Jürgen Reinholz

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Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrte Damen und Herren, ich glaube, es ist an der Zeit, doch noch einmal ein paar Dinge hier klarzustellen. Leider ist Herr Gerstenberger im Moment nicht da, aber ich nehme an, er wird die Rede im Nachgang lesen oder er wird es irgendwo hören hier im Hohen Hause. Er hat ganz bewusst versucht, hier zu verbreiten, dass die Förderrichtlinien in der Technologieförderung und bei Thüringen-Dynamik durch die Landesregierung verschlumpert worden sind, ewig nicht auf die Beine gekommen sind usw., usw. - und das wider besseres Wissen. Er weiß es eigentlich ganz genau und verbreitet hier eine glatte Lüge.
Denn nicht die Landesregierung ist daran schuld, dass die Technologieförderung gerade im Personalbereich zwei Jahre zur Genehmigung gebraucht hat, sondern die Europäische Union - eingereicht im Jahr 2006 und von der Europäischen Union genehmigt am 28. Dezember 2008. Das hat nichts mit der Landesregierung zu tun. Die Landesregierung hat schon eingereicht, bevor überhaupt die neue Förderperiode begonnen hat. Hier ganz bewusst die Leute zu veralbern inklusive derer, die hier auf der Tribüne stehen, das halte ich schon für ein starkes Stück.
Das Gleiche, meine Damen und Herren, gilt im Übrigen auch für Thüringen-Dynamik. Thüringen-Dynamik ist zur gleichen Zeit beantragt worden bei der Europäischen Union wie Thüringen-Invest. Thüringen-Invest für das Handwerk ist genehmigt, Thüringen-Dynamik liegt immer noch in Brüssel. Hier so zu tun, als wenn die Landesregierung daran schuld wäre, ist eine bodenlose Frechheit.
Jetzt zu Ihnen, Herr Matschie, auch wenn Sie mir gern den Rücken zudrehen. Das machen Sie ja öfters in den Debatten, wenn es ernst für Sie wird, sich
mit dem Rücken dem Redner zuzuwenden. Vielleicht sollten Sie sich doch mal umdrehen. Es muss schon ganz schön ängstlich um Sie bestellt sein, wenn Sie hier eine Wahlkampfrede halten statt draußen auf den Plätzen. 40 +, Herr Matschie, daran glauben Sie doch selber nicht. Wenn Sie 15 oder 16 Prozent erreichen, dann wird es wohl wirklich viel werden.
Auch Ihnen will ich etwas in das Stammbuch schreiben, Herr Matschie. Sie argumentieren immer mit den niedrigen Löhnen in Thüringen. Können Sie mir den Unterschied zwischen den Lohnniveaus in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg benennen? Ich nehme an, Sie können es, aber auch Sie wollen die Masse hier verdummen. Ich will Ihnen die Unterschiede sagen: Der Unterschied zu Mecklenburg-Vorpommern im Monatslohn ist Null, zu Sachsen-Anhalt sind es 10 € im Monat und zu Sachsen sind es 20 € im Monat. Sie versuchen, hier zu verbreiten, dass Hunderte Euro dazwischenliegen würden und Thüringen das niedrigste Lohnniveau unter allen neuen Bundesländern hätte. Das ist definitiv nicht so.
Man versucht ständig rüberzubringen, dass die anderen deutlich mehr verdienen. Es sind definitiv 10 € im Monat mehr.
Noch eines, Herr Matschie, das Thema Imagekampagne. „Starker Markt“ ist keine neue Imagekampagne. Entweder Sie können nicht lesen oder Sie wollen nicht lesen oder Sie wollen es nicht verstehen. „Starker Markt“ ist Bestandteil der Imagekampagne „Denkfabrik Thüringen“ und nichts anderes. Es ist lediglich ein Bestandteil davon. Ich weiß, dass Sie das ärgert, dass sich die Unternehmen hinstellen und sagen, wir sind Weltmarktführer und wir sind zufrieden mit der Wirtschaftspolitik in Thüringen. Das weiß ich, dass Sie das ärgert, darüber bin ich mir schon im Klaren, aber hören Sie auf, die Thüringer Wirtschaft ständig schlechtzureden.
Eines, Herr Matschie, zu Ihrer Aussage zum Thema „Krise und Delle“, da müssten Sie mal die Zeitung von heute lesen, die „Thüringer Allgemeine“ Ausgabe vom 07.08.2009: Stärkster Zuwachs seit
zwei Jahren, Anstieg der Juniaufträge in der Industrie um 4,5 Prozent, deutliches Zeichen für ein Krisenende. Mit einem Anstieg der Auftragseingänge um 4,5 Prozent im Juni wurde der stärkste Zuwachs seit zwei Jahren erreicht, sogar stärker als im Superjahr 2008.
Selbst wenn Sie sich hier brüsten, Sie hätten mit Unternehmen geredet - ich habe mit Unternehmen wahrscheinlich viel mehr zu tun, als Sie in Ihrem Leben. Auf der Hannover-Messe habe ich 41 Unternehmen die gleiche Frage gestellt: Was würden Sie denn sagen, wenn Sie auf der Basis Ihrer jetzigen Umsatzeinschätzung nach dem I. Quartal 2009 die Umsatzerwartung für 2009 in eine Relation zu den vorhergehenden Jahren setzen würden? 95 Prozent der Unternehmen haben geantwortet, irgendwo zwischen 2006 und 2007. Herr Matschie, die Jahre 2006/2007 waren sowohl für Deutschland als auch für Thüringen keine schlechten Jahre.
Herr Matschie, was ich Ihnen auch gern noch mitgeben möchte: Wenn Sie Licht am Ende des Tunnels sehen, dann machen Sie einfach den Tunnel länger. Den machen Sie einfach länger,
damit Sie die Thüringer weiter verunsichern können und weiter für dumm verkaufen. Aber in den Gesprächen, die ich zurzeit draußen führe, ist das Gegenteil der Fall. Ich war z.B. bei REGE in Eisenach. Die stellen sogar wieder Leiharbeiter ein und das ist ein Automobilzulieferer. Herr Matschie, Sie müssen sich wirklich mal mit der Realität befassen und hier nicht ständig alles schlechtreden.
Eines, Herr Matschie, gebe ich Ihnen noch mit zum Thema „Fehlbesetzung“: Wenn ein ausgebildeter Theologe, der noch nie in seinem Leben ein Unternehmen geleitet hat, hier von Wirtschaftspolitik redet und sich damit zum wirtschaftspolitischen Sprecher seiner Fraktion hochschwingt, dann ist das die klassische Fehlbesetzung, die wir hier im Haus haben. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir zwei kurze Vorbemerkungen. Es ist doch eigenartig, dass der arme Herr Dr. Schubert zu einem SPD-Antrag hier vorn an das Pult treten muss und nicht ein einziger SPD-Abgeordneter in diesem Raum ist. Das zeigt eigentlich, wie ernst Ihnen dieses Thema ist.
Ja klar, vorhin war er mutterseelenallein. Der Herr Carius musste sogar rübergehen und für ihn klopfen. Na gut, kommen wir zum Thema.
Ich möchte vorausschicken, meine Damen und Herren, dass ich Ihnen in einigen Punkten Ihres Antrags beipflichte, insbesondere die Überschrift „Arbeitsmarktinstrumente sichern und verbessern“, das findet meine volle Zustimmung; nur über das Wie und Was bestehen natürlich wieder einmal Differenzen. Mit der größten Differenz, dem Punkt III Ihres Antrags, möchte ich auch gleich beginnen.
Zunächst mal zur Einordnung: Es ist falsch, wenn Sie behaupten, dass der Kommunal-Kombi angeblich von allen Ländern genutzt wird. Insbesondere eine landesseitige Mitfinanzierung, die übrigens gar nicht verlangt ist, gibt es nur in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, dazu kommt ein regional begrenztes Projekt in Rheinland-Pfalz. In Hessen, NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen gibt es dagegen keine landesseitige Mitfinanzierung. Zu den Gründen, meine Damen und Herren, komme ich gleich noch.
Es gibt in Thüringen derzeit 80 Stellen, die mit Bundesmitteln gefördert werden. Weiterhin ist festzustellen, von den im Kommunal-Kombi bundesweit ursprünglich vorgesehenen 100.000 Stellen sind gerade mal rund 10.500 bewilligt worden, das sind 10 Prozent. Selbst in den eben genannten Ländern werden die geplanten Kontingente zumeist nur zu einem Viertel bis einem Drittel in Anspruch genommen. Angesichts eines Instruments, das offensichtlich so schlecht angenommen wird, versteigen Sie sich zu der Forderung, Thüringen soll Geld aus anderen, wesentlich effizienteren Arbeitsmarktprogrammen abziehen, um es dann im Kommunal-Kombi versickern zu lassen. Denn genau darauf läuft Ihre Forderung wohl hinaus. Schauen wir uns doch mal die Mittel an, die wir dafür aufwenden müssten. Für eine ergänzende Förderung von 6.000 zusätzlichen Kommunal-Kombi-Stellen, wie das der SPD-Antrag vorsieht, mit beispielsweise monatlich 300 € würden innerhalb von drei Jahren knapp 65 Mio. € benötigt werden. Wie gesagt, das Geld fehlt dann in anderen Bereichen.
Meine Damen und Herren, es gibt aber noch eine ganze Reihe anderer und weiterer Gründe, die gegen eine Bereitstellung von Landesmitteln für das Bundesprogramm Kommunal-Kombi sprechen. Schauen wir uns doch einmal die Struktur des Programms genauer an. Mit dem Kommunal-Kombi erhalten die Kommunen Zuschüsse für zusätzlich geschaffene sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, die der Erfüllung kommunaler Aufgaben dienen. Der Zu
schuss des Bundes kann bis zu 50 Prozent des Bruttoarbeitnehmerentgelts, maximal aber 500 € betragen. Darüber hinaus können die Kosten des Arbeitgebers für die Sozialversicherungsbeiträge in einer Höhe von bis zu 200 € monatlich aus dem BundesESF bezuschusst werden. Das Programm sieht dabei in erster Linie eine Mitfinanzierung der Kommunen mindestens in Höhe von 50 Prozent des Bruttoarbeitnehmerentgeltes vor. Genau das, meine Damen und Herren, war von Anfang an der Pferdefuß. Weil klar war, dass viele Kommunen diesen Anteil nicht würden aufbringen können, stellte sich dann ganz schnell die Frage nach einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung durch die Länder. Der Bund hatte also einen guten Teil finanzieller Verantwortung an die Länder durchgeschoben, ohne vorher auch nur einmal überhaupt mit ihnen darüber gesprochen zu haben. Dazu kommt, wenn sich die Länder jetzt tatsächlich für eine das Bundesprogramm ergänzende Förderung aus eigenen ESF-Mitteln entschließen würden, dann würden sie feststellen, der pauschale Zuschuss aus den Sozialversicherungsbeiträgen aus dem Bundes-ESF von bis zu 200 € könnte nicht gewährt werden, da eine Kumulierung, wie Sie ja alle wissen, von Bundes- und Landes-ESF unzulässig ist. Mit anderen Worten: Ein Teil der Bundesförderung verfällt, wenn das Land seine Förderinstrumente aus dem ESF einsetzt. Auch dieser Zuschussanteil müsste dann zusätzlich vom Land kompensiert werden. Das sprengt dann aber endgültig den Rahmen des Möglichen. Für eine Förderung aus reinen Landesmitteln sind die haushalterischen Spielräume einfach nicht vorhanden. Ich wiederhole, für die Förderung von 6.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen wären mal eben zusätzlich knapp 65 Mio. € nötig.
Meine Damen und Herren, unabhängig davon ist die massenhafte Schaffung von zusätzlichen Stellen im öffentlichen Sektor, noch dazu auf drei Jahre befristet, auch unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten eher skeptisch zu sehen. Wir haben uns deshalb bereits zum Start des Kommunal-Kombis in der Form entschieden, dass das Land keine zusätzlichen Mittel in dieses Programm steckt, sondern dass wir andere Möglichkeiten der Mitfinanzierung und Ergänzung der Förderung für Langzeitarbeitslose nutzen, die dann auch nur in einigen und nicht in allen Thüringer Regionen eingesetzt werden. Das Land gibt jedes Jahr mehr als 128 Mio. € für die aktive Arbeitsmarktförderung aus. Dieses Geld fließt zum Beispiel in ESF- bzw. Landesprogramme, mit denen wir zum Teil die Förderung nach dem SGB III und dem SGB II ergänzen. So bietet die Richtlinie zur Förderung strukturwirksamer Beschäftigungsprojekte mit einer Förderhöhe bis zu 90 Prozent den Kommunen deutlich bessere Konditionen als der Kommunal-Kombi. Immerhin konnten allein über dieses Programm seit Anfang 2008 rund 2.440 Thü
ringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert werden. Mit diesem Förderprogramm können wir auch den Beschäftigungszuschuss nach § 16 e SGB II um 15 Prozentpunkte auf maximal 90 Prozent aufstocken, wenn die Projekte im öffentlichen Interesse liegen. Darüber hinaus ergänzen wir nun auch die Arbeitsgelegenheiten und die Entgeltvariante insbesondere bei Kommunen und gemeinnützigen Trägern mit einer Landesförderung. Insofern haben wir sinnvolle Alternativen zum KommunalKombi, die wir im Rahmen der Landes-ESF-Förderung nutzen und die auch angenommen werden. Darüber hinaus steht natürlich ohnehin die gesamte Förderklaviatur der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung, die erst Ende letzten Jahres überarbeitet wurde. Ich will das jetzt im Einzelnen nicht weiter vertiefen, klar ist aber, wir brauchen den KommunalKombi nicht, um auch unter den Bedingungen der aktuellen Wirtschaftskrise eine effiziente und erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik zu betreiben. Im Gegenteil, der Kommunal-Kombi ist überdurchschnittlich ineffizient und wird deshalb auch anderenorts nur unterdurchschnittlich genutzt. Zu diesem Punkt Ihres Antrags also ganz klar Ablehnung.
