Protokoll der Sitzung vom 17.12.2009

Die Verdienste des Rechnungshofs um eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung sind unstrittig. Wir als Parlament würdigen dies am besten dadurch, dass die Denkschrift des Rechnungshofs zügig beraten wird, dass die Anregungen des Rechnungshofs aufgegriffen werden und dass genauestens auf die Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse des Landtags geachtet wird. Diesmal – das muss man festhalten – sind wir schon zum Ende des Jahres mit der Beratung der Denkschrift fertig. Das ist, glaube ich, fast ein neuer Geschwindigkeitsrekord. Es war uns aber wichtig, dies zügig abzuwickeln, bevor wir den neuen Haushalt angehen.

Die besondere Stellung des Rechnungshofs wird auch dadurch deutlich, dass bei der Beratung von Denkschriften und Beratenden Äußerungen nicht immer, aber doch sehr häufig Einmütigkeit im Finanzausschuss erreicht werden kann. Das sind all die Fälle, über die in dieser Debatte nicht berichtet wird.

Auch dies belegt das Vertrauen, das dem Rechnungshof entgegengebracht wird. Deshalb gilt auch unser besonderer Dank Herrn Präsident Munding und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs.

Aus der Fülle von Anregungen für einen sparsamen und effizienteren Umgang mit öffentlichen Mitteln, die wir der Denkschrift 2009 verdanken, wollen auch wir einige wenige zumindest kurz ansprechen.

Im Beitrag Nummer 7 zur Umsetzung und Finanzierung des Generalverkehrsplans steht, dass man schon bei der Aufstellung des Plans darauf achten soll, was an Realisierungsmöglichkeiten überhaupt vorhanden ist. Eines muss ich aber auch hier hinzufügen: Die Planung muss ein Stückchen über das Soll hinausgehen, denn nicht immer kann man alles so zügig umsetzen, wie man es vorhat. Es gibt sehr oft Einsprüche, es gibt Planungshindernisse. Wenn man dann plötzlich mit Geld, aber ohne Maßnahmen dastünde, wäre das wirklich falsch.

(Abg. Ingo Rust SPD: Aber nicht doppelt so viel!)

Wir haben im Straßenbau nach wie vor einen sehr großen Nachholbedarf. Das muss man auch realistisch sehen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Beim Beitrag Nummer 16 geht es um Zuwendungen für Erhal tung und Pflege von Kulturdenkmalen. Darin wurde darauf hingewiesen, dass wir eine Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung erreichen können und dass es künftig keine Parallelförderung durch Steuerbegünstigung einerseits und Landesförderung andererseits mehr geben soll. Auch hier wird eine Veränderung kommen.

Beitrag Nummer 17 befasst sich mit den Personalunterkünften der Zentren für Psychiatrie. Diese sind zum einen schon relativ alt, zum anderen aber auch kaum mehr wirtschaftlich zu betreiben. Wir streben ein Zurückgehen der Zahl dieser Unterkünfte an, weil sie in diesem Maß nicht mehr gebraucht werden. Wir wollen dies durch eine schrittweise Absenkung des darauf bezogenen Landeszuschusses erreichen.

Beim Beitrag Nummer 20 geht es um Steuervorteile bei Gebäuden in Sanierungsgebieten. Es gab hier eine große Zahl von Beanstandungen, weil zum Teil auch Gemeinden ihre Bescheinigungen sehr, sehr großzügig ausgestellt haben. Auch da wird man künftig darauf achten, dass nicht zu Unrecht Zuschüsse abkassiert werden.

Der vorletzte Beitrag, dessen Erwähnung uns wichtig ist, betrifft die Förderung der Landesbühnen. Wir haben den Vorschlag des Rechnungshofs in diesem Fall nicht aufgegriffen, weil er unserer Meinung nach die sehr unterschiedlichen Struk turen der Landesbühnen zu wenig berücksichtigt hat. Aber wir wollen, dass ein Anteil der Kommunen an der Landesbühnenförderung von 30 % erreicht wird. Vor allem wollen wir, dass – wie auch bei den anderen Fällen – sehr zügig wieder darüber berichtet wird, sodass der Landtag kontrollieren kann, ob das, was man beschlossen hat, Ergebnisse gezeitigt hat.

Dies gilt auch für den letzten von mir aufgegriffenen Beitrag, nämlich den Beitrag zu den Aufbaugymnasien mit Heim in Trägerschaft des Landes. In der Debatte hat sich herausgestellt, dass diese an ihren Standorten eine sehr wichtige Rolle spielen.

(Beifall des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP)

Eine Kommunalisierung ist schon deshalb nicht möglich, weil es sich dort um kleine Standortgemeinden handelt, die dies nicht schultern könnten.

