Protokoll der Sitzung vom 27.09.2001

Der Senat wird aufgefordert, dem Berliner Abgeordnetenhaus nach erfolgter Abwicklung der BLEG eine Gesamtbilanz über die Arbeit derselben vorzulegen, aus welcher die Erfolge bei der Entwicklung der Standorte detailliert abgelesen werden können. Die Bilanz ist gesondert nach den durch das Land Berlin eingebrachten Liegenschaften und den dazu erteilten Entwicklungs- und Sanierungsaufträgen aufzustellen. Dabei ist die Entwicklung des Verkehrswertes für die einzelnen Grundstücke zu berücksichtigen.

Zudem ist der Prozess der Abwicklung der BLEG und die direkten und indirekten Auswirkungen derselben auf den Landeshaushalt darzustellen. Dabei sind auch die gegebenenfalls noch auftretenden Risiken aus der Liquidationsmasse der BLEG zu berücksichtigen und zu quantifizieren.

Des weiteren ist vom Senat zu berichten, ob und wie die zur Zeit laufenden Entwicklungsprojekte abgesichert und fortgeführt werden sollen.

Dem Abgeordnetenhaus ist der Bericht zum baldmöglichsten Zeitpunkt, spätestens jedoch rechtzeitig zu Beginn den Beratungen des Haushalts des Jahres 2002 im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vorzulegen. Wenn nicht anders möglich, kann der Bericht auch als Teil- oder Zwischenbericht abgegeben werden. In diesem Fall ist genau darzulegen, aus welchen Gründen Teile des Berichtswunsches noch nicht abgeschlossen werden konnten.

Erinnerung an die Geschichte – Gedenkstätte Hohenschönhausen

Der Senat wird aufgefordert, der Stiftung Gedenkstätte Hohenschönhausen langfristige finanzielle Planungssicherheit zu geben. Für das Jahr 2001 soll geprüft werden, wie die benö

tigten Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können, um den laufenden Betrieb sicherzustellen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2001 über Ergebnisse zu berichten.

Mieterschutz bei GEHAG-Verkauf

Der Senat wird aufgefordert, beim Verkauf der Anteile des Landes Berlin an der GEHAG folgende Punkte abzusichern:

Die Rechte der Mieter dürfen nicht beeinträchtigt werden. Dazu gehören unter anderem der Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen, Luxusmodernisierungen und Einzelverkäufen außerhalb von Mieterprivatisierungsprogrammen.

Die denkmalgeschützten Teile des GEHAG-Bestandes bedürfen einer besonderen Fürsorge, welche zu sichern ist.

Die Verhandlungen mit sich bildenden Genossenschaften sind zu unterstützen und im Sinne des Allgemeinwohles und der den sozialen Standards verpflichteten Gesellschaft zu einem Abschluss zu bringen.

Wettbewerbsfähiger und kundenorientierter ÖPNV in Berlin

Das Abgeordnetenhaus hält an der Zielsetzung eines wettbewerbsfähigen und kundenorientierten ÖPNV fest. Der Senat wird aufgefordert, bei der Erarbeitung und Umsetzung eines entsprechenden Konzeptes folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

−sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Deutscher Bahn, S-Bahn GmbH, BVG, Taxiverbänden und Verkehrsverbund, −keine Lösungen gegen Mitarbeiter und Kunden, −soziale Sicherheit für die Beschäftigten, −Ausschluss von Lohndumping, −Planungssicherheit für alle einbezogenen Verkehrsunternehmen, −Sicherung von Qualitätsstandards und behindertengerechtem Ausbau und Betrieb.

Das Abgeordnetenhaus strebt einen breiten gesellschaftlichen Konsens zur Weiterentwicklung des ÖPNV und die Steigerung seines Verkehrsanteils in Berlin und Brandenburg aus. Der Senat wird aufgefordert, zu diesem Zweck einen Runden Tisch zu initiieren. An diesem sind der Verkehrsverbund BerlinBrandenburg (VBB), die Verkehrsunternehmen, die entsprechenden Personal- und Betriebsräte, die Taxiverbände, Fahrgastverbände und alle im Parlament vertretenen Fraktionen zu beteiligen.

Kooperatives Regionalentwicklungskonzept für Berlin-Buch

Der Senat von Berlin wird aufgefordert,

−schnellstmöglich eine regionale Entwicklungssteuerung zu initiieren, die als Task Force die Interessen der betroffenen Senatsverwaltungen, des Bezirks, der in Buch ansässigen medizinischen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie der lokalen Gewerbetreibenden und Bürgergremien bündelt und konkrete Umsetzungsschritte vorbereitet. Folgende Handlungsfelder müssen vorrangig bearbeitet werden:

−Zukunftssicherung und Planungssicherheit für die medizinische Versorgung und die klinische Forschung am Standort Buch,

(A) (C)

(B) (D)

−Stabilisierungskonzept für die Wohnquartiere des komplexen Wohnungsbaus, −städtebauliche Aufwertung des Ortsteilzentrums, −Standortmarketing für den biomedizinischen Forschungs- und Technologiestandort, −Organisation der lokalen Kommunikation und Bürgerbeteiligung, u. a. durch Anhörungen, Bürgerinformationen, Pressearbeit und weitere geeignete Instrumente.

