Wer dem Artikel 3 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dem Artikel 3 wurde einstimmig zugestimmt.
Wer dem Artikel 4 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Einstimmig angenommen.
Wer dem Artikel 5 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Der Artikel 5 ist einstimmig angenommen.
Wer dem Artikel 6 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist auch der Artikel 6 einstimmig verabschiedet.
Wer dem Artikel 7 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Einstimmig angenommen.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze“. – Das Haus stimmt der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Dem Gesetzentwurf wurde mehrheitlich zugestimmt.
Ich möchte zur Abstimmung erklären, dass wir, obwohl wir die Umsetzung der EU-Richtlinien natürlich für richtig halten – das haben wir auch gesagt –, insgesamt gegen den Gesetzentwurf gestimmt haben, weil zu viele andere Vorschriften nicht aufgenommen bzw. nicht in unserem Sinne aufgenommen wurden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 3. Dezember 1999 – Zwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz – Drucksachen 12/4600, 12/5050
Das Präsidium hat gestaffelte Redezeiten mit einer Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben soeben die Novelle zum Landesdatenschutzgesetz verabschiedet und können damit in sinnvollem Kontext auch den Datenschutzbericht besprechen. Es handelt sich dabei um ein Jubiläum, nämlich um den 20. Datenschutzbericht.
Ich möchte vorausschicken: Nachdem seit der Verabschiedung des ersten Landesdatenschutzberichts 20 Jahre vergangen sind, ist es das Verdienst auch der Landesdatenschutzbeauftragten und damit in der letzten Zeit von Ihnen, Herr Schneider,
dass der Begriff Datenschutz kein Fremdwort mehr ist, sondern heute seinen Stellenwert in der öffentlichen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg hat.
Wir haben nach der Zäsur 1979 dann im Dezember 1983 das Volkszählungsurteil gehabt. Damit ist klar, dass der Datenschutz ein Verfassungsgebot ist. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist vom Bundesverfassungsgericht festgeschrieben worden.
Auch ist die EU-Richtlinie von 1995 umgesetzt worden. Auch damit sind wir ein gutes Stück weitergekommen. Deshalb habe ich die Gegenstimmen zum jetzigen Gesetz trotz Ihrer Erklärung, Herr Kollege Bebber, nicht verstanden; denn ich meine, jeder Schritt in Richtung Verbesserung des Datenschutzes muss auch ein Schritt in Ihre Richtung sein. Wenn Sie sagen: „Dann bleiben wir lieber stehen, weil wir nicht genügend Schritte auf einmal machen“, so ist das eine sehr widersprüchliche Logik. Das gilt auch für die Grünen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Hans- Michael Bender CDU: Das bleibt das Geheimnis der Opposition!)
Ich will bewusst, nachdem es sich um ein Jubiläum handelt, vorneweg dem Herrn Landesdatenschutzbeauftragten Schneider danken. Er hat erneut einen Bericht vorgelegt, der sehr kompetent, sehr sachlich und sehr umfangreich ist und vor allem mit großartigen Hinweisen, Analysen und auch Beratungshinweisen versehen ist. Nachdem ich öfters zu diesem Thema hier gesprochen habe, denke ich, dass gerade in Ihrer Zeit, Herr Schneider, eine Entspannung eingetreten ist, auch hinsichtlich manchmal unsinniger Streite
reien zwischen Regierung, Ministerium und Datenschutzbeauftragten. Sie haben sich damit wirklich um die Sache verdient gemacht. Ich möchte Sie ausdrücklich ermuntern, auf diesem Weg weiterzugehen.
Ich hatte in einem Gespräch mit Ihnen, Herr Schneider, erfahren, dass wir uns Innovationen überlegen sollten. Den entsprechenden Brief habe ich auch den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben, weil ich glaube, im Rahmen der modernen Technologie ist die Informations- und Kommunikationstechnik auch in der öffentlichen Verwaltung stetig in der Ausdehnung. Der EDV-Einsatz nimmt zu. Der Anteil der Technik nimmt zu.
Deshalb will ich bewusst sagen: Bei dieser Schlüsseltechnologie haben Sie die Unterstützung des Ausschusses und meiner Fraktion, auch bei Ihrer Bitte, eine Informatikerstelle einzurichten. Insoweit gibt es keinen Dissens, Herr Kollege Bebber, zu meiner Auffassung – das wissen Sie –; denn ich glaube, im Rahmen der Fortschreibung ist es nötig, den Datenschutzbeauftragten mit den nötigen Möglichkeiten auszustatten, was gerade die Stellen angeht.
(Abg. Bebber SPD: Warum passiert das nicht? – Abg. Dr. Puchta SPD: Seit zehn Jahren! – Gegen- ruf des Abg. Döpper CDU: Ausgezeichnet, Herr Professor! – Zuruf des Abg. Oelmayer Bünd- nis 90/Die Grünen)