Was nun die ersten beiden Punkte Ihres Antrags angeht, so möchte ich vorausschicken, dass ich Ihre Ansicht an einigen Stellen durchaus teile. Wie sollte es auch anders sein, immerhin war Thüringen an der Erarbeitung der dort erwähnten Regelungsvorschläge beteiligt. Unser Ziel war es dabei immer, für handlungsfähige Strukturen in der Arbeitsförderung zu sorgen, deshalb haben wir gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bundesarbeitsministerium seit Anfang vergangenen Jahres konstruktiv Lösungen erarbeitet. Es gab im Vorjahr im Mai und Juli zwei Sonder-Arbeits- und Sozialministerkonferenzen hierzu. Dort konnten wir letztlich auch den Bundesarbeitsminister von einer Verfassungsänderung zugunsten des Fortbestandes bzw. der Schaffung geeigneter Nachfolgeeinrichtungen der ARGEn, den sogenannten Zentren für Arbeit und Grundsicherung, überzeugen. Ich bin nach wie vor für diese Lösung, weil wir Hilfebedürftigen dadurch die Leistungen aus einer Hand anbieten können.
Bevor ich auf die Forderungen des Antrags der SPD zurückkomme, möchte ich noch einige Sätze zum Hintergrund und zur Entwicklung sagen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 20.12.2007 entschieden, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Bund und Kommunen in den ARGEn gemäß SGB II nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die derzeitige Regelung verliert daher am 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Im Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18.12.2008 haben die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit dem Bundesarbeitsminister über die Neuorganisation verhandelt. Im Ergebnis wurden
die bekannten Gesetzentwürfe zur Regelung einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeit Suchende und zur Änderung des Grundgesetzes vorgeschlagen. Diese Gesetzentwürfe haben die grundsätzliche Unterstützung der unionsgeführten Länder, auch wenn es noch einige Verbesserungsvorschläge gab und auch noch gibt. Der geschäftsführende Vorstand der CDU/CSUBundestagsfraktion hat die Gesetzentwürfe aber abgelehnt, so dass derzeit keine Aussicht auf eine entsprechende Mehrheit im Bundestag besteht. Auch wenn wir nach wie vor für den vorgeschlagenen Weg der Neuordnung des SGB II sind, so ist die Sache derzeit politisch ins Stocken geraten. Es hat deshalb momentan keinen Sinn, Bundesratsanträge oder Aufforderungen an den Bundestag zu artikulieren, da das einzige Ergebnis, das man derzeit damit erreichen wird, darin besteht, dass die Gesetzesvorschläge dann ganz offiziell abgelehnt werden. Insofern, meine Damen und Herren, ist es wohl klüger, zunächst auf politischem Wege für die zwischen dem Bundesarbeitsminister und den Ministerpräsidenten Rüttgers und Beck verhandelte Lösung zu kämpfen und diese damit in der Diskussion zu halten. Auch das Bundesarbeitsministerium sieht übrigens derzeit nur den Weg, weitere Gespräche und Abstimmungen zu führen und nicht den Weg über den Bundesrat einzuschlagen, wie auch die CDU-Fraktion hier im Haus. Ich kann daher nur empfehlen, diesem Beispiel zu folgen und jetzt keine Bundesratsinitiative zu starten, die letztendlich nur ein ablehnendes Votum zementieren wird. Deshalb, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, kann ich Ihren Antrag, was die Zielstellung betrifft, zwar gut nachvollziehen, was den vorgeschlagenen Weg betrifft, teile ich Ihre Auffassung allerdings nicht. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ist in der ersten Beratung am 8. Oktober 2008 und in den nachfolgenden Ausschussberatungen, insbesondere in der Anhörung vom 23. Januar 2009, intensiv beraten worden. Ich möchte an dieser Stelle nicht noch einmal alle Argumente vortragen, denen der Wirtschaftsausschuss bei seiner ablehnenden Empfehlung letztendlich dann gefolgt ist.
Im Ergebnis der Anhörung lässt sich das folgendermaßen zusammenfassen: Die Vergabestellen, insbesondere die Kommunen, lehnen den Gesetzentwurf entschieden ab. Unterstützt wurde der Gesetzentwurf - das ist richtig, Herr Dr. Schubert - von den Hand
werkskammern und von den Kammern der Thüringer Architekten. Alle anderen an der Anhörung beteiligten Organisationen der Wirtschaft, also IHK, Bauindustrieverband, Verband der Wirtschaft Thüringens, sehen in einem spezifischen Thüringer Vergabegesetz die Gefahr einer weiteren Rechtszersplitterung, einer zusätzlichen Bürokratisierung und eines zusätzlichen Investitionshemmnisses. Zum Hauptargument der Befürworter für ein derartiges Landesvergabegesetz, dass man damit nämlich zu mehr Transparenz und mehr Wettbewerb kommt, ist dabei zu sagen, es ist bisher noch an keiner Stelle und insbesondere nicht in der Anhörung gelungen nachzuweisen, dass in der vergaberechtlichen Praxis in Thüringen Vollzugsdefizite bestehen, die eine solche gesetzliche Regelung erfordern würden. Es wurden im Wesentlichen nur allgemeine und im Hinblick auf das Vergaberecht typische Vermutungen vorgebracht; den tatsächlichen Nachweis für einen konkreten gesetzgeberischen Handlungsbedarf sind bisher aber alle Befürworter schuldig geblieben.
Der Thüringer Landkreistag hat in einer überzeugenden Stellungnahme in der Anhörung den vorliegenden Gesetzentwurf verworfen und dargelegt, dass ein derartiges Gesetz mehr schadet, als es nützt. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur noch betonen, dass die Mehrzahl der vom Landkreistag aufgeführten Argumente auch die Interessenlage der Unternehmerseite widerspiegelt. Völlig zu Recht verweist der Landkreistag auf den durch ein solches Gesetz steigenden Verwaltungsaufwand und die damit einhergehenden zeitlichen Verzögerungen bei der Auftragsvergabe. Er sieht durch das Gesetz zusätzliche Kosten auf die kommunalen Auftraggeber zukommen. Die mit dem vorliegenden Gesetz einhergehende Überregulierung ginge - so der Landkreistag - letztlich zulasten der kleinen und mittleren Unternehmen, also zulasten derjenigen, die eigentlich Nutznießer einer solchen Regelung sein sollen.
Auch die Landesregierung hat in der ersten Beratung des Thüringer Landtags dargelegt, dass der Gesetzentwurf an der vergaberechtlichen Rechtsentwicklung deutlich vorbeigeht. Dies folgt übrigens nicht allein aus der Tatsache, dass für den vorliegenden Entwurf ein mehr als acht Jahre alter Gesetzentwurf aus Sachsen weitgehend unverändert von Ihnen abgeschrieben wurde, sondern dies ergibt sich vor allem aus dem Bedeutungswandel des Wettbewerbszwecks im öffentlichen Auftragswesen. Neben den Entwicklungen der modernen Vergaberechtsfolgen wird nämlich zunehmend der Beschaffungszweck, also das, wofür beschafft wird, als wichtigste Aufgabe des Vergaberechts angesehen. Der Wettbewerbszweck des Vergaberechts, also die Art und Weise, wie beschafft wird, das der vorliegende Gesetzentwurf in den Vordergrund stellt, tritt demgegenüber immer weiter zurück.
Ganz klar lässt sich diese Entwicklung bei der jüngst erfolgten Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen praktisch nachvollziehen. Dort sind in den Regeln zum Nachprüfungsverfahren die individuell schützenden Regelungen teilweise zurückgenommen worden. Dies betrifft die Durchbrechung des Amtsermittlungsgrundsatzes, die Verpflichtung zur sofortigen Rüge oder die Gestattung des Zuschlags im Nachprüfungsverfahren und einiges mehr. Die Rechtsentwicklung geht also unbestritten in Richtung einer größeren Verfahrenseffizienz. Davon kann bei dem vorgelegten Gesetzentwurf nun wirklich überhaupt keine Rede sein.
In meinem Bericht über die Vergabepraxis in Thüringen hatte ich hier im Thüringer Landtag vor Kurzem dargelegt, dass praktisch kein von einem Übergangenen wieder angestrengtes rechtsaufsichtliches Vergabeverfahren in Thüringen zu dem Ergebnis geführt hat, dass diesem Bieter zu Unrecht der Zuschlag verweigert wurde. Da stellt sich natürlich die Frage, was für einen Nutzen es vor dem Hintergrund dieser empirischen Erkenntnis bringen soll, dieses Verfahren zusätzlich gesetzlich zu regeln und dabei noch deutlich zu bürokratisieren.
Deshalb, meine Damen und Herren, noch einmal ganz klar: Das Hauptanliegen des Gesetzentwurfs, nämlich Regelungen für ein behördliches Nachprüfverfahren zu schaffen, eignet sich nicht zum Gegenstand einer landesrechtlichen Vergabegesetzgebung.
Für unsere Ablehnung des Gesetzentwurfs sprechen aber derzeit noch folgende praktische Gründe: Ohne Gesetz haben wir eine größere Flexibilität. Diese hatte sich zu Beginn des Jahres wieder einmal bewährt, als es um die Umsetzung des Konjunkturpakets II ging. Dieses sah eine zeitlich befristete Vereinfachung des Vergaberechts vor. Durch die Änderung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie konnten wir relativ kurzfristig den Beschluss des Bundes auch in Thüringen umsetzen und die Wertgrenzen für die freihändige Vergabe heraufsetzen. Mit dem Gesetz wären zwei Kabinettsberatungen, Plenar- und Ausschussberatungen sowie Anhörungen notwendig geworden. Die konjunkturstützenden Maßnahmen hätten dann deutlich später ergriffen werden können.
Ein weiterer Grund: Nach wie vor liegen die von den Verdingungsausschüssen novellierten Verdingungsordnungen noch nicht vor. Ihr Inkrafttreten ist nämlich von dem Inkrafttreten der von der Bundesregierung noch nicht vorgelegten novellierten Vergabeordnung abhängig. Dies ist auch vor der Sommerpause, glaube ich, nicht mehr zu erwarten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verbietet es sich also schon aus diesem Grund, eigenständige neue Vergaberegeln, die sich auf die Verdingungsordnung dann beziehen, aufzustellen. Dies ist übrigens ein Grund da
für, warum die Landesregierung noch nicht dem Landtagsbeschluss zur Novellierung des Thüringer Mittelstandsförderungsgesetzes Folge leisten konnte. In der unübersichtlichen Materie des Vergaberechts empfiehlt es sich jedenfalls immer, die Details und Zusammenhänge in anderen Rechtsvorschriften nicht außer Acht zu lassen. Dies erwähne ich nur im Hinblick darauf, dass vonseiten der Opposition in der letzten Plenarsitzung der Vorwurf erhoben wurde, der CDU-Antrag zur Novellierung des Thüringer Mittelstandsförderungsgesetzes sei von vornherein darauf angelegt gewesen, ihn der Diskontinuität anheimfallen zu lassen. Dies ist genauso falsch, wie es falsch wäre, Ihrem Gesetzentwurf jetzt zuzustimmen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der Einbringung im Märzplenum und den Beratungen in den Ausschüssen liegt Ihnen jetzt ein beschlussreifer Gesetzentwurf zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Thüringen vor. Die Thüringer Landesgesetze sollen mit diesem Entwurf an die EG-Dienstleistungsrichtlinie angepasst werden. Bestimmungen zur einheitlichen Stelle bzw. zum einheitlichen Ansprechpartner sind, wie Sie wissen, enthalten. Die erforderlichen Bestimmungen zur europäischen Amtshilfe sind ebenfalls Teil des Gesetzentwurfs.
Wenn Sie diesen Gesetzentwurf heute beschließen, hat Thüringen seine Hausaufgaben gewissermaßen vorfristig erledigt. Wir haben zügig und sachgerecht gearbeitet. Wir haben die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie nicht als Wettlauf betrachtet; die Umsetzungsfrist und der Zeitpunkt der Wahl legten es jedoch nahe, dieses Gesetzeswerk noch in dieser Legislaturperiode zu erarbeiten. Ich darf mich an dieser Stelle auch bei den Abgeordneten aller Fraktionen bedanken, die bereit waren, dieses umfangreiche Gesetzeswerk in doch relativ kurzer Zeit zu begleiten. Ein herzlicher Dank geht auch an die Landtagsverwaltung, insbesondere an Herrn Dr. Poschmann und seine Mitarbeiter, für die Kooperation und die gute und reibungslose Zusammenarbeit bei diesem nicht ganz einfachen Gesetzgebungsverfahren. Ich denke, wir sollten an der Stelle die Landtagsverwaltung wirklich loben.
Die wesentlichen Diskussionen in der Anhörung drehten sich vor allem um zwei Punkte: Erstens um die Frage der Verortung der einheitlichen Stellen und zweitens um die Kosten.
Ich will deshalb zu den beiden Punkten noch einmal die Vorschläge der Landesregierung kurz begründen: Wir haben ein innovatives Verfahren ergriffen, um die einheitlichen Stellen in Thüringen zu verorten. Wir haben nämlich die potenziell infrage kommenden Stellen gebeten, uns ihre Vorstellung
zu dieser Aufgabe zuzuleiten. Bereits in einer sehr frühen Phase haben wir uns daher dem Sachverstand der möglichen Partner bedient. Wir haben also nicht nach formalen Kriterien - wer ist zuständig, wie so oft üblich -, sondern danach entschieden, wer kann es voraussichtlich am besten. Die wesentlichen Inhalte haben wir im Dialog mit den Kammern und dem Landesverband der Freien Berufe dann auch gemeinsam erarbeitet.
