Carola Stauche
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Sehr verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, Berichterstattung zum Thüringer Kommunalabgabenübergangsgesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/5183 vom 04.05.09. Durch Beschluss des Landtags am 7. Mai 2009 ist der Gesetzentwurf federführend an den Innenausschuss überwiesen worden und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Der Innenausschuss hat diesen Gesetzentwurf in der 71. Sitzung am 29. Mai 2009 und in seiner 73. Sitzung am 28. Juli 2009 beraten. Es wurde ein schriftliches Anhörungs
verfahren durchgeführt. In der schriftlichen Anhörung haben dem Innenausschuss neun Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf der LINKEN vorgelegen. Die Mehrheit der Anzuhörenden hatte verfassungsrechtliche Bedenken, da der Verfassungsgerichtshof das Gesetz eigentlich für nichtig erklärt hatte. Es wurde darauf hingewiesen, dass in den Ausschüssen auch der Gesetzentwurf der CDU vorliege und dieser Gesetzentwurf der LINKEN der zwischenrechtlichen Regelung nicht bedürfe. In seiner 73. Sitzung am 28. Juli hat der federführende Innenausschuss mehrheitlich beschlossen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat sich in seiner 62. Sitzung am 5. August dieser Meinung angeschlossen. Danke.
Zur Berichterstattung der Anträge der Drucksachen 4/4652, 4/4665, 4/4938: Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, die Anträge wurden durch Beschlüsse des Landtags vom 3. April 2009 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat die Anträge in seiner 66. Sitzung am 13. Mai 2009 beraten.
Nun zur Berichterstattung und Beschlussfassung „Modulationsmittel in Thüringen vollständig verwenden“: Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mehrheitlich beschlossen, die Ablehnung der Nummern 2 und 3 des Antrags der Fraktion der SPD zu empfehlen.
Den Beschluss begründend wurde in der AusschussSitzung dargestellt, dass das Verfahren bezüglich der angesprochenen Modulationsmittel geklärt sei. Sie blieben im Lande. Ihre Verwendung und Kofinanzierung sei ebenfalls geklärt. Die antragstellende Fraktion, die SPD, zog den Antrag nicht zurück bzw. erklärte ihn für nicht erledigt. Die vier von der Landesregierung dargestellten Maßnahmen müssten aus Sicht der SPD-Fraktion noch untersetzt und über die Umsetzung noch beraten werden, auch was die Kofinanzierung beträfe. Nach den Ausführungen von Minister Dr. Sklenar, insbesondere zu den vier Maßnahmekomplexen Modulation, KULAP, AFB und Health-Check wurde durch die antragstellende Fraktion, die SPD, der Antrag zur Abstimmung gestellt. Das Abstimmungsergebnis wurde eben von mir benannt.
Berichterstattung zur wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen und Unterstützung der Betriebe nach dem Health-Check der laufenden Förderperiode: Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten hat mehrheitliche beschlossen, die Ablehnung der Nummer 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE zu empfehlen. Die Landesregierung ging im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, wie beim vorhergehenden Antrag schon beschrieben, auf das Vier-PunkteMaßnahmepaket ein. Anders als bei dem vorherigen Antrag seien zu diesem Antrag wesentliche Fragen noch nicht abschließend geklärt bzw. entschieden. In diesen Fragen sei man wesentlich von der endgültigen Entscheidung in Brüssel abhängig. Danach sei eine Entscheidung zu diesem Antrag in dieser
Fassung verfrüht. Eine mögliche Neufassung des Antrags wurde weder von der Fraktion DIE LINKE vorgelegt noch von der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgrund sich noch ständig ändernder Bedingungen aus Brüssel, die die wirtschaftliche Situation der landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen damit auch ständig ändernd beeinflussen. Deshalb wurde dieser Antrag nicht für sinnvoll angesehen. Die antragstellende Fraktion DIE LINKE stellte den am 02.12.2008 eingereichten Antrag in der Drucksache 4/4665 in unveränderter Fassung im Ergebnis der Ausschussberatung zur Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis wurde genannt, es wurde abgelehnt.
Jetzt die Berichterstattung für die Aussetzung der Besteuerung von Biokraftstoffen: Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mehrheitlich beschlossen, die Ablehnung des Antrags der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/4938 zu empfehlen. Minister Dr. Sklenar gab im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dazu einen aktuellen Sachstandsbericht, in dem es sowohl um die Roadmap für Biokraftstoffe als gemeinsamer Strategie der Automobilindustrie, Mineralölwirtschaft, der Landwirtschaft und des Bundesministeriums BMU und BMELV mit den zentralen Bestandteilen der schrittweisen Erhöhung der Biobeimischungsgrenzen für Biokraftstoffe sowie die Erreichung eines Anteils von Biokraftstoffen von insgesamt 20 Prozent am Gesamtkraftstoffverbrauch bis zum Jahre 2020 als auch um die Fragen der Besteuerung von Biokraftstoffen ging. Die parlamentarische Beratung dazu im Frühjahr dieses Jahres im Bundestag und im Bundesrat wurde dargestellt. Ebenso dargestellt wurden die Marktverhältnisse bei Kraftstoffen. Ein gesunkener Dieselpreis in Verbindung mit der Senkung der Steuern für Agrardiesel bei der Nutzung durch die Landwirtschaft erschwere zudem den Absatz von Biodiesel. Eine wesentliche Absatzchance werde darin gesehen, dass die Landwirtschaft selbst zum Hauptabnehmer und Nutzer von Biodiesel für den eigenen Fuhrpark werde. Es besteht eine berechtigte Sorge, dass Investitionen in Thüringer Biodieselproduktionsanlagen sich nicht mehr amortisieren. Die unterschiedlichen Auffassungen von Finanzpolitikern und landwirtschaftlichen Sprechern auf Bundesebene, denn dort liegt es, sind im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten benannt worden. Die Bundesebene sei auch die ausschließliche Ebene für die Lösung der Biodieselbesteuerung in Deutschland. Der Einsatz der Landesregierung auf Bundesebene, dass eine stufenweise Besteuerung auf reine, zertifizierte Biokraftstoffe aus heimischen Produkten ausgesetzt werde, sei nach Auffassung der Ausschussmehrheit stets gegeben gewesen und das Anliegen des Antrags schon als erfüllt anzusehen. Im Ergebnis wurde
ebenfalls dieser Antrag abgelehnt. Danke.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich war in der Klinik vor Ort. Ich habe mir das angeschaut und habe nachgefragt. Es ist eine private Klinik. Sie hatte einmal 110 Betten vorgehalten, von denen in der letzten Zeit nicht einmal mehr ein Drittel belegt wurde aus dem Grunde, so wurde es mir erklärt, weil zunehmend Diabetes ambulant behandelt wird. Es gibt zwei weitere Kliniken in Thüringen, die durchaus die Diabetes-Reha bewerkstelligen können. In Saalfeld wird es weiterhin gemacht, allerdings nur in Verbindung mit psychosomatischen Behandlungen wird weiterhin Diabetes behandelt. Diese Klinik hat in den letzten Jahren durch die geringe Belegung rote Zahlen geschrieben. Ich frage Sie, meine Damen und Herren, wollten Sie, dass die Klinik ganz zumacht, dann wäre die Klinik nämlich ganz weggefallen? Diese Klinik musste sich
umstellen und hat sich umgestellt und seitdem sie sich umgestellt hat, schreibt sie wieder schwarze Zahlen und die Betten sind wieder belegt. Ein privater Klinikbetreiber ist auch ein Unternehmer und ein Unternehmer muss schwarze Zahlen schreiben, sonst kann er nämlich seine Klinik nicht mehr halten, sonst kann er nämlich die Insolvenz anmelden und dichtmachen. Danke schön.
Sehr verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute Nachmittag schon über die Problematik diskutiert. Ich denke, deswegen …
Herr Kuschel, das habe ich nicht nötig. Ich rede auch so mit den Bürgern und ich rede auch mit den Kommunalvertretern. Ich weiß, was an der Basis los ist. Außerdem bin ich selbst Grundstücksbesitzer und weiß schon, was draußen vor sich geht. Sie brauchen keine Angst zu haben. Ich muss nicht rausgehen und muss noch Leute aufhetzen. Es ist einfach so.
Am 23. April 2009 hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof über die Änderung zum Thüringer Kommunalabgabengesetz vom 17.12.2004 entschieden. Die Änderung zur Abschaffung der Wasserbeiträge wurde bestätigt und der Teil zur Privilegierung, Freistellung von teilweise bebauten, unbebauten oder übergroßen Grundstücken wurde für nichtig erklärt. Die Landesregierung wurde beauftragt, eine Gesetzesänderung spätestens bis zum 31.12.2010 zu erlassen. Wir und natürlich auch die Landesregierung, sind daran interessiert. Die Auffassung von der Privilegierung muss bleiben, ich hoffe, Sie unterstützen uns dabei. Bei dem letzten Gesetzesbeschluss waren Sie alle nicht so überzeugt davon, aber ich denke, wir stehen dazu und wir wollen das auch beibehalten zusammen
mit der Landesregierung. Aber so, liebe Fraktion der LINKEN, wie Sie das anfassen, eine für nichtig erklärte Gesetzesänderung einfach mit einer geringfügigen Änderung wieder in Kraft zu setzen, denke ich, ist das nicht die Auffassung des Verfassungsgerichtshofs und das steht dem Urteil entgegen. Deshalb lassen Sie uns dieses Gesetz in Ruhe angehen und intensiv und gründlich vorbereiten. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir eine gute Regelung finden werden. Natürlich müssen wir dabei die Verjährung in den Verbänden beachten, aber, ich denke, das ist zu schaffen, vielleicht sogar dieses Jahr noch.
Die komplette Abschaffung der Abwasserbeiträge, wie Sie sie heute verlangt haben, ich denke, das kriegen wir einfach nicht in die Reihe.
Da gibt es mehrere Gründe dafür. Der erste Grund wäre, dass die Abwassergebühren ins Unermessliche steigen würden - und das wäre noch sehr viel schlimmer für alle Bürger - oder die Investitionen in den Verbänden sind gefährdet. Zu den Investitionen, Herr Kuschel, dass Sie heute so einfach herübergebracht haben, angeblich wegen unserer Politik haben die Abwasserverbände die riesigen Investitionen tätigen müssen, nein, Herr Kuschel, der Grund ist Ihr Rechtsvorgänger, die SED, die damals bis 1989 überhaupt nichts im Abwasserbereich getan hatte. Wir wissen alle, wie die Flüsse und Bäche damals aussahen, wie das Abwasser in die Flüsse und Bäche geleitet worden ist. Hier war ein Investitionsstau, der die hohen Investitionen notwendig machte und ich weiß nicht, ob wir die Investitionen abbrechen wollen und wieder solche verseuchten Flüsse und Bäche haben wollen in unserem Land. Ich denke nicht, denn das ist nicht unsere Intention.
Das ist noch die Frage.
Frau Taubert, noch einmal zu Ihrer Anmerkung, dass Sie Angst haben, dass die Zweckverbände jetzt den Bürgern die Nachforderungen sofort stellen und das Geld aus den Taschen ziehen. Ich kann hier nur sagen, jeder Kommunalvertreter, jeder Bürgermeister, der in den Zweckverbänden, in den Verbandsversammlungen sitzt, wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, dieses zu tun. Dann, das müssen wir auch sagen, gehören sie wirklich von ihren Bürgern abgewählt. Darauf müssen wir vor Ort achten, dass unsere Kommunalvertreter hier auch eine vernünftige
Politik mit uns gemeinsam tun und jetzt nicht überstürzt handeln, sondern die Sache mit uns gemeinsam in Ruhe angehen.
Ich danke. Wir werden natürlich den Gesetzentwurf ablehnen, weil er so nicht machbar ist. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Anlass des Vorstoßes der Linkspartei war ein Defizit bei der Einhaltung bzw. auch in Teilen ein Fehlen von hinreichenden Datenschutzvorschriften im Bereich von geschäftsmäßigem Handeln mit personenbezogenen Daten. Die Landesregierung hat im November-Plenum bereits den Sofortbericht zu diesem Thema gebracht. Das ist nun schon eine Weile her, aber wir haben uns zudem noch im Innenausschuss mit dem Gesetzentwurf befasst. Unabhängig von der hohen Bedeutung des Datenschutzes - dies war eine Übereinstimmung im Innenausschuss, aber auch die Einzige - ist die hier vorliegende Gesetzesinitiative der LINKEN das Papier
nicht wert, auf dem es steht. Das muss ich einfach mal so sagen.
Zum einen wird die Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Konzepts im Umgang mit Daten von Kunden gefordert, was unzweifelhaft nicht dem Einfluss dieses Hauses unterliegt. Zum anderen verlangt die Linkspartei ein gänzliches Verbot des kommerziellen Handels mit Kundendaten. Dies dürfte, wie die Landesregierung das in der vorangegangenen Plenardebatte bereits dargelegt hat, allerdings kaum mit dem Grundgesetz, mit dem Berufsfreiheitsgesetz vereinbar sein. Aber das sind wir ja gewöhnt von der Linkspartei, das passiert bei denen öfter. Ganz nebenbei würde DIE LINKE mit einem Totalverbot einer ganzen Branche die Luft abdrehen. Das könnten wir dann gleich im nächsten Nachtragshaushalt, den Sie immer fordern, mit einarbeiten.
