Protokoll der Sitzung vom 08.10.2009

Schließlich noch ein Punkt, der mir auch persönlich sehr am Herzen liegt: In Zukunft kann die Rechtsaufsichtsbehörde das rechtswidrig verweigerte Einvernehmen der Gemeinde ersetzen. Wir haben bisher die Problematik gehabt, dass wir, wenn ein Bauherr wegen einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit zur Gemeinde gegangen ist, die Gemeinde jedoch keine Einsicht gezeigt hat, nichts anderes machen konnten, als diesen Bürger auf den Klageweg zu verweisen. Ich möchte sagen: Für einen Rechtsstaat ist es nicht ganz einfach, wenn einem Bürger kein anderer Rat gegeben werden kann als zu klagen. Vielmehr muss es schon möglich sein, dass die nächsthöhere Behörde dieses Einvernehmen ersetzen kann.

(Zuruf von der SPD: Siehe Petitionsausschuss!)

Ja, im Petitionsausschuss hatten wir einige Fälle. – Ich glaube, da sind wir einen Schritt weitergekommen.

Wir haben insoweit ein schnelleres und damit auch bürgerfreundlicheres Baurecht, als die Fachbehörde jetzt einen Monat Zeit hat, um auf entsprechende Anhörungen der Baurechtsbehörde zu reagieren. Das ist eine Verkürzung der Frist.

Schließlich haben wir auch bei den Vorschriften zum Bauen im Bestand einiges geändert. Ich möchte das Waldabstandsgebot nennen, das wir für den Gebäudebestand vereinfacht haben. Eigentümer von Bestandsgebäuden können in Zukunft anbauen, ohne auf das Waldabstandsgebot Rücksicht zu nehmen. Im Ganzen wollten wir aber das Waldabstandsgebot erhalten, weil wir denken, dass es auch noch heute aufgrund unterschiedlicher Gefahrenlagen notwendig ist, ein solches Gebot zu haben.

Wir haben auch gesagt: Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung eines bestehenden Gebäudes muss die Mindestabstandsfläche zur Grenze nicht eingehalten werden. Wir können nicht auf der einen Seite aufgrund des Wärmegesetzes Wärmedämmung verlangen und auf der anderen Seite sagen: Es gilt aber eine Abstandsregel.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Sehr gut und kon- sequent!)

Ich denke, insgesamt haben wir zu einem noch besseren Baurecht gefunden. Die 14 Jahre, in denen das bisherige Baurecht gegolten hat, haben gezeigt, dass wir ein sehr ausgewogenes Baurecht mit einem sehr fairen Interessenausgleich haben. Ich denke, auch das neue Baurecht wird dies gewährleisten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Prewo das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese LBO-Novelle birgt keine sehr großen politischen Kontroversen. Dabei ist die Landesbauordnung eines der wichtigsten Gesetze des Landes. Dass die Diskussion nicht so kontrovers sein wird, liegt an zweierlei: erstens daran, dass, wie der Kollege Mack schon gesagt hat, das alte Gesetz, obgleich 14 Jahre alt, ein sehr gutes Gesetz gewesen ist und noch ist. Es ist damals im Rahmen der Gro ßen Koalition in der Verantwortung eines SPD-Wirtschaftsministers gemacht worden.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Deshalb!)

Es ist damals mit der Einführung des genehmigungsfreien Verfahrens, des Kenntnisgabeverfahrens und vielem anderen ein sehr innovatives Gesetz gewesen.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Dann lassen wir es!)

Der zweite Grund ist aber – das hängt damit zusammen –: Die jetzigen Änderungen sind wirklich eher marginaler, sehr immanenter und eher technischer Art. Konzeptionell ist diese Neufassung relativ bescheiden. Das haben Sie, Herr Kollege Mack, auch bestätigt, indem Sie den überwiegenden Teil Ihrer Rede dafür gebraucht haben, zu erklären, was man beibehalten hat und was man nicht geändert hat, obwohl es von Verbänden gefordert worden war.

So bescheiden der inhaltliche Anspruch nun ist, meine Damen und Herren, muss ich doch eingangs auf ein paar Dinge zu sprechen kommen, nämlich auf ein paar Verfahrenspannen, die der Sache nicht gutgetan haben und die für das Parlament nicht hinnehmbar sind.

