Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie alle kennen sicherlich das Sprichwort: Was lange währt, wird endlich gut. Das kann man im Fall der Novellierung der Landesbauordnung leider nicht behaupten; denn das Ergebnis dieses langwierigen und holprigen Verfahrens ist in keinerlei Hinsicht berauschend. Vielmehr wird an manchen Stellen falsch verstandene Deregulierung durchgeführt, und an anderen Stellen wird die Deregulierung falsch gemacht.
Gehen wir einmal in den Mai 2006 zurück. Im Mai 2006 haben Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, sich dazu verpflichtet, Bürokratieabbau zu betreiben, insbesondere das Thema Landesbauordnung als Pilotprojekt für das Standard-Kosten-Modell mit anderen Ländern zu koordinieren und bereits zu Beginn der Legislaturperiode eine Novelle der Landesbauordnung vorzulegen. Nun befinden wir uns im Oktober 2009 – das letzte Drittel der Legislaturperiode ist angebrochen –, und erst heute schaffen Sie es, diesen Gesetzentwurf einzubringen und zur Diskussion zu stellen.
Das jahrelange Gezerre innerhalb der Landesregierung, zwischen der Landesregierung und den Regierungsfraktionen und zwischen den Regierungsfraktionen zeigt, dass Sie in diesem Bereich nicht gut vorangekommen sind und auch hinter Ihren eigenen Ansprüchen zurückgeblieben sind. Die Novelle hat
ewig gedauert. Dabei sind natürlich nicht nur Verbände und Baurechtsbehörden ungeduldig geworden, sondern sogar Regierungsbeamte sind ungeduldig geworden. Als dem Landtag noch nicht einmal ein Entwurf vorlag – Kollege Prewo hat es bereits angesprochen –, haben Beamte Ihres Hauses, Herr Minister, schon Seminare – wohlgemerkt gegen Honorar – darüber abgehalten. In der Stellungnahme zu einem Antrag von uns ist von sieben Seminaren die Rede gewesen.
Damit war die Fachöffentlichkeit bereits informiert. Dort wurde diskutiert, während das Parlament noch hingehalten wurde.
Herr Minister, ich möchte an dieser Stelle noch einmal klar sagen, dass wir dieses Vorgehen aufs Schärfste kritisieren. Denn das Informationsrecht und die Gesetzgebungskompetenz des Parlaments wurden grob missachtet. Ein solches Vorgehen darf sich in Zukunft auf keinen Fall wiederholen, meine Damen und Herren.
Nun kann man sich fragen, ob die Landesbauordnung wirklich der richtige Ansatzpunkt für Bürokratieabbau ist. Denn Gebäude sind langlebig. Sie bleiben über Jahrzehnte hinweg bestehen. Sie prägen das Bild einer Stadt, einer Ortschaft, eines Quartiers. Sie sind dafür verantwortlich, ob sich Menschen in ihrer Wohnung, in ihrem Quartier wohlfühlen und wie hoch die Lebensqualität ist. Deshalb müssen auch vorhersehbare Entwicklungen wie der demografische Wandel, der Flächenverbrauch, steigende Energiepreise oder der Klimawandel bedacht werden. Deshalb macht kurzfristiges Denken für langlebige Gebäude unseres Erachtens keinen Sinn.
Wenn Sie sich jetzt dennoch den Bürokratieabbau auf die Fahnen schreiben, meine Damen und Herren, dann müssen Sie sich an Ihren eigenen Ansprüchen messen lassen. Sie erfüllen diese Ansprüche offenkundig nicht. Ich möchte Ihnen einmal ein kleines Beispiel vorlesen. Der Minister hat vorhin die gute Lesbarkeit der Landesbauordnung gelobt. In § 5 Abs. 5 steht nun z. B.:
die Höhe einer Giebelfläche gar nicht, soweit kein Teil der Dachfläche eine größere Neigung als 45 Grad aufweist, im Übrigen zur Hälfte des Verhältnisses, in dem ihre tatsächliche Fläche zur gedachten Gesamtfläche einer rechteckigen Wand mit denselben Maximalabmessungen steht; …
Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob Sie etwas verstanden haben. Wenn dem so ist, dann müssen Sie in dieser Angelegenheit ausgesprochen versiert sein.