Aber gehen wir zurück zum Thema: Verankerung im Grundgesetz - die Regelung in Artikel 2 (1) in Verbindung mit Artikel 1 (1) im Grundgesetz ist völlig ausreichend. Dies bestätigen Datenschützer, Juristen genauso wie Wissenschaftler, also hier sind sie sich alle einig.
Zu Punkt II.2 und II.3 kann ich nur sagen: Die Bundesregierung und hier insbesondere Minister Dr. Wolfgang Schäuble hat die für den Datenschutz zuständigen Institutionen aus Bund und Ländern zu einem Gespräch am 4. September 2008 eingeladen. Auf diesem Treffen wurden mit großer Übereinstimmung Eckpunkte zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen zum Datenschutz vereinbart. Am 10. Dezember 2008 wurde dann der auf der Grundlage der von den datenschutzzuständigen Institutionen aus Bund und Ländern im September vereinbarten Eckpunkte vom Bundesministerium des Innern erarbeitete Gesetzentwurf zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften vom Bundeskabinett beschlossen. Dieser Gesetzentwurf hatte das Ziel, die derzeit existierenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes im Bereich des Adresshandels transparenter zu gestalten. Die Verwendung personenbezogener Daten zum Zweck der Werbung, Markt- und Meinungsforschung sollen in Zukunft grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig sein. Dadurch werden die Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten und damit auch generell ihr Recht auf informelle Selbstbestimmung gestärkt.
Weiterhin wurde am 30. Juli 2008 beschlossen, dass bei Auskunftsdateien von privatwirtschaftlich geführten Unternehmen, wie z.B. die Schufa, bei denen
die Auskunft oftmals nicht nachvollziehbar war, das Informations- und Auskunftsrecht erweitert wurde und es jetzt ermöglicht wird, die fehlerhaften Daten zu korrigieren, um Missverständnisse aufzuklären. Des Weiteren gibt es Möglichkeiten auf freiwilliger Basis, dass Unternehmen ein Datenschutzaudit erwerben können. So weit zu den Maßnahmen.
Weitere Berichte über die Presse über sogenannte Datenschutzskandale schienen auch 2009 nicht abzureißen. Ich brauche hier nur die Namen zu nennen, die Sie alle kennen: Deutsche Bahn AG, Telekom, Siemens, Lidl. Deshalb hat im Februar 2009 Herr Minister Dr. Wolfgang Schäuble Herrn Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, den Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg sowie die Vertreter der Arbeitgeber und Gewerkschaften und den Bundesbeauftragten für Datenschutz zu einem Spitzengespräch zusammengerufen. Es arbeitet jetzt eine weitere Kommission an der weiteren Erweiterung des Datenschutzgesetzes. Deshalb sehen wir, dass dem Anliegen vollkommen Genüge getan ist. Wir wissen zwar alle, dass es wahrscheinlich in dieser Legislatur nichts mehr wird, wir wissen ja, wie Gesetzesvorlagen erarbeitet werden, welche Dauer das hat und dass wir das jetzt im Bundestag sicher nicht mehr durchbekommen. Aber, ich denke, hier liegt es an richtiger Stelle und hier wird es gut bearbeitet. Darauf vertrauen wir auch und deshalb die Ablehnung des Antrags der LINKEN. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, wir haben hier wieder mal einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, der wieder Bundesrecht betrifft. Da wir eigentlich alle wissen, dass wir hier keinerlei Kompetenz haben, wird die Landesregierung wieder gebeten, sich im Bundesrat für
dieses und jenes einzusetzen. Wie mit dem Schutz der minderjährigen Flüchtlinge in der Verwaltungspraxis in Thüringen umgegangen wird, scheint die Antragsteller dabei nicht so besonders zu interessieren, denn sonst hätte man sich mit dieser Frage an das Innenministerium gewandt und dort Auskunft erbeten. Aber nein, nach dem Motto „Herr Lehrer, ich weiß was“ wird wieder einfach eine Antwort auf eine parlamentarische Frage der Bundesregierung genutzt, um diese hier bei uns im Landtag zu thematisieren. Ich weiß, dass man mir jetzt wieder unterstellt, dass wir das Thema nicht hinreichend würdigen, aber wir täten besser daran, unsere Zeit und Arbeitskraft auf die Themen zu konzentrieren, für die wir auch im Gesetzgebungsverfahren Zuständigkeit haben.
Zur Tatsache, dass in Thüringen selbstverständlich auch minderjährige Flüchtlinge gut und sicher untergebracht sind, wird sicher das Innenministerium uns noch was sagen. Die Kollegin hat es ja gerade gesagt, wir haben in Thüringen derzeit sechs minderjährige männliche Flüchtlinge, von denen zurzeit fünf auf die Landkreise verteilt sind. Dort wird sicher auch kontrolliert, dass sie dort eine gute soziale Betreuung erhalten. Wir werden deshalb diesen Antrag ablehnen, weil wir nicht dafür zuständig sind. Aber wenn Sie möchten, ich nehme das Problem im Herbst gern mit in den Bundestag. Danke.
Herr Kuschel, Ihnen ist aber bekannt, dass Wasser/Abwasseraufgaben Aufgaben der Kommune sind?
Sie wissen auch, wer das wollte, dass die großen Zweckverbände aufgelöst werden und dass die kleinen entstanden sind? Sie wissen, dass es nicht Sache der Landesregierung war, sondern Sache der Kommune, ist das richtig?
Das wissen Sie nicht mehr? Gut, ich weiß, Sie haben manchmal ein schwieriges Gedächtnis in die Vergangenheit.
Noch eine Frage...
Sie wissen aber, dass die Gemeinden schon in Verantwortung stehen und dass dort schon Bürgerversammlungen gemacht werden und dass über diese
Sachen die Gemeinderäte und Bürgermeister entscheiden? Das muss ich Ihnen, glaube ich, nicht sagen.
Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, ich werde nicht viel dazu sagen, alles Sachliche und Fachliche wurde in der letzten Beratung gesagt. Man muss ja hier nicht ständig die parlamentarischen Beratungen aufhalten, indem man alles doppelt, dreifach und vierfach sagt.
Wir werden das Gesetz ablehnen, wie schon letztens gesagt, da die Regelung von Vorgaben des Bundes abweicht. Nach § 53 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz sind Asylbewerber in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen; die Abweichung davon ist möglich, denn es wird in Thüringen in den kreisfreien Städten und den Kreisen praktiziert und deshalb ist hier keine Änderung notwendig. Ich mache auch noch einmal darauf aufmerksam, dass wir hier in Deutschland selbstverständlich den Asylbewerbern und Flüchtlingen, die politisch verfolgt sind, Unterkunft geben werden und müssen und auch wollen, wir uns aber die Ressourcen bewahren müssen. Es gibt ja unterschiedliche Asylbewerber; es gibt auch Wirtschaftsflüchtlinge, die wir hier in Deutschland dann ablehnen. Wenn wir die alle hier aufnehmen und ihnen allen die gleichen Lebensbedingungen wie jedem Deutschen bieten, würde das einfach den Staat und damit den Geldbeutel des Bürgers überfordern. Deshalb bewahren wir uns die Ressourcen für die, die es wirklich notwendig haben. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Danke.
Sie wissen aber, Frau Berninger, dass 80 Prozent der Asylbewerberanträge abgelehnt werden. Geben Sie mir da recht, dass das so ist?
Weil Sie für alle Einzelunterkünfte fordern und wir gesagt haben, man muss die Asylverfahren abwarten.
Ja, das weiß ich, dass Sie das nicht verstehen. Aber ich wollte Ihnen nur sagen, ich habe die Lösung in meiner Rede …
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren, zum TOP 7 a, dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Drucksache 4/4564, ist kurz zu sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften möglichst ausschließen, da in derartigen Unterkünften - kurz gesagt - es unzumutbar sei zu leben. Das ist eine Forderung, die nebenbei von den Vorgaben des Bundes abweicht; gemäß § 53 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes sind Asylbewerber in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Das ist ein Bundesgesetz, meine Damen und Herren. Wer Verwaltungsrecht kennt, weiß, dass höheres Recht das niedere Recht bricht. Außerdem wäre das unbezahlbar.
Meine Damen und Herren, besonders von den LINKEN, Sie verwechseln immer ein bisschen was oder werfen alles wie üblich in einen Topf. Es gibt Asylbebewerber, die schon ein Aufenthaltsrecht haben, und es gibt aber Asylbewerber, die noch kein Aufenthaltsrecht haben, und Sie sagen, wir sollen sie integrieren und ihnen Teilhabe an der Gesellschaft geben. Meine Damen und Herren, wenn sie kein Aufenthaltsrecht haben und nach einem halben oder einem Dreivierteljahr oder nach einem Jahr wieder aus Deutschland rausmüssen, den Leuten fällt es doppelt und dreifach schwer. Das wissen wir. Sie müssen dazu auch untergebracht werden und menschlich untergebracht werden, das ist auch unser Ansinnen, und sie müssen auch sozial betreut wer
den. Aber nicht jeder hat das Recht, hier in Deutschland ein Aufenthaltsrecht zu bekommen, der als Asylbewerber kommt. Das wissen wir doch ganz genau. Ich glaube, ich habe es hier schon einmal gesagt, wir in Deutschland retten nicht die ganze Welt. Wir müssen denen helfen, die es wirklich notwendig haben, die hier wirklich auch ein Aufenthaltsrecht bekommen, weil sie Verfolgte sind und unter unwürdigen menschlichen Bedingungen leben. Für die müssen wir unsere Ressourcen bewahren, dass wir denen auch wirklich helfen können. Das ist ganz wichtig.
Deshalb werden wir diese Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ablehnen.
Zu TOP 7 b will ich nichts sagen, da haben wir eine andere Rednerin, aber zu TOP 7 c, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4521. Die Fraktion DIE LINKE will durch die Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sowie durch zahlreiche Maßnahmen und Initiativen im Bereich der Flüchtlingspolitik die Situation der im Lande lebenden Flüchtlinge verbessern. Das ist ein lobenswertes Ansehen, das sehen wir genauso, aber Ihr Weg ist einfach falsch. Insbesondere widersprechen wir in dieser Maßnahme, da diese Maßnahme nicht den Intentionen des Bundesgesetzgebers entspricht. Dies gilt sowohl für die Förderung des Erlasses einer Rechtsverordnung mit dem Inhalt, ein Aufenthaltsrecht der Asylbewerber in ganz Thüringen zu etablieren, als auch für die geforderte Aufweichung der Erlaubnis der Bestände zum Verlassen des Freistaats Thüringen, die faktisch eine Freizügigkeit von Asylbewerbern in der ganzen Bundesrepublik bedeuten würde. Wir wissen schon heute, was wir für Probleme mit Flüchtlingen haben, die illegal ihren Aufenthalt verlassen und nie wieder in Deutschland gefunden werden, die irgendwo untertauchen, Schwarzarbeiter sind, sich schwarz hier aufhalten. Wir kennen alle die Probleme und das müssen wir nicht noch unterstützen.
Meine Fraktion widerspricht auch der von Ihnen geforderten Gleichbehandlung von Asylbewerbern mit den anderen anerkannten Flüchtlingen, denn sonst ist das ganze System nicht mehr bezahlbar, wenn wir alle gleich behandeln, die Asylbewerber und auch die anerkannten Flüchtlinge. Dann werden wir irgendwann nicht mehr genügend Geld haben, um wirklich die notwendigen Flüchtlinge hier unterzubringen, die wirklich untergebracht werden müssen. Deshalb gibt es nach Vorgabe des Bundes natürlich auch gewisse Einschränkungen für die Asylbewerber für medizinische Leistungen.
Ihre Wünsch-Dir-Was-Liste geht bei Ihnen aber immer so weiter. Das sind wir ja von Ihnen schon
gewohnt, in allen Anträgen nur Wünsch-Dir-WasListen. Es wird gefordert, die Zahl der von Thüringen aufzunehmenden Flüchtlinge und Asylbewerber künftig nicht mehr auf der Grundlage der jeweiligen Bevölkerungszahl der Landkreise und kreisfreien Städte zu bemessen, sondern eine Verteilung unter Berücksichtigung der regionalen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, wer soll das entscheiden? Wie ist das überhaupt praktikabel, haben Sie schon einen Katalog erstellt, wie das gehen soll oder wie auch immer? Wir wollen Bürokratieabbau.
Ja, natürlich, wir praktizieren das ja auch.