Es hat lange gedauert: zweieinhalb Jahre, sagte der Minister. Vor gut einem Jahr war schon ein Entwurf im Umlauf, den die Parlamentarier trotz Bitten und Nachfragen aber nicht bekommen haben. Dann wurde gesagt – wie das dann so heißt –, es sei noch gar kein Entwurf, sondern nur ein internes Papier. Gleichzeitig haben wir diesen Entwurf von Verbänden zugespielt bekommen, haben ihn aber nicht offiziell erhalten. Wir haben das moniert, und man hat dann Besserung gelobt.

Zum Zweiten: Die Ergebnisse der Anhörung der Verbände – immerhin 122 Verbände wurden angehört – waren den Unterlagen nicht beigefügt. Meines Wissens auf Intervention der Kollegin Sitzmann wurde das dann nachgeholt und am Dienstag, also erst am Vorabend der Plenartage, nachgereicht, so

dass man darüber nicht mehr beraten konnte. Das ist auch nicht gerade gut. Das ist nicht vertrauensbildend. Man muss sich fragen, wenn so der Wurm im Verfahren drin ist, wie es dann um die sachliche Qualität des Gesetzes bestellt ist.

(Beifall bei der SPD – Abg. Reinhold Gall SPD: Und die Ausführungsverordnung machen sie auch als Ge- heimpapier!)

Es gibt eine ganze Reihe von Änderungen, zu denen gar nicht viel zu sagen ist, z. B. die Einarbeitung der sogenannten Mus terbrandschutzordnung in das Brandschutzkonzept. Das ist Stand der Technik und Stand der Dinge. Dazu gibt es nicht viel zu sagen.

Die Harmonisierung der Gebäudeklassen in § 2 sollte man allerdings noch auf die Möglichkeiten der Feuerwehr abstellen; darüber werden wir im Ausschuss noch sprechen.

Den Antrag auf Rauchwarnmelder werden wir natürlich einbringen. Das ist eine kleine Sache, erhöht aber die Sicherheit gewaltig. Dieser Popanz mit der Kontrolle hat überhaupt keine Bedeutung.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE)

Natürlich muss der Staat da nicht kontrollieren. Er kontrolliert auch das Vorhandensein eines zweiten Fluchtwegs und andere Dinge ganz selten. Das wird sich vielmehr alles über die Versicherungskonditionen von selbst regeln, weil es im wohlverstandenen Interesse des Eigentümers ist.

Die Anlage von Kinderspielplätzen wird etwas flexibler; dem stimmen wir zu, das ist gut. Es gibt Entschlackungen bei den Raumvorschriften, der Katalog der verfahrensfreien Vorhaben wird ein klein wenig erweitert. Das macht einen winzigen Unterschied aus. Die Ersetzung der rechtswidrigen Verweigerung des Einvernehmens ist gut geregelt; auch dafür sind wir. Das alles ist unproblematisch.

Bei den Solaranlagen sind auch wir der Meinung, dass so große Apparate mit über 3 m Höhe im Außenbereich natürlich einer gewissen Kontrolle bedürfen.

Andere Punkte bedürfen einer genaueren Beratung im Ausschuss, z. B. gerade die Berechnung der Abstandsflächen. Die ist jetzt so kompliziert geworden, dass der Anspruch auf Bürokratieabbau konterkariert wird. Dazu weisen der Städtetag und der Gemeindetag auf Argumente hin, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. So, wie es jetzt im Gesetzentwurf steht, ist es eine Verschlimmbesserung für die Gemeinden. Gerade das Abstandsflächenrecht ist jedoch ein sehr streitanfälliger Punkt für die Kommunen. Da muss man sehr genau arbeiten.

Gleichzeitig haben wir eine kleine Vereinfachung durch den Wegfall des Unterschieds zwischen nachbarschützenden und nicht nachbarschützenden Flächen. Gut. Prima. Das hätte man schon lange machen sollen.

Nun möchte ich noch eine Anmerkung zum Thema Bürokratieabbau machen. Jeder hier ist für Bürokratieabbau. Dieser Konsens im Ziel führt aber leider immer mehr dazu, dass man auf alle möglichen Absichten, die man verfolgt, als Etikett das

Wort „Bürokratieabbau“ schreibt. Man nimmt in Gesetzen oft eine kleine Entbürokratisierung vor, und schon beansprucht man das Etikett „Entbürokratisierung“, obwohl der nächste Paragraf eine Verkomplizierung enthält. Genau das sehen wir hier beim Abstandsflächenrecht ganz deutlich. Die kleine Einführung dient dann als Beglaubigung für das Ziel des Bürokratieabbaus, wird zum schmückenden Beiwerk, sozusagen zur Ölung des ganzen Gesetzentwurfs, um das Gesetz annehmbarer zu machen; doch unter dem Strich haben wir mehr Bürokratie. In diesem Entwurf gibt es etliche Beispiele, an denen man das sehr schön zeigen kann.

