Protokoll der Sitzung vom 27.09.2001

Der Grundstücksübertragung einer ca. 120 m2 großen Teilfläche des Grundstücks in Berlin-Tiergarten, Hildebrandstraße 25, Flurstück 3 920, eingetragen im Grundbuch von Berlin-Tiergartenviertel Band 42, Blatt 1 195 des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg, an die Slowakische Republik zu den Bedingungen des am 29. Juni 2001 beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird zugestimmt.

Vermögensgeschäft (Nr. 24/2001 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Das Abgeordnetenhaus stimmt zu, dass die BLEG und die BLEG Grundstücks-KG mit Wirkung vom 1. Januar 2002 aufgelöst werden.

Vermögensgeschäft (Nr. 26/2001 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Dem Verkauf des ca. 44 932 m2 großen Grundstückes Rudower Chaussee 3 in Berlin-Treptow/Köpenick zu den Bedingungen des vom städtebaulichen Entwicklungsträger, der BAAG, ausgehandelten Kaufvertrages vom 7. September 2001 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass § 9 des Vertrags wie folgt geändert wird:

1. Die in Absatz 1 genannte Frist wird auf den 31. Dezember 2015 festgesetzt.

2. Die Mehrerlösabführungsklausel gilt nicht für Verkäufe an Dritte, bei denen der Käufer einen Geschäftsanteil von mehr als 50 % besitzt.

Vermögensgeschäft (Nr. 27/2001 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Das Abgeordnetenhaus stimmt der Einbringung von den in der der Vorlage – zur Beschlussfassung – beigefügten Liste zusammengefassten und grundbuchmäßig aufgearbeiteten Grundstükken – unter Hinweis auf den Senatsbeschluss Nr. 1028/01 vom 24. April 2001 im Wege der Nachbestückung zu.

Vermögensgeschäft (Nr. 28/2001 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Dem im Entwurf vorgelegten Aktienkaufvertrag über die Veräußerung von Anteilen des Landes Berlin an der GEHAG AG in Höhe von 25 % am Grundkapital der Gesellschaft an die HERMIA GmbH wird nach Maßgabe des den Mitgliedern des Unterausschusses Vermögensverwaltung und Beteiligungen des Hauptausschusses mit Vorlage – zur Beschlussfassung – vorgelegten Vertrages zugestimmt.

Vermögensgeschäfte (Nr. 30/2001 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Der Ergänzung des auf Grund des Abgeordnetenhausbeschlusses vom 23. September 1999 (Drucksache Nr. 13/4125) am 25. Oktober 1999 zwischen dem Land Berlin und der BBB GmbH geschlossenen Treuhandvertrages mit der Maßgabe der Zweckergänzung für die dritte Ausbaustufe des Innovations- und Gründerzentrums auf dem Biomedizinischen Forschungscampus in Berlin-Buch wird zugestimmt.

Vermögensgeschäft (Nr. 31/2001 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Einbringung von weiteren, in den der Vorlage – zur Beschlussfassung – anliegenden Listen zusammengefassten Grundstücken – Nachbestückungsvorschläge für den Bezirk Reinickendorf (Anlage 1) und Nachbestückungsvorschläge für den Bezirk Mitte (Anlage 2) – in den Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG im Wege der Nachbestückung mit der Maßgabe zu, dass die in den Listen ausgewiesenen Kleingartenflächen ausgenommen sind.

(A) (C)

(B) (D)

Vermögensgeschäft (Nr. 25/2001 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

1. Der Einbringung von insgesamt ca. 115 Mio. m2 landeseigenen Grundstücken und Grundstücksteilen in die Berliner Stadtgut Liegenschafts-Management GmbH & Co. Grundstücks KG zu den Bedingungen des am 29. August 2001 beurkundeten Vertrages wird zugestimmt.

2. Die Berliner Stadtgut Liegenschafts-Management GmbH & Co. Grundstücks KG wird zukünftig in Einzelfällen Veräußerungen von in ihrem Eigentum befindlichen Flächen, die für Infrastruktur- und Erschließungsmaßnahmen benötigt werden, selbst vornehmen.

3. Die Berliner Stadtgut Liegenschafts-Management GmbH & Co. Grundstücks KG kann darüber hinaus in Einzelfällen Veräußerungen nach den Bestimmungen des § 64 Landwirtschaftsanpassungsgesetz – LwAnpG – für die in ihrem Eigentum befindlichen Flächen vornehmen.