Nichtsdestotrotz haben wir eine bessere Kooperation zwischen diesen Schulen angeregt. Wir Liberale können uns auch vor

stellen, dass es mittel- bis langfristig z. B. zu einer Privatisierung kommt. Das Land muss in der Tat nicht Träger dieser Schulen sein. Man kann sie aber nicht einfach auflösen. Sie werden gebraucht. Wer sie weiter führen wird, wird man sehen müssen. Dort, wo sich Möglichkeiten zur Privatisierung ergäben, wären wir dabei.

In all diesen wie in anderen Fällen ist es wichtig, dass wir die Ergebnisse sichern und eine konsequente Umsetzung der Beschlüsse des Landtags beachten. Hierzu ist der Ergebnisbericht, den der Rechnungshof im letzten Jahr zum ersten Mal in dieser Form vorgelegt hat, eine wichtige Hilfe.

Neben der Denkschrift – dies zum Schluss – legt der Rechnungshof dem Landtag regelmäßig Beratende Äußerungen vor. Im vergangenen Jahr waren es fünf Beratende Äußerungen. Auch diesen Arbeiten verdanken wir wesentliche Anstöße zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in der Landesverwaltung.

Herr Kollege Schlachter, Sie haben besonders die Stellungnahme zum Haushalt angeführt. Wenn wir, die Fraktionen von CDU und FDP/DVP, die seit 1996 die Regierungskoalition bilden,

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: So lange schon?)

nicht immer streng auf die Ausgaben geachtet hätten, dann wäre die Situation des Landeshaushalts heute viel, viel schlech ter. Wir stehen in der Verschuldung in Deutschland auf dem drittniedrigsten Platz. Es ist, glaube ich, wichtig, das zu beachten.

(Beifall des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP – Glocke des Präsidenten)

Frau Kollegin, bitte kommen Sie allmählich zum Schluss.

Ich komme zum Schluss. – Der Kampf um eine Verringerung der Staatsverschuldung ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Gerade in der Krise ist dieser Kampf besonders schwierig, aber da ist es auch besonders wichtig, ihn zu führen.

Ein Letztes: Dieselben Maßstäbe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, die der Rechnungshof bei anderen anlegt, lässt er natürlich auch für sich selbst gelten. So muss dies auch sein. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Möglichkeiten der Umgestaltung, die der Rechnungshof nach dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes mit der Änderung von § 100 der Landeshaushaltsordnung erhalten wird, ebenfalls im Sinne eines zusätzlichen Beitrags zu mehr Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genutzt werden.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bravo!)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Fleischer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Am 29. Juni 2009 stellte der Präsident des Rechnungshofs, Herr Max Munding, die Denkschrift 2009 im

Landtag vor. Zwischenzeitlich hat sich der Finanzausschuss des Landtags in verschiedenen Sitzungen intensiv mit den Ergebnissen des Rechnungshofs auseinandergesetzt und sowohl die Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofs als auch die Feststellungen in der Denkschrift ausführlich und sorgfältig beraten.

Mit der Denkschrift 2009 hat der Rechnungshof dem Landtag und der Regierung wiederum die Möglichkeit verschafft, anhand der aufgeführten Fälle auf eine noch effektivere und kostenbewusstere Verwaltung hinzuwirken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Präsident Munding Ende Juni 2009 die erste unter seiner Leitung verfasste Denkschrift vorgelegt hat, erfolgte dies zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die Auswirkungen der Erschütterungen durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Landeshaushalt von Baden-Württemberg schon deutlich abzeichneten.

Die Konsequenzen der globalen Verwerfung für Deutschland und Baden-Württemberg sowie deren Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, speziell auch auf den Landeshaushalt, hat Ihnen Finanzminister Stächele heute in seiner Haushaltsrede bereits dargelegt.

Zu Recht hat der Präsident des Rechnungshofs im Vorwort der Denkschrift 2009 festgehalten:

Das Ziel der Nullverschuldung ist damit keinesfalls obsolet geworden. Es kann in der derzeitigen Lage nicht absolut gesetzt werden, es muss sich vielmehr in die gesamtwirtschaftlichen Erfordernisse einfügen und den aktuellen Bedingungen Rechnung tragen. Die Reihenfolge der Prioritäten

die der Rechnungshof aufgestellt hat und denen die Landesregierung nur zustimmen kann –

lautet jetzt zwangsläufig: Wirtschaftskrise überwinden, Staatsfinanzen konsolidieren und der mittelfristigen Gefahr einer möglichen Inflation vorbeugen.

Danach handelt die Landesregierung. Die Eckwerte des Staatshaushaltsplans für die Jahre 2010 und 2011 machen dies deutlich.

