Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

Das führt dazu, dass heute rund 1 000 Lärmkarten für jedermann im Internet einsehbar sind.

Liebe Frau Dr. Splett, es kommt nicht darauf an, ob es einen eigenen Haushaltstitel dafür gibt oder nicht, sondern entscheidend ist, dass Mittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus haben wir nämlich die Aufstellung der Lärmaktionspläne in den Ballungsraumkommunen mit 2 Millionen € unterstützt und unterstützen sie noch. Dies ist im Übrigen bundesweit einzig

artig. Es gibt kein einziges anderes Land, das, nachdem den Gemeinden diese Aufgabe zugeteilt worden ist, in irgendeiner Form eine Unterstützung vorgenommen hat. Deswegen glaube ich: Sie gehen fehl, wenn Sie uns vorwerfen, dass wir zu wenig täten.

(Zuruf des Abg. Thomas Bopp CDU)

Damit ist es im Übrigen gelungen, nicht nur den drei größten Städten des Landes – Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe – Unterstützung zu geben, sondern wir haben es auch geschafft – so haben wir die Förderung im Übrigen auch ausgelegt –, dass ein Großteil der Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern, die erst im Jahr 2012 in der zweiten Stufe an der Reihe gewesen wären, bereits heute die Lärmaktionsplanung vornehmen. Das haben wir ganz bewusst getan, weil wir gesagt haben: Dann erhaltet ihr Unterstützung. Gerade daran sieht man, dass wir deutlich mehr tun, als Sie uns zugestehen wollen.

Mit den Daten der Lärmkarten können die Gemeinden die Lärmaktionspläne erstellen. Mehr als 60 Gemeinden in Baden-Württemberg haben damit begonnen. Elf Kommunen sind fertig und haben sie erstellt. Ich gebe zu: Die Fristen sind nicht eingehalten. Aber – das sage ich auch deutlich – das lag nicht am Land und nicht an den Kommunen, sondern die Schwierigkeit war, dass wir für die entsprechenden Bundesstraßen die für die Lärmkartierung der Straßen erforderlichen Verkehrsdaten vom Bund nicht erhalten haben, dass sie viel zu lange auf sich haben warten lassen. Auch da lege ich Wert darauf, zu sagen, dass wir uns intensiv dafür eingesetzt haben, dass wir sie bekommen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich nicht jeden Brief, den ich an Kollegen im Bund schreibe, sofort der Presse oder auch der Fraktion GRÜNE zur Verfügung stelle. Aber Sie können davon ausgehen – –

(Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE: Oh, das wäre schön! – Abg. Ulrich Lusche CDU: Da würden die sich freu- en! – Gegenruf des Abg. Franz Untersteller GRÜNE)

Ich werde das auch in Zukunft nicht tun, liebe Frau Dr. Splett – das gebe ich offen zu –, weil das nicht meine Aufgabe ist.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist kropfunnö- tig, ja!)

Manchmal ist es auch notwendig, dass man am einen oder anderen Punkt vielleicht etwas tut, ohne es sofort an die große Glocke zu hängen.

Ich kann Ihnen sagen, dass sich auch die Länder mehrfach gemeinsam an den Bundesminister gewandt haben, um die Daten endlich zu bekommen, weil es für die Länder ausgesprochen unerfreulich ist, immer zwischen der Notwendigkeit der Umsetzung und der Frage, ob der Bund uns die Instrumente dazu an die Hand gibt, zerquetscht zu werden. Das ist sehr unerfreulich. Ich stelle fest, dass der Bund dort nicht in der Lage ist, seinen Pflichten nachzukommen.

(Abg. Ulrich Lusche CDU: Wer stellt denn den Bun- desminister?)

Genau. Aber über den Bundesverkehrsminister sprechen wir jetzt nicht. Das Ministerium ist zumindest nicht CDU-geführt,

ähnlich wie das Bundesumweltministerium. Insofern müssen wir natürlich auch immer wieder daran arbeiten.

(Zurufe von den Grünen)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Straßen sind das eine. Viel ärgerlicher ist – das sage ich in aller Deutlichkeit; das haben Sie auch deutlich gesagt –, dass wir bis zum heutigen Tag keine Daten des Eisenbahn-Bundesamts vorliegen haben, mit denen die Aktionspläne erstellt werden können. Das ist völlig inakzeptabel.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Das ist CDU-ge- führt!)

Nein, das ist auch SPD-geführt. Es tut mir leid, Herr Oelmayer. Ich habe immer die Hoffnung, dass Sie das eigentlich wissen. Das ist eindeutig SPD-geführt.