4. Die Berliner Stadtgut Liegenschafts-Management GmbH & Co. Grundstücks KG kann ferner in Einzelfällen Erbbaurechte zugunsten Dritter an den Flächen bestellen, die sich in ihrem Eigentum befinden.

Vermögensgeschäft (Nr. 29/2001 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

1. Der Senat wird aufgefordert, die Bildung einer Gebäudeverwaltungs- und -bewirtschaftungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG mit dem Ziel eines effizienten Gebäudemanagements vorzubereiten und dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Januar 2002 den Entwurf eines Gesellschaftsvertrags und eines Wirtschaftsplans vorzulegen. Das aus der Anlage 1 ersichtliche Gebäude-Pilotportfolio soll unter Berücksichtigung der Bedeutung ausgewählter Gebäude für die Corporate Identity Berlins an diese Gesellschaft übertragen werden. Dabei sollen die Durchführungsleistungen der technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements – soweit noch nicht geschehen – mittelfristig in den Wettbewerb gestellt werden. Über eine eventuelle Privatisierung wird nach Auswertung der Erfahrung, u. a. anderer Kommunen, und unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte entschieden.

2. Die in Anlage 1 aufgeführten Gebäude sollen an die bisherigen Nutzer durch die Gebäudeverwaltungs- und -bewirtschaftungs-GmbH & Co. KG im Rahmen eines so genannten Vermieter-Mieter-Modells gegen Entrichtung am Markt orientierter Mieten überlassen werden. Zum Einstieg soll – zunächst in gleicher Höhe – die Einrichtung eines Ausgabentitels in den Einzelplänen der Nutzer erfolgen, der dann schrittweise auf die in Übereinstimmung mit noch zu präzisierenden Vorgaben erforderliche Mietfläche angepasst wird.

3. Nach Maßgabe von DIN 32 736 sollen die typischen Vermieterleistungen sowie die dazu gehörenden Nebenleistungen als Gebäudemanagementaufgaben zu den in der Anlage 1 aufgeführten Gebäuden auf die Gebäudeverwaltungs- und -bewirtschaftungs-GmbH & Co. KG übertragen werden. Bestehende vertragliche Bindungen wie im wesentlichen die Energiesparpartnerschaften sowie die Verträge mit der David AG und dem Landesamt für Informationstechnik (LIT) bleiben hiervon unberührt. Mit der Vorlage des Gesellschaftsvertrags und einer Wirtschaftsplanung soll die Beschreibung der mitwirkungspflichtigen Aufgabenfelder der Gebäudeverwaltungs- und -bewirtschaftungs-GmbH & Co. KG sowie gegebenenfalls die Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt werden. Insbesondere soll dargestellt werden,

−wie ein angemessenes Mitwirkungsrecht des Abgeordnetenhauses an Entscheidungen des zu gründenden Unter

nehmens über die Aufgabe von Standorten, Neuanmietungen sowie Unterbringung von Verwaltungen sichergestellt werden soll, −ob eine Anmietung von Verwaltungsgebäuden von anderen Anbietern als der Gebäudeverwaltungs- und -bewirtschaftungs-GmbH & Co. KG ermöglicht werden soll, wie Prioritätensetzungen bei der baulichen Unterhaltung gesteuert werden sollen.

4. Der Senat wird aufgefordert, mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der Personalvertretungsseite einen Personalüberleitungsvertrag für die bislang mit dem Gebäudemanagement befassten Beschäftigten auszuhandeln. (Diejenigen Beschäftigten, die abschließend einen Wechsel in die Gesellschaft ablehnen, sollen in einer Organisationseinheit zusammengeführt werden. Ob hierzu die Gründung eines LHOBetriebs erforderlich ist, wird geprüft.)

5. Das Abgeordnetenhaus stimmt zu, dass die Gebäudeverwaltungs- und -bewirtschaftungs-GmbH & Co. KG zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verpflichtet werden soll, das Personal der gesonderten Organisationseinheit (gegebenenfalls LHO-Betrieb) im Rahmen entsprechend zu treffender vertraglicher Vereinbarungen über Personalleistungen zu am Markt orientierten Preisen, höchstens jedoch gegen Erstattung der anteiligen Kosten, zu beschäftigen.

