Insgesamt haben Sie eigentlich nicht den Konsens gesucht. Sie haben eine Chance vertan, dass wir uns als Parlament wie bei der bisherigen Parlamentsreform gemeinsam nach außen präsentieren und gemeinsam diese Wahlreform vertreten. Da machen Sie nicht mit. Wir finden dies enttäuschend. Wir werden diesem Gesetz deshalb nicht zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollegin Bauer ist leider erkrankt. Ich übernehme jetzt ihren Part in dieser Debatte.
Herr Kollege Scheffold, wenn Sie uns mangelnden Mut attes tieren, weil wir dem Gesetz nicht zustimmen, kann ich dies wirklich nur als einen Kalauer auffassen. Sie hatten nicht den Mut, die Zahl der Wahlkreise in Stuttgart von vier auf drei zu reduzieren, weil dies natürlich einen Ihrer Abgeordneten das Mandat gekostet hätte. Das hat dazu geführt, dass das Ziel, das wir gemeinsam formuliert haben, nämlich die Wahlkreisgrößen mit einer tolerierten Abweichung von der Durchschnittsgröße von höchstens 10 bis 15 % möglichst gleich groß zu machen, nicht mehr erreichbar war. Dies hat zu all den Ungereimtheiten geführt, die wir jetzt haben. Da hat Ihnen der Mut gefehlt, das zu machen.
Dabei muss jedem klar sein: Bei einer Wahlkreisreform steht ja das Demokratieprinzip an erster Stelle, und es heißt: ein Mensch, eine Stimme. Diese Stimmen müssen gleich viel wiegen;
sie müssen gleich viel wert sein. Das ist das Entscheidende. Eben darum geht es, wenn man immer wieder versucht, Wahlkreise anzugleichen. Das ist das eigentliche Ziel, und dies ist mit der Wahlkreisreform nicht erreicht worden.
Nein, das ist damit nicht erreicht worden. Wir hatten einmütig den Beschluss gefasst, eine Abweichung von höchstens 10 bis 15 % von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße zu tolerieren. Das bedeutet, wir wollten eigentlich, dass die Abweichung höchstens 10 % betragen darf. Die Ausweitung auf bis zu 15 % hatte eine Pufferfunktion; denn dass man sich – auch aus den von Ihnen genannten Gründen wie Verwaltungsstrukturen und Ähnlichem – nicht sklavisch an die Vorgaben halten kann, ist ja klar. Aber selbst diese Grenze von 15 % ist überschritten worden. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt: Es wird eine prozentuale Regelung bei der Zweitauszählung beschlossen. Es geht jetzt also nicht mehr nach absoluten Stimmen, sondern nach Prozenten.
Jetzt muss man einmal überlegen, was das bedeutet. Das bedeutet, dass die Wahlbeteiligung überhaupt keine Rolle mehr spielt. So etwas in einer Zeit zu machen, in der die Wahlbeteiligung dramatisch zurückgeht, ist nicht besonders verantwortungsvoll.
Wir konnten das beobachten. Der Wahlkreis mit der höchsten Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl in Baden-Württemberg war Stuttgart I. Da ging es um spannende Fragen. Es ging darum: Welche Person schafft das Direktmandat? Das hat dazu geführt, dass es dort eine Wahlbeteiligung von 77,3 % gab. In Mannheim waren es 67,6 %, also immerhin ein Unterschied von fast zehn Prozentpunkten.
Das heißt, ob wir Konstellationen und Auseinandersetzungen haben, die die Menschen dazu bewegen, zur Wahl zu gehen, liegt durchaus auch in der Hand der Politik.
Das haben Sie mit dieser Regelung nun völlig außer Kraft gesetzt. Es spielt sozusagen nur noch eine Rolle: Habe ich eine relative Mehrheit bei der Zweitauszählung oder nicht? Das kann doch kein geeigneter Vorschlag in einer Zeit sein, in der wir uns eigentlich überlegen sollten, wie wir erreichen können, dass sich wieder mehr Menschen bei Wahlen beteiligen, anstatt die sinkende Wahlbeteiligung einfach hinzunehmen – und noch im Wahlrecht zu zementieren, dass es gar keine Rolle spielt, wie viele sich beteiligen.