Ich denke, meine Damen und Herren, das ist eine Form der modernen Verwaltungspraxis. Eine Verortung der einheitlichen Stelle auf der kommunalen Ebene wäre nach meiner Auffassung nur mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten gemeinsam möglich gewesen. Letztlich hatten sich aber lediglich Jena, Gera und Erfurt förmlich für diese Aufgabe interessiert. Der Landkreistag hat sowohl in der Regierungsanhörung als auch in der Anhörung des Landtags erklärt, dass er die Verortung in Form des Allkammermodells mitträgt.
Im Hinblick auf die Kostenfrage kritisierten insbesondere die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände die grobe Schätzung der Kosten. Da muss ich ihnen leider recht geben. Wir konnten nur sehr grob schätzen, weil eine derartige Situation noch nicht dagewesen ist. Der Punkt aber, um den es geht, meine Damen und Herren, glaube ich, ist erfüllt. Die Erstattungsregelungen sind verfassungskonform und sehen einen vollständigen Ersatz der angemessenen Kosten auch vor.
Weitere wichtige Punkte des Gesetzentwurfs sind: In wesentlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts werden die Genehmigungen grundsätzlich durch Anzeigen abgelöst. Klare Bearbeitungsfristen werden eingeführt. Wo noch Genehmigungen bleiben, muss regelmäßig innerhalb von drei Monaten reagiert werden, sonst gilt die Genehmigung als erteilt. Die Verfahren können dann über die einheitliche Stelle auch abgewickelt werden. Dem Bürger wird damit, meine Damen und Herren, viel, viel Lauferei erspart.
Insgesamt sind wir eines der ersten Länder mit einem so weit gediehenen Verfahrensstand. Im Laufe der Beratungen sind noch Änderungen eingeflossen. Dies betrifft zum Beispiel die Frage der europäischen Verwaltungszusammenarbeit, die ebenfalls zum Gegenstand dieses Gesetzentwurfs gemacht wurde. In Zeiten innereuropäischer Verflechtung müssen auch die Behörden und nicht nur die Dienstleister grenzüberschreitend kommunizieren können. Das wird jetzt durch die entsprechenden Ergänzungen in den Artikeln 1 und 12 entsprechend geregelt.
Für Verfahren, die nicht der EG-Dienstleistungsrichtlinie unterliegen, die aber sinnvollerweise auch über die einheitlichen Stellen abgewickelt werden, soll dies
durch Rechtsverordnung ermöglicht werden. Dem wird eine Anhörung der Verbände vorausgehen, deren Ergebnis in die Entscheidung der Landesregierung dann auch einfließen wird. Es entsteht also, meine Damen und Herren, kein Automatismus. Und selbst wenn ein Bundesgesetz Aufgaben, die nicht unter die EG-Dienstleistungsrichtlinie fallen, den einheitlichen Stellen zuordnet, können wir hiervon nach den Ergebnissen der Föderalismusreform jedenfalls durch Gesetz abweichen. Wir haben damit bereits in der ersten Phase der Umsetzung ein flexibles Element zur Anpassung vollständig zur Verfügung.
Wenn Sie heute das Gesetz beschließen, meine Damen und Herren, ist ein wichtiger Meilenstein geschafft. Die Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie ist allerdings ein Prozess, der nicht mit dem heutigen Tag abgeschlossen sein wird. Es folgen noch viele kleine Schritte, um den Vollzug zu sichern, denn der Intention der Richtlinie, es Dienstleistern grenzüberschreitend zu ermöglichen, ihre Leistungen anzubieten und damit auch Barrieren für Verbraucher abzubauen, muss vor allem in der täglichen Praxis Geltung verschafft werden. Das geht, meine Damen und Herren, nicht von heute auf morgen, aber der vorliegende Gesetzentwurf ist die Grundlage, auf der das zukünftig geschehen kann.
Vor diesem Hindergrund, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetz in der vom Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit beschlossenen Fassung. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nach dem Thüringer Gesetz zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Beratung der Gemeinden und Landkreise hat der Thüringer Rechnungshof mit Blick auf die kommunalen Leistungen der Grundsicherung für Arbeit Suchende bisher Prüfungen im Landkreis Sömmerda und in den kreisfreien Städten Eisenach und Erfurt durchgeführt.
Zu Frage 2: Die Prüfungen des Thüringer Rechnungshofs bezogen sich in der kreisfreien Stadt Eisenach und im Landkreis Sömmerda auf die Haushaltsjahre 2005 und 2006, somit auf den unmittelbaren Zeitraum nach der Zusammenführung der Leistungen der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe zur Grundsicherung für Arbeit Suchende im SGB II. Die Prüfungsfeststellungen haben ähnliche Inhalte. Es wurden Mängel festgestellt, die die Aktenführung und die Leistungsbewilligung der kommunalen Leistungen betreffen.
Zu Frage 3: Die Prüfberichte werden vom Präsidenten des Rechnungshofs an den gesetzlichen Vertreter der geprüften Körperschaften, also Landrat bzw. Oberbürgermeister, und an die Rechtsaufsichtsbehör
de der geprüften Körperschaft übersandt. Rechtsaufsichtsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Prüfungen in der kreisfreien Stadt Eisenach und im Landkreis Sömmerda wurden nach den Stellungnahmen des Oberbürgermeisters der Stadt Eisenach bzw. des Landrats des Landkreises Sömmerda vom Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs als erledigt erklärt. Die Stadt Erfurt hat für die Abgabe der Stellungnahme noch eine Frist bis zum 17. Juli 2009. Die vom Thüringer Rechnungshof beanstandeten Einzelfälle sind unter Berücksichtigung verfahrensrechtlicher Vorschriften von den ARGEn entsprechend zu korrigieren.
Zu Frage 4: Die Prüfergebnisse beziehen sich - wie bereits festgestellt - auf die Haushaltsjahre 2005 und 2006, also auf den Zeitraum, in dem die Implementierung eines völlig neuen Gesetzes und den damit verbundenen Schwierigkeiten erfolgte. Seitdem gab es einen immensen Lernprozess bei der Umsetzung des SGB II, auch in Bezug auf die Bestimmung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Kommunen die Leistungen der Grundsicherung für Arbeit Suchende im eigenen Wirkungskreis erbringen. Das Land führt die Rechtsaufsicht. Eine Fachaufsicht erfolgt nicht. Seitens des Bundes wurden im Jahr 2008 unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und des Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Hinweise zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II erstellt. An der Erarbeitung waren die Länder beteiligt. Diese Hinweise wurden den kommunalen Trägern durch das Landesverwaltungsamt übersandt. Diese Empfehlungen bieten die Grundlage für die Umsetzung des § 22 SGB II. Ein Erlass von weiteren Durchführungshinweisen ist aktuell nicht notwendig bzw. vorgesehen.
Ich hatte ja in meinem Statement ausgeführt, dass die Qualifizierung der Mitarbeiter und der Lernprozess eigentlich weit fortgeschritten sind, und Sie wissen alle um die Diskussion der Auflösung der ARGEn zum 31.12.2010. Ich denke, der gegenwärtige Quali
fizierungsstand ist deutlich besser als 2005 und 2006 und wird auch als ausreichend eingeschätzt.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baumann für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die derzeitigen monatlichen Kosten für die Sicherung und Unterhaltung der Rennsteigtherme betragen nach Angaben der Stadt Oberhof 22.500 € für Strom, Gas, Wasser, Bewachung und sonstige Dienstleistungen. Nicht erfasst sind hierbei anteilig jährlich anfallende Kosten, z.B. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Zu Frage 2: Zum Zeitpunkt der Schließung der Rennsteigtherme bestand Einvernehmen, dass die Therme eines der wichtigsten Angebote für Touristen, vor allem auch für Familien ist. Ausgehend davon und weil die Therme die einzige Einrichtung in Oberhof ist, die unabhängig von der Wetterlage ein Ganzjahresangebot ermöglicht, ist es unabdingbar, wieder ein entsprechendes touristisches Angebot am Standort zu platzieren.
Auf der Basis einer im Dezember 2006 erarbeiteten Wirtschaftlichkeitsverbesserungsstudie sowie eigenen Kostenschätzungen wurde das Investitionsvolumen auf rund 6 Mio. € netto geschätzt. Der vorgesehene Investitionsumfang umfasst insbesondere eine Erweiterung im Bad-, Sauna- und Wellnessbereich, Verbesserung der Technik zur Senkung von Energie-, Wasser- und Abwasserkosten, teilweise Rückbau der Außenwasserfläche in Verbindung mit der Errichtung eines Schwimmerbereiches.
Unter Beachtung der Urheberrechte des Planungsbüros Deyle, welches die Planung der Therme seinerzeit erstellt hatte, wurde an das benannte Büro der Auftrag für die Vorlage einer Kostenschätzung gemäß § 15 Leistungsphase 2 der HOAI für den Umbau der Therme erteilt. Die vom Planungsbüro Deyle vorgelegte Kostenschätzung übertrifft die oben genannten Annahmen ganz erheblich. Es wurde daher entschieden, die dem Umbau der Therme zugrunde liegende Konzeption zu überarbeiten. Hierbei sind alle denkbaren Optionen, z.B. kompletter Umbau, teilweiser Umbau, Neubau, einer Bewertung zu unterziehen. Entscheidendes Kriterium ist hierbei die zukünftige Wirtschaftlichkeit der Badeinrichtung unter der Beachtung der zu erwartenden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Oberhof.
Zu Frage 3 möchte ich auf Frage 2 verweisen.
Das Gleiche gilt auch für Frage 4.
Weil ich dazu nichts sagen kann, da wir das noch nicht wissen.
Nein, das wäre nicht lohnender gewesen, weil die Verluste noch größer gewesen wären.
Das wäre jetzt die Dritte.
Ich glaube nicht, dass sich die Stadt Oberhof das hätte leisten können.
Beide Fragen kann ich mit Ja beantworten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesbehörden haben von dem Vorgang aus den Medien erfahren.
Zu Frage 2: Nein.
Zu Frage 3: Eine Kooperation hinsichtlich der Ausgestaltung der Wirtschaftspolitik findet nicht statt.
Zu Frage 4: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 2.
Zu Frage 1, Herr Kuschel: Wir haben es aus der Zeitung erfahren, ich persönlich auch.
Zu Frage 2: Die Satzung regelt das so.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss auf die langen Fragen leider auch genauso lang antworten.
Zu Frage 1: Über die Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt nach § 21 SGB II führt grundsätzlich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Rechts- und die Fachaufsicht. Die Hinweise der Bundesagentur mit den Verweisen auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge stellen interne Weisungen dar, um eine einheitliche Anwendung des § 21 SGB II zu gewährleisten. Für die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen besteht insofern eine rechtliche Bindungswirkung. Über die zugelassenen kommunalen Träger führt das Land die Rechtsaufsicht. Die internen Hinweise der BA sind nur dann für die zkT rechtsverbindlich, wenn dort eine entsprechende rechtsverbindliche Weisung an die Bearbeiter und Bearbeiterinnen erteilt wurde. Im Rahmen der Rechtsaufsicht erfolgte eine Empfehlung an die zkT, die Empfehlung des DV entsprechend anzuwenden.
Zu Frage 2: Es tragen weit über 2.500 Mitglieder den DV, dazu gehören Städte, Landkreise, Gemeinden und deren Vereinigungen wie der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Hinzu kommen Organisationen und Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt und der Bundesverband für Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz und der Deutsche Caritasverband. Weiterhin gehören zu den Mitgliedern des DV der Bund, die Länder wie auch der Freistaat Thüringen, soziale Dienste, Universitäten, Fachhochschulen und andere Ausbildungsstätten. Einige der Mitglieder sind auch Träger im Sozialbereich sowie im Bereich der Grundsicherung für Arbeit Suchende, insoweit besteht ein organisatorischer und auch struktureller Zusammenhang.
Zu Frage 3: Bei der Erstellung dieser Empfehlung des DV haben entsprechend des Gliederungspunkts II der Dritten Empfehlung des DV aus dem Jahre 2008 Ärztinnen und Ärzte aus dem Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens sowie weitere Fachkräfte aus medizinischen und sozialrechtlichen Bereichen mitgewirkt. Es fand eine Revision der Empfehlungen von 1997 statt, dabei waren im Rahmen eines drei Jahre währenden fachlichen Diskurses das Rationalisierungsschema 2004 des Bundesverbandes Deutscher Ernährungsmediziner und anderer Fachverbände, eine wissenschaftliche Ausarbeitung zu den Lebensmittelkosten aus dem Jahre 2008 der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sowie weitere einschlägige Literatur wichtige Arbeitsgrundlagen. Nach Kenntnis der Landesregierung bezieht der DV generell Fachleute und Fachgremien in die Erstellung seiner Empfehlungen ein.
Zu Frage 4: Bescheide über Mehrbedarfsleistungen im Rahmen des § 21 SGB II können, wie generell im Sozialrecht, ohne Änderung der Sach- und Rechtslage unter den Voraussetzungen des § 44 ff. SGB X aufgehoben werden.
Ich kann da nur empfehlen, dort …
Er hat es beantwortet, danke. Ich glaube, Herr Kuschel, Sie sollten sich einfach ein bisschen zurückhalten und ein bisschen Benehmen hier in dem Hohen Hause wäre einfach für Sie auch angezeigt. Da würde ich einmal darauf bestehen, einmal ganz abgesehen von Ihrer Kleiderordnung, und als ehemaliger IM sollten Sie sich das erst recht zu Herzen nehmen.
