−die Planungen bis 2004 für die Fortsetzung der Sanierungsund Modernisierungsanstrengungen und die Konzeptionen der Wohnungsunternehmen dazu,
−die Bewertung der städtebaulichen Situation in den übermäßig stark verdichteten Bereichen der Plattenbausiedlungen und Vorschläge für deren verträgliche Verbesserung,
−angesichts der aktuellen Ausgewogenheit der Zu- und Fortzüge von und nach Berlin eine Nachfrageprognose für Wohnraum in Berlin unter besonderer Berücksichtigung der Plattenbausiedlungen und
Der Veräußerung der Hellmuth-Ulrici-Klinik, Sommerfeld zu den Bedingungen des am 21. Dezember 2000 beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages (UR Nr. 80/2000 des Notars Rainer Voss) wird zugestimmt.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Einbringung von weiteren, in Listen zusammengefassten Grundstücken – Nachbestückungsvorschläge der Senatsverwaltung für Finanzen und des Liegenschaftsfonds und Nachbestückungsvorschläge der Bezirke – in die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG im Wege der Nachbestückung zu und nimmt die besonderen Verfahren bei der Vergabe von Grundstücken nach dem Investitionsvorranggesetz (InVorG) sowie von Sportgrundstücken zur Kenntnis.
Dem Verkauf von insgesamt ca. 41 850 m2 großen Teilflächen aus den in der Gemarkung Deutsch Wusterhausen, Flur 1 belegenen Flurstücken 107/2 und 141/2 und aus den in der Gemarkung Ragow, Flur 1 belegenen Flurstücken 58, 67 und 70 wird zugestimmt.
Der Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes Berlin an der BC Berlin-Consult GmbH in Höhe von nominal 1 442 790 DM – entsprechend 39,1 % des Stammkapitals – an die Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, wird nach Maßgabe des den Mitgliedern des Unterausschusses „Vermögensverwaltung und Beteiligungen“ des Hauptausschusses mit Vorlage – zur Beschlussfassung – vorgelegten Vertrags zugestimmt.
Dem Vertrag vom 26. Februar 2001 über den Verkauf des Grundstückes Mollstraße 31/Otto-Braun-Straße in Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg mit insgesamt 6 437 m2 Grundstücksgröße wird zugestimmt.
Dem Vertrag über den Wechsel der Trägerschaft an dem Klinikum Buch, der Robert-Rössle-Klinik und der Franz-Volhard-Klinik zwischen
1. dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen und die Senatsverwaltung für Finanzen sowie das Klinikum Buch – Krankenhausbetrieb von Berlin-Pankow –
2. der Humboldt-Universität zu Berlin, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch die medizinische Fakultät Universitätsklinikum Charite´
Der Senat wird aufgefordert, das Modell der integrierten Hochschulausbildung für die öffentliche Verwaltung und verwandte Dienstleistungsbereiche beizubehalten und weiterzuentwickeln. Dabei müssen die Planungen für eine Fusion der Länder Berlin und Brandenburg berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang soll die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) als Ganzes erhalten bleiben, die Zuständigkeit für die FHVR ist zu der für Wissenschaft und Forschung zuständigen Senatsverwaltung zu verlagern. Die Fachaufsicht der für Inneres, Justiz und Finanzen für die ihre Bereiche betreffenden Spezialausbildungen ist zu gewährleisten.
Die Studiengänge der Fachhochschule sind so zu öffnen, dass die Berufschancen der Absolventinnen und Absolventen auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung verbessert werden. Bei der Neukonzeption ist die Ausbildungsreform an der Fachhochschule als ein Teil der Verwaltungsreform des Landes zu beschleunigen.
Für die Ausbildung zum Polizeidienst dürfen auch an der geöffneten FHVR nur Anwärterinnen und Anwärter zum Studium zugelassen werden. Gleiches gilt bis zur Änderung entsprechender bundesgesetzlicher Vorschriften auch für Teile der Ausbildungen für den Finanz- und Rechtspflegedienst.
Dem Abgeordnetenhaus sind die notwendigen gesetzlichen Regelungen bis zum 15. November 2001 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. März 2002 über die Umsetzung der mit der Gebietsreform angestrebten Ziele per Stand 31. Dezember 2001 zu berichten. Dabei sind insbesondere Aussagen zu treffen:
1. Der Senat wird aufgefordert, die Anpassung der Stundensätze an die allgemeine Entwicklung der Vergütung im öffentlichen Dienst dadurch nachzuholen, dass die „Richtlinie über die Höhe der Lehrauftragsentgelte“ unverzüglich an den Beschluss von Kultusministerkonferenz (KMK) und Finanzministerkonferenz (FMK) angepasst wird. Die Anpassung ist nicht durch eine Erhöhung der Zuweisungen an die Hochschulen, sondern aus den in den Hochschulverträgen ausgehandelten und festgelegten Budgets zu finanzieren.
2. Der Senat wird ferner aufgefordert, ergebnisoffen zu prüfen, ob für Lehrbeauftragte, die sozial schutzbedürftig und wirtschaftlich von einer oder mehreren Hochschulen abhängig sind, ein Zuschuss zu den Kosten der Kranken- und Rentenversicherung gewährt werden kann und ob diesbezüglich eine Differenzierung innerhalb der Gruppe der Lehrbeauftragten möglich ist.
3. Eine Auszahlung monatlicher Teilbeträge hat auf Antrag stets zu erfolgen, nicht nur in Ausnahmefällen.
4. Dem Abgeordnetenhaus ist über die Umsetzung des Beschlusses und die Prüfung zu Nr. 2 bis zum 31. Dezember 2001 zu berichten.
Unterstützung der Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen zum Erlass eines Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen
Der Senat wird aufgefordert, die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen zu einem Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen bei den anstehenden Beratungen im Bundesrat zu unterstützen.