Insofern kann ich auch sagen, dass es dort nicht nur mehrere Aufforderungen der einzelnen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern, sondern darüber hinaus auch Beschlüsse der Umweltministerkonferenz gegeben hat, diese Datengrundlage zur Verfügung zu stellen. Sie sehen, dass das trotzdem noch nicht dazu geführt hat, dass wir sie erhalten.

Sehr geehrte Frau Dr. Splett, an einem Punkt bin ich völlig anderer Auffassung als Sie: Wenn Sie sagen, das Land hätte sich als Bremser dargestellt, indem wir eine Bundesratsinitiative mit der Forderung nach Auslösewerten vorangebracht haben, dann widerspreche ich der Behauptung, dass das eine Bremserfunktion gehabt habe. Ganz im Gegenteil: Die Umgebungslärmrichtlinie sieht keinerlei Auslösewerte vor. Sie spricht von Kartierung, von Planung und davon, dass die Planung anschließend umgesetzt wird und regelmäßig Bericht erstattet wird. Aber sie beinhaltet keinerlei Instrumente, um die Frage zu beantworten, wann das gemacht werden muss. Die Kommunen brauchen eine Hilfestellung in der Frage, wie sie mit Priorisierungen vorgehen. Das war der Grund, warum wir den Antrag auf Auslösewerte eingebracht haben.

Jetzt sage ich ganz ehrlich und weise an diesem Punkt darauf hin: Die Umgebungslärmrichtlinie ist vor November 2005, also vor der Zeit, als die heute im Amt befindliche Bundesregierung tätig wurde, in nationales Recht umgesetzt worden. Auch Ihr Kollege, der damals dafür zuständig war, hat weder Auslösewerte noch überhaupt Werte festgelegt, was die Frage angeht, wann man tatsächlich aktiv werden muss und wie eine Priorisierung erfolgt.

(Zuruf des Abg. Franz Untersteller GRÜNE)

Ich bitte um Verständnis: Dann machen Sie es anschließend doch bitte nicht uns zum Vorwurf, wenn wir das Ganze handhabbar und praktikabel machen wollen, praktikabel vor allem für die Gemeinden, wenn es um die Frage der Umsetzung geht. Deswegen war unser Antrag kein Bremserantrag. Vielmehr haben wir mit ihm das Interesse verfolgt, das Ganze für Kommunen praktikabel und umsetzbar zu machen. Denn dort bietet die europäische Richtlinie keinerlei Handhabung – im Übrigen auch nicht für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort –, um das Recht auf Umsetzung zu erhalten.

(Beifall bei der CDU)

Das wiederum ist die Schwierigkeit. Insofern halte ich es für unfair, uns als Bremser zu bezeichnen. Vielmehr versuchen wir im Gegenteil, das Ganze handhabbar zu machen.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um die Frage: Wie verschaffen wir den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich Entlastung? Bei dieser Frage stoßen wir immer wieder auf das Thema Geld. Das ist völlig klar.

Bund, Länder und Kommunen standen in engen Verhandlungen. Baden-Württemberg war in diesen Verhandlungen mit federführend. Denn es ist klar: Wir unterhalten uns über dreistellige Millionenbeträge, die notwendig sind, um die Lärmsanierungspläne umzusetzen. Ich weiß, dass man in Zeiten der Finanzkrise lieber über Milliardenbeträge spricht. Aber wenn ich meinen eigenen Haushalt anschaue, dann muss ich sagen, dass dreistellige Millionenbeträge ziemlich hohe Beträge sind, die auch entsprechend angegangen werden müssen.

Wir hatten Ende 2008 eigentlich eine Lösung erarbeitet, wie wir den Weg gemeinsam angehen wollen. Dann kamen die Konjunkturpakete. Der Bund hat dort einen Teil auch für das Thema Lärmaktionsplanung vorgesehen. In Baden-Württemberg baten die kommunalen Landesverbände darum – in Klammern: sie sind für die Umsetzung zuständig –, dass pauschal zugewiesen wird und sie diese Mittel dann selbst einsetzen können. Wir sind diesem Wunsch nachgekommen. Ich gehe davon aus, dass die kommunalen Landesverbände jetzt dafür werben werden, dass die Pauschale für die Kommunen, die immerhin 110 Millionen € umfasst, dann auch zur Umsetzung der Lärmaktionsplanung eingesetzt wird.

Aber klar ist – das sage ich auch –, dass wir außerdem über die Jahre hinaus, die über das Konjunkturpaket abgedeckt werden können, überlegen müssen: Wie sieht das Finanzierungskonzept aus, und wie gehen wir dort voran? Ich gehe davon aus, dass wir an das andocken können, was wir Ende des Jahres 2008 vereinbart hatten, dass wir uns noch einmal mit dem Bund zusammensetzen, um bewusst zu sagen: Wir brauchen einen gemeinsamen Kraftakt von Bund, Ländern und Gemeinden.