Frau Leukefeld, ich würde an der Stelle einfach empfehlen, das zu machen, was ich zur letzten Frage gesagt habe. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass das aufgehoben wird, und da muss man einfach letztendlich noch einmal nachhaken. Sollten die Entschei
dungen fehlerhaft gewesen sein, kann man auch, selbst wenn der Bescheid inzwischen nicht angriffsfähig, also festgesetzt ist, trotzdem rückwirkend aufheben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass wir zum Ende der Legislaturperiode beim Thema Breitband doch noch auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen scheinen. Ich denke, das ist gut so, denn es geht um ein Thema, das sowohl für die Thüringer Wirtschaft als auch für jeden einzelnen Bürger immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die gemeinsame Beschlussempfehlung zeigt, dass das Parlament die Arbeit der Landesregierung fraktionsübergreifend unterstützt, und sie gibt zugleich Hinweise auf Betätigungsbereiche, die aus Sicht der Abgeordneten einer noch stärkeren Beachtung bedürfen. Vor allem die Zielsetzung von 2 Megabit pro Sekunde als flächendeckendes Ausbauziel macht deutlich, dass man in Thüringen mit der Zeit und mit der technologischen Entwicklung geht. Noch im Jahre 2008 war es deutschlandweit üblich, die Schwelle für einen breitbandigen Internetzugang etwas oberhalb der Qualität eines ISDN-Zuganges, nämlich bei Zugängen mit mehr als 128 Kilobit pro Sekunde im Download festzumachen. Zu Beginn des Jahres 2009 war es bereits bundesweiter Konsens, dass nur Internetzugänge mit mehr als 1 Megabit pro Sekunde als echter Breitbandzugang gelten können. Dies wurde dann auch in der Breitbandstrategie der Bundesregierung wie in der Thüringer Breitbandinitiative verankert. Aber ich teile die Auffassung des Antrags, dass bereits jetzt die Voraussetzungen für den weiteren Ausbaupfad zu noch schnelleren Zugängen geschaffen werden müssen.
Meine Damen und Herren, wo stehen wir heute? Seit 2008 hat die Landesregierung im Rahmen der Breitbandinitiative für Thüringen viel Bewegung in das Thema gebracht. Eine breit angelegte Informationsoffensive mit einer eigenen Internetplattform, Herr Dr. Schubert, www.thueringen - mit „ue“ - online.de gibt Anbietern und Nachfragern von Breitbandinfrastruktur die Möglichkeit, auf kürzestem Wege zueinanderzufinden. Dabei ist es nicht unwesentlich, dass die Breitbandinitiative alle sogenannten Global Player im deutschen Telekommunikationsmarkt als Partner gewinnen konnte. Ich will einige Beispiele für einen erfolgreichen Breitbandausbau in Thüringen kurz benennen.
Allein durch die Firma Vodafone wurden im letzten halben Jahr 50.000 Haushalte in Thüringen in die Lage versetzt, Breitbandzugänge mit bis zu 3,6 Mega
bit pro Sekunde nutzen zu können. Zurückgegriffen wird beim Breitbandausbau auf die alternativen Technologien, wie die Beispiele zweier Partner der Breitbandinitiative zeigen. So hat die Thüringer Netcom sehr erfolgreich zwei Pilotprojekte in Thüringen aufgelegt, bei denen die Breitbandanbindung von Haushalten über das Stromnetz der E.ON Thüringer Energie erfolgt, und auch die Firma Arcor hat unter Nutzung von Glasfaserleitungen an Eisenbahngleisen entlang die 720 Einwohner starke Gemeinde Ballstedt mit V-DSL versorgt. Dieses Beispiel zeigt, dass echtes Hochgeschwindigkeitsinternet mit 50 Megabit pro Sekunde auch auf dem Land möglich und sinnvoll ist. Damit diese Beispiele Schule machen, ist mein Haus mit allen großen Infrastruktureigentümern wie etwa der Deutschen Bahn oder den Energieversorgern im Gespräch, um Benutzbarkeit ihrer Netze für breitbandige Versorgung im ländlichen Raum zu prüfen und so auch branchenfremde Infrastrukturen für den Ausbau nutzbar zu machen.
Aber - und das kann auch nicht verschwiegen werden - ganz ohne freiwillige Mitarbeit der kommunalen Gebietskörperschaften wird es auch in Thüringen voraussichtlich kein flächendeckendes Breitbandnetz geben können. Soweit sich keine anderen Initiatoren und Auftraggeber finden, kann nur durch kommunale Mithilfe erreicht werden, dass jede Thüringer Gemeinde Breitbandinfrastruktur zur Verfügung gestellt bekommen kann. Dabei stehen wir seit Beginn der Breitbandinitiative jeder Kommune, die diesen Wunsch an uns herangetragen hat, mit umfangreicher Unterstützung zur Seite. Nicht zuletzt fanden vor Ort zahlreiche Informationsveranstaltungen mit Unterstützung meines Hauses statt.
Dies noch zu verstärken, ist deshalb nicht nur der Wunsch des Parlaments, wie er in Punkt 2 des Antrags deutlich wird, sondern das ist vom Land bereits in Angriff genommen worden. Um zum Beispiel die Betreuung der Gemeinden auf ein breiteres Fundament zu stellen, habe ich unlängst auf der Landrätekonferenz am 26. Mai in Bad Liebenstein das Modell der Landkreise als Breitbandpaten vorgeschlagen, das im Übrigen auf großes Interesse gestoßen ist. Dabei gehen die Landkreise ihren Gemeinden logistisch und fachlich zur Hand und bündeln die Vielzahl von Einzelmaßnahmen zu kreisweiten Projekten. Damit können erhebliche Synergieeffekte erzielt werden, wie es der in dieser Hinsicht bereits erfolgreich tätige Wartburgkreis bewiesen hat. Allein bei der Durchführung der notwendigen Interessenbekundungsverfahren sind Einsparungen von über 50 Prozent möglich, wie der Wartburgkreis bewiesen hat. Und die zeitgleiche Durchführung der Ausbaumaßnahmen in allen kreisangehörigen Gemeinden erschließt natürlich weitere Kostenvorteile in erheblicher Höhe.
Inzwischen wollen sich weitere Landkreise dem Breitbandpatenmodell anschließen. Eine erste Einführungsveranstaltung dazu hat im Landkreis Gotha bereits stattgefunden. Im Eichsfeldkreis findet heute eine solche Veranstaltung statt und wie ich in der NNZ online lesen konnte, ist das auch in Nordhausen heute der Fall. Als Dach für diese Initiative ist das Breitbandkompetenzzentrum vorgesehen, dessen Einrichtung ich bereits in der letzten Plenarsitzung angekündigt habe.
Punkt 5 des vorliegenden Antrags bestätigt diesen Ansatz noch einmal. Das Kompetenzzentrum wird die Landkreise und Gemeinden bei allen Fragen der Breitbanderschließung beraten und für die notwendige Unterstützung sorgen, zum Beispiel auch dabei, bereitstehende Fördermittel zu beantragen und diese abzurufen. Fördermittel wird es künftig übrigens auch für die Breitbanderschließung von Gewerbegebieten geben. Die notwendige Änderung der entsprechenden Förderrichtlinie in der GA Infrastruktur haben wir bereits auf den Weg gebracht.
Alles in allem kann man feststellen, dass sich Thüringen in Sachen Breitbanderschließung auf einem guten Weg befindet. Ich danke Ihnen, dass Sie die Bemühungen der Landesregierung so konstruktiv unterstützen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Sicherung des Automobilstandorts Thüringen möchte ich wie folgt berichten. Zunächst die aktuelle Situation Opel: Am 30. Mai dieses Jahres haben sich Bundesregierung, Länder mit Opel-Standorten, US-Regierung und General Motors darauf geeinigt, dem Konzept des Investorenkonsortiums von Magna und Sberbank zur Übernahme der europäischen GM-Aktivitäten einschließlich Opel den Vorzug vor den Konzepten anderer Investoren zu geben. Außerdem wurde eine Brückenfinanzierung zur Sicherung der Liquidität von Opel bis zur Übernahme in Höhe von 1,5 Mrd. € vereinbart. Der Brückenkredit wird von einem Bankenkonsortium
bestehend aus der KFW und den Förderbanken der Länder bereitgestellt und durch den Bund und die Länder mit Opel-Standorten abgesichert. Der Bund trägt 50 Prozent der Finanzierung, also 750 Mio. €, die anderen 50 Prozent werden zwischen den beteiligten Ländern nach einem Arbeitsplatzschlüssel aufgeteilt. Bei dem Konsortialkredit handelt es sich um einen niedrigverzinsliches, revolvierendes Darlehen auf Grundlage des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Konditionen des Kredits richten sich nach den Vorgaben des vorübergehenden Beihilferahmens. Der Thüringer Anteil am Brückenkredit beträgt 51 Mio. €, dies entspricht 6,8 Prozent am Länderanteil.
Entsprechend dem Verfahren in den anderen drei Ländern wurde die Thüringer Aufbaubank vom Thüringer Finanzministerium beauftragt, den Teilkredit in Höhe des Thüringer Länderanteils zur Verfügung zu stellen, wenn die Voraussetzungen des zugrunde liegenden Kreditvertrags erfüllt sind. Der Kreditvertrag über das revolvierende Brückendarlehen von insgesamt 1,5 Mrd. € wurde am 31. Mai zwischen der KFW-Bank und den Länderbanken mit der Adam Opel GmbH abgeschlossen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags hatte in seiner Sitzung am 28.05.2009 für die Thüringer Beteiligung an der Brückenfinanzierung gestimmt. Zwei wesentliche Voraussetzungen mussten vor der Auszahlung des Kredits an Opel erfüllt sein:
1. die Umsetzung der Treuhandlösung durch Abschluss eines Treuhandvertrags sowie die rechtswirksame Übertragung von 65 Prozent des Stammkapitals von Opel durch GM auf einen Treuhänder; dies war erforderlich, um Opel einschließlich der europäischen Schwestergesellschaften vor der Insolvenz von GM abzuschotten und die spätere Übertragung auf den neuen Investor zu ermöglichen;
2. die Gewährung des Zugriffs von Opel auf die Patente und Lizenzen, die weiterhin von GM gehalten werden.
Beide Voraussetzungen, meine Damen und Herren, sind erfüllt, so dass zwischenzeitlich aus dem Gesamtdarlehen in Höhe von 1,5 Mrd. € eine erste Tranche von insgesamt 300 Mio. € zur Zahlung freigegeben wurde. Der Thüringer Anteil daran in Höhe von 10 Mio. € wurde bereits von der TAB ausgezahlt. Die Auszahlung des Kredits basiert auf einer wöchentlichen Liquiditätsplanung, zu der Opel für die nächsten 13 Wochen verpflichtet wurde. Das Darlehen der TAB zur Brückenfinanzierung ist durch eine Garantie des Freistaats abgesichert. Mit der Brücken
finanzierung wird für die nächsten Wochen sichergestellt, dass die Produktion bei Opel und damit auch in Eisenach bis zur Übernahme durch einen Investor spätestens bis November 2009 weitergeführt werden kann. Ich sage an dieser Stelle aber ganz deutlich: Damit ist keine Arbeitsplatzgarantie verbunden. Opel ist bereits jetzt zu Umstrukturierungsmaßnahmen verpflichtet, mit denen auch ein Arbeitsplatzabbau verbunden sein wird. Wie sich das auf Eisenach auswirkt, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
Das Land Hessen hat kurzfristig vor Zustimmung zur Brückenfinanzierung eine zusätzliche Plausibilitätsprüfung in Auftrag gegeben. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass die Annahmen und Erwartungen des Magna-Konzepts einen realistischen Ansatz verfolgen, das Konzept plausibel ist und dem entspricht, was an Restrukturierungsansätzen in der Branche üblich ist. Aufgrund der Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung hat sich die hessische Landesregierung entschieden, der Brückenfinanzierung ebenfalls zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, kommen wir zu Magna: Die Entscheidung fiel zugunsten des österreichischkanadischen Automobilzulieferers, weil Magna im Vergleich das Erfolg versprechendste Konzept aller Interessenten vorgelegt hat. Das soll aber nicht heißen, dass jetzt alle Probleme gelöst sind. Auch das Konzept von Magna ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es handelt sich bekanntermaßen um ein Beteiligungskonzept eines Investorenkonsortiums, Magna 20 Prozent, Sberbank 35 Prozent, GM 35 Prozent, Mitarbeiter 10 Prozent. Verhandelt werden muss, welchen finanziellen Beitrag Magna zu leisten hat, um die Investitionen zum Abschluss zu bringen. Offen ist, ob und wie GM angesichts der zwischenzeitlich eröffneten Insolvenz seinen Cashbetrag in Milliardenhöhe überhaupt leisten kann. Zudem ist die Frage nach der Übernahme eines Teils der Pensionsverbindlichkeiten weiterhin ungeklärt. Auch die Konditionen, unter denen Patente und Lizenzen genutzt werden können, bedürfen noch einer abschließenden Klärung, denn sie liegen nach wie vor in der Hand von GM. Auch wenn GM die weitere Nutzung zu geringen Lizenzgebühren bereits zugesagt hat, so fallen dafür in den nächsten fünf Jahren immerhin noch Kosten in Milliardenhöhe an. Nicht zuletzt ist derzeit auch die wirtschaftliche Situation von Magna selbst nicht unproblematisch. Die Umsatzzahlen sind zurückgegangen. Wegen des schlechten Marktumfeldes ist zu befürchten, dass sie auch noch weiter zurückgehen. Im Ergebnis erweist sich deshalb auch das vorsichtige und überlegte Agieren von Bundeskanzlerin und Bundeswirtschaftsminister als die richtige Strategie, wenn es um derart weitreichende finanz- und wirtschaftspolitische Entscheidungen für Deutschland geht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch zur aktuellen Situation in der Automobilzuliefererbranche: Nach Auskunft des Branchenverbandes Automotive Thüringen ist im I. Quartal 2009 die Auslastung in fast drei Viertel aller Betriebe gegenüber der eigenen Planung um 25 Prozent gesunken. Bei einem Viertel der Betriebe ging die Auslastung sogar um bis zu 50 Prozent zurück. Besonders hart ist die Nutzfahrzeugsparte betroffen, die sogar Absatzrückgänge bis zu 60 Prozent verzeichnet.
Auch für das II. Quartal sieht man hier noch keine Besserung. Nach Einschätzung des Automotive Thüringen hat im I. Quartal dieses Jahres mehr als die Hälfte aller Zulieferbetriebe Kurzarbeit eröffnet, wobei jeweils bis zu 10 Prozent der Mitarbeiter betroffen waren. Im II. Quartal könnten die Zahlen der Unternehmen mit Kurzarbeit noch einmal zulegen auf drei Viertel aller Betriebe. Erfreulich ist, dass nun mehr als jedes zweite Unternehmen in Kurzarbeit seine Mitarbeiter geschult hat. Was die finanzielle Situation betrifft, so hatten bis Ende März rund 14 Prozent der Unternehmen Kreditbürgschaften der KFW-Bank und des Freistaats in Anspruch genommen.
Viele Unternehmen klagen derzeit über eine sich verschlechternde Zahlungsmoral sowie zunehmende Schwierigkeiten, Warenkreditversicherungen abzuschließen oder ihre Liquidität über die Abtretung von Forderungen, sprich Factory, zu verbessern. In Summe heißt das, die Kapitaldecke vieler Unternehmen ist dünner geworden und die Insolvenzgefahr ist gestiegen.
Einen ersten Hoffnungsschimmer für Hersteller und Zulieferbranchen liefert die aktuelle Einschätzung des Verbandes der Automobilindustrie von Anfang Juni, der Anzeichen für eine leichte Erholung sieht. Danach wurde mittlerweile nicht nur der weltweite Absatzeinbruch gestoppt, man geht sogar so weit, dass deutsche Autohersteller insbesondere in den USA und China zusätzliche Marktanteile erobert haben. In Deutschland gehen die aktuellen Verkaufszuwächse vor allem auf das Konto der Umweltprämie, die den Verkauf von Kleinwagen belebt mit der Folge, dass derzeit auch das Werk in Eisenach gut ausgelastet ist. Trotzdem bestehen natürlich auch in Eisenach große Unsicherheiten, was die Zukunft betrifft, zum einen wegen der laufenden Restrukturierungsbemühungen bei Opel, zum anderen wegen der laufenden Planungen von Magna.
Meine Damen und Herren, ich kann es an dieser Stelle nur immer wieder betonen: Das Angebot der Landesregierung zur Unterstützung des Opelwerks in Eisenach steht, und zwar nicht nur mit Blick auf die Sicherung, sondern auch, wenn es um eine strukturelle Neuausrichtung der Opel Eisenach GmbH geht. Dazu zählt neben einer same and respect-Lö
sung auch das Angebot zur Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmen, um die eigenen Kosten zu senken. Konkret geht es beispielsweise um die Zusammenarbeit mit regionalen Presswerken, die Teile für Opel in Eisenach fertigen könnten. Außerdem könnte die Landesregierung Opel dabei unterstützen, Kooperationen mit Technologieunternehmen einzugehen und für Forschung und Entwicklung Fördermittel aus der Technologieförderung zur Verfügung zu stellen. Diese Angebote sind Opel-Eisenach bekannt und werden auf diesem Wege auch Magna als potenziellem Investor zugänglich gemacht.
Meine Damen und Herren, um es noch einmal klar zu sagen, die Landesregierung unternimmt alles, was möglich und sinnvoll ist, um den Opelstandort Eisenach nachhaltig zu sichern, und sie tut alles dafür, was möglich und sinnvoll ist, um den Zulieferbetrieben in unserem Land unter die Arme zu greifen, die trotz solider Unternehmensführung in schwieriges Fahrwasser geraten sind. Wir haben dazu maßgeschneiderte Hilfspakete aufgelegt, die an den Schwachstellen ansetzen und effektive Unterstützung bieten. Dazu zählt auch die Bündelung des Themas Opel im Wirtschaftsministerium, die es dort schon seit längerer Zeit gibt. Die kann man natürlich nennen, wie man möchte, auch z.B. Task Force, Tatsache ist, wir sind zum Thema Opel auch organisatorisch richtig aufgestellt. Was wir deshalb jetzt nicht brauchen, sind wirkungslose Nebelkerzen und Forderungen, die der Realität hinterherhinken und die Beschäftigten bei Opel in Eisenach noch mehr verunsichern. Das wünscht im Übrigen auch der Betriebsrat nicht. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorgelegte Teilbericht des Untersuchungsausschusses 4/1 zur Hotelförderung enthält die Untersuchungsergebnisse zum Themenkomplex des Europa-Congress-Hotels in Suhl. Geförderter Investor war, wie wir gehört haben, die Europa Congress Hotel Suhl GmbH & Co. KG von Herrn Dr. Baumhögger. Der Bericht zeigt deutlich kritische Punkte und Schwächen auf, die im damaligen Förderverfahren der TAB zur Investition in die Errichtung des Hotels im Jahr 1996 bestanden hatten. Im Ergebnis der Untersuchungen wurde kein rechtswidriges Handeln der mit dem Förderfall befassten Mitarbeiter der TAB oder des TMWTA festgestellt. Dennoch, meine Damen und Herren, wird deutlich, dass es im damaligen Antragsverfahren durchaus bedenkliche Gestaltungsmöglichkeiten gab,
die von einem findigen Investor zu seinem Vorteil ausgenutzt wurden und damit letztendlich zu einer geringeren Effizienz der GA-Investitionsförderung führten. Außerdem weist der Bericht darauf hin, dass zum Teil noch nicht das erforderliche Bewusstsein und Gespür bei den Bearbeitern in der TAB vorhanden war, die Werte- und Kostenangaben des Antragstellers sowie deren Berechnungsmethoden und Angemessenheit mit der erforderlichen Wirkungsstärke zu hinterfragen oder gar zu beleuchten.
Zur Gewährleistung eines möglichst wirtschaftlichen Einsatzes von Fördermitteln war es daher notwendig, die vorhandenen Schwächen in kritischen Bereichen des Antragsverfahrens zu analysieren und durch entsprechende Änderungen im Förderverfahren zu beseitigen. Unmittelbar nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses wurde im Januar 2005 über die TAB die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH mit der Überprüfung des Bewilligungsverfahrens, des Auszahlungsverfahrens sowie des Verwendungsnachweisverfahrens
beauftragt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kam zu dem Ergebnis, dass Bescheiderteilung und Verwendungsnachweiskontrolle grundsätzlich im Rahmen der damals geltenden Vorschriften erfolgt sind. Sie identifizierten aber auch kritische Bereiche des erfolgten Förderverfahrens, zu denen insbesondere das Verfahren zur Separierung von Gebäude- und Grundstückskosten sowie zur Feststellung der Angemessenheit und Förderfähigkeit von Generalübernehmerlohn bei Teilidentität von Investoren und Generalübernehmern gehörten.
Zur künftigen Vermeidung solcher Fälle und auch derartiger Fehler in besonderen Fällen wurde das Antragsverfahren, insbesondere im Bereich der Antragstellung, umgestellt. Dadurch wird seitdem eine größere Prüfdichte gewährleistet, zum Beispiel durch den Nachweis der tatsächlichen Baukosten anhand von Drittbelegen, die allerdings auch mit einem größeren Prüfumfang verbunden ist.
Durch diese Maßnahme, aber auch durch in der Zwischenzeit hinzugewonnene praktische Erfahrung der TAB bei der Prüfung derartiger Fälle konnten die vorhandenen Schwächen abgestellt werden. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die noch in die frühe Amtszeit meines Vorgängers Schuster fallenden Geschehen nunmehr bereits 13 Jahre zurückliegen. Seitdem sind nicht nur die Förderverfahren, sondern auch die Fördervorschriften im Interesse eines wirtschaftlicheren Mitteleinsatzes deutlich verschärft worden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Prüfung war die Frage, ob und in welchem Umfang gegebenenfalls ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Antragstellers in Bezug auf die gegenüber der TAB gemachten förderrechtlich relevanten Angaben vorlag. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte im November 2005 Anklage wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall erhoben. Das Landgericht Mühlhausen lehnte jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Mühlhausen hin hat das Thüringer Oberlandesgericht mit Beschluss vom 1. November 2006 die Entscheidung des Landgerichts Mühlhausen bestätigt. Der Ausgang dieses Verfahrens war unter anderem maßgeblich dafür, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Rückforderung gegenüber der Europa Congress Hotel Suhl GmbH & Co. KG hätte geltend gemacht werden können.
Das Thüringer Oberlandesgericht Jena stellte in zweiter Instanz fest, dass in der Verfahrensweise der ECH GmbH & Co. KG keine rechtsmissbräuchliche Gestaltung zu sehen war, und sah deshalb für den
Betrugsvorwurf keine ausreichenden Anhaltspunkte. Das Oberlandesgericht Jena bestätigte damit die Auffassung des Landgerichts Mühlhausen, das bereits in erster Instanz keine Anhaltspunkte für den Betrugsvorwurf und damit für ein strafbares Verhalten des Ehepaares Baumhögger gesehen hat. Nachdem zusätzlich auch ein von der TAB im Mai 2006 eingeholtes Rechtsgutachten keine hinreichenden Erfolgsaussichten auf einen Widerruf und eine Rückforderung prognostiziert hatte, musste im Ergebnis von einer Rückforderung abgesehen werden. Außerdem muss man sagen, mit der Errichtung des CongressHotels in Suhl hat man damals regionalpolitisch, ob Stadtbild oder Arbeitsplätze, auch in Suhl einen guten Schritt nach vorn gemacht. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Döllstedt für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ich möchte zunächst meine Verwunderung über die Anfrage in mehrerer Hinsicht zum Ausdruck bringen. Nennen Sie mir, Frau Abgeordnete Döllstedt, bitte einmal einen Förderbereich, der so transparent ist wie die Sportstättenbauförderung, an dem Vertreter aller drei Fraktionen des Thüringer Landtags beteiligt worden sind und so viele Informationen dem Thüringer Landtag vorliegen. Bezug nehmen möchte ich vor allem auf die Ihnen allen vorliegende schriftliche Antwort von mir zur Mündlichen Anfrage von Herrn Abgeordneten Kuschel in der Drucksache 4/4890 vom 13.02.2009. Hier habe ich Sie sehr detailliert mit mehreren Anlagen informiert, wie die Antragsituation war und welche Projekte in 2009 zur Förderung kommen können. Daraus können Sie auch die Antwort auf die Frage 1 ableiten.
Zu Frage 2: Ich hatte zugesagt, eine Förderung zu prüfen; mit Schreiben vom 06.05.2009 wurde Herrn Abgeordneten Pidde dann mitgeteilt, dass das oben genannte Vorhaben gegenwärtig nicht gefördert werden kann. An diesem Sachverhalt hat sich auch nichts geändert. Einen Zusammenhang zum Wahlkampf habe ich ganz bestimmt nicht hergestellt. Manchmal ist die Erinnerung ganz unterschiedlich ausgeprägt, aber an die Diskussion und auch damit verbunden meine Hoffnung, dass im Rahmen der bereitgestellten Konjunkturpaket-II-Mittel auch die Sportstättenbauförderung berücksichtigt werden sollte, lassen Sie sich doch bestimmt noch erinnern. Daraus ist nichts geworden und das Sportministerium hat somit zusätzliche Projekte nicht unterstützen können und daraus, glaube ich, Frau Döllstedt, können Sie mir auch keinen Vorwurf machen.
Zu Frage 3: Lediglich ein Antrag über Gesamtausgaben von bis zu 20.000 € wurde gestellt. Alle Fraktionen sind übrigens im Arbeitskreis Sportstättenförderung vertreten und verfügen damit über alle Informationen bezüglich der Anmelder, der Antragsteller und auch der Arbeitsstände. Ihre Fraktion vertritt Herr Abgeordneter Blechschmidt in diesem Arbeitskreis.
Sehen Sie, er bestätigt das auch.
Zu Frage 4: Der eine genannte Antrag musste abgelehnt werden, da die geplante Maßnahme nicht förderfähig war.
Herr Kuschel, Sie wissen doch ganz genau, dass wir bei Obertunk über ein PPP-Modell geredet haben.
Doch, doch! Schade, dass Herr von der Krone nicht im Raum ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die VO-Nr. 1828/2006 für die Förderperiode 2007 bis 2013 gilt. Bei den hier betroffenen Förderfällen handelt es sich jedoch um die Förderperiode 2000 bis 2006, für die die VO-Nr. 2035/2005 in Verbindung mit der VO-Nr. 1681/1994 einschlägig ist. In der Regel werden fehlerhafte Projekte als sogenannte Unregelmäßigkeit an die EU-Kommission gemeldet. Die KOM prüft dann im Rahmen ihrer Entscheidung, ob sie sich an diesen Projekten finanziell beteiligen wird. Dabei prüft sie auch die Ursache für den entstandenen Gemeinschaftsschaden. Alternativ können Projekte aus dem nächsten Antrag auf Erstattung der aufgewendeten ESF-Mittel gestrichen werden. Das TMWTA schätzt in den Fällen der GFAW ein, dass eine Beteiligung der Europäischen Union nicht erfolgen wird.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, vielleicht geht es ja auch vor der Tür.
