−Die Beantwortung der Frage, welche Gebühreneinnahmen möglich wären, wenn generell für polizeiliche Sicherungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang Gebührentarife erhoben würden. −Darüber hinaus ist der Kostendeckungsgrad der bestehenden Gebührentarife der PolBenGebV0 zu analysieren.
11. Der Senat wird aufgefordert, im Haushalt 2002, Einzelplan 05, jeweils titelkonkret die Verwendung der Bundesmittel für hauptstadtbedingte Sicherheitsaufgaben nachzuweisen.
12. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur 1. Lesung des Haushalts 2002 ein Konzept zur Senkung der Haftkosten vorzulegen, um das Kostenniveau an das Niveau anderer Länder anzupassen.
13. Der Senat wird aufgefordert, im Justizhaushalt 2002 einen neuen Titel Einnahmen aus der Abschöpfung von Straftaten (gemäß § 73 ff. StGB i. V. m. § 111 b StPO) einzustellen, in dem zugleich nachrichtlich auszuweisen ist, in welchem finanziellen Gegenwert das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften Vermögen mit der Maßgabe der Sicherstellung zum Verfall gemäß § 73 ff. StGB i. V. m. § 111 b StPO im laufenden Haushaltsjahr beschlagnahmt haben. Dieser Titel erhält zudem die Zweckbindung, dass die dort etatisierten Einnahmen nur für die Aufgaben der Opfer- und Straffälligenhilfe im Einzelplan 06 – Justiz – verausgabt werden dürfen; weiterhin ist die Refinanzierung von Aufgaben des Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang zu prüfen.
14. Der Senat wird aufgefordert, ein Konzept zur Entbürokratisierung im Schulbereich zu erarbeiten. Dabei ist insbesondere die Unterscheidung zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten zugunsten der Unterscheidung zwischen ministeriellen und operativen Aufgaben aufzugeben und ein Organisationsmodell entsprechend den Intentionen der Verwaltungsreform zu entwickeln (Flache Hierarchien, Zusammenfassung von Fach- und Ressourcenverantwortung usw.). Dem Hauptausschuss ist zu den Haushaltsberatungen 2002 zu berichten.
15. Der Senat wird aufgefordert, zur ersten Sitzung des Hauptausschusses nach der Sommerpause 2001 über die Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2001 durch den Träger „ASIG“ und die gegebenenfalls bestehende Möglichkeit der Umschichtung von Mitteln zugunsten anderer Zuwendungsempfänger zu berichten.
16. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 31. Mai 2002 über Möglichkeiten, das Regelwerk zum Denkmalschutz deutlich zu entschlacken, zu berichten.
17. Der Senat wird aufgefordert, noch in 2001 die Krematorien des Landes in einem Betrieb nach § 26 LHO mit betrieblichem Rechnungswesen zusammenzufassen und die Schließung eines Krematoriums unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu prüfen. Dem Hauptausschuss ist bis zum 30. September 2001 zu berichten.
18. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur 1. Lesung des Haushalts 2002 darzustellen, in welchem Umfang im Haushaltsjahr 2001 Mittel aus dem Kapitel 12 40/Titel 893 73 – Zuschuss an Treuhandvermögen für städtebauliche Entwicklungsbereiche – zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen in den Entwicklungsgebieten verwendet worden sind.
19. Der Senat wird aufgefordert, für das Streckennetz der U-Bahn alternative Finanzierungsmodelle (Cross-Border
Leasing o. ä.) zu prüfen, die geeignet sind, den Zuschussbedarf abzusenken. Dem Hauptausschuss ist zur 1. Lesung des Haushalts 2002 zu berichten.
20. Der Senat wird aufgefordert, bis zur 1. Lesung des Haushalts 2002 ein Konzept zur Neuordnung der Institutionen der Wirtschaftsförderung und der Tourismusmarketinggesellschaften vorzulegen. Ziel der Neuordnung soll es sein, deutliche Synergieeffekte zu erzielen.
21. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss künftig im Rahmen des Liquiditätsberichts auch den aktuellen Stand der Verbindlichkeiten des Landes Berlin am Kreditmarkt (einschließlich der Verbindlichkeiten aus Kassenverstärkungskrediten), unterteilt in −Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit bis zu einem Jahr und −Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von über einem Jahr, mitzuteilen.
22. Der Senat wird aufgefordert, in geeigneter Weise auf die Bankgesellschaft Berlin einzuwirken, alle in ihrem Eigentum befindlichen Dienstvillen, die an Vorstandsmitglieder vermietet wurden, wirtschaftlich optimal zu verwerten. Dem Hauptausschuss ist bis zum 31. Dezember 2001 zu berichten.
23. Der Senat wird aufgefordert, das Senatsgästehaus wirtschaftlich optimal zu verwerten und zu prüfen, ob der Dienstsitz des Bevollmächtigten des Landes Berlin beim Bund aufgegeben werden kann. Dem Hauptausschuss ist bis zum 31. Dezember 2001 zu berichten.
24. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss einen Bericht zur 1. Lesung des Haushalts 2002 vorzulegen, in dem dargestellt wird, wie die Akquisition, Verwaltung und Abrechnung von Drittmitteln, die als allgemeine Deckungsmittel dienen oder über einen Einzelplan hinaus als Deckungsmittel herangezogen werden können, so weit wie möglich der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen des Liquiditäts-/Finanzierungsmanagements übertragen werden können.
25. Der Senat wird aufgefordert, für alle Mehrheitsbeteiligungen des Landes Berlin, einschließlich der Anstalten öffentlichen Rechts (Ausnahme börsennotierte AG’s), bis zum Jahresende Ziele zu definieren, die die einvernehmlich zwischen Fach- und Beteiligungsverwaltung (Senatsverwaltung für Finanzen) abgestimmten finanz- und fachpolitischen Vorgaben für die Beteiligungsunternehmen enthalten.
Darüber hinaus sind −einvernehmlich zwischen Fach- und Beteiligungsverwaltung abgestimmte Vorgaben für das unmittelbare Controlling auf Unternehmensebene zu entwickeln. −Vorschläge −zur Verzahnung des Beteiligungscontrollings mit den Aufsichtsratsmitgliedern der Beteiligungsunternehmen, −zur fachlichen Weiterqualifikation der AR-Mitglieder, −der Rückkoppelung der Ergebnisse des Beteiligungscontrollings bei der Zielkontrolle, −der Früherkennung von Risiken und −der Aufstellung der Wirtschaftspläne zu erarbeiten. Bis zum Jahresende ist eine, gegebenenfalls in Anlehnung an die Brandenburger Richtlinien überarbeitete Fassung der Beteiligungsrichtlinien des Landes Berlin vorzulegen. Dem Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses ist über den erreichten Stand bis zum 31. Dezember 2001 zu berichten.
26. Der Senat wird aufgefordert, zu prüfen und dem Hauptausschuss zu berichten, ob im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2002 ein revolvierender Einsparfonds eingerichtet werden kann, aus dem Rationalisierungsinvestitionen finanziert werden können.
27. Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit es sinnvoll und möglich ist, den Personalüberhang der § 26 LHOBühnen zentral an einer Bühne zu erfassen und zu bewirtschaften. In Zusammenarbeit mit den Bühnen, der Gesamtpersonalvertretung, der Personalagentur (Senatsverwaltung für Inneres) und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist zur ersten Lesung des Haushalts 2002 ein umsetzbares Konzept vorzulegen, in dem auch festgelegt wird, wie die Bühnen von Personalüberhangkosten entlastet werden.
Gemäß §§ 9, 15 Abs. 2 Berliner Richtergesetz in der Fassung vom 27. April 1970 (GVBl. S. 642, 1638), zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher und haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 22. Juli 1999 (GVBl. S. 422), wurde für die restliche Dauer der 14. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses gewählt:
Der Senat wird aufgefordert, bei der technischen Weiterentwicklung des Verfahrens BASIS 2000 den Zugriff auf personenbezogene Daten der Strafgefangenen auf das erforderliche Maß zu beschränken.
