Protokoll der Sitzung vom 09.06.2010

Sie haben klar gesagt, Sie wollten das nicht. Ich hätte das sehr gern einmal vom Herrn Minister gehört. Herr Bachmann hat entsprechende Ausführungen in der Presse gemacht, und es kam keine Reaktion aus dem Wissenschaftsministerium.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Aber klarer, als ich es gesagt habe, kann man es nicht sagen!)

Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Wenn Sie jetzt sagen, das sei wegen Bad Krozingen notwen dig, dann muss ich einfach sagen: Eine Kooperation zwischen der Universität Freiburg und dem Herzzentrum Bad Krozin gen wäre auch auf der jetzigen Grundlage möglich.

(Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Ist sie auch! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Eben nicht!)

Deshalb muss man das Gesetz nicht ändern. Es geht letzten Endes, wenn das Gesetz geändert wird, um Outsourcing von Lehre, und dies ausgerechnet in einem ganz heiklen Bereich. Das Ganze ist eben doch nichts anderes, als dass die Privati sierung auf leisen Sohlen und verstohlen daherkommt.

(Abg. Werner Pfisterer CDU: Manche Leute kann man nicht überzeugen! – Gegenruf des Abg. Johan nes Stober SPD: Dazu gehören Sie!)

Sie wissen natürlich auch: Wenn Private in einen solchen Be reich einsteigen,

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Dann wird alles bes ser!)

dann tun sie das nicht aus altruistischen Motiven, sondern weil sie monetäre Interessen haben. Ob diese monetären Interes sen im Gesundheitsbereich etwas zu suchen haben, daran ha be ich große Zweifel.

Deshalb appelliere ich nochmals an Sie...

Frau Abgeordnete, ich darf Sie bitten, zum Ende zu kommen.

(Abg. Winfried Mack CDU: Dieser Bitte schließe ich mich an!)

... – ich bin beim letzten Satz –, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, vor allem auch des halb, weil Sie sich selbst andernfalls ganz wichtige Mitent scheidungsbefugnisse nehmen. Sie sagen zwar, der Wissen schaftsausschuss könne in dieser Frage mitbestimmen. Aber Sie müssen als Abgeordnete das Interesse haben, im Parla ment und nicht nur im Wissenschaftsausschuss darüber ent scheiden zu können. Sie nehmen sich selbst Rechte.

(Abg. Werner Pfisterer CDU: Da sitzen doch die Fachleute!)

Deshalb bitte ich um Zustimmung. Wir werden als SPD-Frak tion, wenn Sie diesem Änderungsantrag zustimmen,...

(Glocke der Präsidentin)

Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie zum Ende.

... dem Gesetzentwurf insge samt zustimmen. Ansonsten werden wir uns der Stimme ent halten, aber nur deshalb, weil wir die Intention des Gesetzes grundsätzlich bejahen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Werner Pfisterer CDU: Das überleben wir auch so! – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Dann stimmt doch zu, wenn ihr bejaht!)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Bauer für die Fraktion GRÜNE.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute das Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizier ter und der Hochschulzulassung. Wie der Name schon sagt, werden dabei wichtige Veränderungen in fünf Bereichen auf den Weg gebracht.

Erstens werden Teilprivatisierungen von Uniklinika ermög licht, ohne dass der Landtag als Ganzes zukünftig noch damit befasst werden müsste.

Zweitens soll die ab dem nächsten Jahr vorgesehene Pflicht zur Durchführung von Studierfähigkeitstests immer dann, wenn ein lokaler NC besteht, in Ausnahmefällen und wenn das Ministerium eine entsprechende Genehmigung erteilt, auf gehoben werden.

Drittens beschließen wir über das bundesweite Serviceverfah ren zur Koordination des Hochschulzugangs – also über die Nachfolgeeinrichtung der ZVS, die die FDP ja immer abschaf fen wollte.

Viertens soll der Rechnungshof vielleicht – wenn es klappt – ein paar weitere Prüfungsrechte bei Unternehmensbeteiligun gen von Universitäten und Uniklinika erhalten.

Fünftens und schlussendlich werden Meister und andere, ver gleichbar Qualifizierte, Abiturienten gleichgestellt, indem für sie die Möglichkeiten des Zugangs zur Hochschule verbessert werden.

Letzteres Vorhaben hat dem Gesetz seine Überschrift gege ben. Dieses Vorhaben unterstützen wir. Wir finden, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser Schritt ist überfällig; er nähert die Standards in Baden-Württemberg den bundes weiten Standards an und setzt eine KMK-Vereinbarung um. Das begrüßen wir.

Aber dass noch alles mögliche Zusätzliche in dieses Gesetz hineingewurschtelt wurde, was sich in weiteren Artikeln nie derschlägt, halten wir für Etikettenschwindel. Das ist nicht in Ordnung. Ich habe hierzu aber in der Ersten Beratung schon alles Nötige gesagt.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Gut!)

Lassen Sie mich deshalb nur noch zu ein paar inhaltlichen Punkten etwas sagen. Ich kann mich weitgehend der Kollegin Haller-Haid anschließen.

(Abg. Werner Pfisterer CDU: Nein! Das hätten wir jetzt nicht gedacht!)

Die Fraktion GRÜNE hat heute auch gemeinsame Änderungs anträge mit der SPD eingebracht, weil wir in diesem Fall weit gehend übereinstimmen.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Wer? Wo? Was?)