Wir sollen auf soziale und familiäre Aspekte Rücksicht nehmen. Ich weiß nicht, wie das gehen soll, ich weiß es nicht. Außerdem, wo bleibt die Planungssicherheit für die Kommunen, wenn heute mal 10 Asylbewerber da sind und morgen auf einmal 100. Wer soll die Planung vornehmen? Wer soll die Abwägungen entscheiden? Soll da ein Kreistag darüber entscheiden, soll die Landesregierung darüber entscheiden, sollen Beamte darüber entscheiden? Wer soll denn darüber entscheiden? Ich denke, dass der Schlüssel in Ordnung ist. Sie haben in Ihrem Antrag viele Fragen und keine Antworten. Ihr gesamter Gesetzentwurf und Ihr gesamter Antrag ist unausgegoren, unbezahlbar, aber mal wieder populistische Forderungen in Größenordnungen. Wir haben deshalb, weil wir schon wissen, dass es Probleme an der Basis gibt, das haben wir auch so erkannt, da die Landkreise oder verschiedene Beamte auch manche Regelungen unterschiedlich auslegen, einen Alternativantrag gestellt und den werden wir auch hier vortragen und dem werden wir auch zustimmen. Hier wird die Landesregierung gebeten, verbindliche Mindeststandards für die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte vorzuschreiben, dass nicht jeder Landkreis macht, was er will und wie er es will und vielleicht dabei noch Geld gutmacht. Die bekommen eine genügende Finanzausstattung von uns und dieses Geld haben sie auch für diese Aufgabe zu verwenden.
Wir bitten die Landesregierung weiterhin, sich darum zu kümmern, vor Ort zu kontrollieren, dass die Migranten und Flüchtlinge ordentlich sozial betreut werden, denn das brauchen sie wirklich, und auch besonders die Bedürfnisse von Familien bei der Unterbringung zu berücksichtigen. Danke, meine
Damen und Herren.
Frau Leukefeld, erklären Sie mir mal, dass eine Ärztin aus Russland hier Asylbewerber ist. Wie kommt das? Das tut mir leid, das kann ich nicht so richtig nachvollziehen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, die in jüngster Zeit bekannt gewordenen Vorkommnisse, wir haben sie alle erlebt, haben uns alle etwas aufgeschreckt. Das geschäftsmäßige Handeln mit personenbezogenen Daten ist uns allen etwas in die Glieder gefahren. Aber ich denke auch, das Problem ist durchaus sofort bei der Bundesregierung angekommen. Denn am 4. September 2008 fand ein Treffen aller Datenschützer, zuständigen Institutionen aus Bund und Ländern statt. Hier wurden schon wesentliche Punkte zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen vereinbart. Ich will sie hier noch mal kurz nennen, sie wurden heute schon genannt: Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs, das heißt, Adresshandel darf künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Einführung eines gesetzlichen Kupplungsverbotes, das heißt, die Erbringung einer Leistung darf künftig nicht mehr ohne zwingendes Erfordernis an die Preisgabe personenbezogener Daten geknüpft werden. Die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht sollen erweitert werden. Wir halten das auch für dringend nötig. Es sollen Möglichkeiten zur Abschöpfung unrechtmäßiger Gewinne aus illegalen Datenverwendungen geschaffen werden. Darüber hinaus, das wurde heute auch schon berichtet, gibt es eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz, die sich diesem Thema widmet, um im Bereich der den Ländern obliegenden Regelung ein Höchstmaß an Übereinstimmung zu erzielen. Zudem werden Verbesserungsmöglichkeiten in der Vollzugspraxis der Datenschutzaufsicht geprüft. Alle regelungsbedürftigen Punkte sollen in dem Artikelgesetz wohl spätestens Ende November 2008, wenn ich es richtig verstanden habe, dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ich denke, die notwendigen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. Die CDU-Fraktion begrüßt die geplanten Maßnahmen auf Bundesebene und insbesondere die Einberufung einer Länderarbeitsgruppe der Innenministerkonferenz unter Beteiligung des Thüringer Innenministeriums.
Herr Hahnemann, zu Ihrem Antrag in Punkt 2. möchte ich noch etwas sagen. Ich denke, Sie zielen hier einfach mit einem gänzlichen Verbot über das Ziel hinaus, denn das ist auch nicht immer im Sinne der Betroffenen. Es hat zwar jetzt nichts direkt hiermit zu tun, aber ich erinnere daran, dass das Land einmal beschlossen hat, dass in den Amtsblättern die Geburtsdaten nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Ich war damals noch in der Kommunalverwaltung. So einen Ansturm auf mein Telefon von den betroffenen Rentnern hatte ich überhaupt noch nicht gehabt, so eine Sofortkupplung. Alles hat mich geschimpft, warum wir die Geburtstage nicht mehr ver
öffentlichen, die Nachbarin weiß ja gar nicht, dass ich Geburtstag habe. Also, es gibt auch durchaus manchmal Interessen von Betroffenen, die das haben wollen. Zum Teil möchte ich auch noch sagen, Herr Gentzel hat es vorhin auch schon angesprochen, der sorglose Umgang der Bürger mit ihren eigenen Daten ist auch manchmal erschreckend. Hier müssen wir auf die Eigenverantwortung der Bürger etwas mehr Wert legen und aufklären. Ich habe letztens eine Fernsehsendung gesehen, da haben die einfach einen Tisch auf die Straße gestellt und gesagt, sie wollen jetzt 250 € verlosen, dazu brauchen sie aber die vollständige Adresse, die Telefonnummer und die Kontonummer der jeweiligen Bürger. Die Adressen wurden dann hinterher wieder zurückgegeben. Man glaubt es nicht, fast jeder hat seine Kontonummer, Telefonnummer und Adresse angegeben. Die Bürger selbst gehen auch sorglos mit ihren Daten um und hier müssen die Bürger auch sensibler werden. Der Staat kann nicht jeden vor allem schützen. Der Staat kann auch nicht jeden Bürger immer vor seiner eigenen Dummheit schützen. Dafür sind wir nicht da.
Aber, ich denke, wir haben hier durchaus Handlungsbedarf. Vor allen Dingen muss man auch sehen, wenn man gänzlich das Verbot des Handels mit Daten durchsetzt, werden auch Arbeitsplätze vernichtet. Hier gibt es einen großen Geschäftszweig, der durchaus Interesse daran hat. Ich denke, das Problem ist so groß, wir sollten uns außer im Plenum auch im Ausschuss damit befassen. Die CDU-Fraktion wird deshalb beantragen, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Ich denke, wir haben hier noch Bedarf, darüber zu reden. Danke schön.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es war ja schon fast zu erwarten, wir haben hier ein eigentlich relativ kurzes Gesetz und eigentlich ein Gesetz, dem jeder zustimmen könnte. Es geht - ich muss es hier noch einmal sagen - nur um die Änderungen nach europäischen Richtlinien und Bundesgesetz. Die leistungsberechtigte Gruppe wird um Opfer von Menschenhandel erweitert. Ich weiß nicht, was Sie dagegen haben, weil Sie da nicht zustimmen wollen, das muss man schon einmal sagen. Außerdem wird nur für die jüdischen Zuwanderungen die Niederlassungserlaubnis in einen Aufenthaltstitel ersetzt. Das ist der ganze Inhalt des Gesetzes.
Ich habe es auch im Innenausschuss nicht mitbekommen, dass Sie andere inhaltliche Positionen diskutiert oder irgendeinen Antrag eingebracht haben. Deshalb verstehe ich wieder nicht hier den großen Auftritt, aber das ist ja üblich bei Ihnen, es wird immer alles verknüpft und es wird alles durcheinander gebracht. Es werden im Ausschuss keine Anträge eingebracht oder dort fachlich diskutiert, sondern hier im Plenum wird wieder die große politische Rede gehalten. Ich habe auch keine Lust, Frau Berninger, mich jetzt mit den Inhalten Ihrer Ausführungen auseinanderzusetzen. Ich kann Ihnen natürlich in manchen Punkten recht geben, aber es ist auch eine Sache der Landkreise. Ich weiß auch, dass die Landkreise nicht immer ganz so damit umgehen, wie sie damit umgehen sollten, das ist mir vollkommen klar. Aber das hier jetzt abzuladen, wie Sie schon sagten, es wird in einem anderen Ausschuss diskutiert. Ich bin mir vollkommen sicher, dass wir das hier auch wieder behandeln werden, dann werden wir uns auseinandersetzen und werden die fachliche Diskussion führen. Bei diesem Gesetz, denke ich, brauchen wir das jetzt nicht. Wenn Sie das nicht wollen, dass die Opfer von Menschenhandel auch demnächst Leistungsbezieher sind und die jüdischen Zuwanderer ihren Titel bekommen, dann stimmen Sie dagegen. Dann sagen Sie es aber auch so. Danke.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, bezüglich des Beratungsverlaufs in den Ausschüssen verweise ich auf die Darstellung in der Drucksache 4/4162.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beriet in sechs Sitzungen dazu, der mitberatende Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten in einer.
Im mündlichen Anhörungsverfahren in öffentlicher Sitzung waren 14 Anzuhörende der Einladung gefolgt. Insgesamt gingen in diesem Anhörungsverfahren 22 Zuschriften ein.
Eine von der Landtagsverwaltung erstellte Synopse stellte alle schriftlich und mündlich geäußerten Änderungsanregungen dem eingebrachten Gesetzent
wurf bzw. der geltenden Rechtslage gegenüber. Aufgrund der kommunalen Betroffenheiten hinsichtlich einiger vom federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigten Änderungen zum Gesetzentwurf wurde ein zusätzliches schriftliches Anhörungsverfahren der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt, in dessen Folge zwei weitere Zuschriften eingegangen sind. Auch das schriftliche Anhörungsverfahren wurde ausgewertet.
Insgesamt wurde zu ca. 70 beantragten Einzeländerungen beraten, von denen 45 dieser Einzeländerungen angenommen wurden. Aus der mündlichen Anhörung wurden 20 Anregungen in Form von Änderungsanträgen der Fraktionen aufgegriffen, von denen 10 angenommen wurden. Nicht alle, aber einige wichtige Änderungen zum Gesetzentwurf im Ergebnis der Ausschussberatung seien kurz dargestellt.
Änderung des Thüringer Waldgesetzes: Zu § 6 Abs. 3 Satz 1 wird eingefügt, das Pkw-Fahren im Wald auf festen Wegen für Fahrer bzw. Mitfahrer ist erlaubt, die im Besitz einer Sonderparkgenehmigung für Schwerbehinderte sind. Dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde einstimmig angenommen. Ziel dessen ist, mobilitätseingeschränkten Menschen soll damit der Zugang in den Wald ermöglicht werden.
Zu § 6 Abs. 6 Satz 2 wurde mehrheitlich beschlossen, den Motorsport im Wald grundsätzlich zu verbieten. Die Fraktionen SPD und DIE LINKE hatten beantragt, es bei der derzeitigen Rechtslage zu belassen, was mehrheitlich abgelehnt wurde.
In § 23 Abs. 1 Satz 1 ist die Wiederaufforstungsverpflichtung von unbestockten und stark verlichteten Waldflächen infolge von Kahlschlag oder Schadenseinwirkungen von zwei auf drei Jahre erhöht worden.
Ein Antrag der SPD-Fraktion als Anregung aus der Anhörung, in § 31 Abs. 1 Satz 1 zu präzisieren, dass der Staatswald dem Allgemeinwohl bei der Erfüllung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion in besonderem Maße dient, wurde mehrheitlich abgelehnt, weil nicht notwendig und schon hinreichend in §§ 1, 2, 20, 31 und 36 Thüringer Waldgesetz geregelt.
Die Aufnahme des Waldgenossenschaftsgesetzes als Achten Teil in das Thüringer Waldgesetz war in der Ausschussberatung unstrittig.
In § 38 wurde der Begriff „Waldgenossenschaften“ so definiert, dass klar geregelt ist, welche Zusammenschlüsse mit diesem Begriff abgedeckt sind.
Breite Diskussionen hat es um § 40 Abs. 3 gegeben. Die in der Beschlussempfehlung enthaltene Neufassung des Absatzes 3 regelt, dass zu Waldgrundstücken neben dem Boden auch der aufstockende Bestand gehört. Damit wurde die Anregung aus der Anhörung berücksichtigt, die der rechtlichen Klarstellung dient.
Weiter wurde mit Blick auf § 67 ThürKO sowohl der Verkauf von Waldgrundstücken seitens der Gemeinde unter dem vollen Wert bis zur Grenze des reinen Bodenwerts als auch die Vereinbarung der Höhe des Nutzungsentgelts bis zu 20 Prozent des jährlichen Wirtschaftsergebnisses geregelt. Abweichend von § 67 ThürKO ist für beide Fälle - Verkauf oder Nutzungsvereinbarung - der gewichtige Grund im Gesetz genannt, nach dem unter Wert verkauft werden oder ein Verzicht auf das jährliche volle Wirtschaftsergebnis erfolgen kann. Beides sind KannBestimmungen und die Gemeinden sind nicht verpflichtet, dies zu tun.
Die den Gesetzentwurf einbringende Fraktion hat sich dazu allseitige juristische Beratung eingeholt, so dass die Fassung des § 40 Abs. 3 kam. Anträge auf Einholung eines Gutachtens zur Rechtmäßigkeit dieser Regelung wie auch weiterer Regelungen im neuen Achten Teil des Thüringer Waldgesetzes wurden sowohl im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als auch im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten mehrheitlich abgelehnt.
