netzanpassungsmaßnahmen finden öffentlich fast unbemerkt oder zumindest wenig spektakulär statt, betreffen sie doch das Niederspannungsnetz oder eben jetzt auch das Verteilnetz. Da wird es schon ein bißchen schwieriger. Herr Möllring hat ja bereits darauf hingewiesen, welcher Umfang des Ausbaus bzw. der Anpassung, möchte ich formulieren, auch hierbei im Lande noch vor uns steht.
Sollen aber die Übertragungsnetze ausgebaut werden, findet das weit mehr öffentliche Resonanz, ist doch der Eingriff in Landschaft, Eigentum und Lebensumfeld deutlicher spürbar. Damit taucht auch die Frage nach der Notwendigkeit und dem Umfang des Ausbaus auf.