Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich berufe den Landtag für die Nachmittagssitzung auf 13:30 Uhr wieder in den Plenarsaal ein.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. E r n s t B e h r i n g e r C D U – Z u k u n f t d e r L a n d e s p o l i z e i d i r e k t i o n e n u n d d e r P o l i z e i d i r e k t i o n e n i m L a n d
a) Wie bewertet die Landesregierung die in einem Pressebericht in der „Heilbronner Stimme“ vom 28. Oktober 2006 erhobene Forderung, die Landespolizeidirektionen als „künstliche Zwischenstellen“ aufzulösen und die Polizeidirektionen zu Einheiten mit mindestens 1 000 Beschäftigten zusammenzulegen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung darf ich die Fragen des Kollegen Behringer wie folgt beantworten, und zwar zusammengefasst zu a und b:
Mit der zum 1. Januar 2005 realisierten Verwaltungsstrukturreform wurden im Bereich der Polizei zahlreiche organisatorische Veränderungen im Hinblick auf die Landespoli
zeidirektionen vorgenommen. Die bisher eigenständigen Landespolizeidirektionen wurden in die Regierungspräsidien als neue Abteilung VI – Landespolizeidirektion – integriert. Die ehemalige Landespolizeidirektion Stuttgart II, zuständig für den Bereich der Landeshauptstadt, wurde in ein Polizeipräsidium Stuttgart umgewandelt und dem Innenministerium unmittelbar nachgeordnet.
Mit der Integration der Landespolizeidirektionen in die Regierungspräsidien wurde gleichzeitig deren Aufbauorganisation durch verschiedene Maßnahmen weiter optimiert. So wurden beispielsweise die Stabsreferate und die Führungsund Lagezentren personell gestrafft. Die Aufgabenwahrnehmung der Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle wurde im Verbund mit dem Kriminaltechnischen Institut des Landeskriminalamts verbessert.
Des Weiteren wurden die gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen Polizei und Zoll bei den Landespolizeidirektionen Karlsruhe und Freiburg aufgelöst, und beim Landeskriminalamt wurde eine zentrale Finanzermittlungseinheit als landesweit zuständige Stelle zur Vorklärung und Sachbearbeitung von Geldwäschedelikten und zur Durchführung verfahrensunabhängiger Finanzermittlungen eingerichtet.
Als neue Aufgabe haben die Landespolizeidirektionen im Zuge der Auflösung der bisher auf der Ebene der Regierungsbezirke bestehenden drei Autobahnpolizeidirektionen die kreisübergreifende Koordinierung und Steuerung der Aufgaben der Autobahnpolizei übernommen. Zudem wurde der Landespolizeidirektion im Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen der Auflösung der Wasserschutzpolizeidirektion die landesweite Fachaufsicht über die Wasserschutzpolizei und die überregionale Koordinierung und Steuerung der wasserschutzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung übertragen.
In diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass ich die Landespolizeidirektionen keineswegs als „künstliche Zwischenstellen“ in der Struktur der Landespolizei ansehe. Die Landespolizei mit den Landespolizeidirektionen in den vier Regierungspräsidien und den insgesamt 37 Polizeipräsidien und Polizeidirektionen auf Kreisebene ist mit knapp 21 700 Stellen für Polizeivollzugsbeamte und weiteren rund 3 900 Stellen für Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte für die unmittelbare Betreuung der Bevölkerung in allen polizeirelevanten Sicherheitsfragen zuständig.
Baden-Württemberg ist ein großes Bundesland mit knapp 36 000 km2 Fläche und über 10,7 Millionen Einwohnern. Die polizeilichen Strukturen müssen diesen Rahmenbedingungen gerecht werden. Die Landespolizeidirektionen in den Regierungspräsidien leisten im Rahmen ihrer Koordinations- und Steuerungsfunktion einen sehr wertvollen Beitrag zur landeseinheitlichen strategischen und operativen Ausrichtung der Polizei und in Fragen der personellen und sächlichen Ausstattung der Polizeidienststellen. Darüber hinaus unterstützen sie die Polizeipräsidien und Polizeidirektionen in deren täglicher Aufgabenwahrnehmung.
Für mich stellt sich aktuell die Frage einer Auflösung der Landespolizeidirektionen nicht. Wir werden und wir müssen im Jahr 2007 vorrangig die Evaluation der Verwaltungsreform angehen, nicht mehr und nicht weniger. Dies
wird eine große Aufgabe sein, die uns alle fordert. Deswegen will ich es dabei belassen, noch einmal zu betonen: Für mich stellt sich aktuell die Frage einer Auflösung der Landespolizeidirektionen nicht.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. M a r t i n R i v o i r S P D – S p e r r u n g d e r B 1 0 / B 2 8 i m S t a d t g e b i e t U l m f ü r L k w ü b e r 1 2 t
a) Welche Gründe sprechen dagegen, die B 10/B 28 im Stadtgebiet Ulm für den Durchgangsverkehr für Lkw über 12 t Gesamtgewicht, ähnlich wie im Großraum Stuttgart bereits umgesetzt, zu sperren?