Zu Artikel 2 „Änderung des Thüringer Fischereigesetzes“: In § 14 Abs. 1 „Erlaubnisschein“ erscheint der Mehrheit im federführenden Ausschuss auch aufgrund der Einführung eines Angelscheins ohne Angelpflicht/Angelprüfung mit dem neuen Satz 1 ein Hinweis geboten, dass über die Vergabe der Erlaubnisscheine eingewirkt werden kann, wie und was am jeweiligen Gewässer geangelt werden kann.
Zu Artikel 2 der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4162: Der neue Satz 2 regelt, dass der Fischereiberechtigte oder der Fischereipächter über die Ausgabe des Erlaubnisscheines, der nur an natürliche Personen erteilt werden kann, die im Besitz eines gültigen Fischereischeines sind, entscheidet.
In § 25 „Hegeplan“ erhält Absatz 2 eine neue Fassung und Absatz 3 wird aufgehoben; Antrag der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und der SPD beschlossen. Die Oppositionsfraktion hat den Fortbestand der derzeitigen Rechtslage beantragt, was mehrheitlich abgelehnt
wurde. Im Ergebnis der Anhörung hat die den Gesetzentwurf einbringende Fraktion den Absatz 2 neu gefasst und lediglich Absatz 3 gestrichen. Die Verpflichtung zum Aufstellen von Hegeplänen ergibt sich da nach wie vor unter anderem aus § 25 Abs. 1. Der neue Absatz 2 regelt die Aufsicht über die Durchführung der Hegepläne, die Kontrolle der Hegepläne und die Anordnung fischereilicher Maßnahmen durch die untere Fischereibehörde, wenn die Angaben in den Hegeplänen nicht zur Sicherung der guten fachlichen Praxis im Fischereibezirk und den angrenzenden Fischereibezirken und in den Hegegemeinschaften genügt. Damit bekommt die untere Fischereibehörde ein Instrument an die Hand, um Hegepläne durchzusetzen. Man habe im federführenden Ausschuss mehr auf das Verantwortungsbewusstsein der handelnden Menschen gesetzt als auf die noch ausgefeilteren Zwangsmaßnahmen. Dies wurde von der Mehrheit des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hinsichtlich des Umfangs des Regelungsinhalts als ausreichend angesehen.
Zu den Fischereischeinen: Gemäß § 27 Abs. 1 - Jugendfischereischein - und § 28 - Gültigkeitsdauer der Fischereischeine - wird die Erteilung des Jugendfischereischeins nunmehr schon ab vollendetem achten Lebensjahr ermöglicht.
In § 27 Abs. 2 wird zudem sichergestellt, dass Jugendfischereischeininhaber die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereiinhabers, welcher über eine nachgewiesene Qualifikation verfügt, ausüben dürfen.
Gemäß § 28 werden die Vierteljahresfischereischeine insbesondere, aber nicht nur, für Touristen und Tourismusregionen interessant sowie der Fischereischein auf Lebenszeit eingeführt.
Gemäß § 29 Abs. 2 - Fischereiprüfung - wird geregelt, dass Personen, die einen Vierteljahresfischereischein erwerben, von der Ablegung der Fischereiprüfung befreit sind.
In § 28 wurde eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung ergänzt, die das Nähere zur Erteilung des Vierteljahresfischereischeins regelt.
In der Anhörung wurde von einigen Angelfischereiverbänden die Anregung zur Einführung des Brandenburger Modells in Thüringen gegeben. Zum anderen wurde auf eine mögliche frühere Bindung von Kindern in den Angelsport verwiesen. Allgemein soll das Interesse am Angeln gesteigert werden.
Entsprechende Anträge der CDU-Fraktion wurden einstimmig zu § 27 bzw. mehrheitlich zu §§ 28 und 29 angenommen.
In § 48 Abs. 7 wird auf eine Änderung in Absatz 1, gemäß dem die Fischereiaufsicht neben der Fischereibehörde auch dem Inhaber des Fischereirechts obliegt, sofern er im Besitz eines Fischereischeins ist, reagiert, in dem die in Absatz 7 schon enthaltene Verordnungsermächtigung in diesem Sinne ergänzt wird.
In § 52 - Bußgeldvorschriften - hat es in Nummer 12 zu Artikel 2 der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4162 mehrere Anregungen gegeben, auf die ich verweise, insbesondere auf den Buchstaben d in Nummer 12, darin nunmehr zusätzlich geregelte Bußgeld bewährte Ordnungswidrigkeit war eine Anregung eines Angelfischereiverbandes in der Anhörung, die mehrheitlich angenommen wurde.
Zur Neufassung des § 40 Abs. 3 Thüringer Waldgesetz wurden in der Auswertung dieses Anhörungsverfahrens die noch bestehenden Bedenken entkräftet. Dies ist im Protokoll der Ausschuss-Sitzung nachzulesen.
Der Thüringische Landkreistag hat zu den vorgesehenen Änderungen im Thüringer Waldgesetz keine grundlegenden Bedenken angemeldet. Bezüglich des nunmehr beabsichtigten Anerkennen des Verbots von Motorveranstaltungen im Wald verwies der Landkreistag darauf, dass die nach wie vor erforderliche Genehmigung von organisierten Sportveranstaltungen durch die untere Forstbehörde regelmäßig nur im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgen darf (§ 6 Abs. 6 Sätze 5 und 6 Thü- ringer Waldgesetz).
Eine kritische Anmerkung kam vom Landkreistag zu der beabsichtigten Änderung in § 25 Thüringer Fischereigesetz - Hegepläne. Bedenken hinsichtlich des praktischen Vollzugs der Neuregelung wurden durch die Vertreter der Landesregierung in der Ausschussberatung nicht bestätigt. Der Landkreistag beklagte des Weiteren unter anderem fehlende zeitliche Vorgaben für die Aufstellung von Hegeplänen und regte aufgrund des Wegfalls des Genehmigungserfordernisses von Hegeplänen zumindest eine gesetzliche Regelung zur Bekanntmachung bzw. Einreichung neuer Hegepläne bei der zuständigen unteren Fischereibehörde an.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt mehrheitlich die An
nahme des Gesetzentwurfs in Drucksache 4/3834 unter Berücksichtigung der dazu vorliegenden Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4162.
Auf die aufgrund der insgesamt umfangreichen Änderungen im Thüringer Waldgesetz und im Thüringer Fischereigesetz vorgesehene Neubekanntmachung beider Gesetze in Artikel 3 der Drucksache 4/3834 sei in diesem Zusammenhang noch mal hingewiesen. Danke.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich denke, das uns zur ersten Beratung vorliegende Gesetz taugt einfach nicht für die politische Auseinandersetzung. Frau Berninger, wenn Sie das auch gern dazu machen möchten, ich denke, es ist ein Leistungsgesetz und es regelt hier für eine Gruppe von Menschen eine finanzielle Absicherung, die
Schlimmes in ihrem Leben durchgemacht haben und die zumindest eine kleine Absicherung für den Aufenthalt in Deutschland erhalten. Ich glaube, hier können wir parteiübergreifend zustimmen. Ich denke nicht, dass es notwendig ist, dieses Gesetz an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen, denn das Thema steht ja im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Das hier ist ein Leistungsänderungsgesetz und deshalb sollte es so schnell wie möglich auch zur Anwendung kommen, damit wir dieser Menschgruppe helfen können.
Wenn Sie jetzt Katzhütte mit hineinbringen, ich sehe keinen Zusammenhang zwischen diesem Gesetz und Katzhütte. Ich kann nur sagen, Katzhütte ist eine kommunale Entscheidung gewesen und auf Anraten der SPD-Landrätin ist es so gelaufen. Ich selbst war absoluter Gegner von Katzhütte. Ich kannte die Zustände in Katzhütte und eigentlich wusste es auch die Bevölkerung, aber man hat nicht den preiswertesten hier herausgesucht, man hat den billigsten Anbieter ausgesucht und das ist dem Ausschuss dann auf die Füße gefallen. Das ist eigentlich ganz schlimm, muss ich ehrlich sagen. Aber unsere CDUFraktion im Kreistag, weil es eine kommunale Entscheidung ist, war eigentlich dagegen.
Das muss hier schon noch einmal gesagt werden. Mann kann nicht immer alles über einen Leisten scheren.
Sehr geehrte Damen und Herren, durch das Gesetz zur Umsetzung der aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union ist das Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland dahin gehend ergänzt worden, dass Opfer des Menschenhandels und denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren, dem Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes unterfallen und damit bei Bedürftigkeit lediglich die im Vergleich zum Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abgesenkten Leistungen erhalten. Das ist der Inhalt des Gesetzes. Nach dem in Artikel 91 Abs. 3 i.V.m. Artikel 93 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats verankerten Konnexitätsprinzip ist das Land verpflichtet, diese Leistungen auch an die Kommunen weiterzuführen. Das ist eigentlich der Inhalt dieses Gesetzes. Das Gesetz regelt, dass die Opfer von Menschenhandel von den kommunalen Gebietskörperschaften in Thüringen aufzunehmen und unterzubringen sind und zugleich eine Kostenerstattung des Landes für diesen Personenkreis erfolgen kann. Auch die Regelung für die jüdischen Zuwanderer in diesem Gesetz ist richtig und gut.
Ich beantrage, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Fachausschuss, den Innenausschuss, zu überweisen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich darf daran erinnern, dass sich das Hohe Haus in seiner 71. Plenarsitzung am 15. November 2007 im Rahmen der Regierungserklärung unseres Ministers Dr. Sklenar zum Thema „Der ländliche Raum hat Zukunft - starke Regionen in Thüringen“ beschäftigt hat.
Wir wollen in der Aktuellen Stunde fürwahr keine Wiederholung, aber meine Fraktion will mit ihrem Antrag deutlich machen, dass aufgrund der demographischen Entwicklung, eines sich verschärfenden globalen Wettbewerbs gerade der ländliche Raum vor großen Herausforderungen steht. Da Thüringen bekanntlich weitgehend von ländlichem Raum geprägt ist, muss Landespolitik auf die Bedürfnisse und Interessen der Bürger im Sinne der Zukunftsgestaltung der ländlichen Räume ausgerichtet sein. Ich denke, dass wir in Thüringen gut gerüstet sind. Das besagen die Fakten und Zahlen, wie sie uns sicher Dr. Sklenar in seinem Beitrag noch darlegen wird.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, Sie haben vorige Woche im Postfach eine Broschüre der Landesregierung zur Förderrichtlinie „Ländliche Entwicklung in Thüringen“ - kurz FILET genannt - gehabt. Ich meine, dass dies eine gelungene Zusammenstellung der verschiedenen Förderprogramme für den ländlichen Raum für die neue Förderperiode bis 2013 ist und ich danke selbstverständlich unserem Ministerium für diese wunderbare Broschüre, die sehr gut zu gebrauchen ist. In ihr sind die vier Förderschwerpunkte ausgewiesen: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, Verbesserung der Umwelt und des ländlichen Lebensraums, Lebensqualität im ländlichen Raum sowie Alternativen der ländlichen Wirtschaft und LEADER. Hier werden umfassende Informationen und Erläuterungen gegeben und dies auch noch in einer verständlichen Form, das ist ja nicht immer bei Broschüren gegeben. Damit erhalten unsere Betriebe, die Kommunen und die Bürger im ländlichen Raum eine gute Hilfestellung für die vielfältigen Förderprogramme, die immerhin einen Gesamtumfang von 900 Mio. € umfassen. Was die Fördermittel betrifft, so wurde meines Wissens im Jahr 2007 alles ausgezahlt und der Umfang der FILET-Mittel betrug 71 Mio. €, davon knapp 8 Mio. € Landesmittel. Ich gehe davon aus, dass die Mittel für das Jahr 2008 jetzt kurzfristig freigegeben werden, da die Unternehmen, Kommunen und Bürger jetzt nach dem Winter in den Startlöchern stehen und ihre Investitionen dann umsetzen können.
Peinlich fand ich den Schriftverkehr von Frau Becker, den Sie kürzlich mit einigen Bürgermeistern geführt hat. In Ihrem Schreiben wurde eine ungerechtfertigte Erwartungshaltung bezüglich der Anhebung von Fördersätzen im Rahmen der Dorferneuerung erzeugt. Inzwischen wissen Sie und wir, dass die für die neue Förderperiode zuständige ELER-Verordnung die Förderung der Mehrwertsteuer für Kommunen ausschließt, was unbestritten selbstverständlich bedauerlich ist, aber dies durch Gegensteuern und Anhebung der Fördersätze auszugleichen, wie von Frau Becker vorgeschlagen, kann überhaupt nicht funktionieren, weil hier die Grundsätze der GA entgegenstehen. Eigentlich müssten Sie das wissen, Frau Becker. Sie erzeugen einfach eine unmögliche Forderung und eine unmögliche Erwartung.