Ich komme noch einmal zurück: Das TMWTA schätzt in den Fällen der GFAW ein, dass eine Beteiligung der Europäischen Union nicht erfolgen wird. Für diese Fälle stellt die Europäische Union in ihren Abschlussleitlinien für die Förderperiode 2000 bis 2006 anheim, Fördervorhaben aus dem Zahlungsantrag zu entfernen. Von dieser Möglichkeit hat die Fondsverwaltung Gebrauch gemacht und wird die betreffenden Fälle nicht mehr gegenüber der Europäischen Kommission abrechnen. Aus diesem Grund ist die Meldung als Unregelmäßigkeit auch nicht erforderlich.
Zu Frage 2: Hier verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 3: Zusätzlich zu dem Antikorruptionsbeauftragten, der seit dem 1. November 2002 tätig ist, wurde in der GFAW zum 1. Januar 2008 eine Arbeitsgruppe zur Betrugsbekämpfung eingerichtet. Das Team unterstützt die Geschäftsführung durch präventive Maßnahmen und in Verdachtsfällen durch entsprechende interne Ermittlungen. Die Gruppe wurde im September 2008 aus der Belegschaft heraus auf mögliche Straftaten einer Mitarbeiterin hingewiesen, die seit Mitte 2007 nicht mehr mit dem Zuwendungsverfahren befasst war und nahm daraufhin auch ihre Ermittlungen auf.
Zu Frage 4: Neben den Informationspflichten aus den einschlägigen EU-Verordnungen gibt es keine weiteren Verpflichtungen. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, also OLAF, zu beteiligen. Sofern Projekte nach Auftreten der Unregelmäßigkeit in weiteren EU-Abrechnungen verbleiben, werden im Rahmen der vierteljährlichen Meldungen die finanziellen Auswirkungen und die zur Wiedereinziehung der beantragten Gemeinschaftsbeiträge getroffenen Maßnahmen berichtet. Da die Fördervorhaben, die Gegenstand dieser Mündlichen Anfrage sind, nunmehr ohne Gemeinschaftsmittel finanziert wurden, ist seitens der Fondsverwaltung keine Einbeziehung von OLAF erforderlich.
Es handelt sich um die gleiche Mitarbeiterin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin schon etwas verwundert, dass gerade das Instrument, das Arbeitslosigkeit verhindert und in den letzten Monaten erheblich attraktiver für die Unternehmen, besonders natürlich im Interesse der Beschäftigten, gestaltet wurde, im Mittelpunkt einer anscheinend eher negativen Betrachtung durch die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag steht. Da kann man sich schon fragen, ob es in dieser Fraktion im Moment nur noch darum geht, alles negativ zu bewerten und selbst lediglich populistische und zumeist unfinanzierbare Forderungen danach aufzustellen.
Zu der Einschätzung, verehrte Kollegen, komme ich deshalb - und der Kollege Günther hat das ja auch schon dargestellt -, bei dem betreffenden Erstantrag, bei der Entwurfsfassung im April dieses Jahres waren zunächst die Worte „untauglich“ und „zu kompliziert“ in Bezug auf die Kurzarbeit von Ihnen genannt worden. Sie haben dann natürlich zurückgerudert und eine neutralisierte Formulierung für den heutigen Antrag gewählt.
Kurzarbeit und Weiterbildung sind in einem Bundesgesetz, nämlich dem SGB III, geregelt. Auch das Anfang 2009 aufgelegte Sonderprogramm für die Förderung der Weiterbildung in der Kurzarbeit wird aus dem Bundes-ESF finanziert. Insofern - und da werden Sie mir sicher zustimmen - liegt die Zuständigkeit hier wohl zuerst auf der Bundesebene und die fachliche Federführung beim Bundesarbeitsminister.
Auch wenn ich ansonsten nicht immer mit den arbeitsmarktpolitischen Vorstellungen des Bundesarbeitsministers übereinstimme, so bin ich in puncto Verbesserung der Regelungen zur Kurzarbeit und zur Förderung der Qualifizierung voll auf seiner Seite. Das habe ich auch bereits mehrfach in politischen Diskussionsrunden und auch hier im Haus ausdrücklich betont, weil ich das für eine gute Lösung halte. Thüringen hat diese Verbesserungen im
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigungsstabilität in Deutschland auch bereits sehr frühzeitig mit unterstützt.
Meine Damen und Herren, alle Fachleute sind sich einig, dass gerade Kurzarbeit ein wirksames und effektives Instrument zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit ist. Es wird deshalb auch weitere Verbesserungen in der Kurzarbeit geben: ab dem 1. Juli dieses Jahres eine Ausweitung auf 24 Monate und die zeitlich befristete volle Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge ab dem siebenten Monat der Kurzarbeit durch die BA. Beide Punkte, das möchte ich ausdrücklich betonen, begrüße ich, um damit den Unternehmen und insbesondere den Beschäftigten temporär über die Zeit der Finanz- und Wirtschaftskrise hinwegzuhelfen, ihre Fachkräfte zu halten und damit Arbeitslosigkeit zu verhindern. Wenn Sie mit Thüringer Unternehmern reden - und das tue ich in den letzten Tagen und Wochen sehr viel und vor allem auch zu diesem Thema -, erhält man dort für diese Regelung grundsätzlich eine Zustimmung, zustimmendes Nicken und auch die Auskunft, wir wollen uns dieser gern bedienen.
Insofern, glaube ich, kann ich mein Fazit vorwegnehmen: Ich halte die Kurzarbeiterregelung, die nicht nur in den Konditionen verbessert, sondern auch deutlich in der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erleichtert wurde, für sehr, sehr tauglich für die genannten Zeiträume. Das gilt auch für Regelungen und Möglichkeiten, die Weiterbildung zu fördern. Zudem, meine Damen und Herren, finde ich es positiv, dass auch die Unternehmen und Beschäftigten der Zeitarbeit in die Regelungen für die Kurzarbeit und Qualifizierungen mit einbezogen worden sind. Außerdem ist die Regelung, und darüber haben wir ja nun mittlerweile mehrfach etwas hier gehört, auch Inhouse-Seminare durchzuführen, sehr zu befürworten. Wir haben das immer wieder gegenüber der Bundesagentur angemeldet und angemahnt. Sie ist dem Weg dann auch gefolgt. Ich halte das für eine klassische Regelung, die inzwischen auch vielfach wahrgenommen wird. Ich erinnere an einen der großen Hersteller in Merbelsrod von Pumpen, der das schon seit Wochen praktiziert mit seinem Unternehmen und die Leute dort in Inhouse-Schulungen qualifiziert. Mir haben auch immer wieder Unternehmen gesagt, Herr Reinholz, ich finde keinen zertifizierten Träger und ich finde kein zertifiziertes Programm, lassen Sie uns doch im Inhouse-Bereich etwas machen. Das geht jetzt auch. Sie werden sehen, das wird auch noch mehr angenommen werden.
Die Fraktion der SPD wird jetzt wahrscheinlich verwundert sein über so viel Einigkeit mit dem Bundesarbeitsminister. Ich denke, es geht hier aber nicht um die politische Auseinandersetzung, sondern um
ein schnelles und auch wirklich pragmatisches gemeinsames Handeln. Für Pragmatismus, glaube ich, bin ich auch hier bekannt.
Die Verantwortlichen für Arbeitsmarktpolitik ziehen an einem Strang zur Bekämpfung der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Es wäre sicher sinnvoller, die Fraktion DIE LINKE würde ebenfalls am Strang mitziehen, aber möglichst in die gleiche Richtung und nicht in die falsche.
Bevor ich auf die Zahlen zur Kurzarbeit komme, noch einige Hinweise dazu, dass die Landesregierung sich nicht ausschließlich auf die Bundesförderung verlässt, sondern selbst auch Initiativen ergriffen hat. Der Freistaat Thüringen hat ebenso wie der Bund die Konditionen seiner Förderprogramme verbessert. Das Land fördert zusätzliche überbetriebliche Ergänzungslehrgänge für Auszubildende aus Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben und während dieser Zeit die Lehrlingsausbildung fachlich nicht oder eben nicht vollständig abdecken können. Eine ähnliche Regelung wurde für den Erwerb von Zusatzqualifikationen getroffen. Die Ausbildungsrichtlinie wurde entsprechend geändert. Die Förderung nach der Weiterbildungsrichtlinie des Landes kommt für Fälle in Betracht, die nicht die Fördervoraussetzungen nach dem SGB III oder der Richtlinie des Bundes ESF erfüllen, jedoch für den Arbeitsmarkt für sinnvoll befunden werden. Kurzarbeit gewinnt seit Ende 2008 erheblich an Bedeutung. Detaillierte statistische Auswertungen über den Bestand an Kurzarbeitern liegen bis März 2009 vor, da die Betriebe, die Kurzarbeit eingeführt haben, hierzu die erforderlichen Betriebsmeldungen immer erst nach Ablauf eines Quartals einreichen müssen. Im März 2009 waren bundesweit 35.956 Betriebe mit Kurzarbeit gemeldet und dazu 1.112.096 Kurzarbeiter. Das sind, wie gesagt, nicht die Anzeigen, sondern die tatsächlich abgerechneten Fälle. Ich nenne hier auch lediglich die Zahlen für konjunkturelle und wirtschaftsbedingte Kurzarbeit, da sich bei der saisonalen Kurzarbeit über die Wintermonate keine im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise relevanten Unterschiede im Vergleich zu den vergangenen Jahren zeigen. Zum Vergleich: Im März 2008 waren es bundesweit 3.217 Betriebe mit Kurzarbeit und 29.115 Kurzarbeiter. In Thüringen waren im März 2009 1.574 Betriebe mit konjunktureller Kurzarbeit und 34.846 Kurzarbeiter gemeldet, die sich tatsächlich in Kurzarbeit befanden bzw. mit den Arbeitsagenturen Kurzarbeit abgerechnet hatten. Die Zahl der konjunkturellen bzw. wirtschaftsbedingten Kurzarbeiter hat sich damit bezogen auf den März im Vorjahresvergleich in Deutschland etwa vervierzigfacht und in Thüringen etwa verzwanzigfacht. Die Zahlen der von Anzeigen für Kurzarbeit betroffenen Personen sind sowohl bundesweit als auch in Thüringen in den letzten Monaten dann allerdings
spürbar zurückgegangen. Im Freistaat sank die Zahl der Anzeigen von 1.025 im März 2009 auf nur noch 568 im Mai 2009 und die Zahl der betroffenen Personen von ca. 23.000 auf ca. 10.000.
Die Zahlen zeigen, dass das Instrument in hohem Maße in Anspruch genommen wird und - was, glaube ich, das Wichtigste ist - Arbeitslosigkeit verhindert. Zunehmend qualifizieren die Unternehmen ihre Mitarbeiter auch während der Kurzarbeit. Seit Jahresbeginn beraten sowohl die Agenturen für Arbeit als auch die GFAW hierzu intensiv. Die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der BA verzeichnet aktuell in Thüringen 1.087 Eintritte in Qualifizierungsmaßnahmen und davon 552 in längerfristige Maßnahmen, also bis sechs Monate. Die GFAW verzeichnet ebenfalls einen starken Beratungsbedarf. Da die Landesförderung jedoch nachrangig zur Förderung der BA ist, gibt es aktuell noch keine spezifischen Förderprojekte, die direkt dem Thema Kurzarbeit zugeordnet werden können.
Generell sind in der Weiterbildungsrichtlinie seit Jahresbeginn allerdings rund 8.400 Förderfälle zu verzeichnen, sicherlich auch Beschäftigte von Unternehmen, die Probleme in der derzeitigen Wirtschaftskrise haben. Statistisch, meine Damen und Herren, wird dies leider nicht gesondert ausgewiesen. Um Unternehmen und Arbeitnehmer zu den Fragen der Förderung von Kurzarbeit und Qualifizierung gezielt beraten und unterstützen zu können, haben die hierfür zuständigen Institutionen - das TMWTA, die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der BA, die GFAW, die IHKs, die Handwerkskammern, der VWT und der DGB - bereits am 25. März dieses Jahres eine gemeinsame Vereinbarung abgeschlossen. Darin wird das koordinierte Vorgehen und Verfahren festgelegt sowie die Beratung durch vom TMWTA geförderte Qualifizierungsberater und die abgestimmte Information der Unternehmen auf der Internetseite der GFAW www.qualiservice-thueringen.de beschrieben. Für Herrn Dr. Schubert den gesonderten privaten Hinweis: Auch hier wird Thüringen mit „ue“ geschrieben.
Ich kenne ansonsten kein Bundesland, in dem eine solche gemeinsame Vereinbarung geschlossen wurde. Mit dem vereinbarten koordinierten Vorgehen aller Akteure sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Potenziale der aktuellen Fördermöglichkeiten für Thüringen so optimal wie möglich genutzt werden.
Zusammenfassend, meine Damen und Herren, kann man festhalten, dass die Zahlen und Fakten eine eindeutige Sprache pro Kurzarbeit anstelle von Entlassungen sprechen. Ich denke, dass darüber ein großes Einvernehmen aller Fachkundigen und Zuständigen herrscht. Bei der Inanspruchnahme von
Qualifizierung sehe ich allerdings noch Potenzial. Ich werde deshalb weiterhin dafür werben, dass die Beschäftigten während der Kurzarbeit weiterqualifiziert werden und die Unternehmen dadurch auch ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit verbessern, denn es muss das Ziel aller Thüringer Unternehmen sein, gestärkt aus der Wirtschaftskrise herauszukommen und das geht nur mit gut und weiterqualifiziertem Personal.
