Wir müssen dafür sorgen, dass er eben nicht in seine eigene, von Videospielen durchsetzte Welt zurückfällt, dass er nicht von der Schule verwiesen, sondern in einer anderen Form im Bildungssystem wieder aufgenommen wird. Nur so lässt sich diesen Wiedergutmachungs- und Racheaktionen möglicherweise entgegenwirken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1187, abstimmen. Wer für diesen Antrag ist, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag abgelehnt.
Bei den anderen drei Anträgen handelt es sich um reine Berichtsanträge, die vermutlich alle für erledigt erklärt werden können. – Dem ist so.
Normalerweise sind Berichtsanträge nach der Aussprache erledigt, Frau Kollegin. Wir müssten jetzt hier eine Mehrheit dafür finden, dass der Berichtsantrag an den Ausschuss überwiesen wird. Aber bei einem Berichtsantrag bringt die zusätzliche Beratung in einem Ausschuss nichts mehr.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Finanzministeriums – Blickpunkt 2030: Nachhaltige Finanzierung der Pensionslasten – Drucksache 14/687
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben mit diesem Antrag das Thema in den Fokus genommen, das uns in den Haushaltsberatungen schon beschäftigt hat und das unser Land wie alle Bundesländer in den nächsten 25 bis 30 Jahren extrem belasten wird.
Wir haben jetzt quasi schwarz auf weiß von der Landesregierung, dass das Problem in Baden-Württemberg trotz bereits begonnener kleiner Einschnitte im Bereich der Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte immerhin dazu führt, dass wir in den nächsten 13 Jahren aufwachsend bis zu 4 % der Steuereinnahmen mehr als im laufenden Jahr 2007 für Pensionsausgaben verwenden müssen, und das bei durchaus optimistischen Annahmen, was die Steuereingänge betrifft: dreiprozentige jährliche Steigerungsraten sind unterstellt, nur unterdurchschnittliche Steigerungsraten sind bei den Versorgungsausgaben unterstellt; auch bei der Beihilfe im Krankheitsfall wurde mit 2,5 % vorsichtig kalkuliert.
Ich behaupte, die Rechnung, die uns die Landesregierung auf den vorliegenden Antrag der Fraktion GRÜNE präsentiert hat, zeigt zwar eine Dramatik, aber die Dramatik wird gegenüber dem, was wir vermuten, noch unterzeichnet. Wir haben uns auf Professor Raffelhüschen und seine Generationenbilanzstudien aus Freiburg berufen, denen zufolge im Jahr 2020 in Baden-Württemberg sage und schreibe 20 bis 22 % aller Steuereinnahmen aufgewandt werden müssten, um Pensionen zu bezahlen.
Dieses Problem ist übrigens jenseits der rein fiskalischen Betrachtung auch ein Problem der Fairness- und Gerechtigkeitsdiskussion in unserer Gesellschaft über die verschiedenen Altersversorgungssysteme.
Das ist übrigens auch ein Thema, das uns als Parlamentarier betrifft. Deshalb möchte ich heute einmal deutlich mit einem Punkt anfangen, der in der Debatte in Parlamenten normal keine Rolle spielt: Ich schäme mich als Politiker, nach wie vor ein Altersversorgungssystem für meinen Berufsstand zu haben,
bei dem wir als Berufspolitiker nach wie vor wesentlich früher Anspruch auf eine Altersversorgung haben, obwohl im Deutschen Bundestag bereits die Rente mit 67 Jahren beschlossen ist.
Dann verdeutliche ich es eben am eigenen Beispiel: Ich bin jetzt ein Jahr Mitglied des Landtags dieses Landes und war acht Jahre Mitglied des Deutschen Bundestags. Ich hätte bereits jetzt, wenn ich das Alter hätte, mit 64 Jahren einen vollen Versorgungsanspruch auf 2 400 € – nach acht Jahren im Bundestag und einem Jahr im Landtag! Das erklären Sie einmal einem Arbeitnehmer.
(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Nach einem Jahr Land- tag haben Sie gar nichts! – Weitere Zurufe von der SPD – Unruhe)
(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Das kann nur einer sa- gen, der diese Versorgung schon hat! – Weitere Zu- rufe von der SPD – Unruhe)
Meine Damen und Herren auf der Zuhörertribüne, Sie merken, Abgeordnete sind an diesem Punkt extrem empfindlich.
Warum ich diesen Punkt so in den Fokus stelle: Diese Glaubwürdigkeitsdebatte rührt auch an der Frage, warum in den Parlamenten in der Vergangenheit die Beamtenversorgung außerordentlich großzügig behandelt wurde. Wir können ja nicht dem öffentlichen Dienst, dem Sonderversorgungssystem für Beamte harte Einschnitte zumuten, wenn wir selbst Profiteure dieser Privilegierung sind.
In dieser Diskussion, Herr Noll, auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD sowie der eigenen Fraktion und erst recht der Regierungsfraktionen, wird sich meines Erachtens die Glaubwürdigkeit des politischen Systems bestätigen müssen.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Mit vollen Hosen ist richtig gut stinken, Herr Kollege! – Unruhe)
Das ist eben nicht richtig, Frau Berroth. – „Glaubwürdigkeit“ heißt: Wir sollten nicht Wasser predigen und selbst Wein trinken. Genau das tun wir aber als Politiker in Gestalt der Abgeordnetengesetze und in Gestalt der Staatssekretärs- und Ministergesetze.
Jetzt aber zur Lösung, die derzeit aktuell diskutiert wird. Im Finanzministerium gibt es ja jetzt die Haltung, Steuermehreinnahmen in der Größenordnung von – konservativ gerechnet – 1 Milliarde €, die voraussichtlich in den nächsten zwei Jahren im baden-württembergischen Landeshaushalt zu vereinnahmen sind, vor dem Zugriff des Parlaments schützen zu müssen. Auch Regierungsfraktionen sind ja begehrlich, nicht nur Oppositionsfraktionen. Also gibt man diesem Schutz vor dem Zugriff der Fachpolitik einen Namen. Der Name heißt: Wir nehmen rund 500 Millionen € für einen Pensionsfonds. Das klingt irgendwie gut. Man nimmt noch etwas für Stutt gart 21.
Nein, Herr Kollege, wenn jetzt der Zwischenruf von Ihnen kommt, sage ich Ihnen: Was Ihre Fraktionskollegen in Rheinland-Pfalz jetzt zum Haushalt 2007/2008 der dortigen SPDgeführten Landesregierung sagen, ist richtig.
Dort wird gesagt: Solange ein Landeshaushalt kreditfinanziert und nicht ausgeglichen ist, ist ein Pensionsfonds Nonsens. Das ist genau die Haltung der CDU-Fraktion in der Opposition in Rheinland-Pfalz, und die teilen wir.
Und an die Adresse der SPD in diesem Hause, die natürlich das Pensionsfondsmodell am Beispiel Rheinland-Pfalz immer hochhält, sage ich: Rheinland-Pfalz konnte in den letzten Jahren nur deshalb einen verfassungswidrigen Haushalt vermeiden, weil die kreditfinanzierten Zuführungen an den Pensionfonds des Landes als Investitionen gebucht werden
und damit praktisch der verfassungsrechtliche Verschuldungsbegriff unterlaufen wird. Sie merken: Schlitzohrigkeit auf jeder Ebene. Hier die CDU im Lande, die das machen will, was sie in Rheinland-Pfalz aus meiner Sicht als grüner Politiker zu Recht kritisiert, und hier die SPD – –