Ja das ist gewollt, ich weiß es ja. Die Obergrenze der Fördersätze sind im GA zwingend vorgeschrieben. Unsere Förderrichtlinie sieht für einen Fördersatz für die Kommunen von 60 Prozent, in Einzelfällen bis 70 Prozent vor. Wir befinden uns durchaus in einer Spitzengruppe. Wir sehen nach wie vor die Dorferneuerung als ein zentrales Kernstück für In
vestitionen im ländlichen Raum an. Deshalb haben wir im Doppelhaushalt gegenüber dem Vorjahr noch einmal 10 Mio. € pro Jahr draufgelegt. Damit wollen wir auch unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung unsere Dörfer unterstützen. Wir müssen auch erkennen, dass eine Förderung immer eine Hilfe zur Selbsthilfe sein kann und muss. Je höher die Fördersätze sind, desto weniger mobilisieren wir Fremdmittel. Eine Förderung, die in Richtlinien von 100 Prozent ausgeht, ist daher populistisch, egoistisch und aus Sicht der Investitionstätigkeit einfach unproduktiv, weil es dann zu einer privilegierten Förderung kommt und es keinen weiteren Investitionsanreiz schafft.
Aber lassen Sie mich kurz auf einen Schwerpunkt eingehen, der aktuell in den Medien und der Politik eine Rolle spielt, und zwar die Breitbandversorgung im ländlichen Raum. Mein Kollege Egon Primas hat in seiner Rede am 15. November bereits diese Forderung gestellt, dass bei der Medienkommunikation der ländliche Raum nicht schlechtergestellt werden dürfte. Eine flächendeckende Breitbandversorgung ist erforderlich, da ungenügend versorgte Gebiete klare Wettbewerbsnachteile haben. Wir wissen, dass die Breitbandverfügbarkeit zunehmend Kriterium der Standortwahl von Unternehmen, aber auch von Privatpersonen ist. Breitbandversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum, Innovation und Arbeitsplätze. Alle denkbaren Bereiche wie gewerbliche Wirtschaft, E-Government, Bildung, Gesundheit, Kultur, Unterhaltung, Dienstleistungen sind heute auf schnelle Datenkommunikation angewiesen. Eine Breitbandversorgung dient zunehmenden Ansprüchen der flexiblen Arbeitsprozesse. Aber das ist erkannt von der Bundesregierung, auch von der SPD. Herr Schubert, Ihre Forderung eines Konzepts der Landesregierung ist eigentlich nicht der richtige Weg. Hier müssen Kommunen zusammenarbeiten, hier müssen Telekommunikationsfirmen zusammenarbeiten.
Ja ich komme zum Ende. Hier müssen wir auch den Gemeinde- und Städtebund mit in die Pflicht nehmen. Nicht für alles, was nicht gleich richtig läuft, ist das Land verantwortlich. Hier müssen die einzelnen Betroffenen mit vor Ort wirken und müssen zusammenarbeiten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch noch kurz, Herr Kuschel, ich werde Ihrer polemischen Rede, die hier teilweise mit Sachinhalt Ihres Gesetzentwurfs gar nichts zu tun hat, sondern nur mit Beschimpfung meiner Person, unserer Fraktion und unserer Arbeit zu tun hatte, jetzt nicht folgen und mir ist es auch einfach zu dumm, Ihnen auf diese Sachen zu antworten.
Ich werde mich nur kurz und bündig mit dem Inhalt dieses Gesetzes noch einmal auseinandersetzen. Wenn Sie mich zitieren und aus dem Zusammenhang herausreißen, ist es Ihre Sache, machen Sie weiter so. Ich werde Ihnen darauf nicht mehr antworten, weil es mir einfach zu dumm ist.
Ja, das kommt noch dazu. Aber das sage ich nicht von hier vorn.
Zum zweiten Mal behandeln wir jetzt den Gesetzentwurf im Landtag und auch wie das letzte Mal finden wir diesen Entwurf, Herrn Kuschel, hören Sie es sich an, untauglich, um die Abgabenbelastungen der Bürgerinnen und Bürger weiter zu reduzieren. Die im Entwurf vorgesehene Ermächtigung, anstelle von Beiträgen eine zusätzliche Grundgebühr zu erheben, ist entbehrlich. Denn nach geltendem Recht haben die Aufgabenträger die Wahlfreiheit, ob sie eine gemischte Finanzierung über Beiträge und Gebühren einführen oder eine reine Gebührenfinanzierung vorsehen.
Sollte der Gesetzentwurf der LINKEN hingegen darauf abzielen, die Grenzen für die Einführung einer reinen Gebührenfinanzierung aufzuheben, wäre dies schon aus verfassungsrechtlichen Gründen unmöglich. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil - wenn Sie auch Gerichtsbeschlüsse vielleicht nicht so gern mögen, aber sie existieren nun einmal und wir haben uns alle daran zu halten, auch in diesem Landtag - entschieden, dass ausschließliche Erhebungen von Benutzungsgebühren für die Entwässerung dann gegen den Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz verstößt, wenn der Anteil der nicht angeschlossenen unbebauten, aber bebaubaren Grundstücke an der Gesamtheit der Grundstücke, die einen Vorteil von der Anlage haben, größer als 20 Prozent ist oder wenn eine reine Gebührenfinanzierung zu einer Mehrbelastung der Gebührenpflichtigen um mehr als 10 Prozent führen würde. Dieses Urteil kennen Sie ganz genau, das brauchen Sie mir nicht zu sagen, bloß das findet hier überhaupt keine Anwendung. Diese verfassungsrechtlichen Grenzen einer reinen Gebührenfinanzierung stehen nicht zur Disposition des Landesgesetzgebers.
Sie hatten auch die Verzinsung des Eigenkapitals noch einmal angesprochen, wobei ich zu Ihrem letzten Gesetzentwurf ja schon bemerkte, Sie haben es heute klarstellen wollen, denn das Anlagenkapital umfasst sowohl Eigenkapital als auch Fremdkapital. Die bestehende Sollvorschrift lässt den Aufgabenträgern jetzt schon genügende Spielräume, dass der Abgabenträger in seiner Kalkulation lediglich den zulässigen Gebührensatz nachweisen muss, in der Satzung jedoch einen niedrigeren Gebührensatz festlegen darf.
Anreize zum umweltschonenden Verhalten: Das geforderte umweltschonende Verhalten der Gebührenzahler muss nicht durch nochmalige besondere finanzielle Anreize gelenkt werden. Es entspricht jetzt schon dem gesetzlichen Gebot, geregelt in § 12 Abs. 5 Satz 1 Thüringer KAG, wonach die Gebührenbemessung bei der Abwasserbeseitigung dem schonenden und sparsamen Umgang mit Wasser zu dienen hat.
Einführung einer Oberflächenentwässerungsgebühr: Bei der Frage, ob es notwendig ist, eine einheitliche Abwassergebühr zu erheben oder ob es notwendig ist, getrennte Schmutzwasser- und Niederschlagsgebühren vorzusehen, ergeben sich aus dem bundesverfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz zwei Kriterien. Erstens betragen die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung nicht mehr als 12 Prozent der gesamten für die Abwasserbeseitigung anfallenden Kosten und zweitens gibt es bei der Anzahl der veranlagten Grundstücke bei mehr als 10 Prozent der Fälle eine vom Regelfall erheblich abweichende Relation zwi
schen dem Frischwasserverbrauch und der versiegelten Grundstücksfläche. Diese Grenze von 10 Prozent ergibt sich aus dem in Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz verankerten Grundsatz der Typengerechtigkeit, wonach eine aufgabenrechtliche Verteilungsregelung auch einen ungleichen Sachverhalt gleich behandeln darf, solange die ungleich behandelten Sachverhalte zahlenmäßig geringfügiger sind.
Diese beiden Grenzen, einmal die kostenbezogene von 12 Prozent und die fallbezogene von 10 Prozent, werden in dem vorliegenden Gesetzentwurf vermengt. Dies ist nicht zulässig. Die LINKE versucht damit, die von der Rechtsprechung entwickelte 10Prozent-Grenze zulasten der Ökologie auf 12 Prozent heraufzusetzen. Dies ist nicht möglich und diesem werden wir auch nicht folgen.
Die Befreiung von Anschluss- und Benutzerzwang: Eine Regelung dazu gehört nicht in das kommunale Abgabengesetz, sondern ist eine Frage des Kommunalrechts und des Wasserrechts. Um eine Befreiung von der Niederschlagswassergebührenpflicht zu erreichen, bedarf es keiner Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang. Das wissen Sie eigentlich. Man kann beides nicht miteinander vermengen. Die Einleitung von Oberflächenwasser in die Gewässer, also nicht in die öffentliche Abwasseranlage, erfüllt nicht den Benutzungstatbestand der öffentlichen Einrichtungen und ist somit ohnehin nicht der Gebührenpflicht unterworfen. Das wissen Sie auch ganz genau: Wenn Sie sagen, die Leute bezahlen für das Regenwasser, nein, die Leute bezahlen nicht für das Regenwasser, die Leute bezahlen nur dann, wenn das Regenwasser in eine investierte Abwasseranlage eingeleitet wird.
Denn wenn sie in Vorfluter eingeleitet wird, bezahlt kein Mensch das Oberflächenwasser, deshalb ist es auch so gerecht.
§ 57 Abs. 1 des Thüringer Wassergesetzes regelt darüber hinaus, dass Niederschlagswasser versickert werden soll. Ein Anschluss- und Benutzerzwang betreffs der Kanalisation besteht einfach nicht. Wer sein Niederschlagswasser selbst verwertet, hat keinen Anschluss- und Benutzerzwang, das wissen Sie genauso wie wir auch. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Übrigens muss ich Ihnen noch etwas sagen. Wenn Wasserverbände sagen, sie haben keinen Pfennig für Investitionen vor 1989 ausgegeben, ich kann
Ihnen aber Wasserverbände nennen, die sehr viele Schulden vor 1989 im Nachhinein mit übernehmen und in ihrer Kalkulation berücksichtigen mussten. Ich kenne es bei mir aus dem Ort, ich weiß nicht, ob es woanders so war, ich weiß, dass die Leute zwar selber die Kanäle geschachtet haben vor 1989, aber die haben sehr viel Geld verdient und manche haben ein zweites und drittes Monatsgehalt verdient. Danke.
Sehr verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, „Keine Bündelung der Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Freistaats Thüringen ohne Mitwirkung der Betroffenen“, das ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3507 vom 07.11.2007, dieser wurde in der Plenarberatung am 16.11.2007 behandelt und an den Innenausschuss federführend und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ausschussberatung in der nicht öffentlichen Sitzung erfolgte im Innenausschuss am 18.01.2008. Dort wurde uns unter anderem durch den Innenminister berichtet, dass der Antrag im Moment nicht so relevant sei, da die Willensbildung der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist. Deshalb ist auch der Antrag eigentlich kein zeitgemäßes Thema. Daraufhin wurde der Antrag aus der Fraktion DIE LINKE gestellt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Das wurde mehrheitlich abgelehnt, genauso wie zum Schluss empfohlen wird, den Antrag mehrheitlich abzulehnen. Danke.
Verehrte Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat am 13. Februar 2008 den Gesetzentwurf für das Thüringer Kommunalabgabenanpassungsgesetz vorgelegt.
Ja, der Titel ist genauso verworren wie der Rest. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats hatten in den letzten Jahren im Bereich der Abgabenerhebung vieles zu schultern - das wissen Sie alle -; dies gilt besonders im Bereich der Wasser- und Abwasserbeiträge. Die Regierungsfraktion hat daher zusammen mit der Landesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um eine größtmögliche Entlastung zu erreichen. So wurden unter anderem bis heute aufgrund der Novelle des Kommunalabgabengesetzes mehr als 200 Mio. € an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt. Erinnern Sie sich bitte an die Proteste und Kundgebungen auch hier vor dem Landtag sowie an die große Verunsicherung bei den Bürgern im Hinblick auf die Abgabenerhebung. Sie werden mir sicher recht geben, dass hier heute Ruhe eingetreten ist. Dies zeigt, dass unsere Maßnahmen gewirkt haben. Gerade die Novelle des Abgabengesetzes wird ihre volle Wirkung noch in den nächsten Jahren zeigen. Ich warne davor, ohne Not und vorschnell wieder das Gesetz verändern zu wollen, denn wir bringen die Bürger wieder durcheinander. Wenn man das aber tut, so müsste sowohl die Zielsetzung als auch die vorgeschlagene Maßnahme Hand und Fuß haben. Natürlich wird auch die Regierungsfraktion künftig alles daran setzen, die Abgabenbelastung so erträglich wie möglich zu halten und wird dabei den Bereich Wasser und Abwasser genau im Auge behalten. Ideen der übrigen Fraktionen sind dabei selbstverständlich sehr willkommen. Es hilft aber nichts, immer wieder Vor
schläge zu machen, die schon bestehende gesetzliche Möglichkeiten nur mit anderen Worten wiederholen, die aber schlicht nicht umsetzbar sind. Damit helfen Sie den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes überhaupt nicht.
Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, Sie möchten ab der nächsten Legislaturperiode in Regierungsverantwortung stehen.
Wenn Sie das wollen, sollten Sie aber zumindest das hierfür notwendige Handwerkszeug beherrschen und endlich lernen, was ein Gesetzgeber konkret tun muss,
um Bürgern wirklich zu helfen. Hierzu gehört es nicht, Stammtischparolen abzugeben.
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass Herr Staatssekretär Hütte sicher noch näher auf die Vorschläge des Gesetzentwurfs eingehen wird. Ich will mich daher nur auf das Augenfälligste beschränken. Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit vor, statt Beiträge zu erheben, eine neue Grundgebühr einzuführen. Ich weiß nicht, worin hier eine neue Regelung bestehen soll. Das Kommunalabgabengesetz lässt jetzt schon den Aufgabenträgern die Möglichkeit, auf Beiträge vollständig zu verzichten - Herr Kuschel, Sie erzählten es ja vorhin selbst - und den Aufwand, Gebühren einzuholen. Um eine angemessene Gebührenhöhe zu sichern, soll die Möglichkeit eröffnet werden, auf die Verzinsung des Eigenkapitals zu verzichten. Ich weiß nicht, was der Verfasser des Entwurfs hier wirklich will, denn in § 12 des bestehenden Abgabengesetzes haben wir ausdrücklich eine Anlagenkaptialverzinsung und keine Eigenkapitalverzinsung. Worauf wollen Sie also wirklich verzichten?
Meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, vielleicht sollten Sie sich aber auch einmal den Unterschied zwischen Anlagenkapitalverzinsung und Eigenkapitalverzinsung erklären lassen.
Lieber nicht. Wenn Sie hier eine Einschränkung der Refinanzierungsmöglichkeiten der Aufgabenträger erreichen wollen, müssen Sie das sagen und Ihren Vorschlag auch dementsprechend formulieren. Der Gesetzentwurf sieht weitere Anreize zum umweltschonenden Verhalten vor. Auch soll die Problematik der Oberflächenentwässerungsgebühr näher geregelt
werden. Ich fasse mich hier kurz. In § 12 des Kommunalabgabengesetzes ist es schon geregelt, dass ein schonender sparsamer Umgang mit Wasser bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen ist. Die Kriterien für die Einführung der Oberflächenentwässerungsgebühr sind aufgrund einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen bekannt und werden auch praktiziert in den Verbänden und mittlerweile haben es die Bürger auch begriffen. Es bedarf hier keiner Klarstellung im Gesetz. Schließlich gibt es auch für den Gebührenschuldner schon jetzt die Möglichkeit, sich von Anschluss- und Benutzerzwang befreien zu lassen. Das wissen Sie ganz genau.
Diese Entscheidung hängt aber immer von den konkreten Umständen vor Ort ab und man kann dort diese Regelung nicht generell in einem Gesetz treffen, denn das verwirrt die Leute noch mehr. Schließlich weiß ich auch nicht, warum es weiterer Anreize für eine Entsiegelung befestigter Flächen bedarf. Die Oberflächenentwässerungsgebühr richtet sich nach der Quadratmeterzahl der versiegelten Fläche. Von daher haben die Eigentümer heute schon selbst Interesse daran, diese Flächen möglichst gering zu halten. Ich weiß nicht, was es dabei für Probleme gibt.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE enthält keine umsetzbaren und brauchbaren Vorschläge, um die Abgabenbelastung der Bürgerinnen und Bürger weiter zu reduzieren. Die Fraktion der CDU schlägt deshalb vor, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Danke.
Sehr verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, wieder einmal haben wir hier im Plenum einen Antrag der Fraktion DIE LINKE vorliegen, der wieder populistisch ist und Unruhe stiften will.
Wir kennen das ja zur Genüge.
Außerdem muss ich sagen, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Antrag nur aus der Mitte der Fraktion hier im Landtag gekommen ist, denn auch DIE LINKE-Fraktion im Bundestag hat ja schon so einen ähnlichen Antrag gestellt. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ja ein Bundesgesetz, eigentlich gehört es da auch hin, in den Bundestag.
Nein, jetzt nicht. Dieses Gesetz ist 1998 novelliert worden. Art, Umfang und Form waren damals vorgesehen, um keinen Anreiz zu schaffen, aus wirtschaftlichen Gründen in die Bundesrepublik zu kommen. So schön wie das menschliche Anliegen ist, Wirtschaftsflüchtlinge auch in der Bundesrepublik aufzunehmen, aber ich denke und wir wissen es alle,
unsere Bundes- und Landeskassen sind nur beschränkt leistungsfähig. Wir können dieses Land Deutschland nicht kaputtmachen, indem wir die ganze Welt bei uns aufnehmen. Da sieht es dann nämlich auch so aus wie überall.
Es geht einfach nicht. Das wissen Sie ganz genau. Außerdem, mit diesem Asylbewerberleistungsgesetz schützen wir eigentlich auch die Menschen selber. Das wissen Sie ganz genau. Sie kennen die Praxis von Schlepperbanden damals, die Leute hier in die Bundesrepublik geschafft haben und hinterher die wenigen Leistungen, die diese Flüchtlinge eigentlich für ihren Grundlebensunterhalt bekommen haben, teilweise noch abgezockt haben. Das ist uns allen bekannt. Genauso sind uns Familiensysteme oder Familiengepflogenheiten gewisser Völkergruppen bekannt, dass die Frau dort nur dazu da ist zu dienen. Wenn der Haushaltsvorstand das Geld in Empfang nimmt, ob es dann wirklich in der Familie ankommt? Dort muss man Zweifel haben und wir schützen eigentlich die Menschen. Sie, gerade Sie, unterstellen pauschal unseren Eltern, dass sie nicht mit Landeserziehungsgeld umgehen können. Aber hier - sagt man - darf man das überhaupt nicht machen.
Es sind auch nicht alle pauschalisiert. Es gibt auch andere Möglichkeiten, auf die ich dann noch eingehen werde.
Der Grundbedarf wird laut Gesetz bei notwendigem Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts durch Sachleistungen gedeckt. Das steht im Gesetz. Sachleistungen können außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen - das ist bei uns Eisenberg, also wenn sie dann in die Landkreise kommen - nach den Umständen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder der Geldleistung im gleichen Wert gewährt werden. Nach Auslegung ist der Wortlaut: „Vorrang bei Sachleistungen, Wert der Reihenfolge nach bei Wertgutscheinen und in Ausnahmen in Bargeld“.
Die Anträge der kommunalen Ausländerbeauftragten der Gemeinden haben für mich eigentlich einen Hintergrund. Ich kenne das. Es wurde bis jetzt in verschiedenen Landkreisen per Chipkarte abgerechnet. Diese Systeme waren eingefahren. Sie haben es vorhin gesagt, dieser Vertrag wurde aufgekündigt. Es ist natürlich mit einigem Verwaltungsaufwand verbunden, wenn die Landkreise jetzt Wertgutscheine einführen müssen und teilweise Verträge mit Lebensmittelketten abschließen müssen. Aber,
Frau Berninger, Sie haben das vorhin so schön gebracht, Beispiele aus Thüringen. Ich kann Ihnen jetzt auch ein Beispiel aus Thüringen bringen, denn der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist in dieses „Geblase“ nicht mit eingesprungen, weil er schon immer Warengutscheine hatte. Und sie haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht.
Die Sachleistung bei Unterkunft und Heizung ist klar. Warengutscheine gibt es dort für den täglichen Bedarf. Es gibt Verträge nicht bloß mit einer teuren Kette. Es gibt dort Verträge mit verschiedenen Lebensmittelketten und auch den preiswertesten. Die Asylbewerber können im gesamten Landkreis einkaufen. Sie haben vorhin wieder gesagt, das Fahrgeld können sie nicht bezahlen. Das stimmt ja nicht. Das Fahrgeld wird ihnen ja ersetzt vom örtlichen Sozialamt.
Aber natürlich. Taschengeld gibt es in bar, das haben Sie vorhin auch schon gesagt. Es gibt Warengutscheine für diese Lebensmittelketten. Sie haben gesagt, am Monatsende verfallen die, das stimmt ja überhaupt nicht.
Ja, aber in diesem Landkreis wird es ordentlich gemacht. Ich denke, da können sich alle Kommunalen ein Beispiel nehmen. Das ist eine Sache, wie es vor Ort gemacht wird. Dort wird es vor Ort gemacht und es geht. Es geht gut. Die Asylbewerber können sich ihre Lebensmittelgutscheine auch mal für einen Feiertag aufsparen, damit sie mal etwas Besseres kaufen können. Die Bekleidungsgutscheine können im gesamten Landkreis in allen Läden eingelöst werden, die sie annehmen. Das geht reibungslos, denn die Läden rufen im Landkreis an, fragen, ob das korrekt ist und jeder kann diesen Gutschein annehmen und einlösen. Sie haben überhaupt keine Probleme und sie können sie auch aufbewahren, die können sie auch sammeln und sie können sie auch einsetzen für das, was sie wollen.
Nein, jetzt nicht.
Da muss ich mal überlegen.
Ich kann Ihnen nur die positiven Erfahrungen dieses Landkreises mitteilen und die Mitarbeiterinnen dort in der Sozialbehörde sind sehr zufrieden mit dem System und sie möchten auch gar keine Änderung.
Ja, natürlich.
Ja, sie arbeiten aber mit den Menschen und sie sind vor Ort und sehen das und besondere Leistungen werden dort auch in bar ausgezahlt. In Einzelfällen, wenn ein Asylbewerber mit einer deutschen Ehefrau in einer Außenwohnung zusammenlebt, der kriegt seine Leistungen auch in bar. Man weiß, dass es ordentlich eingesetzt wird. Es wird vor Ort gearbeitet, mit den Leuten gesprochen und mit den Leuten gearbeitet,
man ist an der Basis. Ich kann Ihnen auch noch dazu sagen, ich selbst kaufe in einer Lebensmitteleinrichtung ein, in der Gutscheine entgegengenommen werden. Ich persönlich, so oft ich dort bin, und ich bin zwei- oder dreimal in der Woche dort, erlebe ständig, dass mit Lebensmittelgutscheinen eingekauft wird. Ich habe noch keine Anfeindungen von Käufern erlebt, weder auf der einen noch auf der anderen Seite. Es tut mir leid. Ich habe es noch nicht erlebt. Ich weiß nicht, wo Sie wohnen.
Jetzt noch zu Ihrem Entschließungsantrag und Rücknahme des Rundschreibens vom Landesverwaltungsamt zum 01.11.07. Ich kann Ihnen nur dazu sagen, es wurde auf Rechtmäßigkeit noch einmal überprüft und wurde als rechtskonform festgestellt. Wir werden der Rücknahme nicht zustimmen. Danke schön. Ich habe auch keine Lust mehr, jetzt Fragen zu beantworten. Es ist genug gesagt, so.
Sehr verehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Besucher, in der Plenarberatung am 04.05.07 ist uns der Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/2950 in erster Beratung vorgelegt worden. Dort erfolgte dann die Überweisung an den Innenausschuss. Die Beratung am 01.06. im Innenausschuss stimmte einer schriftlichen Anhörung zu. Die Vorlagen 4/1510, 4/1553 und 4/1555 aus allen drei Fraktionen mit sechs Anzuhörenden wurden einstimmig beschlossen. Die Anhörung wurde bis zum 27. Juli 2007 festgelegt. Die nächste Beratung darüber war am 06.07.2007. Es wurde in diesem Ausschuss festgestellt, dass die schriftlichen Anhörungen zu kurzfristig eingegangen waren und man beschloss einvernehmlich, die Beratung am 05.10.07 fortzusetzen. Am 05.10.07 wurde dann die abschließende Beratung durchgeführt. Nach der abschließenden Beratung wurde dem Antrag der CDU-Fraktion in Vorlage 4/1736 mit einer Enthaltung zugestimmt. Daraufhin beschloss der Innenausschuss, dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/2915 in der durch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion in Vorlage 4/1736 geänderten Form mit einzelnen Enthaltungen zuzustimmen und dem Plenum zu empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen. Danke.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zuerst auch mein Dank an die Landesregierung für die umfangreiche Beantwortung der Großen Anfrage der CDU zur Integrationspolitik in Thüringen und die Beantwortung der Großen Anfrage der SPD zur Situation der Migrantinnen und
Migranten in Thüringen.
Es ist wichtig auch für uns Politiker im Landtag im Gebot vorausschauender Politik im Landtag, die Situation der Ausländer, Spätaussiedler und anderer Gruppen mit Migrationshintergrund in Thüringen aus der Perspektive der Integrationspolitik zu analysieren und die vorhandenen integrationspolitischen Instrumente zu prüfen, um etwaige Defizite zu erkennen und daraus gegebenenfalls Schlussfolgerungen abzuleiten. Die Erkenntnisse sind wichtig für das Land, für die Kommunen, für den Bund, aber auch für Bürgerinnen und Bürger in Thüringen und für die Migranten selbst.