Wir werden in der nächsten Woche im Rahmen der Umweltministerkonferenz genau zu diesem Thema wiederum einen Beschlussvorschlag beraten, um gemeinsam mit dem Bundes umweltministerium, das wir dabei durchaus auf unserer Seite haben, noch einmal die notwendigen Maßnahmen für die Zeit danach vorzuschlagen. Denn es ist uns wichtig, hier auch etwas voranzubringen.

Aber – auch das will ich sagen – wer meint, dass dies innerhalb von ein, zwei oder drei Jahren erledigt sei, gibt sich einer Illusion hin. Das ist weder Inhalt der europäischen Richtlinie, noch entspricht es in irgendeiner Weise der Realität.

Wir hatten damals vorgeschlagen, dass der nach dem Finanzierungskonzept notwendige bundesweite Finanzbedarf nach Möglichkeit bei 180 Millionen € pro Jahr liegen sollte und dass diese Finanzhilfen eine Laufzeit von zehn Jahren haben sollten und gleichermaßen von Bund, Ländern und Kommunen zu jeweils einem Drittel getragen werden sollten.

Wir halten dieses Programm nach wie vor für dringend erforderlich, wenn wir mit dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichem Lärm Ernst machen wollen. Das Land wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass wir in der Lage sind, dieses Programm nach dem Auslaufen der Konjunkturhilfen entsprechend umzusetzen. Wir werden uns dann gemeinsam mit den Kommunen bemühen, die Komplementärmittel entsprechend beizutragen. Denn letztlich geht es neben der Frage, wie es organisiert wird, neben dem Umstand, dass es uns Schwierigkeiten macht, dabei darum, dass die Bürgerinnen und Bürger, beginnend an den Lärmschwerpunkten – das sage ich ganz bewusst –, dort anschließend auch eine deutliche Erleichterung erhalten.

Noch eine letzte Bemerkung. Ich habe noch etwas Zeit für eine letzte Bemerkung.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Sagen Sie alles, was wichtig ist, Frau Ministerin!)

Sie sagten, wir hätten bei der Wasserrahmenrichtlinie deutlich mehr Manpower eingesetzt. Das stimmt so nicht.

(Zuruf des Abg. Rainer Stickelberger SPD)

Die LUBW ist in nicht unerheblichem Umfang in die Frage der Erstellung der Lärmkartierung einbezogen. Es gibt zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Umweltministerium eine Arbeitsgruppe, die die Vorbereitung gemacht hat, die auch jetzt noch regelmäßig tagt. Es gibt eine interministerielle Arbeitsgruppe zum Thema, wie man in der Lärmaktionsplanung vorankommt. Ich lege aber auf eines Wert: Soweit es Verkehrsregelungen angeht, ist weder der Landesinnenminister als Verkehrsminister noch die Landesumweltministerin zuständig. Man braucht vielmehr die notwendigen Änderungen in der Straßenverkehrsordnung, um tatsächlich Möglichkeiten zu eröffnen. Auch hier besteht das Problem, dass der Bund zuständig ist. Wir setzen uns für diese Änderungen ein. Ich bin überzeugt, dass es uns im Lauf der Zeit gelingen wird, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abg. Dr. Splett, Sie haben noch 51 Sekunden Redezeit.

Vielen Dank, dann muss ich etwas schneller reden.

Ich möchte drei Punkte ansprechen. Zum einen kommen wir uns bei den Auslösewerten offensichtlich nicht näher. Meine Auffassung ist: Die Auslösewerte sind entbehrlich. Es ist definiert, wo kartiert wird. Dort, wo kartiert ist, ist mit Beteiligung und unter Mitwirkung der Öffentlichkeit ein Plan zu erstellen, und dann sind Maßnahmen festzulegen, die selbstverständlich im Hinblick auf die Belastung zu priorisieren sind. Aber ich kann nicht erkennen, wo wir Auslösewerte brauchen.

Zweiter Punkt: Kollege Lusche hat auf die Bedeutung der Kommunen hingewiesen. Da gehe ich mit ihm einig, und ich habe großen Respekt vor dem, was die Kommunen leisten.

(Zuruf von der CDU)

Meine Forderung ist, dass die Kommunen unterstützt und nicht behindert werden. Für mich ist der Punkt: Wenn eine Kommune eine Geschwindigkeitsbeschränkung haben will, sollte sich das Land bemühen, dem Rechnung zu tragen, und sollte das nicht verhindern.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Dritter Punkt: Ich freue mich über das, was Sie bezüglich der Mittel und über Ihre Bemühungen in der Umweltministerkonferenz gesagt haben.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das war Lob!)

Ich würde mich freuen, wenn Sie uns zeitnah informierten, welche Erfolge erzielt werden oder in welche Richtung die Entwicklung weitergeht.