Strukturentscheidungen zur Haushaltssanierung (14) – Polizei von Aufgaben entlasten – Aufnahme von Bagatellunfällen auf Dritte übertragen
Förmliche Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 SportFG einer Teilfläche der öffentlichen Sportanlage Schönagelstraße 70, Ortsteil Marzahn, Bezirk Marzahn-Hellersdorf, zugunsten einer kommerziellen Sport- und Freizeiteinrichtung
Der Senat wird aufgefordert, auf Bundes- und EU-Ebene bei der Fortentwicklung der Fernsehrichtlinie für eine klare Trennung von Programm und Werbung einzutreten. Das Abgeordnetenhaus lehnt die im Richtlinienentwurf für audiovisuelle Dienste vorgesehene Zulassung von Product-Placement ab. Die journalistische Glaubwürdigkeit und die künstlerische Integrität von Programmen dürfen nicht beeinträchtigt werden. Im Interesse der Unabhängigkeit der Programmgestaltung sind auch künftig wirksame qualitative Werbebeschränkungen erforderlich.
Das Abgeordnetenhaus begrüßt die Weiterentwicklung der Fernsehrichtlinie zu einer Content-Richtlinie (Inhalte-Richtlinie) für alle audiovisuellen Dienste unabhängig von Verbreitungswegen und Plattformen. Es bekräftigt in diesem Zusammenhang die kulturelle Bedeutung der Rundfunkordnung in Deutschland. Das Abgeordnetenhaus spricht sich deshalb dafür aus, in der Richtlinie zusätzlich auf das Amsterdamer Protokoll der EU und auf die Resolution des Europarates zur Vielfaltsicherung Bezug zu nehmen. Die Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im digitalen Bereich muss gewahrt bleiben.
Wahl eines Stellvertreters der Berliner Gewerkschaften zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 und § 64 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. April 2005 (GVBl. S. 254), für den Rest der Amtsperiode bis zum 19. Februar 2007 einen Stellvertreter der Berliner Gewerkschaften zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin:
Der Senat wird aufgefordert zu berichten, für welche der Berliner S-Bahnbrücken, für die in den nächsten zehn Jahren Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen durch die Deutsche Bahn AG geplant sind, eine Aufweitung zugunsten des Umweltverbundes verkehrlich sinnvoll ist.
Es ist darzustellen, welche Kosten damit verbunden wären und wie hoch davon der Kostenanteil für das Land Berlin wäre.
Um die Möglichkeiten, die das Stiftungs- und Hochschulrecht bietet, auch für die Berliner Hochschulen besser zu erschließen und bestehende Schwierigkeiten und Hürden aus dem Weg zu räumen, wird der Senat von Berlin aufgefordert:
die Berliner Hochschulen aktiv darin zu unterstützen, finanziell befristete Stiftungsprofessuren auch befristet zu besetzen.
gemeinsam mit den Berliner Hochschulen die derzeitige Praxis von Stiftungen und Stiftungseinwerbung zu evaluieren und ggf. Weiterentwicklungsmöglichkeiten festzustellen. Hierbei soll das Augenmerk vor allem auf Anreizen zur Stiftung durch Privatpersonen, Alumni/ae-Organisationen und vergleichbaren Stifterinnen und Stiftern lie
Der Senat wird aufgefordert, die laufenden Bemühungen der BIM und des Liegenschaftsfonds um einen langfristigen, kostengünstigen Mietvertrag für die „Berliner Tafel“ zu einem zügigen, erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 25. April 2006 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans I-214 zu.
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 25. April 2006 beschlossenen Bebauungsplan II-201b gemäß § 9 Abs. 3 i. V. mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesbaugesetzes zu.
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 25. April 2006 vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans I-200d gemäß § 9 Abs. 3 i. V. mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs zu.
Dem Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Karower Str. 11, 13125 Berlin-Buch (Haus 206, 224, 225, 226 und 228) einschließlich des zuordnungsfähigen Grundstücksanteils mit einer Grundstücksgröße von etwa 22 754 m² an den Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Berlin-Brandenburg e. V. (BIZ) zu einem Kaufpreis von 700 000 € zu den Bedingungen des am 15. Juni 2005 zur Urkundenrolle Nr. 0434/2005 des Notars Dr. Peter Lehmann in Berlin beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird zugestimmt.
Der Senat wird aufgefordert, die Tätigkeit der Wohnungsbaugesellschaft WBM und ihrer Töchter für den Zeitraum vom 1. Januar 1998 bis zum 31. Dezember 2004 umgehend durch ein Forensic-Accounting-Team einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Rechtsanwaltssozietät oder eines ähnlich qualifizierten Unternehmens überprüfen zu lassen.