Es ist auch wichtig, weil, wie der Thüringen-Monitor zeigt, die Bürger kein realistisches Bild der Situation haben. Der Thüringen-Monitor hat das ausgesagt, die Mehrheit der Thüringer Bürger hält Thüringen in gefährlichem Maß für überfremdet und ihre Ansicht ist, dass die Ausländer nur herkommen, um den Sozialstaat auszunutzen. Deshalb bringt die Beantwortung der Großen Anfragen mit ihrer durchaus differenzierten Sicht uns der Realität nah und kann die Integration als Chance vermitteln.
Ich möchte hier ein Zitat unseres Ausländerbeauftragten mit Erlaubnis der Präsidentin vom vorigen Jahr mal vortragen. Ich denke, das ist auch eine gute Einschätzung. „Es ist eine gottverfluchte Irrlehre zu glauben, die Integrationskraft einer Gesellschaft hängt einzig und allein von den ökonomischen Daten und der Qualität der Zuwanderung ab. Mindestens ebenso wichtig sind geistige Prozesse und die politischen Einstellungen.“ Es freut mich, dass die SPD einen Teil ähnlicher Anfragen auf den Weg gebracht hat, denn dieses Thema war und ist wichtig und bedarf einer umfassenden und differenzierten Betrachtung. Das unterscheidet die SPD und uns als CDU-Fraktion von der LINKEN auf der rechten Seite des Hauses. Sie beschäftigen sich fast ausschließlich mit den Fragen wie Bleiberecht, Härtefälle oder ausländerfeindliche Übergriffe. Man sieht es besonders auf Ihrer Internetseite. Ich habe gestaunt, als ich mir mal vorweg die Auflistung Ihrer Meldungen aus dem Internet herausgezogen habe. Schon die bezeichnende Sammelrubrik „Migration, Asyl und Antifa“ auf Ihrer Internetseite
ist eine sehr reduzierte Sicht des Themenfelds und dessen Herausforderung ist nicht umfassend.
Das sieht man auch an dem Inhalt. Ich habe in der Zeitschrift des Flüchtlingsrates den Kommentar von
Frau Berninger über die Großen Anfragen gelesen. Eigentlich ist es nur ein polemischer Artikel. Mit den Inhalten, den Aussagen der Großen Anfragen hat sie sich überhaupt nicht beschäftigt. Sie hat uns einfach nur immer wieder beschimpft und der CDU und auch der Landesregierung mangelhafte politische Flüchtlingskompetenz vorgeworfen.
Ansonsten hat sie sich mit fachlichen Sachen überhaupt nicht auseinandergesetzt.
Nein, das kommt schon noch. Das wird einfach der Situation im Land nicht gerecht.
Die Antwort der Landesregierung auf unsere Fragen und auch der der SPD lässt eigentlich nur eine Zusammenfassung zu, die heißt: Die Weichen in der Integrationspolitik in Thüringen sind richtig gestellt.
Die Antwort der Landesregierung zeigt zunächst, dass die Zahl der Ausländer in Thüringen seit 2004 zurückgeht und im Jahr 2006 mit rund 47.000 Menschen gerade mal einen Anteil von 2 Prozent an der Gesamtbevölkerung Thüringens ausmacht. Diese relativ geringe Zahl an Ausländern in Thüringen setzt sich dabei aus ca. 150 verschiedenen Herkunftsländern zusammen. Die meisten Ausländer stammen aus Vietnam, der Russischen Föderation, der Türkei und kriegsbedingt war in den Jahren 1997 bis 1999 das ehemalige Jugoslawien an erster Position. Größer ist allerdings die Gruppe, wenn man die Menschen mit Migrationshintergrund einbezieht. Sie belief sich in Thüringen im Jahr 2005 auf rund 101.030, davon haben drei Viertel eigene Migrationserfahrung, die anderen haben Eltern, die Migranten sind. Die größte Gruppe bilden in Thüringen seit 1991 die aufgenommenen deutschen Spätaussiedler, sie sind Deutsche.
Ziel war und ist eine gelingende Integration dieser Menschen im Freistaat. Gelingende Integration setzt dabei die gleichberechtigte Teilhabe von Zuwanderern am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben voraus. Daneben setzt Integration aber auch ein klares Bekenntnis der Zuwanderer zum Grundgesetz und der Verfassung unseres Staats sowie die Akzeptanz der bestehenden Grundwerte voraus. Integration kann nicht verordnet werden. Sie erfordert Anstrengungen vom Staat und von der Gesellschaft, die mehrheitlich aus Menschen ohne Migrationshintergrund und einer beachtlichen und sehr vielschichtigen Minderheit von etwa 5 Prozent
mit Migrationshintergrund besteht. Maßgebend zur Bereitschaft der Zuwanderer ist, sich auf ein Leben in unserer Gesellschaft einzulassen, was die vorbehaltlose Akzeptanz der Rechtsordnung mit einschließt. Aufseiten der Aufnahmegesellschaft benötigen wir Akzeptanz, Toleranz, zivilgesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, die Menschen, die regelmäßig bei uns leben, ehrlich willkommen zu heißen. Die CDU wirbt dafür, sich ausländischen Mitbürgern tolerant, offen und verständnisvoll an die Seite zu stellen, damit sie sich schneller in die Gesellschaft integrieren können. Wer in völlig neuer Umgebung auf Menschen trifft, die interessiert, gastfreundlich, hilfsbereit und offen sind, dem fällt es leichter, sich in der Fremde heimisch zu fühlen. Thüringen hat eine gute Integrationspolitik vorzuweisen. Die Rahmenbedingungen im Freistaat stimmen. Jeder Zugewanderte kann seine Fähigkeiten, Erfahrungen, Potenziale in die Gesellschaft einbringen. Größtes Hemmnis bei der Integration sind oftmals jedoch unzureichende deutsche Sprachkenntnisse sowie teilweise schlechte Ausbildungen und Arbeitsmarktchancen. Doch ist gerade die Kenntnis der deutschen Sprache ureigenste Voraussetzung für die gelingende Integration. Sie öffnet den Weg zur Bildung und damit für die Teilhabe und Aufstiegschancen in diesem Land. In Thüringen angebotene Integrationskurse sind dabei ein wichtiges Instrument, Zugewanderte in die Lage zu versetzen, selbstständig handeln zu können. Die Kenntnis der deutschen Sprache - das vermittelte uns auch im vorigen Jahr in der „Woche des ausländischen Mitbürgers“ ein Gastredner, Herr Sait, der dort einen Vortrag gehalten hat, und er hat uns eigentlich aus seiner eigenen Erfahrung klargemacht, dass er den Zugang zur deutschen Gesellschaft und zu Deutschland eigentlich wirklich erst bekommen hat, je intensiver er sich mit der deutschen Sprache beschäftigt und die dann auch verstanden hat. Als er die deutsche Sprache gut beherrschte, hat er auch die Gesellschaft verstanden und konnte auch mit der Gesellschaft umgehen, deshalb ist es wirklich ganz, ganz wichtig. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mit Stand vom 31. Dezember 2006 in Thüringen 66 Kursträger zugelassen. Allein in den vergangenen beiden Jahren haben insgesamt 3.366 zugewanderte Menschen einen Integrationskurs begonnen. Der im Sommer beschlossene nationale Integrationspakt sieht eine Erhöhung der Stundenzahl der Integrationskurse vor und unterstreicht damit die Wichtigkeit der Kurse. Statt bisher 600 werden künftig die Integrationskurse 900 Stunden betragen. Sie wollten vorhin eine Antwort auf diese Frage haben, ich denke, das ist schon eine gewisse Antwort. Zudem wird es differenzierte Kursangebote für die Jugendlichen sowie Frauen und Mütter geben.
Die Verbesserungen der Sprachkenntnisse beginnen jedoch schon im Kindergarten. In den Thürin
ger Kindertageseinrichtungen, in denen die Kinder mit Migrationshintergrund aufgenommen worden sind, wird Sprachförderung als Gesamtkonzept in den Alltag der Kindertageseinrichtung integriert. Das Land unterstützt mit Fortbildungen von Erzieherinnen und Erziehern sowie Finanzierung von Lehr- und Lernmaterial diesen Prozess.
Neben der Sprache sind Bildung und Ausbildung der Schlüssel zu einer gelingenden Integration. Auch hier nimmt Thüringen eine Vorreiterrolle ein. Der Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache wurde mit der gleichnamigen Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2005 neu geregelt. Die Schulen sind seitdem angewiesen, ein Förderkonzept und einen individuellen Förderplan für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu erstellen. Die Mindestteilnehmerzahl von fünf Schülern für den Förderunterricht Deutsch fällt weg. Stattdessen kann individuell bereits ab einem Schüler gefördert werden. Im Schuljahr 2006/2007 lernten insgesamt 4.105 Ausländer und Spätaussiedler an Thüringer Schulen. Davon haben allein 1.497 Schüler Förderunterricht erhalten. Zur Unterstützung an den Schulen wurden in Thüringen vier Regionalberaterteams eingerichtet. Diese Teams bestehen aus einem Lehrer und einem Mitarbeiter der Schulaufsicht. Durch diese Organisation der Regionalberaterteams ist eine enge Verzahnung von Fragen der Beschulung und die inhaltliche Abstimmung des Sprachlernens und der Schullaufbahnberatung sichergestellt. Dieses Konzept stellt sich als ein funktionierendes System dar und hat sich in Thüringen etabliert. Damit schafft der Freistaat optimale Rahmenbedingungen für einen barrierefreien Zugang von Migrantinnen und Migranten zum deutschen Bildungssystem. Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht dies. Bei der Betrachtung des Schulwahlverhaltens, das heißt des Besuchs weiterführender Schulen, zeigt sich in Klassenstufe 6, dass die Rangreihe des Besuchs der Schularten Regelschule, Gymnasium, Gesamt- und Förderschule mit Schülern deutscher Muttersprache und Schülern nicht deutscher Muttersprache gleich ist. 37 Prozent aller Kinder mit deutscher Muttersprache und 30 Prozent aller Kinder mit einer anderen Muttersprache besuchen Gymnasien. 56 Prozent aller Kinder mit deutscher Muttersprache und 64 Prozent aller Kinder nicht deutscher Muttersprache besuchen die Regelschule - ein Erfolg, der sich sehen lassen kann. Gute Sprachkenntnisse und eine qualifizierte Schulbildung sind die besten Voraussetzungen für weitere erfolgreiche Bildungswege an den Thüringer Universitäten.
Hier muss das Potenzial der klugen Köpfe im Freistaat noch besser ausgeschöpft werden - sowohl zu deren eigenem Wohl als auch zum Wohl unseres Landes. Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um mehr Jugendliche aus Zuwan
dererfamilien dafür zu gewinnen, ein Studium aufzunehmen. Ein abgeschlossenes Studium erhöht der aktuellen OECD-Studie zufolge die Chancen auf Beschäftigung und schafft deutliche Einkommensvorteile. Beschäftigung und ein gutes Einkommen sind ebenso wichtige Voraussetzungen für gelingende Integration.
Mit dem Blick auf den sich abzeichnenden Fachkräftemangel in Thüringen sollten wir versuchen, noch mehr ausländische Absolventen der Thüringer Hochschulen für eine Arbeit im Freistaat zu gewinnen. Deutschland ist nach den USA und Großbritannien innerhalb der OECD das beliebteste Land für ausländische Studierende. Diese Chance muss genutzt werden. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten unter den nicht deutschen Staatsangehörigen zeigt den Angaben der Landesregierung zufolge in den letzten Jahren einen stabilen Aufwärtstrend. Trotzdem ist die Arbeitslosenquote mit fast 40 Prozent der Ausländer mit Arbeitserlaubnis noch immer viel zu hoch - und das kann nicht zufriedenstellen.
Die ausreichende Integration in den Arbeitsmarkt ist eine große Herausforderung. Ziel muss sein, den Zuwanderern den Einstieg in den Arbeitsmarkt und damit ein selbstbestimmtes, von staatlichen Transferleistungen unabhängiges Leben zu ermöglichen. Diesbezüglich plant die Landesregierung unter Einbeziehung von ESF-Mitteln Qualifizierungsprogramme, die auch eine bessere Integration von Migrantinnen und Migranten in die Arbeitswelt zum Inhalt haben. Im Operationellen Programm des ESF für die Förderperiode 2007 bis 2013 ist ein spezieller Förderbereich zur sozialen Eingliederung von Benachteiligten durch die Erhöhung der Beschäftigungsfreiheit vorgesehen. Hierzu zählen auch die in Thüringen lebenden Migrantinnen und Migranten. Die Eingliederung in das Erwerbsleben wird durch Lohnkostenzuschüsse und auch bedarfsorientierte individualisierte Angebote der beruflichen Qualifizierung unterstützt. Beide Instrumente können auch auf Kombination eingesetzt werden. Lokale Beschäftigungsinitiativen bieten weitere Möglichkeiten, einen Beitrag zur Überwindung von kultureller und sprachlicher Barriere mit dem Ziel der beruflichen Integration zu leisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Integration von Zuwanderern ist eine zentrale, aber nicht alleinige Aufgabe der Politik, sondern ein gesamtgesellschaftlicher Prozess. Nach Auffassung der Landesregierung kann Integration nur gelingen, wenn Zuwanderer in der einheimischen Bevölkerung akzeptiert werden. Die Landesregierung setzt sich mit vielfältigen Maßnahmen für den Abbau von integrationshemmenden Vorurteilen ein. So trägt die Landeszentrale für politische Bildung durch eine Fülle von Bildungs
veranstaltungen und Projekten sowie durch eigene Publikation zur Stärkung von interkulturellen Kompetenzen und Eindämmung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus bei.
