Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst sieht für die Angestellten und Arbeiter in den Jahren 2006 und 2007 Einmalzahlungen vor. Beamte und Richter bekommen diese Zahlungen aus dem Tarifvertrag logischerweise nicht. Die Landesregierung legt nun großen Wert darauf, dass Beamte und Richter genauso behandelt werden wie die Bediensteten im Tarifbereich. Deswegen sind wir, nachdem wir aufgrund der Föderalismusreform für Besoldung und Versorgung zuständig sind, der Ansicht, dass wir die Einmalzahlungen für Beamte und Richter durch ein entsprechendes Gesetz regeln sollten. Ich bringe Ihnen deswegen heute das Gesetz ein und fordere Sie zur Ersten Beratung auf.
Die Überschrift des Gesetzes lautet: „Gesetz über Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger“. Der Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, sieht Einmalzahlungen in Höhe von 300 € im Jahr 2006 und von 200 € im Jahr 2007 vor. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Versorgungsempfänger des Landes und auch der Kommunen solche Einmalzahlungen bekommen sollen, aber nicht etwa ebenfalls in der Höhe von 200 bzw. 300 €, sondern in einer Höhe, die sich nach dem Ruhegehaltssatz und den Anteilsätzen des Witwen- und Waisengelds berechnet.
Wir haben keine Staffelung der Einmalzahlungen nach Besoldungsgruppen vorgesehen. Die tariflichen Regelungen, meine Damen und Herren, sehen für die Einmalzahlungen an die Arbeitnehmer des Landes, nach Entgeltgruppen gestaffelt, unterschiedlich hohe Beträge vor. Die Angestellten und Arbeiter in den unteren Entgeltgruppen erhalten höhere Einmalbeträge. Im Jahr 2006 beträgt die Spanne 50 bis 150 € und im Jahr 2007 160 bis 760 €. Wir haben uns ganz bewusst anders entschieden. Wir wollen die Leistungskomponente stärker betonen und haben uns deswegen dafür entschieden, für alle Besoldungsgruppen denselben Einmalbetrag zu zahlen.
Dieser einheitliche Betrag ist ein Kompromiss. Auf der einen Seite erwarten die Beamten und Richter zu Recht, an der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung teilzuhaben. Andererseits wurden auch soziale Erwägungen für eine angemessene Einmalzahlung, insbesondere zugunsten der mittleren und der unteren Besoldungsgruppen, berücksichtigt.
Diese Zahlungen wirken sich natürlich auf den Haushalt aus. Im Jahr 2006 sind das Mehrkosten von 62 Millionen €, im Jahr 2007 von 42 Millionen €. Die Mehrkosten für 2006 sind durch die Haushaltsansätze gedeckt und die für 2007 im Entwurf des Doppelhaushalts 2007/08 veranschlagt.
Darüber hinaus haben wir beschlossen, die Besoldung und Versorgung im Jahr 2008 stufenweise linear um 2,9 % zu erhöhen. Dieses Vorhaben wird natürlich Gegenstand eines späteren Gesetzes und eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens sein.
Insgesamt, glauben wir, erreichen wir mit diesen Maßnahmen, dass Beamte und Versorgungsempfänger nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden. Ich bitte daher um Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs und um Zustimmung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzminister hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfs soeben darauf hingewiesen, dass wir als Land nach der Föderalismusreform ohne bundesrechtliche Vorgaben zuständig für die Besoldung und Versorgung der Beamten sind. Von dieser Befugnis wird jetzt Gebrauch gemacht. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf über die Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 können wir erstmals in voller selbstständiger Befugnis entscheiden.
Der Finanzausschuss hat bereits im September dieses Jahres über das Vorhaben der Landesregierung eingehend diskutiert. Als Ergebnis kann ich festhalten: Die Einmalzahlung für die Beamten in den Jahren 2006 und 2007 ist berechtigt. Die Dienstbezüge der Beamtinnen und Beamten sind letztmals zum 1. August 2004 erhöht worden.
