Der Rechnungshof könnte sich bei der Doppelveranschlagung mit einer Anhebung des Schuldendeckels zur Sicherstellung von Wirtschaftlichkeitsvorteilen einverstanden erklären. In seiner Beratenden Äußerung empfiehlt er es sogar. Die CDUFraktion hält jedoch jegliche Erhöhung des Schuldenrahmens nicht für diskutabel und muss insoweit eine Doppelveranschlagung im Haushaltsplan ablehnen.
Meine Damen und Herren, warum kann ein privates Angebot überhaupt günstiger sein als der kreditfinanzierte Eigenbau des Staates? Viele sagen, der Eigenbau sei immer die beste Variante, und niemand bekäme billigeres Geld als der Staat. Oft vergleichen sie es mit ihrem privaten Haus- oder Wohnungskauf. Gleichzeitig aber scheuen sie jedwede Rendite- oder Wirtschaftlichkeitsberechnung. Denn nur wer weiß, dass eine Kreditaufnahme mit einer anfänglichen Tilgung von 1 % eine zweieinhalb- bis dreifache Bedienung des Ursprungsdarlehens zur Folge hat, ahnt, wie hoch der Kaufpreis beim Wiederverkauf allein durch diesen Aspekt sein muss.
Private Geldanleger oder institutionelle Kapitalanleger hingegen können günstigere Marktangebote machen, weil sie z. B. steuergesetzlich zur Wiederanlage ihres Veräußerungsgewinns gezwungen sind, weil sie nicht an die VOB gebunden sind und Nachverhandlungen über Preisangebote führen können oder weil sie über den Weg der Forfaitierung – das ist die Abtretung der Mietansprüche an die finanzierende Bank – eben doch in den Genuss der für den Staat geltenden günstigen Kreditfinanzierung kommen können. Schließlich können steuerliche Abschreibungen gewisse finanzielle Vorteile begründen. Denken Sie nur zurück an die Neunzigerjahre, als für die ers ten vier Jahre jährlich eine zehnprozentige AfA gewährt wurde.
Sie sehen, dass es durchaus Sinn macht und sogar Pflicht ist, über alle Varianten nachzudenken bzw. Prüfungen durchzuführen, um dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen und dauerhaft Wirtschaftlichkeitsvorteile für das Land zu sichern. Die CDU-Fraktion stimmt insoweit der Be
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Beratende Äußerung des Rechnungshofs zu ÖPP-Modellen der Landesverwaltung birgt einige unangenehme Wahrheiten. Die Landesregierung setzt im Konzert mit der CDU- und der FDP/DVP-Landtagsfraktion alles daran, dass diese unangenehmen Wahrheiten nicht an das Licht der Öffentlichkeit gelangen.
(Widerspruch bei der CDU – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Man kann alles in den Protokollen nach- lesen!)
Die ÖPP-Modelle sind nichts anderes als eine verdeckte Schuldenaufnahme. Insofern führen Sie Scheingefechte, Herr Groh, wenn Sie bei der möglichen Doppelveranschlagung von solchen Modellen über das Anheben des Schuldendeckels diskutieren. Jedes ÖPP-Modell führt dazu, dass man über Jahrzehnte hinweg von Landesseite aus Mietzinsen zahlen muss. Das ist nichts anderes als eine verdeckte Schuldenaufnahme. Insofern sollten Sie aufpassen, dass Sie hier keine falschen Debatten führen.
Zweitens: Sie haben wortreich darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme ein objektives Kriterium sein muss. Die von Ihnen verwässerte Beschlussempfehlung, die heute zur Abstimmung steht, erlaubt gerade nicht eine vernünftige Wirtschaftlichkeitsberechnung, zumal der Rechnungshof in seiner Beratenden Äußerung ausdrücklich darauf hingewiesen hat und anhand der Beispiele aus dem Land auch belegt hat, dass irgendwelche Schätzungen nicht ausreichen,
sondern dass man Wirtschaftlichkeitsberechnungen nur mithilfe von sogenannten A-B-C- oder A-C-Ausschreibungen darstellen kann, dass man also erst über Ausschreibungen die Wirtschaftlichkeit erfahren kann.
Genau diese Empfehlung nehmen Sie nicht auf, sondern verwässern sie. Damit widersprechen Sie sich selbst: Sie wollen kein objektives Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsberechnung, sondern Sie operieren mit Glaubensbekenntnissen und nicht mit Fakten.