Auch die Institution des Ausländerbeauftragten hat sich in diesem Zusammenhang bewährt. Bei einer hohen Frequenz von themenspezifischen Veranstaltungen seien hier nur zwei stellvertretend angeführt: die alljährliche zentrale Veranstaltung zur Woche des ausländischen Mitbürgers, die ich vorhin schon nannte, sowie der Tag der deutsch-ausländischen Gesellschaft.
Auch die Landesregierung selbst trägt Sorge dafür, dass Mitarbeiter relevanter Behörden im Freistaat ihre interkulturelle Kompetenz für eine bessere zielführende Kommunikation mit Migrantinnen und Migranten erhöhen. Ein Blick in das aktuelle Jahresprogramm der Thüringer Staatskanzlei zeigt zahlreiche Seminare auf, die dazu beitragen, mittels interkultureller Kommunikationsfähigkeit die interkulturelle Kompetenz zu stärken. Alle hier genannten Maßnahmen dienen auch insbesondere dazu, Konflikten und Konfliktpotenzialen zwischen Migranten und den deutschen Staatsangehörigen, aber auch der Migranten untereinander vorzubeugen. Ein Blick in die Kriminalstatistik zeigt zunächst: Offenbar unterscheiden sich die Delikte der Migrantinnen und Migranten nicht wesentlich von denen der übrigen Bevölkerung. Am 12. Februar 2007 befanden sich insgesamt 126 Ausländer zur Verbüßung einer Haftstrafe in Einrichtungen des Thüringer Strafvollzugs. Es handelt sich dabei ausschließlich um Männer, die meisten im Alter zwischen 31 und 40 Jahren. Zahlreiche Initiativen und Vereine haben Maßnahmen ergriffen, die hier ansetzen und ebenfalls dem Ziel der Stärkung der interkulturellen Kompetenz gewidmet sind. Seit 2003 organisiert und unterstützt die Landesstelle Gewaltprävention zahlreiche Fachtagungen, Zeitzeugengespräche sowie Präventionsprojekte in verschiedenen Regionen Thüringens. Thüringenweit konnte in den Kommunen ein Netz von themenbezogenen Gremienarbeiten entwickelt werden. Seit Jahren arbeiten zum Beispiel der runde Tisch gegen Gewalt, „Treffsicherheit“, Präventionsräte gegen Gewalt und Extremismus und Verantwortungsträger gemeinsam an der Minimierung von spezifischen Gewaltvorkommnissen. Bei ihren Arbeitsvorhaben sind sie dabei stets darum bemüht, zivilgesellschaftliches Engagement zu integrieren. Hervorzuheben ist auch das in den Jahren 2007 bis 2010 in Thüringen veranstaltete Modellprojekt „Perspektivwechsel“, Bildungsinitiative gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit der Zentralen Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. in Kooperation mit der Landesstelle Gewaltprävention. Ein weiterer Maßnahmeschwerpunkt ist die Qualifizierung und Sensibilisierung von Experten durch spezielle Fortbildungsan
gebote des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien zu diesem Themenkomplex, beispielsweise für Mitarbeiter schulpsychologischer Dienste oder für Beratungs- und Vertrauenslehrer. Wie Sie sehen, existiert in Thüringen ein umfangreiches und über Jahre gewachsenes gefestigtes Netzwerk an Akteuren, die sich gemeinsam mit der Thüringer Landesregierung dem Ziel der Prävention von Konflikten mit Migrationshintergrund verschrieben haben. Auf diesem Gebiet wird erfolgreiche Arbeit geleistet.
Meine Damen und Herren, dies alles zeigt, dass die Thüringer Landesregierung ihrer Verantwortung für das Gelingen von Integration von Migrantinnen und Migranten im Freistaat gerecht wird.
Integration ist eine zentrale politische wie auch eine gesellschaftliche Aufgabe, die den Staat als auch die Bürgergesellschaft gemeinsam fordert. Wir können stolz darauf sein, was in diesem Bereich in den vergangenen Jahren geschaffen worden ist und wollen gemeinsam mit der Thüringer Landesregierung und den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern auf diesem erfolgreichen Weg weitergehen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich glaube, das war eine umfangreiche Berichterstattung, was hier alles schon in Thüringen geleistet worden ist. Danke.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wieder einmal müssen wir uns mit einem Gesetzentwurf der Linkspartei.PDS beschäftigen,
der die Bezeichnung „Gesetzentwurf“ im Grunde nicht verdient. Sie müssen mich aussprechen lassen, bevor Sie klopfen.
Die zur Beratung anstehende Drucksache ist an verschiedenen Stellen fehlerhaft, widersprüchlich und leidet auch deutlich unter handwerklichen Mängeln. Beispielsweise wird behauptet, dass der Gesetzentwurf dazu diene, die Rechtslage klarzustellen. Meine Damen und Herren, an einer klaren Rechtslage mangelt es jedoch nicht. Die Rechtslage ist klar. Bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kommen grundsätzlich auch Außenbereichsgrundstücke in Betracht. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS, mit den Praktikern vor Ort sprechen würden, wenn Sie richtig lesen und richtig verstehen würden, was zum Beispiel der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ in seinem Schreiben an die Fraktionen zum Ausdruck bringen wollte, dann würden Sie wissen, worum es geht. Es geht jetzt um eine Erleichterung des Verwaltungsvollzugs. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 1160 mitgeteilt, dass sie prüft, die im Kommunalabgabengesetz verwendeten Begriffe „Ortsstraße“ und „beschränkte öffentliche Wege“ eventuell im Straßengesetz zu definieren. Die Klärung dieser Frage ist ein sinnvoller Weg, die Sie aber in Ihrem Gesetzentwurf zwar im Vorfeld ansprechen, aber nicht weiterverfolgen. Richtig abenteuerlich wird der Gesetzentwurf in Bezug auf die Forderung nach dem Entstehen einer Beitragspflicht erst nach der Bebauung des Grundstücks, gekoppelt an die Forderung nach einer zinslosen Stundung bis dahin. Abenteuerlich aus zwei Gründen:
Erstens deshalb, weil zwar auf dem Deckblatt des Gesetzentwurfs schön steht, dass das Gesetz eine Regelung für eine solche zinslose Stundung enthalten soll, tatsächlich aber im Gesetzestext keine entsprechende Regelung zu finden ist.
Zum Zweiten ist es sehr seltsam, dass eine Beitragspflicht erst mit der Bebauung des Grundstücks entstehe, die zinslose Stundung aber bereits vorher erfolgen soll. Mit einem Minimum an rechtlichem Grundwissen sollte die Linkspartei.PDS aber wissen, dass Beiträge erst dann gestundet werden können, wenn sie entstanden sind. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin die Möglichkeit vor, Beiträge unverzinst zurückzuzahlen, wenn dies die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde erlaubt. Aber das ist ja heute nicht das erste Mal, dass wir über diese zweifelhaften Vorschläge in diesem Hause sprechen. Es wurde hier schon oft ausgeführt, dass die Einführung einer solchen Ermessensregelung zu enorm großen Problemen führen würde, und das wissen Sie auch. Der größte Teil der Gemeinden, auch wieder belegt schon in den letzten Diskussionen durch Zahlen, hat ja schließlich schon Straßenausbaubeiträge erhoben. Die Ermessensregelung würde dazu führen, dass landesweite Rückforderungen gestellt würden. Aber ich kann mir vorstellen, dass das Ihre Partei ja durchaus bezweckt. Der Druck der betroffenen Bürger auf die Zurückerstattung würde letztlich unabhängig davon entstehen, ob die betreffende Gemeinde tatsächlich dauernd leistungsfähig ist oder nicht. Der Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit, darüber hatte ich auch das letzte Mal schon Ausführungen gemacht, ist kein ausreichender Maßstab, um eine Rückerstattung von Beiträgen zu rechtfertigen, weil sich Leistungsfähigkeit der Kommunen aufgrund unvorhergesehener Umstände ganz schnell ändern kann. Dafür gibt es genug Beispiele in der Praxis. Auch das habe ich hier schon oft genug gesagt, aber Sie lernen es nicht, Sie wollen es nicht lernen und Sie hören es gar nicht. Ich weiß es nicht.
Der dritte Kernpunkt des Gesetzes zeigt, dass die Linkspartei.PDS zwar fleißig Kleine Anfragen stellt, aber offenbar mit dem Lesen der Antworten Probleme hat. Die Landesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1170 eine eindeutige Rechtslage dargelegt. Da bedarf es schlichtweg keiner Neuregelung für die Fälle, in denen Dritte bestimmte Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge im Auftrag der Gemeinde erfüllen. Nicht zuletzt drückt sich die Linkspartei.PDS auch hier wieder um konkrete Angaben zu den finanziellen Folgen einer solchen Stundungsregelung. Etwas leichter liest sich dann schon der Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Hier zeigt sich zumindest, dass man die Situation schärfer durchleuchtet hat, und es lässt sich der Wille zu konstruktiven Vorschlägen erkennen. Der Vorschlag einer Stichtags
regelung ist nicht neu. Dementsprechend bekannt sind auch die Argumente, die dagegen sprechen, denn eine unwillkürliche Festlegung eines Stichtags - das sagten wir auch das letzte Mal schon - würde die Bürger nicht nur landesweit, sondern auch innerhalb jeder Gemeinde in zwei Lager teilen. Das ist auch in den Gemeinden schwer händelbar und ich habe auch mit vielen Bürgermeistern schon darüber gesprochen, die bis jetzt noch keine Straßenausbausatzung haben. So wollen sie es eigentlich nicht. Wenn die einen die Beiträge bezahlen müssen im Ort und die anderen nicht, also dort gäbe es Probleme. Ich denke, die Folgen, die daraus entstehen, müssen wir noch einmal ernsthaft durchdenken und auch abwägen. Der Vorschlag einer Ermessensregelung für die Erhebung von Beiträgen für die Maßnahmen, die ja vor Ort mit Inkrafttreten einer Satzung für wiederkehrende Beiträge abgeschlossen wurde, ist letztlich auch keine neue Lösungsvariante, aber hier gilt genau dasselbe, was ich vorhin sagte. Auch hier müssen wir noch einmal überlegen und müssen auch noch einmal über die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinden nachdenken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn die in beiden Gesetzentwürfen angesprochenen Bereiche schon einige Male hier im Plenum und in den Ausschüssen beraten wurden, wir sind gern bereit, auch jetzt wieder die vorliegenden Vorschläge in den zuständigen Ausschüssen zu beraten, um dort gemeinsam über eine Lösung nachzudenken. Danke.
Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, am 22. Februar in der 38. Sitzung wurden diese beiden Tagesordnungspunkte im Ausschuss behandelt. Es wurde dort gesprochen und berichtet über die Auswirkungen von „Kyrill“ auch unter anderem und vor allen Dingen über diese beiden Punkte.
Es konnte festgestellt werden, dass an der Aufarbeitung von „Kyrill“ im Forst zügig gearbeitet wird, dass viele Forderungen eigentlich schon im Laufen sind und erfüllt werden, so unter anderem auch zu dem Antrag der Linkspartei.PDS. Deshalb wurde auch dort so diskutiert und es abgelehnt, weil mittlerweile im Forst schon befristete Einstellungen erfolgt sind. Auch die Gespräche mit der Arbeitsagentur zu dem zweiten Arbeitsmarkt sind im Laufen.
Es bleibt mir im Moment im Zusammenhang mit diesem Antrag vielleicht als Ausschussvorsitzende einfach noch mal im Ergebnis dieser Ausschussberatungen ein großes Dankeschön an unsere Forstbediensteten, Waldarbeiter und die Firmen zu sagen, die hier in Thüringen arbeiten, denn dort wurden in den letzten Wochen oder Monaten schon große Leistungen vollbracht. Wir sind dort in einem guten Fahrwasser und deshalb auch der Dank des Ausschusses. Es war nicht mit dem Ausschuss abgesprochen, aber ich erlaube mir einfach als Ausschussvorsitzende, das hier so zu tun.
Die Berichterstattung zu dem Antrag in Drucksache 4/2624, ein Antrag der Linkspartei.PDS, der am 26. Januar an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Beratung übergeben wurde, wurde im Ausschuss in der 38. Sitzung am 22. Februar in Nummer 3 abgelehnt. Der Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 4/2645 wurde in der 38. Ausschuss-Sitzung am 22. Februar in der Nummer 2 angenommen. Danke.