Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor knapp vier Wochen sind die ersten Regelungen des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft getreten. Zur Rekapitulation: Das Land hat sich im Bundesrat der Stimme enthalten. Das ist mehrfach gesagt worden. Das ist aber Schnee von ges tern – da greife ich Ihr Wort, lieber Herr Dr. Noll, gern auf.
Im Vergleich zum Gesetzgebungsverfahren ist – das ist interessant – das Inkrafttreten des Gesetzes nahezu geräuschlos über die Bühne gegangen. Das überrascht allerdings auch nicht. Denn die politischen Knackpunkte der Reform – insbesondere die Neuordnung der Finanzierung durch den Gesundheitsfonds und die Verpflichtung der privaten Krankenversicherungen, ihren Kunden einen Basistarif anzubieten – werden nämlich – auch das ist gesagt worden – erst zum 1. Januar 2009 ihre Wirkung entfalten.
Insgesamt, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, muss man – so meine ich jedenfalls – die Reform als ambivalent beurteilen. Sie enthält Leistungsverbesserungen und eine Stärkung der Wahlfreiheit der Versicherten. Den Versicherten werden auch künftig alle notwendigen medizinischen Maßnahmen garantiert. Die Teilhabe am medizinischen Fortschritt ist für alle weiterhin gewährleis tet.
Allerdings wird der Wettbewerb zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern erweitert. Dem steht gegenüber, dass nur eine bedingte Abkopplung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten erreicht werden konnte. Der Teufelskreis, dass steigende Beiträge das Wachstum der Wirtschaft behindern und ein schwaches Wachstum wiederum steigende Beiträge erforderlich macht, wird nicht durchbrochen. Darüber hinaus führt die Neuordnung der Finanzierung mit Gesundheitsfonds und einem bundesweit einheitlichen Beitragssatz zu einer Entregionalisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit bin ich beim Kernthema der Debatte. Lassen Sie mich jetzt auf die Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform auf die Beamtinnen und Beamten zu sprechen kommen. Hier müssen wir scharf
trennen zwischen den Auswirkungen auf das Verhältnis der Beamtinnen und Beamten zu ihrer Krankenkasse einerseits und auf das Verhältnis zur staatlichen Beihilfe andererseits.
Zu dem Ersteren haben Sie, meine Damen und Herren von der FDP/DVP, lieber Kollege Noll, in erster Linie Ihre Fragen gestellt. Erste Einschätzungen und Zahlen, die vom PKV-Verband erstellt wurden, haben wir in unserer Stellungnahme dargestellt. Aber wie gesagt: Es handelt sich um erste Einschätzungen. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu finanziellen Mehrbelastungen für alle – ich betone: für alle – privat Versicherten kommen kann.
Dies trifft dann die Solidargemeinschaft aller privat Versicherten. Mehr will ich zu diesem Thema nicht sagen, sondern den Blick auf die Beihilfe lenken.
Die andere Seite – und das interessiert unsere Beamtinnen und Beamten doch in erster Linie – ist die Frage: Welche Auswirkungen hat die geplante Gesundheitsreform konkret auf die staatliche Beihilfe?
Hierzu, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich Ihnen eine ganz klare Antwort geben. Von der Gesundheitsreform in der gesetzlichen Krankenversicherung und ihren zwangsläufig damit verbundenen Auswirkungen auf die privaten Kassen bleibt die Beihilfe in den Ländern unberührt. Es ergibt sich keine unmittelbare Auswirkung auf das Beihilferecht.
Es ist seitens der Landesregierung auch nicht geplant, die Gesundheitsreform zum Anlass zu nehmen, Einschnitte in unserem Beihilferecht vorzunehmen.
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das ist schon ein- mal gut! Diese Botschaft wollte ich einmal hören! – Gegenruf des Abg. Claus Schmiedel SPD)
So, lieber Kollege Dr. Noll, sehen es auch die Vereinbarungen vor, die unser Ministerpräsident mit dem Beamtenbund und dem Gewerkschaftsbund getroffen hat.
(Zuruf des Abg. Claus Schmiedel SPD – Abg. Dr. Ul- rich Noll FDP/DVP: Das müssen wir auch wissen! – Gegenruf des Abg. Claus Schmiedel SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gesundheitsreform bringt Änderungen für Arbeitnehmer und für Beamte. Sie kann auch zu zusätzlichen Belastungen führen. Sie war aber dem Grunde nach – darüber sind sich doch alle einig – notwendig.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, lieber Kollege Dr. Noll, mit Blick auf die Komplexität der Materie, insbesondere auf
die Frage, wie sich der Basistarif in der PKV auf die Versicherungsleistungen der Beamten auswirkt, bin ich gerne bereit, mit Fachleuten unseres Hauses ein Informationsgespräch im kleinen Kreis
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Genau! Eine Lernstun- de! – Gegenruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Ihr seid richtig kindisch und verantwortungslos!)
ich stelle mir vor, eine oder zwei Kolleginnen und Kollegen je Fraktion – zusammen mit dem Beamtenbund zu führen,
Ich bitte nur um Verständnis, dass es vielleicht sinnvoll ist, wenn wir noch einige Zeit damit warten, damit wir ein bisschen „Butter bei die Fische“ tun können.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut! – Abg. Dr. Ul- rich Noll FDP/DVP: Mit dieser Zusage erledigt!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der beiden Anträge. Da es sich um Berichtsanträge handelt, gehe ich davon aus, dass sie nach der Zusage des Herrn Staatssekretärs für erledigt erklärt werden können.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 11. Dezember 2006 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2005 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2003 (Nr. 7) – Elektronische Zeit erfassung bei der Landespolizei – Drucksachen 14/709, 14/993
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Finanzministeriums vom 1. März 2007 – Karlsruhe, Verkauf von landeseigenen Erbbaurechts
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 12. Dezember 2006 – Beratende Äußerung zur Förderung von Existenzgründungen und Existenzfestigungen – Drucksachen 14/698, 14/1099
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 11. Dezember 2006 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beratende Äußerung des Rechnungshofs vom 1. Oktober 2004 – Kostenorientierte Optimierung der Wirtschaftsförderung in Baden-Württemberg – Drucksachen 14/736, 14/1100