Zum Schluss, Herr Pilger, erlauben Sie mir noch ein kurzes Eingehen auf Ihre letzte Anmerkung. Warten wir doch erst einmal den 30.08.2009 ab und zählen wir dann einmal nach, welche Fraktion wie viele Sitze hier im Thüringer Landtag hat. Die private Wette biete ich Ihnen an, dass die SPD weniger haben wird als die CDU. Herzlichen Dank.
Herr Pilger, da ich immer ein bisschen für Klarheit bin, wollen wir mal eindeutig festhalten: Was die Bundestagsfraktion gemacht hat, kann man von hier aus nicht beeinflussen, aber die Vertretung in Berlin und damit auch meine Vertretung im entsprechenden Arbeitskreis dort hat immer dafür plädiert, dass das auch umgesetzt und eingeführt wird, was Olaf Scholz vorgeschlagen hat, weil wir dazu hier in Thüringen stehen. Daran halte ich auch fest. Dass einzelne Abgeordnete der CDU im Deutschen Bundestag vielleicht dort anfänglich anderer Meinung waren, ist bedauerlich, aber bitte halten Sie das uns nicht zu Schaden. Wir stehen eindeutig zu dieser Regelung Kurzarbeit, Kurzarbeit mit Qualifizierung und nach Möglichkeit 24 Monate. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, zum einen über die Zahlungssituation bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand sowie landes- und gemeindeeigener Unternehmen zu berichten und zum anderen zu prüfen, inwieweit Rechnungsprüfungs- und Zahlungsfristen für Teil- und Schlussrechnungen reduziert werden können. Dazu schicke ich vorweg, dass sich die Landesregierung grundsätzlich den kleinen und mittleren Unternehmen verpflichtet fühlt, auch und gerade natürlich an dieser Stelle. Insofern stimme ich dem Grundanliegen des Antrags absolut zu. Rechnungen der Auftragnehmer müssen schnellstmöglich durch die öffentliche Hand bezahlt werden.
Eine andere Frage ist aber, ob hier aufgrund eines vermeintlichen Missstands konkreter Handlungsbedarf seitens der Landesregierung besteht und welche Handlungsmöglichkeiten die Landesregierung rechtlich unterhalb einer gesetzlichen Regelung überhaupt hat. Hierzu ist es erforderlich, zunächst in aller gebotenen Kürze auf die Regelungen für die zahlungsmäßige Abwicklung öffentlicher Aufträge einzugehen. Vorauszuschicken ist, dass im Zuge der Abwicklung öffentlicher Aufträge zahlreiche Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, seien sie öffentlich-rechtlicher Natur wie das Haushaltsrecht, zivilrechtlicher Natur wie das Bürgerliche Gesetzbuch oder als Mischform beider Gebiete, ich spreche vom Vergaberecht. Die Einhaltung der Rechtsvorschriften unterliegt der Kontrolle der Rechnungsprüfungsbehörden und des Rechnungshofs auf der einen und den Zivilgerichten natürlich auf der anderen Seite. Das bedeutet, dass die öffentlichen Auftraggeber sowohl im Fall einer möglichen haushaltsrechtlich zu beanstandenden vorfristigen Zahlung als auch einer gegebenenfalls unberechtigten verspäteten Zahlung der rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen. Für die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungsabwicklung trägt
nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der konkrete Amtsträger die volle Verantwortung. Er kann, sofern durch sein Verhalten dem Dienstherren ein Schaden entsteht und der Amtsträger mindestens grob fahrlässig gehandelt hat, in Regress genommen werden.
Gesetzlich bestimmen § 30 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung und § 56 der Thüringer Landeshaushaltsordnung, dass Vorleistungen, die auf den Kommunal- bzw. Landeshaushalt Auswirkungen haben, nur bewirkt werden dürfen, wenn eine Verpflichtung zur Leistung besteht bzw. durch besondere Umstände gerechtfertigt ist. Über § 31 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung und § 55 der Thüringer Landeshaushaltsordnung leitet sich die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber zur öffentlichen Ausschreibung und zur Anwendung der Verdingungsordnungen ab. Die Verpflichtung zu Leistungen bestimmt sich bei Werkverträgen nach den §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Nach § 641 Abs. 1 BGB ist die werkvertraglich vereinbarte Vergütung bei Abnahme des Werkes fällig und vom Auftraggeber zu entrichten. Damit bemisst das Zivilrecht und das öffentliche Auftragswesen hier nur nach zivilrechtlichen Grundsätzen eine Vorleistungspflicht des Auftragnehmers. Das ist folgerichtig, da beim Werkvertrag im Gegensatz zum Dienstvertrag der Erfolg, also das versprochene Werk, geschuldet wird. Die VOB/B enthält allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen u.a. auch zu den Zahlungsmodalitäten. Diese gehen den eben genannten Regelungen und denen des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor, soweit sie vertraglich vereinbart wurden. In der VOB/B ist detailliert geregelt, wie die Zahlungen zu erfolgen haben. Zum Beispiel enthält der § 16 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B die Verpflichtung - ich zitiere: „Alle Zahlungen sind aufs äußerste zu beschleunigen.“ Nach § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B heißt es - ich zitiere noch einmal: „Die Prüfung der Schlussrechnung ist nach Möglichkeit zu beschleunigen. Verzögert sie sich, ist das unbestrittene Guthaben als Abschlagszahlung sofort zu zahlen.“ Hierzu gibt es noch weitere Regelungen, die ich an der Stelle nicht noch zusätzlich aufzählen möchte.
Die Landesregierung hat auf der Basis dieses Regelungsrahmens die Abwicklung geprüft und kam zum Beispiel im Bereich des Staatlichen Hochbaus zum Ergebnis, dass über 95 Prozent der Schlussrechnungen fristgerecht bezahlt werden, dass bei Abschlagszahlungen die geltende Frist von 18 Werktagen, was 15 Arbeitstagen entspricht, eingehalten wird. Was die übrigen 5 Prozent der Zahlungen betrifft, die nicht fristgerecht erfolgten, gibt es ganz unterschiedliche Gründe. Sie reichen vom Prüfungsumfang, wie im Hoch- und Straßenbau, über schlechte Bauausführungen bis zur verspäteten oder fal
schen Rechnungstellung seitens der Firmen.
Im Ergebnis, meine Damen und Herren, bleibt festzuhalten, dass die Vorgaben der VOB/B, die die vertragliche Grundlage für die Abwicklung und eben auch des Zahlungsverkehrs zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bildet, in aller Regel eingehalten werden.
Meine Damen und Herren, was eine Reduzierung von Rechnungsprüfungs- und Zahlungsfristen betrifft, weise ich darauf hin, dass die eben zitierten Regelungen in den Verdingungsausschüssen zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmerseite vereinbart worden sind. Es ist also davon auszugehen, dass diese Regelungen auch von der Auftragnehmerseite, also den Unternehmen, voll akzeptiert werden. Das System des öffentlichen Auftragswesens basiert mit den zwischen den beiden Marktseiten verabredeten Verdingungsordnungen, also dem sogenannten Konsensprinzip, gerade darauf, dass sich der Staat als Einkäufer nach wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen verhält. Auftraggeber- und Auftragnehmerseite sind damit gleichberechtigt. Hierzu gehört meiner Meinung nach auch, dass die in den Verdingungsausschüssen ausgehandelten Spielregeln, also auch die Zahlungsmodalitäten, von beiden Seiten eingehalten werden. In diesen Fällen kann man also nicht davon sprechen, dass die vertraglich festgelegten Prüf- und Zahlungsfristen den Unternehmen sachlich nicht zu rechtfertigende Nachteile bringen würden. Tatsächlich - und dies zeigen die von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II - sichern der Staat und die Kommunen mit zusätzlichen Aufträgen und über Lockerung der vergaberechtlichen Bestimmungen das wirtschaftliche Überleben zahlreicher kleiner und mittlerer Unternehmen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, die Maßnahmen erfolgen auf einer klaren rechtlichen Grundlage. Für eine Verkürzung der Zahlungsfristen sehe ich dagegen nur einen sehr begrenzten rechtlichen Spielraum, denn die gesetzlichen Vorgaben sind hier doch sehr eindeutig. Ich gehe auch davon aus, dass jede Vergabestelle verantwortlich mit diesem Thema umgeht. Weder der Staat noch die Kommunen haben ein Interesse, ihre steuerzahlenden Unternehmen durch nicht gerechtfertigte Prüfung und Zahlungsfristen zu schwächen. Jedenfalls liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, die gegen diese Annahme sprechen würden.
Die Landesregierung hat sich im Übrigen im Rahmen der Bundesratsbefassung zum „Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral“ sehr für eine zügige Bezahlung fälliger Rechnungen und auch für die Durchsetzung dieser Forderungen eingesetzt. Nach
meiner Auffassung muss dieses Thema auch unabhängig davon, ob der Zahlungspflichtige die öffentliche Hand oder ein privater Auftraggeber ist, diskutiert werden. Dass öffentliche Auftraggeber natürlich bei etwaig unberechtigtem Zahlungsverzug besonders in der Kritik stehen, ist, meine Damen und Herren, sicher klar und verständlich. In der Thüringer Vergabe-Mittelstandsrichtlinie werden deshalb die Vergabestellen noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, die geltenden Zahlungsfristen auch einzuhalten.
Was das in dem Antrag zitierte Serviceversprechen betrifft, so hat das seinem Inhalt nach einen sehr begrenzten Anwendungsbereich. Ich werde dies aber zum Anlass nehmen, um zu überprüfen, inwieweit ähnliche Maßnahmen auch für die Landesverwaltung sinnvoll sind. Die dort geregelte Frist von 15 Arbeitstagen für Zahlungen wird nach § 16 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B im Übrigen für Abschlagszahlungen bei Bauleistungen bereits eingehalten. Herzlichen Dank.
Die Zahl der Mitglieder von „Thüringen Online“ ist inzwischen auf über 40 angewachsen. Mit dem Start der Initiative wurde auch die Internetseite thueringen-online.de freigeschaltet, die als Informations- und Kommunikationsplattform dient. Ihre zentrale
Aufgabe ist es, die Verbindung von Angebot und Nachfrage herzustellen, was natürlich auch davon abhängt, wie gut es gelingt, diese Plattform bekannt zu machen. Ich denke, da sind wir in den letzten Wochen ein gutes Stück vorangekommen. Auf der Seite thueringen-online.de werden insbesondere auch die Markterkundungsverfahren einzelner kleiner Gemeinden veröffentlicht. Damit können sich Breitbandanbieter an einer zentralen Stelle über die Ausbauvorhaben dieser Gemeinden informieren. Zusätzlich werden die Partner der Breitbandinitiative per Rundmail über eventuelle Interessenbekundungsverfahren informiert. Gerade auch kleine und mittelständische Anbieter erhalten somit eine hervorragende Möglichkeit, ihre Leistung anzubieten und sie nutzen sie auch. Der Erfolg dieser Bündelung wird dadurch unterstrichen, dass viele Gemeinden inzwischen oft mehrere Angebote erhalten, die in der Mehrzahl der Fälle sogar wirtschaftlich selbsttragend sind. Ohne diese Unterstützung hätten die Gemeinden oft wohl nur ein einziges, möglicherweise kostenintensiveres Angebot der Telekom erhalten, da sie selbst häufig nur diesen Anbieter kennen oder auch nur diesen Anbieter aktiv ansprechen. In Fällen, in denen der Ausbau wirtschaftlich realisiert werden kann, sind dann natürlich auch keine öffentlichen Mittel erforderlich. Dass es sich bei der Breitbanderschließung trotzdem nicht um einen Selbstläufer handelt, sieht man schon daran, dass eine durch mein Haus gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund initiierte Erfassung notwendiger Basisdaten zu Angebot und Bedarf gerade mal einen Rücklauf von 10 Prozent erreicht hat. In einer zweiten Abfragerunde wurden noch einmal 10 Prozent Rücklauf erreicht.
Lassen Sie die doch noch ein bisschen ausdiskutieren.
Ich meine, wenn Sie vorher meinen Kollegen Müller auffordern, hier vorn das Gespräch einzustellen, weil Sie es selbst nicht hören konnten, dann sollten Sie es vielleicht auch selbst tun.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin.
In einer zweiten Abfragerunde wurden noch einmal 10 Prozent Rücklauf erreicht, so dass inzwischen 20 Prozent aller Gemeinden zumindest erst einmal aktiv geworden sind. Das Problem bleibt aber, dass der Breitbandausbau auf die Mitwirkung der kleinen und auch der kleinsten Gemeinden angewiesen bleibt, die den notwendigen Input in Form von Basisdaten und Förderanträgen eben nur zögerlich liefern. Zum Teil, weil Sie dafür personell und sachlich nicht ausreichend ausgerüstet sind, zum Teil auch, weil es sich beim Breitbandausbau eben um eine freiwillige kommunale Aufgabe handelt, die neben der Vielzahl von Pflichtaufgaben dann doch nicht mehr so wichtig ist oder bewältigt wird. Das betrifft auch die Antragstellung in den vorhandenen Förderprogrammen der Richtlinien des TLMNU und dem Konjunkturpaket. Der Bund hat hier zu Recht festgelegt, dass nur die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke förderfähig ist, also nur jener Teil einer Investition in das Breitbandnetz, den ein Anbieter nicht selbst erwirtschaften kann. Um diese Wirtschaftlichkeitslücke zu ermitteln, sind aber letztlich nun einmal Vorleistungen erforderlich, mit denen gerade kleine Gemeinden ihre Schwierigkeiten haben. Deshalb ist aus Sicht des Landes und der Mitglieder der Breitbandinitiative eine weitere Unterstützung der Kommunen notwendig und sicher auch sinnvoll.