Drittens, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Landesregierung sowie der CDU- und der FDP/DVP-Fraktion, unterschätzen Sie die Risiken bei ÖPP-Projekten der sogenannten zweiten Generation, bei denen es nicht nur um den Bau eines Behördengebäudes geht, sondern auch um dessen Betrieb. Die möglichen Einsparpotenziale bei den Projekten der zweiten Generation haben nichts mit steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten oder der Finanzierung zu tun, sondern im Betrieb mit den Themen Facilitymanagement, Energiekosten, Telekommunikationskosten und Reinigungskosten. Gerade für diese Aspekte hat der Rechnungshof in der Finanzausschusssitzung noch einmal überzeugend dargelegt, dass überhaupt nicht sichtbar ist, wo da bei Privatanbietern Vorteile liegen sollen. Denn das Land hat als Großkunde schon hervorragende Konditionen beim Strom
und hervorragende Konditionen bei der Telekommunikation, sodass nur noch der Reinigungsbereich übrig bleibt.
Genau dieser Reinigungsbereich ist zu Recht mit dem Thema Mindestlohn belegt worden. Das heißt, auch dort sind mögliche Vorteile nur zulasten der zu einem Mindestlohn Beschäftigten und unter Verstoß gegen die Mindestlohnvorschriften möglich. Das würde ich dem Land nicht anraten, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD – Abg. Ingo Rust SPD: So ist es! – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Wie im Landtag! – Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Immer auf die Klei- nen!)
Dies bedeutet, die Mehrheit in diesem Haus verweigert sich einer objektiven, nüchternen Betrachtung von ÖPP, sondern ist ideologisch und interessengeleitet unterwegs.
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Ihr seid doch die Ideo logen! – Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Wo sitzen denn die Ideologen? – Weitere Zurufe)
Die Ideologen sitzen hier. Die Ideologen schreien gerade. Sie wollen zulasten des Steuerzahlers Privatunternehmen Bereiche eröffnen, ohne dass die Wirtschaftlichkeit ausreichend geprüft ist. Das ist Ihr Verschulden.
Sie haben es erfolglos versucht bei der Verwertung von frei werdenden Landesliegenschaften mit diesem unsäglichen Landesimmobiliengesellschaftsmodell, was null Komma null gebracht hat,
Doch, Sie wollten Privatanbieter in Märkte hineinbringen, in denen die staatliche Verwaltung effektiv und wirtschaftlich handelt.
Deshalb müssen Sie sich damit auseinandersetzen, dass Sie nicht nüchtern und sachlich Haushaltspolitik bei diesem Thema betreiben, sondern haushaltspolitischen Obskurantismus betreiben.
Ideologie und Glauben anstelle von nüchternen Fakten. Meine Damen und Herren, deshalb lehnen wir die Beschlussempfehlung so ab.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Jahren sind diese ÖPP-Finanzierungen verstärkt – so sage ich einmal – in Mode gekommen, vor allem auf der kommunalen Ebene, aber auch auf der Landesebene. Mancher Stadtkämmerer und mancher Finanzminister hat zu gern und oftmals zu schnell von diesem Finanzierungsmodell Gebrauch gemacht. Denn es bedeutet: Jetzt sofort bauen und später bezahlen. Die Finanzierungslasten wurden sozusagen aus dem laufenden Haushalt in die Zukunft verschoben, und das machte man gern.
In einer gewissen Euphorie geriet es zuweilen wohl aus dem Blick, die Entscheidungen auf der Grundlage einer wirklich belastbaren Vergleichsrechung zwischen Durchführung von Projekten in Eigenregie oder Durchführung solcher Projekte in ÖPP zu treffen.
Aus manchen leidvollen Erfahrungen mit ÖPP-Projekten der sogenannten ersten Generation, nämlich der Bauvergabe als ÖPP und Betrieb in Eigenregie, entwickelten sich dann die ÖPP-Projekte der zweiten Generation, bei denen der Bau und auch der spätere Betrieb von einem Generalunternehmer übernommen wurde.
Der Rechnungshof hat diese Vorgänge jetzt recht gründlich untersucht und die Thematik durchleuchtet und da auch keinen Königsweg festgestellt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass in vielen Fällen sogar die Durchführung in Eigenregie güns tiger sein kann oder gewesen wäre.
Die Einschätzung „Privat ist immer besser“ ist damit aufgrund des Rechnungshofberichts ganz einfach überholt. Also, pauschal muss man vorsichtig sein.
Die klare Präferenz des Rechnungshofs liegt dann aber – für mich etwas überraschend – bei den ÖPP-Konzepten der ers ten Generation, falls man sich überhaupt für ÖPP entschließt. Wir halten die Auffassung des Rechnungshofs, was die Forderung betrifft, vor einer Entscheidung alle Alternativen zu durchleuchten,
grundsätzlich für richtig. Die Mehrheit im Finanzausschuss hat jedoch abgelehnt, dass wir es genau so machen. Sie fürchtet, die Projekte dann zweimal im Haushalt berücksichtigen zu müssen. Eigentlich sollte sich dieses – ich nenne es einmal so – buchhalterische Problem lösen lassen.