Nach der Theorie ihrer Parteiprogramme, Herr Kollege Sckerl, müsste auch die Opposition für die gleiche Gewichtung aller Stimmen sein. In der Praxis ist den derzeit mit einem Mandat ausgestatteten Kolleginnen und Kollegen aber wohl die eigene politische Zukunft wichtiger.
„Jeder Mensch … verdient gleiche Anerkennung“, heißt es im grünen Grundsatzprogramm. „Deshalb ist bündnisgrüne Politik dem Maßstab der Gerechtigkeit verpflichtet.“ Das hört sich gut an und gilt offenbar für alle möglichen Politikbereiche, aber nicht für das baden-württembergische Landtagswahlrecht. Frau Neuenhaus in Tübingen ist gleicher als Herr Salzer in Metzingen.
(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Und die vier in Stuttgart? – Abg. Klaus Herrmann CDU: Sie haben es verstanden, Herr Kollege Kluck!)
Aber beim Wahlrecht soll das nicht gelten. Herr Dr. Schmid in Nürtingen ist gleicher als Herr Dr. Gölz in Geislingen.
Herr Kollege Kluck, mich wundert insbesondere, dass Sie dieses Wahlsystem als fair bezeichnen, wo es doch durch die Form der Zweitausteilung die kleineren Parteien extrem benachteiligt.
Durch die doppelte Anwendung des d’hondtschen Verfahrens sind insbesondere die kleinen Parteien bei der Stimmauszählung benachteiligt. Wenn ich richtig gerechnet habe, hätte es der von Ihnen wohl sehr geschätzte Herr Drautz womöglich in den Landtag geschafft, wenn man die Abgeordnetenzahlen landesweit nach d’Hondt ermittelt hätte.
Insofern muss ich mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen, dass Sie dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht widersprochen haben.
Herr Kollege Kaufmann, ich werde zum Schluss meiner Ausführungen auf genau dieses Problem zu sprechen kommen. Sie werden dann sehen, warum das so ist.
Der Kollege Kaufmann hat sich soeben für die kleinen Parteien stark gemacht. Ich gehe davon aus, dass er die eigene mit eingeschlossen hat. Ist das richtig?
Herr Kollege, das war nur ein Diskussionsbeitrag und keine Frage an den Redner. Daher ist es dem Redner nicht möglich, darauf zu antworten. – Bitte.
Ich appelliere noch einmal – ich gebe die Hoffnung ja nicht auf – an SPD und Grüne: Springen Sie über den Schatten dieser egoistischen Mandatsklammerei, und stoßen Sie, indem Sie dem heute vorgelegten Gesetzentwurf zustimmen, die Tür zu mehr Chancengleichheit und zu mehr Gerechtigkeit beim Bewerten der Stimmen auf!
Ich kann auch in sozialdemokratischer Traditionslyrik sagen: Reiht euch ein in die Wahlrechtsverbesserungsfront!
Es hätte diesem Land gut angestanden – das ist hier schon gesagt worden –, wenn ein von allen Fraktionen getragenes Wahlrecht beschlossen würde. Anfangs sah es auch danach aus. Aber leider haben Sie kalte Füße bekommen.
Dass unser Koalitionspartner kein so großes Herzblut für die Angelegenheit verwendet, ist angesichts der Tatsache nachvollziehbar, dass „Zweitausteilung“ für die CDU ein Fremdwort ist. Insofern haben wir dafür ein gewisses Verständnis. Heute müssen wir aber einen Knopf an die Sache machen. Deshalb stimmen wir auch keinen Verzögerungsanträgen mehr zu; Sie haben sie ja dankenswerterweise heute auch nicht mehr gebracht. Die Landtagswahl 2011 darf nicht mehr nach absoluten Zahlen, sondern muss nach Prozenten gewertet werden.
Ich sehe ja ein, dass sich die SPD derzeit nicht so gern mit Prozentrechnungen beschäftigt, denn da purzeln einem die Zahlen nur so vor den Augen.
(Zuruf von der FDP/DVP – Abg. Reinhold Gall SPD: Die gelben Bäume wachsen auch nicht in den Him- mel!)
Aber das sollte die demokratische Wahrnehmung nicht trüben. Uns Liberalen ist auf alle Fälle die Sache wichtiger als die Person. Wir beteiligen uns nicht an Versuchen,
Bei uns sind auch noch viele Wünsche offen: Parlament verkleinern, den Süden endlich entsprechend der Bevölkerungszahl berücksichtigen, Ungereimtheiten bei der Wahlkreiseinteilung vermeiden, vielleicht ein Zweistimmenwahlrecht einführen. Gestern hatten wir hier im Foyer eine Schlagerband, die auch einen Song von einem Herrn Michael Holm – die Älteren kennen ihn vielleicht noch – geträllert hat, und der ging so: „Alle Wünsche kann man nicht erfüllen, und nicht alle Träume werden wahr.“
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP und der CDU – Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Und das bei so einem Thema! – Gegenruf des Abg. Rein- hold Gall SPD: Das war jetzt zumindest lustig!)
Nachdem die Regierung sich nicht zu Wort gemeldet hat, kommen wir zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/4800. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/5200. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen dort in Abschnitt I, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich angenommen.