6. Das Abgeordnetenhaus nimmt zustimmend Kenntnis von den in der Anlage 5 sowie unter Punkt 4.2.1.2. dargestellten Bemühungen um eine Standortverdichtung der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport sowie des nachgeordneten Landesschulamtes bei gleichzeitigem Freizug von anderen Gebäuden. Das Abgeordnetenhaus nimmt weiterhin zustimmend Kenntnis von den in der Anlage 6 sowie unter Punkt 4.2.1.2. dargestellten Bemühungen um eine Standortverdichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bei gleichzeitigem Freizug anderer Gebäude. Die Einzelheiten wurden bereits mittels gesonderter Vorlage vom Unterausschuss Vermögensverwaltung und Beteiligungen in seiner Sitzung vom 11. Juli 2001 vertraulich beraten und vom Hauptausschuss am gleichen Tag zustimmend zu Kenntnis genommen.

7. Der Hauptpersonalrat, der Gesamtpersonalrat für die OFD Berlin mit allen Finanzämtern und die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände werden unterrichtet.

8. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Januar 2002 neben dem Entwurf eines Gesellschaftsvertrags und einer Wirtschaftsplanung einen weiteren Bericht vorlegen, in dem das Konzept des FacilityManagements entsprechend den Punkten 1 bis 7 weiter konkretisiert und ergänzt wird und in den quantitativen Wirkungen näher präzisiert wird. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie sowie die weiteren betroffenen Verwaltungen sind am Prozess der Ausarbeitung und Konkretisierung des FacilityMangagements zu beteiligen.

Kundenorientierte Dienstleistungsverwaltung (1)

Der Senat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auflagenbeschlusses Nr. 18 zum Haushaltsplan 2001

−bei der Einführung aller Module der Kosten- und Leistungsrechnung in der gesamten Hauptverwaltung, den Grundsatz der Outputorientierung zu beachten,

−bei der Reorganisation der Produktbildung sicherzustellen, dass die gebildeten Produkte in ihrer Differenzierung die Verwaltungsleistung klar beschreiben und so in Produktgruppen und -bereiche zusammengefasst werden, dass sie auch für die politische Steuerung handhabbar sind,

(A) (C)

(B) (D)

−bei der Entwicklung des Budgetierungskonzepts konsequent mit Zielvereinbarungen als Planungsinstrument zu arbeiten,

−bei der Entwicklung eines systematischen Finanz- und Fachberichtswesens die von den Bezirken entwickelten Grundlagen zu nutzen,

−Verzögerungen z. B. durch konzeptionelle Änderungen oder einen Wechsel des DV-Systems zu vermeiden.

Die Senatsverwaltung für Finanzen ist in die Lage zu versetzen, ihre Aufgabe als Querschnittsverwaltung hinsichtlich eines betriebswirtschaftlichen Finanzmanagements aktiv wahrzunehmen. In allen Senatsverwaltungen ist für den Reformbereich eine größere personelle Kontinuität durch qualifizierte Kräfte anzustreben.

Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, zur Unterstützung der fristgerechten und flächendeckenden Modernisierung des Finanzmanagements ein Anreiz- und Sanktionssystem zu entwickeln.

Dem Abgeordnetenhaus ist rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2002 und danach in halbjährlichen Abständen über den Fortschritt zu berichten.

Möglichkeiten gesetzlicher und tariflicher Altersteilzeitregelungen nutzen

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, die Akzeptanz von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes Berlin weiter zu steigern, mit dem Ziel, eine höhere Inanspruchnahme der Altersteilzeit im Rahmen der tariflichen Kann-Vorschrift zu befördern. Die landesspezifische Regelung zur Anwendung der Kann-Vorschrift für Arbeitnehmer/innen ist dahin gehend zu ändern, dass künftig allen Antragstellerinnen und Antragstellern nach Vollendung des 55. und vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine Option auf eine bis zu fünfjährige Altersteilzeit (auch eine sechsjährige gemäß Altersteilzeitgesetz) eingeräumt wird, sofern dem nicht dringliche dienstliche Belange entgegenstehen.

Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert zu prüfen, wie durch den Einsatz des Instruments der Altersteilzeit kostenneutral ein Einstellungskorridor in den Dienststellen bewirkt werden kann. Dazu sind die unterschiedlichen Arbeitsentgelte auf Grund abweichender Lebensaltersstufen und die Inanspruchnahme von Zuschüssen der Bundesanstalt für Arbeit miteinzubeziehen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2001 zu berichten.

Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Situation bei der Berliner Polizei

Das Abgeordnetenhaus begrüßt das Sofortprogramm für die innere Sicherheit, welches der Senat am 18. September 2001 beschlossen hat und mit dem insgesamt über 13 Millionen DM zur Verbesserung der Ausstattung der Polizei und des Verfassungsschutzes sowie zur Deckung des sonstigen Mehrbedarfs angesichts der aktuellen Sicherheitslage zur Verfügung gestellt werden.