Bei der Bemessung der Einmalzahlung, die jetzt erfolgt, haben wir zwei Dinge zu berücksichtigen, nämlich erstens die Haushaltslage des Landes, zweitens aber auch die berechtigten Erwartungen der Beamten, an der allgemeinen Lohnentwicklung teilzuhaben. Wir berücksichtigen durchaus auch, dass wir in den vergangenen Jahren erhebliche Einschränkungen bei den Beamten hinsichtlich der Sonderzahlungen, durch Nullrunden und Arbeitszeitverlängerung vorgenommen haben.
Das alles sind Dinge, die richtig und notwendig waren. Damit ist es aber auch sinnvoll und angemessen, in den Jahren 2006 und 2007 diese Einmalzahlungen, wie vorgeschlagen, zu leisten.
Nun war ein Thema im Finanzausschuss, dass der Gesetzentwurf keine gestaffelten Einmalzahlungen vorsieht. Wir unterstützen den Vorschlag der Landesregierung, für jede Besoldungsgruppe gleich hohe Einmalzahlungen vorzunehmen. Ich kann mich hier den Ausführungen des Finanzministers nur vollinhaltlich anschließen. Tarifregelungen mit überproportionalen Einmalzahlungen in den unteren Entgeltgruppen berücksichtigen den Leistungsgedanken nicht. Wir sind hier gegen Gleichmacherei. Wir sind dafür, dass in den entsprechenden Leistungsgruppen keine überproportional hohen Zahlungen geleistet werden. Die jetzt gefundene Regelung ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen dem Leistungsgedanken und sozialen Erwägungen mit Blick auch auf die unteren und mittleren Besoldungsgruppen.
Wir halten es auch für richtig, dass mit den Bezügen für September dieses Jahres bereits ein Abschlag auf die Einmalzahlung 2006 geleistet wurde. Da war das Jahr ja bereits zu drei Vierteln vorbei. Dass das im Vorgriff auf die parlamentarische Beratung erfolgt ist, halten wir für richtig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gönne jedem Menschen jeden Euro, den er rechtmäßig in die Tasche bekommen hat.
Wir haben gestern bei Ihrer Haushaltsrede, Herr Finanzminister Stratthaus, ein Lob an die Beamten und Beamtinnen, an die Richter und Richterinnen hier im Land für die Ausübung ihres Dienstes gehört. Ich möchte mich namens der SPD-Fraktion diesem Lob, das Sie ausgesprochen haben, ausdrücklich anschließen. Sie haben die Einsatzbereitschaft und die Arbeit gelobt, die von diesen Menschen für das Land Baden-Württemberg geleistet worden ist. Diese Menschen geben sich Mühe.
Herr Finanzminister Stratthaus, ich hätte mir von Ihnen und von Ihrem Haus gewünscht, dass Sie sich bei der Übertragung der Tarifabschlüsse auf die Beamten und Beamtinnen, auf die Richter und Richterinnen und auf die Versorgungsempfänger in unserem Land auch mehr Mühe gegeben hätten. Dass Sie hier zu Einmalzahlungen, die in keiner Weise gestaffelt sind, übergegangen sind, wird zwar dem gesetzlichen Anspruch auf Anpassung der Besoldung und Versorgung an die allgemeine Einkommensentwicklung gerecht. Aber dass das den Leistungsgedanken berücksichtigen würde, wie Sie und auch Sie, Herr Kollege Herrmann, ausgeführt haben, kann ich – mit Verlaub – in keiner Weise nachvollziehen. Dass Menschen, die in niedrigeren Leistungsgruppen arbeiten, weniger Leistung für das Land BadenWürttemberg erbringen als Leute, die in höheren Leistungsgruppen besoldet werden,
(Abg. Klaus Herrmann CDU: Das habe ich doch gesagt! – Abg. Dieter Hillebrand CDU: Es soll je- der das Gleiche bekommen!)
Jeder arbeitet an seinem Platz, kann dort Leistung erbringen, und dann ist diese einzeln zu bewerten.
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Die Tarifre- gelung ist gerade umgekehrt! Das ist auch nicht besser!)
Aber da einen Vergleich zwischen den Einkommensgruppen, den unterschiedlichen Diensten herzustellen, das erschließt sich mir und meiner Fraktion in keiner Weise.