Im Kern planen wir deshalb eine Verstärkung unserer Breitbandinitiative in folgenden zwei Punkten: Erstens, die Kommunikation und Beratung der Kommunen soll auf eine breitere Basis gestellt werden. Dazu ist zum einen die Einrichtung eines Breitbandkompetenzzentrums bei der LEG vorgesehen. Damit wollen wir insbesondere den Landkreisen, aber auch den Gemeinden einen zentralen Ansprechpartner für alle Probleme rund um die Breitbanderschließung zur Verfügung stellen. Zum anderen sollen gemeinsam mit dem Thüringischen Landkreistag die Landkreise stärker als Dienstleister für die Kommunen eingebunden werden. Wie gut das funktionieren kann, ist am Beispiel des Wartburgkreises zu sehen. Dort hat das Amt für Wirtschaftsförderung die Federführung für alle Gemeinden im Kreisgebiet übernommen. Damit konnten die Interessenbekundungsverfahren vieler Gemeinden zeitgleich und noch am einheitlichen Muster durchgeführt werden. Dies senkte allein hier die Kosten um rund 60 Prozent gegenüber Einzelverfahren. Zugleich wurden dadurch bessere Kalkulationsgrundlagen für die Anbieter geschaffen, da die potenzielle Nachfrage natürlich wesentlich größer war. Folgt nun noch die zeitgleiche Erschließung aller beteiligten Gemeinden, so würden im Beispiel Wartburgkreis die nichtrentierlichen
Kosten ebenfalls noch einmal um bis zu 60 Prozent sinken. Das zeigt, was für ein Potenzial in der stärkeren Einbindung der Landkreise steckt. Am 27. und 28. Mai tagt der Thüringer Landkreistag und ich werde am Abend des 27. Mai mit den Landräten darüber diskutieren und sie bitten, sich ähnlich wie der Wartburg-Landkreis dort einzubringen.
Darüber hinaus sollten die vorhandenen Möglichkeiten für Studien stärker genutzt werden. So ist über die Richtlinie des TMLNU beispielsweise die Förderung von Machbarkeitsstudien möglich. Die Gemeinden sind derzeit aber noch sehr zurückhaltend bei der Antragstellung. Diese Förderung wird neu auch für Gemeindeverbände eröffnet werden, so dass auch kreisweite Machbarkeitsstudien durchgeführt werden können.
Zum Zweiten: Die Fördermodalitäten werden verbessert, um die finanziellen Anreize für die Kommunen weiter zu erhöhen. Die Förderhöchstquote in der GAK wird von bislang 60 Prozent auf 90 Prozent angehoben; damit verringert sich der Kofinanzierungsanteil der Kommunen sehr deutlich. Da auch größere Gemeinden mit vielen Ortsteilen eine Unterversorgung aufweisen können, wird auch die förderfähige Gemeindegröße von 5.000 auf 10.000 Einwohner angehoben. Zusätzlich wird eine Leerrohrförderung aufgenommen, um bereits bei entsprechenden Baumaßnahmen, z.B. Straßen- oder Rohrleitungsbau, die Voraussetzungen für einen späteren Breitbandausbau schaffen zu können. Dadurch werden wiederholte Tiefbaukosten eingespart und das lästige Auf- und Zumachen von Straßen und Gehwegen.
Schließlich werden wir die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für die Breitbandförderung zusätzlich öffnen. Künftig kann darüber die Breitbandversorgung von Industrie- und Gewerbegebieten mit einem Regelfördersatz von bis zu 60 Prozent der Wirtschaftlichkeitslücke gefördert werden.
Ergänzend haben die Kommunen auch die Möglichkeit, Mittel aus dem Konjunkturpaket II für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur einzusetzen. Schließlich obliegt es ausschließlich ihrer Entscheidung, welche Schwerpunkte sie bei der Verwendung des allgemeinen für die Infrastruktur vorgesehenen Anteils dieser Mittel, immerhin rund 30 Prozent, setzen.
Schließlich will ich noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam machen. Die für den Rundfunk zuständigen Ressorts und die Wirtschaftsminister aller Bundesländer haben beschlossen, die durch die Umstellung von der analogen zur digitalen Rundfunkübertragung frei gewordenen Frequenzen zur Versorgung der ländlichen Räume mit breitbandiger Internetan
bindung freizugeben. Die Bundesnetzagentur bereitet dafür aktuell schon das Vergabeverfahren vor. Nach derzeitigem Stand soll auch diese Technologie schon im nächsten Jahr für eine wirtschaftliche Breitbandversorgung des ländlichen Raums zur Verfügung stehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, Thüringen hat auch in Sachen Breitband noch einmal kräftig nachgelegt. Die Abdeckung in Thüringen beträgt derzeit je nach Definition des Begriffs „Breitband“ zwischen 70 und 95 Prozent. Das ist nicht schlechter als anderswo. Unser Ziel ist es, bis Anfang des kommenden Jahrzehnts eine Abdeckung von 100 Prozent bei einer Übertragungsrate von mindestens 1 Megabit pro Sekunde zu erreichen. Ich denke, dorthin sind wir auf einem guten Weg. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mal ein bisschen Aufklärung leisten. Ich dachte immer, es hätte sich inzwischen bei allen Abgeordneten herumgesprochen, dass alle Landesseiten der Thüringer Landesregierung mit „ue“ geschrieben werden, dann kommt auch Thüringen raus und wenn man auf thueringenonline.de geht und Thüringen mit „ue“ schreibt, bekomme ich sogar auf meinem kleinen blackberry die Seite. Das vielleicht so als kleine spätabendliche Belehrung.
Ich muss doch nicht beide Domains reservieren, wenn ich „thueringen“ habe. Wir haben eine Thüringen-Domain, die grundsätzlich für alle Thüringer Ministerien und nachgeordneten Gesellschaften gilt und das ist nun mal Thüringen mit „ue“. Das müsste sich ja auch bei der SPD bis zum Jahr 2009 einmal herumgesprochen haben.
So ist es wahrscheinlich. Zum Zweiten: Warum zwei Ministerien fördertechnisch zuständig sind, kann ich nicht ändern. Die Koordinierung läuft in meinem Haus.
Weil die GAK nun mal nicht im Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit läuft, sondern nur im Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. Das dürfte Ihnen doch auch bekannt sein.
Da die Mittel aus der GAK fließen, kann ich die Zuständigkeit …
Woher soll er das wissen? Wie gesagt, die Koordinierung läuft bei mir im Haus, aber ich kann natürlich den Kollegen Sklenar nicht ausbremsen, weil er letztendlich der Mittelverwalter an dieser Stelle ist.
Das Thema Leerrohre vielleicht noch: Leerrohre werden immer dann gelegt, wenn man davon ausgeht, dass im Nachgang einer Erschließung noch eine Arrondierung erfolgt. Deshalb legt man Leerrohre mit hinein.
Herzlichen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, während der Rede von Herrn Matschie habe ich mir tatsächlich noch mal die Tagesordnung vorgenommen und habe geschaut, ob wir überhaupt beim richtigen und gleichen Tagesordnungspunkt sind, denn eigentlich sind wir beim Vierten Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung - Thüringer Gesetz zur schnellen Umsetzung des Konjunkturpakets II - und wir sind bei der Regierungserklärung zu Maßnahmen gegen die Wirtschaftskrise. Was das allerdings mit Straßenausbaubeiträgen und mit Stellen in Kindergärten und mit Abwasser- und Wasserbeiträgen zu tun hat, das...
Ja, ja. Wissen Sie, wenn Sie das als Referat vor meiner alten Deutschlehrerin gehalten hätten, hätte sie Sie nach der Hälfte unterbrochen und hätte gesagt: Herr Matschie, setzen! 5 - Thema verfehlt. Das gilt im Übrigen auch für Herrn Gerstenberger bei der gleichen Thematik. Wenn man hier vorn steht, Herr Matschie, dann sollte man auch grundsätzlich eines machen, man sollte die Wahrheit sagen, Herr Matschie. Zum Thema, dass es in Thüringen die niedrigsten Löhne gibt, das stimmt einfach nicht. Schauen Sie in die Statistiken rein.
Es gibt noch zwei Bundesländer unter den neuen Bundesländern, die noch hinter uns liegen. Das wollen Sie einfach schon seit gut zweieinhalb Jahren nicht wahrhaben.
Also das sollte man auf jeden Fall tun.
Dann Ihre Einlassung zu den Mindestlöhnen überhaupt und zum ganzen Thema Tarifautonomie: Ich kann mich an Jahre erinnern, da hat die SPD die Tarifautonomie hoch gehalten wie ein goldenes Schwert.
Inzwischen scheint das nicht mehr den Tatsachen zu entsprechen. Inzwischen scheint die Politik Mindestlöhne festlegen zu sollen. Da wollen wir einfach mal ganz kurz darauf eingehen. 7,50 € Mindestlohn netto heißt 12,40 € brutto. Darüber sind wir uns sicher einig. Aber wir sind uns sicher auch darüber einig, dass es Menschen in Deutschland gibt, die mit ihrer Hände Arbeit aufgrund von körperlichen oder geistigen Behinderungen keine 12,40 € pro Stunde erwirtschaften können. Was machen Sie mit denen? Denen sagen Sie: Freunde der Nacht, das war es. Bis zum Ende eures Lebens seid ihr arbeitslos. Es muss auch Jobs geben, die weniger Geld pro Stunde zu erarbeiten haben, wo es dann eine staatliche Unterstützung gibt. Das ist in Deutschland schließlich immer so gewesen und sollte auch so bleiben. Ihr Hinweis darauf, dass es Mindestlohn in vielen Nachbarländern gibt, ist richtig: Rumänien 56 Cent, USA 4,58 €. Was Sie dann auch vergessen zu sagen, dass es z.B. in England und in anderen Ländern dann keinen Kündigungsschutz gibt.
Das vergessen Sie immer nebenbei. Sie sagen, da gibt es einen wunderschönen Mindestlohn, aber es gibt drum herum keinen Kündigungsschutz.
Sieben Wochen haben sie Kündigungsschutz und dann ist Schluss in Frankreich. Wenn Sie in Dänemark einen Job nicht annehmen, dann werden Sie dahin versetzt, wo es einen Job gibt. Dann gehen Sie nämlich von Schleswig-Hohlstein auch nach Bayern zum Arbeiten. Also, wir wollen das mal schön
auseinanderhalten und auch ordentlich miteinander diskutieren. Aber ich würde gern mal zum Thema zurückkommen, zum Thema, mit dem wir uns eigentlich befassen wollen. Wir reden über Krise, worüber wir aber plötzlich nicht mehr reden, ist, dass es Frühjahrsgutachten gibt, Frühjahrsgutachten mehrerer Wirtschaftsinstitute, die inzwischen davon sprechen, dass sich die Abwärtsdynamik verlangsamt hat und dass große Hoffnung besteht, dass es im IV. Quartal dieses Jahres wieder aufwärtsgeht. Das kann man den Leuten natürlich vorenthalten. Man kann ihnen natürlich weiterhin einreden, es geht massiv abwärts und um Himmels willen haltet euer Geld zusammen und gebt überhaupt nicht mehr aus. So bricht auch noch in die Binnennachfrage ein. Kauft nichts mehr, geht nicht mehr in die Gaststätten, behaltet euer Geld, legt es in Gold an und andere Dinge. Das kann man natürlich alles machen. Ich war genau wie der Ausschuss auch auf der HannoverMesse. Ich war bei 41 Thüringer Firmen. Ich mache das wie all die Jahre, ich habe mit allen 41 Firmen über eine gleiche Frage diskutiert, nämlich über die Frage: Wenn Sie mal Ihre Umsatzerwartung für das Jahr 2009 real einschätzen auf der Basis des I. Quartals 2009, nicht nach der Einschätzung, die Sie vielleicht 2008 in der Planung für 2009 hatten, wo würden Sie sich denn dann im Verlauf der letzten Jahre einordnen? Fast alle Unternehmen haben gesagt: „Na ja, Herr Reinholz, irgendwo zwischen 2006 und 2007.“ Da sage ich Ihnen, Herr Gerstenberger und Herr Matschie, 2006 und 2007 waren doch für Deutschland und Thüringen keine schlechten Jahre. Natürlich weiß auch ich, dass ein Unternehmen wachsen muss und dass ich, wenn ich die Verhältnisse von 2008 zu 2007 und zu 2006 sehe, natürlich dann kein Wachstum in 2009 habe. Aber wenn ich in einem großen Glaswerk in Thüringen bin und dort mit der Unternehmensleitung diskutiere und man mir dann erzählt, man habe Umsatzeinbrüche und das Wachstum gehe zurück und ich sage, nun legen Sie mal ein paar konkrete Zahlen auf den Tisch, dann wird gesagt, Herr Reinholz, wir hatten voriges Jahr ein Wachstum von 15 Prozent im Umsatz. Wir werden dieses Jahr ein Wachstum von nur noch 7 Prozent haben. Das ist nicht mal mehr die Hälfte, und das ist ganz fürchterlich. Da muss ich sagen, sind wir denn alle noch ganz normal? Ich kann mich erinnern, dass wir uns in Deutschland gefreut haben, wenn wir Wachstumsraten von 1 bis 2 Prozent pro Jahr hatten. Jetzt ist 7 Prozent plötzlich schlecht. Wir müssen schon die Füße auf dem Boden lassen und aufhören, ständig alles schlechtzureden und ständig nur mit gesenktem Haupt herumzulaufen. Ich glaube, es geht darum, mal wieder nach vorn zu schauen, den Kopf hochzunehmen und ähnlich wie in den USA die Ärmel hochzukrempeln und zu sagen, es muss auch wieder vorangehen. Dass die Bundesregierung dafür etwas getan hat, sehen wir alle am Konjunkturpa