−zügig ein ressortübergreifendes Liegenschaftsmanagement einzurichten, um kurzfristig Flächenanforderungen zum Ausbau des Biomedizinischen Forschungscampus Berlin-Buch (BBB) Rechnung tragen zu können und eine schnelle und standortgerechte Nachnutzung von leer stehenden, ehemals für den Krankenhausbetrieb genutzten Gebäuden zu gewährleisten, denn der erkennbare Flächenbedarf für die ansässigen und ansiedlungswilligen Unternehmen am biomedizinischen Forschungs- und Wirtschafts-Campus muss durch Sanierungs- und Baumaßnahmen auf geeigneten Flächen kurz- und mittelfristig im Interesse einer dynamischen Entwicklung des Wirtschaftsstandortes gedeckt werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 1. Januar 2002 zu berichten.

Bericht des 2. Untersuchungsausschusses

Der 2. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperiode des Berliner Abgeordnetenhauses wird aufgefordert, den Bericht über die Feststellungen und das Ergebnis seiner Untersuchungen nach § 19 UntAG dem Abgeordnetenhaus unverzüglich nach der Beschlussfassung im Untersuchungsausschuss, spätestens aber bis zum 15. Oktober 2001, schriftlich vorzulegen.

Für ein friedliches Zusammenleben in Europa – Gegen nationalen Größenwahn

Das Berliner Abgeordnetenhaus registriert mit Abscheu und Besorgnis den Versuch der NPD, den Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober 2001 zu einem Aufmarsch zu missbrauchen, dessen Motto die gegenwärtigen, völkerrechtlich anerkannten Grenzen in Frage stellt.

Das Abgeordnetenhaus unterstützt die von vielen gesellschaftlichen Gruppen der Berliner Initiative Europa ohne

Rassismus initiierte Kundgebung sowie den von dieser Initiative getragenen Aufruf „Für ein friedliches Zusammenleben in Europa – Gegen nationalen Größenwahn“, in dem es heißt:

Wir wollen friedlich mit allen Menschen in Europa zusammenleben. Deshalb sind wir entschieden gegen die Demonstration „Deutschland ist mehr als die Bundesrepublik“, zu der die NPD für den 3. Oktober 2001 aufruft. Dieses Motto steht in einer nationalistischen und. rassistischen politischen Tradition, die viel Leid über Deutschland und Europa gebracht hat. Darüber hinaus sympathisiert die NPD unverhohlen mit dem verabscheuungswürdigen Terroranschlag auf die Bevölkerung der Vereinigten Staaten.

Wir wenden uns dagegen, die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in Frage zu stellen. Wer die Grenzen in Frage stellt, stellt den Frieden in Frage. Wir setzen uns dafür ein, Grenzen durch konstruktive Zusammenarbeit und friedliches Miteinander zu überwinden – im Westen wie im Osten. Ohne Toleranz und Respekt füreinander gibt es keinen Frieden.

Wer wie die NPD Terrorismus unterstützt und ein friedliches Zusammenleben gefährdet, hat keinen Platz in unserer Gesellschaft Die Berliner Initiative Europa ohne Rassismus ruft deshalb für den selben Tag zu einer Gegenkundgebung auf. Am Mittwoch, 3. Oktober 2001, 13 Uhr, Ort: Nürnberger 1/Ecke Tauentzienstraße.

Widersprechen Sie denen, die Frieden und Freundschaft mit unseren Nachbarn in Frage stellen wollen. Überlassen Sie den Nazis nicht die Straße.

Entwurf des Bebauungsplans 2–5 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

Dem Entwurf des Bebauungsplans 2–5 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

In dem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Land Berlin und dem Vorhabenträger wird im § 16 folgende Ergänzung aufgenommen:

„Der Vorhabenträger sichert zu, dass er gegen die Beschränkung der Geschossfläche auf 36 000 m2 und gegen die Beschränkung der Verkaufsfläche auf 3 200 m2 in keinem Fall Einwände erheben wird.“

Der Investor stimmt der Eintragung einer Dienstbarkeit für die Beschränkung der Verkaufsfläche auf 3 200 m2 und der Festlegung auf 240 Parkplätze zu.

Die Festsetzung des Bebauungsplanes durch den Senat soll erst erfolgen, wenn der städtebauliche Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist.

Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41/43, 10999 Berlin