Wir haben 100 000 Kinder im letzten Kindergartenjahr. Sie haben behauptet, dass 100 000 Kinder Sprachförderbedarf haben.
(Abg. Marianne Wonnay SPD: Weil Sie sie vom ers ten Kindergartenjahr an fördern müssen, Herr Kolle- ge Rau!)
Sie haben die 30 % auf alle drei Jahre hochgerechnet. Wir gehen nach den Erfahrungen und aufgrund der Analyse der bis
herigen Arbeit der Landesstiftung davon aus, dass wir gut liegen, wenn wir eine Sprachförderung für diejenigen Kinder im letzten Kindergartenjahr garantieren, für die die Notwendigkeit einer solchen Sprachförderung diagnostiziert wurde. Das werden wir auch tun.
Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen. Wenn sie nicht ausreichen, dann werden sie um notwendige Maßnahmen ergänzt. Dabei haben wir aber auch zu beachten, dass in den Mitteln, die die Landesstiftung bisher ausgegeben hat, auch die Untersuchungskosten für die Kinder, die eine Sprachförderung erhalten sollen, enthalten sind. Diese Untersuchungskosten trägt künftig nicht mehr die Landesstiftung. Hier sind zusätzliche Mittel für Fördergruppen frei geworden. Das haben wir natürlich in das gesamte Finanzgefüge eingerechnet. Auch dabei handelt es sich um einen Millionenbetrag, der dadurch zusätzlich allein für die Sprachförderung zur Verfügung steht.
Ich sage es noch einmal: Im Aufsichtsrat ist festgehalten worden, dass es eine Beratung mit dem Ziel geben wird, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Mittel nicht ausreichen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir konnten erfreulicherweise zur Kenntnis nehmen, dass die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten in der Landesverwaltung auch im Jahr 2008 wieder zugenommen hat und über 5 % liegt. Es freut uns, dass hier noch einmal eine Steigerung eingetreten ist. Es freut uns insbesondere auch, dass sich der Schwerbehindertenbeauftragte der Landesregierung dahin gehend geäußert hat, dass er sich mit diesem Ergebnis allein nicht zufriedengeben wird, sondern nach wie vor versuchen wird, auch diese Quote weiter zu steigern.
Sie nannten eine Quote von insgesamt 5,17 % für das Jahr 2008. Frage: Können Sie uns darlegen, wie sich diese Quote über die einzelnen Ressorts verteilt darstellt?
Dann haben wir noch eine andere Frage. Es gibt ja auch Werkstätten für Behinderte, in denen bestimmte Produkte hergestellt werden oder Dienstleistungen erbracht werden können. Uns würde interessieren, ob die Landesverwaltung hier Einkäufe tätigt und diese Einrichtungen in Anspruch nimmt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Kollege Klenk, ich darf die Fragen, die Sie hier eingebracht haben, wie folgt beantworten:
Gestatten Sie mir zunächst, dass ich ein paar grundsätzliche Bemerkungen mache. Viele von uns wissen gar nicht, dass wir in Baden-Württemberg mit 10,7 Millionen Einwohnern rund 780 000 Menschen haben, die schwerbehindert sind. Diese Menschen in Arbeit und Ausbildung zu bringen, ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung von Baden-Württemberg. Es geht um die gleichberechtigte Teilhabe dieser Menschen in allen Lebensbereichen.
Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns einig: Der öffentliche Dienst hat bei der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen eine Vorbildfunktion. Dieser Vorbildfunktion ist das Land Baden-Württemberg als Arbeitgeber in vollem Umfang gerecht geworden, und das nicht nur in diesem Jahr. Bereits seit 2001 steuern wir kontinuierlich auf die Quote von 5 % zu bzw. haben sie in den letzten Jahren überschritten.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die einzelnen Geschäftsbereiche, die einzelnen Ministerien und nachgeordneten Behörden, lieber Kollege Klenk, in unterschiedlichem Maße zu diesem Erfolg beitragen. Ich darf aber vorweg sagen, dass wir in nahezu allen Ministerien die Quote erfüllen. Es sind genau zwei Häuser, die sie nicht ganz erfüllen. In allen anderen Häusern wird die Quote erfüllt und teilweise übererfüllt.