(Beifall bei der SPD)

Dazu gehört durchaus auch die ermessensmäßige Ausweitung der Angrenzermitwirkung. Das ist keine ausgereifte Sache.

Wir werden in den weiteren Beratungen noch ein paar Punkte zur Verbesserung dieses Entwurfs einbringen. Ein Punkt sind die Rauchwarnmelder. Ferner sind wir der Meinung, dass bei größeren Mobilfunkanlagen ein Genehmigungsvorbehalt notwendig ist. Wir sind auch der Meinung, dass eine Verfahrensfreiheit für Großwerbeanlagen bis 10 m Höhe sehr problematisch ist. Wir wissen aus der Praxis in den Gemeinden, dass eine Überflutung mit Großwerbeanlagen einen Gewerbepark sehr beeinträchtigen kann. Die attraktivsten Gewerbeparks – das kann ich Ihnen aus Erfahrung sagen – sind nicht diejenigen, in denen es wenige ordnende Regulierungen gibt, sondern diejenigen, die die höchste Qualität haben. Die sind attraktiv.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dort, wo es Wildwuchs städtebaulicher Art gibt, gibt es überhaupt keine Attraktivität. Dem sollte man nicht Vorschub leis ten.

(Zuruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)

Die Fristen für die Genehmigung müssen wir ebenfalls hinterfragen.

Was den Waldabstand betrifft, Herr Kollege Mack, hätte man nach unserer Meinung ein bisschen mutiger sein können. Die Waldabstandsbestimmungen, die wir noch haben, sind, soweit ich weiß, in zwei Dritteln aller Bundesländer abgeschafft worden.

(Zuruf des Ministers Peter Hauk)

Im ersten Entwurf des Ministeriums waren sie draußen, aber irgendwelche Interessenverbände innerhalb und außerhalb der Regierung haben sie wieder hineingedrückt. So viel zum Thema Bürokratieabbau.

(Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, interessant ist durchaus – das will ich auch noch erwähnen – das vereinfachte Verfahren, auch wenn es ein drittes Verfahren ist. Wir werden aber vorschlagen, diese Bestimmung zu befristen.

(Zuruf des Ministers Peter Hauk)

Der Städtetag hat dazu eine Reihe von triftigen Argumenten angemerkt. Wir können sie nicht abschließend beurteilen. Wir

haben damals, 1995, eine Befristung für das Kenntnisgabeverfahren gehabt, und das Ganze hat sich sehr bewährt. Dann kann man die Dinge nämlich in der Folgezeit evaluieren. Es kann sein, dass sich ein drittes Verfahren nicht bewährt, weil es die Dinge unübersichtlich macht; es kann aber auch sein, dass es sich bewährt. Ich bin zuversichtlich, dass es sich bewähren kann. Es kann aber auch sein, dass durch die Einführung des vereinfachten Verfahrens gerade das Kenntnisgabeverfahren überflüssig wird. Auch das ist möglich. Das sollten wir dann anhand gesammelter Erfahrungswerte beurteilen.

Vielleicht, meine Damen und Herren – lassen Sie mich das als persönliche Anmerkung sagen –, könnte man sogar noch weiter gehen. Statt drei unterschiedliche Verfahrensschemata zu schaffen, könnte man grundsätzlich so etwas wie ein Subsidiaritätsprinzip einführen. Warum sollen nicht auf Dauer die Architekturbüros, die Planverfasser grundsätzlich alles machen können und subsidiär die Baurechtsbehörde in Anspruch nehmen können, das heißt für all diejenigen Dinge, die sie gern der Baurechtsbehörde anvertrauen wollen, einen Antrag stellen und dann für die Dienstleistung die entsprechende Gebühr zahlen? Dann brauchen wir nicht drei verschiedene Verfahren, sondern hätten einen durchlässigen Leistungskatalog.

Grundsätzlich muss man immer prüfen, wie mehr Baufreiheit erreicht werden kann, wie aber gleichzeitig die Bauqualität – das ist in unserem Land auch ein hoher Wert – und die städte bauliche Ordnung, die für die Kommunen so wichtig ist, geschützt werden können.

(Beifall bei der SPD)