Zum Rechnungshof: Wir haben hier im Haus bereits mehrere Fälle behandelt, in denen sich gezeigt hat, wie wichtig es ist, dass der Rechnungshof kontrolliert. Insbesondere gilt das bei Unternehmensbeteiligungen von Universitäten und Uniklini ka. Ich verweise hier auf das Beispiel Attempto in Tübingen oder auch auf die Stiftung Orthopädie in Heidelberg. Der Rechnungshof hat damit belegt, dass es nötig ist, dass jemand hineinschaut, um festzustellen, wie es um die wirtschaftliche und sparsame Verwendung öffentlicher Gelder bestellt ist. Deswegen ist es erforderlich, dass der Rechnungshof bei Un ternehmensbeteiligungen bereits im Bereich zwischen 25 % und 50 % vollumfänglich prüfen kann.

Was in diesem Gesetz vorgesehen ist, ist aber nur ein Appell an die Unternehmen, doch bitte bereit zu sein, den Rechnungs hof als Prüfinstanz zu akzeptieren. Welches private Unterneh men aber sollte sich freiwillig vom Rechnungshof in die Kar ten schauen lassen? Ich glaube nicht daran, dass man mit ei ner solchen Hinwirkungspflicht die nötige Verlässlichkeit her stellen kann. Deswegen beantragen wir heute auch ganz ein deutig das volle Prüfungsrecht des Rechnungshofs bei diesen Unternehmensbeteiligungen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Zum Thema „Kooperation mit Dritten“: Die CDU nennt dies gern so, weil sie das Wort „Privatisierung“ nicht gern in den Mund nimmt. Der Kollege Bachmann von der FDP/DVP ist da etwas offenherziger; er hat in der Ersten Beratung bereits sehr deutlich gesagt, worum es sich eigentlich handelt. Tat sächlich handelt es sich um einen, wie er es nannte, eleganten Weg zur Teilprivatisierung der Uniklinika. Die FDP hat lan

ge dafür gekämpft und sieht für sich nun am Ende den Erfolg. Sie von der CDU können diesen Sachverhalt gern in Watte wickeln. Es ist aber tatsächlich genau das, was die FDP sagt: Der Akt, hoheitliche Aufgaben Privaten zu übertragen, sie al so mit einer hoheitlichen Aufgabe zu beleihen, ist ein Akt der Privatisierung – auch wenn Sie es „Kooperation mit Dritten“ nennen mögen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf versuchen Sie nicht et wa, eine Tür für die Kooperation zwischen dem Herzzentrum in Bad Krozingen und der Uniklinik Freiburg zu öffnen. Das, was heute zur Abstimmung vorliegt, ist kein Türöffner für die se konkrete Frage, sondern Sie schaffen sich einen General schlüssel, einen Türöffner für alle Türen, um in all unseren Uniklinika solche Formen der Teilprivatisierung oder der „funktionalen Privatisierung“, wie man dies in der Fachspra che nennt, in die Wege leiten zu können, und zwar ohne die sen Landtag, dieses Plenum zukünftig damit zu befassen. Das bedeutet, die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen sein. Auch wir als Parlamentarier werden nicht mehr mit der nötigen Zeit, mit dem Recht auf Anhörung und Öffentlichkeit über die Fra ge befinden können, ob Ihre Privatisierungsmodelle jeweils tauglich sind.

(Abg. Werner Pfisterer CDU: Das stimmt doch gar nicht! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So ein Quatsch!)

Da sind heikle Fragen der Daseinsfürsorge betroffen. Da geht es um die Fragen: Was kann und soll der Staat? Wer trägt die Kosten? Wer trägt die Risiken? Wohin fließen die Gewinne?

Die Regierungsfraktionen beantragen heute einen General schlüssel für Privatisierungen, nämlich das Recht des Minis teriums, zu entscheiden. Der Wissenschaftsausschuss soll noch schnell darauf schauen können. Aber ohne die Öffent lichkeit und die Zeit, die er braucht, um über so etwas Heik les zu entscheiden, bleibt dies ein wirkungsloser, schlechter Ersatz für die parlamentarische Beteiligung.

Deswegen finden wir dieses Vorgehen völlig inakzeptabel. Sie sind da auf dem Holzweg. Wir werden mit dem Gesetz noch einige Debatten hier im Haus erleben. Wir appellieren an Sie: Lassen Sie die Finger davon.

Es mag ja sein, dass man an dem einen oder anderen Punkt darüber wird reden müssen, wie wir privates Kapital in die Uniklinika hineinbringen, damit der Investitionsstau abgebaut wird. Ich möchte gar nicht in Abrede stellen, dass man im Ein zelfall darüber reden kann. Aber wir wollen ernsthaft darüber beraten, und zwar vor den Augen der Öffentlichkeit, mit der nötigen Zeit und mit der nötigen Expertise, und nicht hinter verschlossenen Türen und ohne gesicherte Beratungsverfah ren, wie Sie das planen.

Deswegen erwarten wir, dass Sie diesen Artikel heute zurück ziehen. Wenn Sie mit offenem Visier im Bedarfsfall in eine solche Debatte in aller Öffentlichkeit eintreten, dann werden wir sie auch mit Ihnen führen – aber so nicht. Deswegen: Schließen Sie sich unserem Änderungsantrag an.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Nein, das machen wir nicht!)

Dann können wir dem vorliegenden Gesetzentwurf in den an deren Punkten auch zustimmen.

(Abg. Werner Pfisterer CDU: Wir wollen keine Schau- fensterreden, sondern sachliche Diskussionen!)

Vielen Dank.