Der Doppelhaushalt 2010/2011 ist ein Kompromiss getreu dem Motto: erstens solide Staatsfinanzen, zweitens Investitionen in die Zukunft. Mit diesen gezielten Investitionen wollen wir die Krise bewältigen und das Wachstum fördern.

Wir können und müssen dafür in den Jahren 2010 und 2011 vorübergehend Haushaltsdefizite in Kauf nehmen. Aber nach Überwindung der Krise muss die Konsolidierung des Haushalts wieder absolute Priorität in unserem Handeln haben.

Zur notwendigen Haushaltskonsolidierung liefern uns die Beiträge in der Denkschrift des Rechnungshofs wichtige Impulse. Gern möchte ich deshalb auf einige Themen in der Denkschrift eingehen.

Mehrere Beiträge in der Denkschrift beschäftigen sich mit dem Thema Personal. Sie zeigen auf, wie durch Optimierung von Organisationsabläufen sowohl Personal- als auch Sachmitteleinsparungen möglich sind.

Aus Sicht der Landesregierung ist der effektive Einsatz des Personals und der Abbau von Stellen für die Haushaltskonsolidierung eine zwingende Notwendigkeit. Der Abbau der Stellen war nötig, damit der gleichzeitige Stellenzugang im Bildungsbereich, der allerersten Priorität unseres politischen Handelns, zu keinen Mehrbelastungen führt.

Um Ihnen das an Zahlen deutlich zu machen: Von 1993 bis 2011 werden in unserem Land insgesamt 15 000 Stellen eingespart, aber in etwa die gleiche Zahl haben wir an Mehrstellen insbesondere im Bildungsbereich, ganz überwiegend an unseren Schulen und Hochschulen, aber auch im Bereich der inneren Sicherheit, also bei unserer Polizei. So haben wir zwar 15 000 Stellen eingespart, was einem jährlichen Betrag von etwa 600 Millionen € entspricht, aber wir haben zur gleichen Zeit, wie gesagt – und das auf Drängen des gesamten Hauses, teilweise von der Opposition besonders gefordert, was von ihrem Selbstverständnis her verständlich ist –, entsprechend neue Stellen eingerichtet.

Der Rechnungshof hat auch die Einnahmeseite näher betrachtet und Hinweise zur Optimierung gegeben. Für Verwaltungsleistungen sollten die Gebühren möglichst kostendeckend sowie die Steuern vollständig erhoben werden. Dies kann ich nur unterstreichen.

Um die knappen Haushaltsmittel zielgerichtet auszugeben, ist es in der Tat unabdingbar, die Ausgaben auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und den Bedarf kritisch zu hinterfragen. Auch mit diesem Themenfeld befasste sich der Rechnungshof in seiner Denkschrift und überprüfte u. a. den Neubau für den Höchstleistungsrechner der Universität Stuttgart, den Wohnungsbestand der Zentren für Psychiatrie sowie die Aufbaugymnasien mit Heim in Trägerschaft des Landes. Alle Fälle sind auch bereits von den Vorrednern benannt worden.

Der Rechnungshof hat sich zudem nicht gescheut, ein unter monetären Gesichtspunkten sensibles Thema aufzugreifen: die Kulturbetriebe des Landes. So fordert der Rechnungshof z. B., die Zuschüsse des Landes an die drei Landesbühnen in Tübingen, Esslingen und Bruchsal neu zu berechnen, die Eigenständigkeit der Kunsthalle Baden-Baden auf den Prüfstand zu stellen sowie eine Neuorganisation beim Archäologischen Landesmuseum vorzunehmen.

Einen weiterer Schwerpunkt der Denkschrift 2009 stellt wiederum der Zuwendungsbereich dar. Der Rechnungshof hat sich mit dem Nutzen von Förderprogrammen, der zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln sowie den Fördertatbeständen befasst und wertvolle Anregungen gegeben.

Freilich gibt es in der Denkschrift 2009 aber auch Punkte, bei denen der Rechnungshof einerseits und die Regierung mit der Mehrheit des Parlaments andererseits nicht einer Meinung sind. Dadurch lassen wir uns aber nicht von unseren gemeinsamen Bemühungen abbringen, den Haushalt des Landes weiter zu konsolidieren.

Bei umfangreichen Prüfungen stellt der Rechnungshof seine gewonnenen Erkenntnisse auch gesondert in Beratenden Äußerungen dar. Allein in diesem Jahr hat der Rechnungshof bereits fünf Beratende Äußerungen vorgelegt. Ich darf sie kurz beleuchten.

Seine Ergebnisse zur Wirtschaftlichkeitsanalyse von Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft der ersten und zweiten Generation bei Hochbaumaßnahmen des Landes stellte der Rechnungshof am 16. März 2009 vor. Das Parlament hat sich mit diesem Thema mehrfach und eingehend befasst.