Der Senat von Berlin wird aufgefordert, spätestens zum Schuljahr 2002/2003 die Weiterführung der Staatlichen EuropaSchulen Berlin (SESB) bis zum Abschluss der SEK-II (Oberstufe) zu gewährleisten. Das Abitur ist an die Besonderheiten der SESB anzupassen. Gleichzeitig ist die Möglichkeit zum Erwerb von Schulabschlüssen der jeweiligen Partnerländer zu eröffnen.
Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) einen Schulwettbewerb zur „Qualität schulischer Arbeit“ für alle Regelschulen des Landes Berlin zu initiieren. Für die Teilnahme am Wettbewerb sollen die Schulen keine Sonderleistungen erbringen müssen, sondern auf vorhandene Entwicklungen und Dokumente zurückgreifen können. Bei der
Ausschreibung sollen die unterschiedlichen Formen praktischer Qualitätsentwicklung in der Schulwirklichkeit im Vordergrund stehen. Den teilnehmenden Schulen sollen im Ausschreibungstext Anregungen und Orientierungshilfen zu den unterschiedlichen Aspekten (Lernen, Unterricht, Ergebniskontrolle, Erziehen und Fördern, Professionalisierung der Lehrkräfte, Schul- und Arbeitsorganisation, Zusammenarbeit mit Eltern und Schulpartnern u. a.) der Qualität von Schule und Unterricht gegeben werden. Schulen sollen vorhandene Entwicklungen reflektieren, dokumentieren und ihre ganz individuellen und unterschiedlichen Formen „praktischer Qualitätsentwicklung“ darstellen.
Um der Verschiedenartigkeit der schulischen Bedingungen in den unterschiedlichen Schularten gerecht zu werden, soll für die einzelnen Bildungsgänge jeweils ein Preis sowie ein Sonderpreis für die insgesamt überzeugendste Qualitätsarbeit ausgelobt werden. Für die Preisgelder sollen Sponsoren aus der Wirtschaft angesprochen werden.
Der Senat wird aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass −der Gewährleistungsauftrag des Bundes für den Schienenpersonenfernverkehr gemäß Artikel 87 c Grundgesetz in Qualität und Quantität definiert und sichergestellt wird; −die Unabhängigkeit des Schienennetzes dauerhaft erreicht wird. Ziel muss es – neben der Wirtschaftlichkeit der Bahn – sein, einen diskriminierungsfreien Zugang zum Schienennetz zu gewährleisten, die Schieneninfrastruktur zu erhalten sowie optimal zu nutzen und den Verkehrsanteil der Schiene zu steigern. −der diskriminierungsfreie Zugang zum Schienennetz für alle Anbieter von Schienenverkehrsleistungen, Chancengleichheit und Wettbewerb durch eine unabhängige Regulierungsbehörde sichergestellt wird, die auch die Trassenpreise genehmigt.
Der mit Einbringungsvertrag vom 15. Dezember 1992 und der Nachtragsbeurkundung vom 29. Oktober 1997 auf die Gesobau Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau, gemeinnützige Aktiengesellschaft, erfolgten Übertragung des Grundstücks Im Domstift 68, Berlin-Tempelhof, und der Ablösung der an diesem Grundstück bestehenden Rückauflassungsvormerkung entsprechend den Bedingungen des unter dem 8. März 2001 geschlossenen Vertrags wird zugestimmt.
Dem Verkauf des Grundstücks in Berlin-Steglitz, Buggestraße 12 A, 12 B, Grillparzerstraße 8, 8 A, 9, 9 A, Haderslebener Straße 23, 23 A, 23 B, 25, 25 A, 27, 33, 35 (Flurstücke 118/2 und 119/2), eingetragen im Grundbuch von BerlinSteglitz des Amtsgerichts Schöneberg, Blatt 4 126, zu den Bedingungen des am 4. April 2001 beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird zugestimmt.
Der Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Brodauer Straße 46/Mädewalder Weg 65 in Berlin-Hellersdorf, Flur 41 704, Flurstück 178, zu den Bedingungen des am 27. Dezember 2000 beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrags wird zugestimmt.