Wenn Sie es wünschen – das wurde ja gewünscht, lieber Kollege Klenk –, kann ich zitieren, wie die Beschäftigungsquote in den einzelnen Häusern und den nachgeordneten Behörden aussieht:
Im Wissenschaftsministerium haben wir diese Quote nicht ganz erreicht. Es liegt bei diesem Thema eigentlich auf der Hand, dass es da schwierig ist, die Quote von 5 % zu erreichen. Da haben wir eine Quote von 3,91 %.
Im Kultusministerium haben wir sie mit 4,83 % fast erreicht. Da stehen aber immerhin über 105 000 beschäftigte Personen hinter dieser Quote.
Wir haben sie im Justizministerium erreicht. Wir haben sie im Staatsministerium mit 5,66 % erreicht, im Innenministerium mit 5,72 %, im Wirtschaftsministerium und den nachgeordneten Behörden mit 5,74 %,
(Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Das steht alles in der Anfrage! – Abg. Norbert Zeller SPD: Das haben wir alles schon gelesen!)
wir sind auch gleich fertig, Herr Gall; wenn Sie zuhören, dann sind wir sofort fertig –, im Ministerium Ländlicher Raum
6,17 %, im Umweltministerium 7 %, im Finanzministerium 8,16 % und im Ministerium für Arbeit und Soziales sogar 14,25 %.
In der Summe sind es, wie gesagt, über 12 000 Menschen, die auf diese Art und Weise Arbeit und Brot in der öffentlichen Verwaltung finden.
Die zweite Frage, die Sie gestellt haben, lieber Kollege Klenk, lautete: Werden seitens der Landesverwaltung auch Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben? Ich will Sie mit den Zahlen im Detail nicht langweilen, aber auch da kann ich sagen, dass alle Häuser Aufträge an die Werkstätten für behinderte Menschen vergeben. Es fällt insbesondere auf, dass dabei das Wissenschaftsministerium an der Spitze steht. Es erfüllt die Beschäftigungsquote nicht ganz, erteilt aber zahlreiche Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen.
Meine Damen und Herren, das ist in einer Zeit, in der Werkstätten für behinderte Menschen ohnehin Probleme haben, an Aufträge heranzukommen, nicht zu unterschätzen. Ich kann nur an alle Kolleginnen und Kollegen appellieren, auf dem eingeschlagenen Weg fortzufahren. Damit helfen wir den Werkstätten für behinderte Menschen und letztlich auch den Menschen, die dort Arbeit finden.
(Abg. Reinhold Gall SPD: Nein! Es sind noch acht Sekunden! Wir haben mit diesem Teil um 15:08 Uhr begonnen!)
Herr Kollege Gall, ich weise Frau Abg. Rudolf darauf hin, dass die Redezeit abgelaufen ist, damit sie sich kurz fasst, und bitte den Staatssekretär, sich ebenfalls kurz zu fassen. Sie brauchen mir nicht ins Wort zu fallen.
Wir hätten es viel kürzer machen können, weil wir, wie es vielleicht durch Zwischenrufe deutlich geworden ist, z. B. im Finanzausschuss dieses Thema im letzten Jahr bereits zweimal behandelt haben.
(Zuruf von der CDU: Über die Werkrealschule haben wir auch schon oft beraten! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Sagen Sie das Herrn Zeller!)
Erstens: Im Hinblick auf die Erfüllung der Fünfprozentquote gab es immer wieder die Frage: Wie viel davon sind tatsächlich Neueinstellungen, und wie viele von diesen 5 % sind leider während ihres Berufslebens schwerbehindert geworden?