Hans-Joachim Mewes
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Herr Wanzek, ich weiß natürlich, dass Sie Herr Grünert sind.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann an die Aktuelle Debatte anschließen und sagen, ja, wir brauchen eine starke Demokratie, die Vertrauen schafft. Das geschieht durch die aktive Mitarbeit und persönliche Mitgestaltung durch die Bürger.
Auf meinem Wahlplakat - das stelle ich im Hohen Haus erstmals der Öffentlichkeit vor - steht der Satz: Demokratie lebt von ihrer Mitgestaltung.
Herr Robra, haben Sie den Satz bei mir abgeschrieben? Sie haben ihn vorhin erwähnt.
Für mich, meine Damen und Herren, ist soziale Gerechtigkeit eine Grundvoraussetzung, um Menschen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu motivieren.
Demokratie muss für die Bürgerinnen und Bürger praktisch erlebbar sein. Eine Möglichkeit - wohlgemerkt: eine Möglichkeit, meine Damen und Herren - dazu ist die Petition.
Die Petition hat eine lange Geschichte. Bereits im antiken Rom hatte der Bürger das Recht, mit Problemen an die obersten Vertreter des Staates heranzutreten. Über die Jahrhunderte wurde das Petitionsrecht perfektioniert. Im 19. Jahrhundert wurde die Petition vermehrt als Mittel der politischen Auseinandersetzung genutzt. Mit der Weimarer Verfas
sung von 1919 war die Petition schließlich rechtlich in der Deutschen Verfassung verankert. Im Nationalsozialismus verlor die Petition an Bedeutung.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Petitionsrecht ein unveränderliches Grundrecht. Wer erinnert sich nicht an die Drohung der Bürgerinnen und Bürger in der DDR: „Ich mache jetzt aber mal eine Staatsratseingabe!“ - Stimmt, Herr Miesterfeldt, ja? - Dieser Satz bewirkte oft Wunder.
Eine Petition zeigt auch, dass Menschen Vertrauen zu uns Abgeordneten haben. Dieses Vertrauen gilt es zu rechtfertigen, und das jeden Tag. In keinem anderen Fachausschuss werden die Beschwerden unserer Bürgerinnen und Bürger so gebündelt vorgetragen. Aus diesem Fundus von Informationen ließe sich mit Sicherheit viel, viel mehr machen.
Nicht selten befassen wir uns früher als die Fachausschüsse mit Problemen, die die Menschen bewegen. Ich bin mir sicher, dass Schwachstellen in der Gesetzgebung früher und besser erkannt und beseitigt werden könnten; ich erinnere nur an die langen Diskussionen zum Rundfunkstaatsvertrag. Noch heute begleiten uns Petitionen zu dem Thema.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses sind näher dran am echten Leben, und genau das macht den Ausschuss so spannend. Normalerweise müsste jede Journalistin und jeder Journalist nach unseren Ausschusssitzungen Schlange vor unserer Tür stehen, um Neuigkeiten zu erfahren.
Aktuelles Beispiel sind die Nachzahlungsforderungen von Abwasserzweckverbänden. Gestern hatten wir dazu eine ausführliche Debatte. Aber seit Jahren befassen wir uns mit Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über das selbstherrliche Verhalten von Abwasserzweckverbänden.
Herr Minister Stahlknecht, wäre Ihnen bekannt gewesen, wie Abwasserzweckverbände arbeiten, dann wäre die Rolle rückwärts in der letzten Zeit nicht notwendig gewesen.
Ich habe hier noch eine Bemerkung zum Wahlkampf stehen, aber das haben wir bereits erledigt.
Meine Damen und Herren! Einige Zahlen zur Arbeit des Petitionsausschusses der sechsten Wahlperiode. In der Zeit vom 19. März 2011 bis zum 30. November 2015 sind rund 2 300 Petitionen eingegangen, davon rund 100 Sammelpetitionen mit insgesamt rund 370 000 Unterschriften, fünf Massenpetitionen mit 1 500 Unterschriften und 17 Mehrfachpetitionen mit fast 60 Unterschriften. Damit haben sich etwa 380 000 Bürger im Zeitraum von 2011 bis 2015 an den Petitionsausschuss gewandt. - Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist, dass die Abgeordneten im Petitionsausschuss erkannt haben, dass man sich auch im Wahlkreis mit Petitionen bekannter machen kann. Ich will drei Beispiele dafür nennen: Stopp der Grundschulschließungen, Wipperliese und Erhalt leistungsfähiger Universitäten.
33 Ortstermine wurden beschlossen und durchgeführt. Sechs Anhörungen fanden statt, davon fünf öffentlich und eine nichtöffentlich. Mit einer Anhörung und einem Ortsbesuch ist immer ein riesengroßer Arbeitsaufwand verbunden. Der Ausschuss führte drei nichtöffentliche Gespräche durch.
Meine Damen und Herren! Der Landtag der siebenten Wahlperiode ist natürlich frei in seiner Entscheidung, welche Ausschüsse er einrichten wird. Eines ist aber schon sicher: Der Petitionsausschuss ist wie in allen Landtagen - und damit in ganz Deutschland - ein absolutes Muss.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss hat sich nie als Kummerkasten verstanden, sondern immer als Eingangstor zum Landtag und als Brücke zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses müssen über Lebenserfahrungen verfügen und „Überzeugungstäter“ im Namen der Demokratie sein. Die Mitglieder der sechsten Wahlperiode waren Überzeugungstäter.
An dieser Stelle komme ich zum Schluss und möchte nochmals auf das aufmerksam machen, was Herr Wanzek vorhin erwähnte: Wir sollten der Stellung des Petitionsausschusses in der siebenten Wahlperiode einen anderen Rang geben. Ich habe darauf hingewiesen, dass Petitionen eine Fundgrube für parlamentarische Initiativen sind. Das sollte der nächste Landtag beachten.
Nochmals meinen herzlichen Dank an alle Mitglieder sowie an das Ausschusssekretariat, das mit seiner fleißigen Arbeit trotz oftmaliger Unterbesetzung ermöglicht hat, einen qualitativ vernünftigen Ausschuss zu führen. - Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat ist mein Denkansatz der gleiche wie der von Herrn Wagner. Allerdings sind meine Fragen andere. Ich wiederhole noch einmal den Denkansatz:
Für die nachschulische schultägliche Bildung und Betreuung sowie für die Bildung und Betreuung von Kindern mit geistiger Behinderung in den Ferien liegt nunmehr die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses dem Parlament als Beratungs- und Entscheidungsgrundlage vor.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann, durch wen und in welcher Weise werden die Förderschulen und die Eltern davon in Kenntnis gesetzt, dass für die Schülerinnen und Schüler ihrer Schule nach Bedarf Bildungs- und Betreuungsangebote in den Ferien zur Verfügung stehen?
2. Wann, durch wen und in welcher Weise wird der tatsächliche Bedarf der Eltern und Familien für die Bildung und Betreuung ihrer Kinder in den bevorstehenden Pfingstferien erhoben?