b) Trifft es zu, dass zwar westlich und östlich dieser Durchgangsstraße eine Umweltzone zur Feinstaubbekämpfung ausgewiesen werden soll, mitten durch diese Umweltzone aber, auf der B 10/B 28, weiterhin ungehindert Schwerlastverkehr fahren darf?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihre Mündliche Anfrage, lieber Kollege Rivoir, beantworte ich wie folgt:
Zu a: Fahrverbote für den Lkw-Durchgangsverkehr ab 12 t zulässiges Gesamtgewicht können angeordnet werden, wenn durch Mautausweichverkehr erhebliche – ich betone: erhebliche – Auswirkungen auf die Verkehrsverhältnisse vorliegen. Auf dem Streckenabschnitt B 10/B 28 zwischen der Anschlussstelle Ulm-West (A 8) und dem Hittistetter Dreieck (A 7) wurde nach der Einführung der Lkw-Maut auf den Bundesautobahnen kein erheblicher Mautausweichverkehr festgestellt. Auf diesem Streckenabschnitt wurde ein mautbedingter Lkw-Zuwachs von weniger als 50 Lkw über 12 t zulässiges Gesamtgewicht pro Tag ermittelt.
Erhebliche Auswirkungen von durch Mautausweichverkehr veränderten Verkehrsverhältnissen liegen nach der neuen Rechtslage, nämlich nach der 15. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung und dem Einführungserlass des Innenministeriums, dann vor, wenn die Ergebnisse der Modellberechnung des Bundes, die in einer Karte farbig dargestellt veröffentlicht sind, Strecken mit einem Zuwachs von mehr als 150 Lkw ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht pro Tag ausweisen.
Alternativ können die erheblichen Auswirkungen durch eine punktuelle Betrachtung anhand der vom Ministerium veröffentlichten Ergebnisse der Auswertung automatischer oder manueller Zählstellen nachgewiesen werden, wenn der Lkw-Anteil um mehr als zwei Prozentpunkte angewachsen ist und der durchschnittliche tägliche Verkehr mehr als 10 000 Fahrzeuge beträgt. Diese Voraussetzungen sind auch nicht erfüllt. Daher können auf diesem Streckenabschnitt B 10/B 28 keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden, die mit der Beseitigung oder Milderung der Auswirkungen der durch den Mautausweichverkehr veränderten Verkehrsverhältnisse begründet sind.
Übrigens haben wir in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Ihrer Seite im Sommer dieses Jahres den Sachverhalt ausführlich dargestellt.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Der vom Regierungspräsidium Tübingen erarbeitete Entwurf des Luftreinhalteplans der Stadt Ulm enthält zahlreiche Maßnahmen, unter anderem eine ursprünglich von der Stadt Ulm in Abstimmung mit der Stadt Neu-Ulm vorgeschlagene Umweltzone, die die B 10/B 28 ausspart. Im Anschluss an die öffentliche Auslegung dieses Entwurfs werden die einzelnen Maßnahmen unter Berücksichtigung aller eingegangenen Bedenken und Anregungen fachtechnisch geprüft.
Bei der Abwägung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen, die die B 10/B 28 im Stadtgebiet Ulm betreffen, sind eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen. Gegen eine Sperrung spricht unter anderem die große Bedeutung der B 10/B 28 auch im Zusammenhang mit den Verkehrsbeziehungen zur B 311 und zur B 30.
Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt des Gemeinderats der Stadt Ulm hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2006 dem Entwurf des Luftreinhalte- und Aktionsplans nur mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Umweltzone auf die westlichen Stadtteile Ulms einschließlich der B 10/B 28 ausgedehnt wird.
Das Regierungspräsidium Tübingen prüft derzeit eine mögliche Umsetzung und deren mögliche Konsequenzen. Die hierzu erforderlichen Abstimmungsprozesse sind komplex, da zum Beispiel sowohl für Ulm als auch auf bayerischer Seite für Neu-Ulm Luftreinhalte- und Aktionspläne erarbeitet werden und gerade verkehrsbeschränkende Maßnahmen einer engen Abstimmung bedürfen.
Die Ulmer Wirtschaft, vor allem vertreten durch die IHK Ulm, lehnt im Gegensatz zur Beschlussfassung des Fachbereichsausschusses verkehrsbeschränkende Maßnahmen weitgehend ab.
Ich finde es richtig, dass Sie in Ihrer Fragestellung eine Zweiteilung vorgenommen haben. Das eine ist die Frage nach dem Mautausweichverkehr und den Reaktionsmöglichkeiten darauf. Das andere ist eine umweltpolitische Frage, die sich momentan – wie dargestellt – mitten in der Prüfung befindet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D – D e m L a n d B a d e n - W ü r t t e m b e r g e n t s t a n d e n e K o s t e n b e i d e m B e s u c h v o n N A T O - G e n e r ä l e n i n F r e i b u r g u n d i n d e r R e g i o n s o w i e a n g e f a l l e n e M e h r a r b e i t s s t u n d e n