In den letzten Jahren wurde in Baden-Württemberg die wöchentliche Arbeitszeit der Beamten und Beamtinnen auf 41 Stunden erhöht, wurde das Urlaubsgeld gestrichen und wur
den die Sonderzahlungen gekürzt. Deswegen kann ich, wenn jetzt das Land zum ersten Mal allein dafür verantwortlich ist, diese Tarifvereinbarung auf den Beamtenbereich zu übertragen, nur noch einmal betonen: Ich hätte mir mehr Mühe vonseiten des Finanzministers und seines Hauses gewünscht. Ich hätte die Forderung aufgestellt, die Tarifregelungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wirkungsgleich auf die Beamten und Beamtinnen im Land zu übertragen.
Sie begünstigen – das sei noch einmal ganz deutlich gesagt – mit dem Gesetzentwurf, den Sie uns heute in diesem Hause vorgelegt haben, Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst und benachteiligen damit automatisch die Beamten und Beamtinnen des einfachen, des mittleren und des gehobenen Dienstes.
Angesichts der fortdauernden Nullrunden bei den Renten erschließt sich uns auch nicht, dass Sie die Einmalzahlungen auf die Pensionäre übertragen. Die letzte Rentenanpassung erfolgte im Jahr 2003, und wenn es zwischen Menschen, die Renten empfangen, und Menschen, die Pensionen beziehen, in diesem Land einen Gleichklang geben soll, hätten Sie hier ein bisschen sparen können. Dann wäre der Haushaltsansatz an dieser Stelle auch ein anderer gewesen.
Meine Damen und Herren, unter den Gästen auf der Zuhörertribüne gilt mein besonderer Gruß dem neuen Generalkonsul der Republik Bulgarien, Herrn Atanas Krastin.
Herr Generalkonsul Krastin hat sein Amt Ende September dieses Jahres angetreten. Er hat seinen Sitz in München und ist für Baden-Württemberg und Bayern zuständig. Heute stattet er dem Landtag seinen ersten offiziellen Besuch ab.
Herr Generalkonsul, ich darf Sie im Namen aller Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg herzlich willkommen heißen. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Amtszeit, und Ihrem Land und Ihren Bürgerinnen und Bürgern wünsche ich am 1. Januar 2007 einen erfolgreichen Start in die Europäische Union.
Noch eine Bemerkung, Herr Generalkonsul: Baden-Württemberg liegt eher in der Mitte der EU als Bayern. Wenn man das Generalkonsulat zentraler machen könnte, wäre das kein schlechter Vorschlag.
Wir fahren in der Aussprache zu Punkt 4 fort. Das Wort für die Fraktion GRÜNE erhält Herr Abg. Kretschmann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung nehmen wir eine differenzierte
Position ein. Während wir der vorgesehenen Regelung für die aktiven Beamtinnen und Beamten ausdrücklich zustimmen, halten wir die Einmalzahlung für Versorgungsempfänger für problematisch.
Mit der vorgesehenen Regelung für die aktiven Beamtinnen und Beamten werden für die Jahre 2006 und 2007 für den Bereich der Beamtenbesoldung die von den Tarifparteien vereinbarten Regelungen nachvollzogen. Das ist in Ordnung. Auch die gleiche Einmalzahlung für alle Besoldungsgruppen mit der darin enthaltenen sozialen Komponente unterstützen wir.
Ich möchte aber darauf hinweisen, Herr Minister, dass unser Haushalt diese Zahlungen eigentlich nicht hergibt. Wir sind doch hoch verschuldet. Wir müssen sie aus Gleichheits- und Gerechtigkeitsgründen leisten. Deswegen möchte ich Sie daran erinnern, dass dies wieder ein Beispiel dafür ist, dass wir den Haushalt allein mit Wachstum nicht sanieren können. Am Wachstum wollen zu Recht alle teilhaben. Deswegen lautet die Ansage: Den Haushalt können wir nur sanieren, wenn wir an die Strukturen des Haushalts gehen. Nur auf Wachstum und Mehreinnahmen zu hoffen wird den Haushalt nicht sanieren. Jedenfalls ist diese Einmalzahlung für die aktiven Beamten in Ordnung.