Herr Kollege Kretschmann, ist Ihnen bekannt, dass der Wahlkreis Stuttgart I schon seit ewigen Zeiten eine der höchsten Wahlbeteiligungen im Land hat?
Herr Kollege Bachmann, können Sie nicht einmal eine Zwischenfrage ohne irgendeinen parteipolitisch süffisanten Unterton stellen?
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Helen Heberer SPD: Stillos! – Abg. Klaus Herrmann CDU: Der kommt doch bei Ihnen!)
Was soll das? Es geht darum, ob wir ein Wahlrecht machen, das so etwas begünstigt, oder nicht. Das tut es hier. Es nimmt natürlich den Druck weg, möglichst gleich starke Wahlkreise mit einem möglichst gleich hohen Anteil an Wahlberechtigten zu haben. Dem können wir nicht zustimmen. Das geht absolut und ausschließlich auf das Konto der FDP.
Die hat es gegenüber allen anderen durchgesetzt. Darum kommt es hier nicht mehr zu dem Konsens. Das muss man schon klar sehen.
Hätten wir eine weitgehende Angleichung der Größe der einzelnen Wahlkreise gemacht, hätten wir ohne Weiteres bei dem bisherigen Verfahren bleiben können. Das ist einfach, das ist durchschaubar für die Wählerschaft.
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das wird Ihnen für Ihren Wahlkreis auch nichts bringen! – Gegenruf des Abg. Reinhold Gall SPD)
Das muss uns alle dazu bewegen, zu schauen, dass wir nicht nur unsere Stammwählerschaft, sondern weit darüber hinaus Wähler mobilisieren, wenn man Mehrheiten bekommen soll. Das haben Sie hier nicht gemacht.
(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP – Ge- genruf des Abg. Reinhold Gall SPD: Das hätte Ihnen auch nichts gebracht!)
Deswegen war das, meine ich, eine mutlose Anpassung der Wahlkreise. Wir können dieser Wahlkreisreform nicht zustimmen, weil sie unserem Auftrag nicht gerecht wird, zu überlegen, wie wir eine höhere Wahlbeteiligung erreichen, sondern die geringe Wahlbeteiligung sogar noch zementiert. Beim Wahlergebnis spielt es nun eigentlich gar keine Rolle, wie hoch die Wahlbeteiligung ist.
Das kann nicht die Antwort auf eine Krise in der Politik sein, in der sich offensichtlich immer mehr Menschen von Wahlen abwenden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Kretschmann, Sie werden sich vielleicht dunkel erinnern können, dass wir einen Vorschlag zur Auszählung nach Prozenten im Zusammenhang mit der Wahlbeteiligung gemacht hatten. Damals fand er aber leider nicht Ihre Zustimmung.
Wenn die Mehrheit in diesem Haus dem Gesetzentwurf zustimmt – trotz Ihrer Ankündigung, nicht zustimmen zu wollen –, dann bekommt Baden-Württemberg endlich ein faires Landtagswahlrecht.
Schon bei der nächsten Wahl im Jahr 2011 wird der im Wahlkreis erzielte persönliche Erfolg der Kandidatinnen und Kandidaten Maßstab für die Zweitausteilung der Mandate sein. Das ist wichtig. Darauf kommt es an.
Bisher entschied praktisch mehr die Wahlkreisgröße und weniger das Vertrauen der Wählerschaft über den Einzug ins Parlament. Die FDP/DVP – wir bekennen uns gern dazu – hat immer die Zweitausteilung nach Prozenten gefordert, aber bisher nicht durchsetzen können. Heute sind wir endlich am Ziel. Von diesem Ziel profitieren auch die Wählerinnen und Wähler der Sozialdemokraten und der Grünen.