Denn der Arbeitskreis Landesbauordnung beim Städtetag Baden-Württemberg hat uns berichtet, dass sich der Sinn dieser Formulierung selbst in Fachkreisen nicht erschließt.
Die Novelle, die Sie uns heute hier vorgelegt haben, zeigt, wo diese Landesregierung reguliert und wo sie angeblich Bürokratieabbau betreibt. Unseres Erachtens ist vieles kurzsichtig gedacht. Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele nennen. Mit dieser Novelle wollen Sie die gebäudeunabhängige Errichtung von Solaranlagen ab einer bestimmten Größe regulieren. Die se brauchen zukünftig eine Genehmigung. Auf der anderen Seite wollen Sie aber daran festhalten, dass pro Wohnung ein Kfz-Stellplatz zur Verfügung stehen muss.
Sie deregulieren wiederum, wenn es um Werbeflächen bis zu 10 m Höhe in Gewerbegebieten geht. Diese sollen in Zukunft genehmigungsfrei sein. Sie bleiben dabei, dass Mobilfunkantennen bis zu 10 m Höhe nicht genehmigt werden müssen. Bei Rauchmeldern wehren Sie sich weiterhin gegen eine Einbaupflicht.
Diese Vorgaben zeigen schon, dass dieser Gesetzentwurf nicht konsequent und konsistent ist. Sie widersprechen zum Teil auch Ihren eigenen Zielsetzungen, die die Landesregierung im Umweltplan und bei den Nachhaltigkeitszielen aufgestellt hat. Ihre Baupolitik ist nicht zukunftsorientiert.
Lassen Sie mich in der Kürze der Zeit noch einige inhaltliche Aspekte aufgreifen, die uns Grünen wichtig sind. Das Baugenehmigungsverfahren ist schon angesprochen worden. Wir haben dieses Thema im Landtag schon mehrfach zur Debatte gestellt. Wir sind nach wie vor der Ansicht – wir fühlen uns darin mittlerweile auch unterstützt –, dass das Kenntnisgabeverfahren wieder abgeschafft werden sollte. Viele örtliche Baurechtsbehörden sagen, dass sie in der Praxis keine guten Erfahrungen gemacht hätten.
Im Jahr 2006 hat die Landesregierung das IFEU in Heidelberg damit beauftragt, zu klären, warum die Energieeinsparverordnung in Baden-Württemberg so wenig umgesetzt wird und damit wichtige Potenziale bei der CO2-Einsparung nicht ausgeschöpft werden. Eine Empfehlung des IFEU lautete: Schaffen Sie das Kenntnisgabeverfahren wieder ab. Es wird höchste Zeit, dass Sie das tun, meine Damen und Herren, vor allem, da Sie jetzt noch ein drittes Verfahren, das vereinfachte Verfahren, einführen wollen. Zwei Verfahren sind genug. Weg mit dem Kenntnisgabeverfahren!
Mitte August sind bei einem Brand in einem Wohnheim in Calw vier Menschen ums Leben gekommen. Dieses erschütternde Ereignis zeigt, dass es für den pflichtgemäßen Einbau von Rauchmeldern höchste Zeit ist. Dies fordern neben der SPD auch wir und auch der Landesfeuerwehrverband. Ich kann nur sagen: Die Einbaupflicht mit einem unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand abzulehnen klingt schon fast zynisch. Diese Ansicht können wir auf keinen Fall teilen.
Fotovoltaik und Solarthermie habe ich gerade schon angesprochen. Ursprünglich gehörten diese Anlagen zu den verfahrensfreien Vorhaben. Da sollen sie nun herausgenommen werden. Ich frage Sie: Wo gibt es denn bisher in der Praxis ein Problem? Große, freiflächige Anlagen bekommen schon jetzt nach dem EEG nur dann eine Einspeisevergütung, wenn sie auch genehmigt sind.
Das ist bereits geregelt. Deshalb muss man es nicht noch einmal regeln. Auf der anderen Seite machen Sie es nun Privatpersonen schwer, die eine Fotovoltaikanlage vor dem Haus statt auf dem Dach aufstellen wollen. Diese müssen in Zukunft ein Genehmigungsverfahren auf sich nehmen. Das hat mit sinnvollem Bürokratieabbau nichts zu tun, meine Damen und Herren.
Andererseits wollen Sie dafür große Werbetafeln mit bis zu 10 m Höhe in Gewerbegebieten auf einmal verfahrensfrei machen. Zu Recht finden die Kommunen, die sich für ein gutes Ortsbild einsetzen, das nicht gut. Sie haben völlig recht. Sie sollten da wie bisher eine Handhabe haben. Deshalb heraus mit diesen großen Werbetafeln aus den verfahrensfreien Vorhaben!
An diesen Beispielen sieht man, dass die LBO-Novelle keiner wirklichen Logik folgt. Ich mache das noch einmal am Beispiel der Stellplätze für Autos fest. In der LBO steht tatsächlich: pro Wohnung ein Stellplatz. Wir haben schon öfter darüber diskutiert. Macht es nicht Sinn, dass die Kommunen darüber entscheiden? Die wissen vor Ort am besten, wie die Verkehrssituation ist, wie die Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist. Aber anscheinend haben Sie – Kollege Mack hat Ihren Standpunkt hier noch einmal deutlich formuliert – kein Zutrauen in die kommunale Selbstverwaltung und halten deshalb an dieser unsinnigen landeseinheitlichen Vorgabe fest. Damit machen Sie autofreies Wohnen schwierig. Der Flächenverbrauch wird weiter gefördert.
Das Thema Fahrrad haben Sie gar nicht auf dem Plan. Ich fand es in diesem Zusammenhang nett, dass wir dieser Tage vom Wirtschaftsministerium die Handlungsempfehlungen des runden Tisches Radverkehr bekommen haben. Herr Minister, das verstehe ich als Aufforderung, uns das noch einmal anzuschauen. Es müssen einige der Ergebnisse in die Landesbauordnung einfließen.
Unsere Anträge werden wir im Wirtschaftsausschuss einbringen und hoffen dann auf Ihr Einvernehmen in der einen oder anderen Frage.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte, bevor ich ein paar allgemeine Aussagen mache, auf die Rede von Frau Sitzmann eingehen, weil sie gerade einen außerordentlich tragischen Fall in der Erlacher Höhe in Calw erwähnt hat. Ich darf Ihnen versichern: Dort waren Rauchmelder der modernsten Art eingebaut, die nur nicht gehört wurden. Es kann also auch etwas passieren, wenn Rauchmelder eingebaut sind. Auch dann bedarf es noch einer gewissen Vorsicht.
Wenn wir gerade beim Thema Vorsicht sind, die Sie so dringend wollen, dann muss man immer wieder fragen, warum Sie das Waldabstandsgebot dermaßen bekämpfen. Sie sagen uns immer wieder: Wir befinden uns in Zeiten des Klimawandels. Wir haben heiße Sommer, möglicherweise kommen mehr Brände auf uns zu. Da möchte ich doch einmal sehen, was Sie sagen, wenn um Ihre Villen herum – man sieht dies oft in Kalifornien – die Bäume in den Wohngebieten in lodernden Flammen stehen.
Eines steht natürlich fest: Wenn ein Blitz einschlägt oder sonst Gefahr im Verzug ist, ist es meist besser, man ist ein Stück davon entfernt. Da geht es natürlich auch um die Frage der Versicherung.
(Minister Peter Hauk: Sehr gut, Frau Fauser! Man merkt, Sie wohnen im Schwarzwald! – Gegenruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU)
Das muss einfach mit bedacht werden. Deshalb würde ich doch eine so differenzierte Regelung nicht ohne Not abschaffen.
Darüber hinaus muss ich noch einmal berichtigen: Das Kenntnisgabeverfahren wurde in der 12. Legislaturperiode – es wird immer gesagt, seit 1994 habe sich nichts geändert; das stimmt überhaupt nicht; ich war bei der Einführung dabei – von Dr. Walter Döring zum Zweck der Entbürokratisierung eingeführt.