31. Überhöhte Entgelte der Berliner Stadtreinigungsbetriebe für Abfallentsorgung und -verwertung sowie Straßenreinigung
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die BSR die Entgelte zum 1. Januar 1997 zu hoch festgesetzt haben, indem sie
−die gesamten Aufwendungen für die Sicherung, Sanierung und Nachsorge für die Deponien bis 2005 bereits bis 1998 vollständig in der Kalkulation angesetzt,
−kalkulatorische Zinserträge, die sich für den Zeitraum der Rückstellungsbildung ergeben, nicht berücksichtigt,
−die Gesamtkosten für die Sicherung, Sanierung und Nachsorge der Deponien ohne Berücksichtigung von Einsparpotenzialen bemessen und
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die BSR in unzulässiger Weise Verluste des gewerblichen Bereichs durch Überschüsse im hoheitlichen Bereich ausgeglichen haben. Es erwartet, dass die BSR künftig getrennte Wirtschaftspläne und Ergebnisrechnungen für den gewerblichen und den hoheitlichen Bereich vorlegen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die BEHALA umgehend ein Sanierungskonzept vorlegen und der Senat auf dessen Grundlage sodann unverzüglich eine Sanierungsanordnung erlässt.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat nicht nur dem Rechnungshof, sondern auch dem Hauptausschuss über das Ergebnis der Prüfung der haftungsrelevanten Tatbestände berichtet.
−auf Grund der Stellungnahmen des Senats zum Bericht des Hauptausschusses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 1993 – Drs 13/1102 –
34. Unzureichende Aufgabenerfüllung durch die Beteiligungsverwaltung bei zwei Nachfolgeeinrichtungen des ehemaligen Rundfunks der DDR und Einnahmeverluste zu Lasten des Landeshaushalts
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die gegenüber dem SFB geltend gemachten Forderungen von 3 653 776,06 DM durchsetzen wird und dem Abgeordnetenhaus bis zum 1. Dezember 2001 über die Ergebnisse ihrer Bemühungen, erforderlichenfalls über die weitere Behandlung der Angelegenheit, berichtet.
−auf Grund der Stellungnahmen des Senats zum Bericht des Hauptausschusses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 1995 – Drs 13/2913 –
Das Abgeordnetenhaus missbilligt auch den erneuten Bericht des Senats über die Haftungsprüfung wegen nachlässiger und unzureichender Bearbeitung sowie insbesondere wegen mangelnder Bereitschaft, Schadensersatzansprüche gegen Dienstkräfte, die für unstreitig fehlerhaftes und vorwerfbares Handeln verantwortlich sind, sachgerecht zu prüfen.
Es erwartet, dass der Senat die Schadensersatzansprüche Berlins gegen alle beteiligten Dienstkräfte unter Berücksichtigung der vom Rechnungshof angeführten Aspekte nunmehr fundiert prüft und bis zum 31. August 2001 eingehend und abschließend berichtet. Sollte bis dahin kein oder
ein nur unzureichender Bericht vorliegen, behält sich das Abgeordnetenhaus Konsequenzen im Rahmen der Feststellung des Haushaltsplans 2002 vor.
−auf Grund der Stellungnahmen des Senats zum Bericht des Hauptausschusses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 1996 – Drs 13/3857 –
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur bis zum 31. August 2001 über die Einhaltung der Inkompatibilitätsregelungen, das Beteiligungskonzept sowie die Struktur der Beteiligungsgesellschaften der Charite´ berichtet.
−auf Grund der Stellungnahmen des Senats zum Bericht des Hauptausschusses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 1997 – Drs 14/705 –
37. Fehlende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der Planung sowie während der Durchführung von Baumaßnahmen
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Schlussabstimmungen über den „Leitfaden zur Anwendung des § 7 LHO bei Baumaßnahmen“ innerhalb der Verwaltung und mit dem Rechnungshof so zügig durchgeführt werden, dass der Leitfaden spätestens zum 1. Oktober 2001 den Baudienststellen des Landes Berlin zur Verfügung steht.
38. Fortgesetzt unwirtschaftliches Verhalten der Senatsverwaltung bei Fortführung und Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung