menshierarchien, die der Freiheit des Mandats abträglich sind und die Bereitschaft der Abgeordneten beeinträchtigen, ohne Rücksicht auf eigene wirtschaftliche Vorteile die jeweils bes te Lösung für das Gemeinwohl anzustreben.
Das ist inzwischen genau zehn Jahre her. Jetzt steht die Neu regelung der Gewährung von Funktionszulagen an Abgeord nete des baden-württembergischen Landtags auf der Tages ordnung. Unser aller gemeinsamer Anspruch war, das BVGUrteil hierzulande umzusetzen. Denn spätestens mit dem Übergang zum Vollzeitparlament
(Abg. Peter Hauk CDU: Was ist das? – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Was ist das, ein Vollzeitparla ment?)
ist der alte Streit, den wir hier im Haus darüber hatten, ob das BVG-Urteil für unseren Landtag gilt oder nicht, hinfällig.
Damals – Sie erinnern sich sicher – haben die Regierungsfrak tionen Professor Kirchhof aus Heidelberg beauftragt, ein Gut achten zu erstellen und darin die Konsequenzen für BadenWürttemberg zu beleuchten. Ein Blick in dieses Gutachten lohnt sich auch heute noch, um sich in Erinnerung zu rufen, worum es bei der Frage der Neuregelung eigentlich ging und inwiefern es Regelungsbedarf gibt.
... in Statusfragen formal gleich zu behandeln, damit kei ne Abhängigkeiten oder Hierarchien über das für die Ar beitsfähigkeit des Parlaments unabdingbare Maß hinaus entstehen.
Deswegen ist die Frage, die wir heute diskutieren und über die wir zu entscheiden haben: Wird der vorliegende Gesetz entwurf diesem Anspruch gerecht? Die Fraktion GRÜNE ist am Ende zu der Einschätzung gekommen, dass er das nicht tut und dass wir deswegen mit Nein stimmen. Diese Einschät zung ist nach einem langen Weg der gemeinsamen Vorbera tungen entstanden. Wir haben uns ganz am Ende aber dage gen entscheiden müssen.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Sie wollten sich dagegen entscheiden! Sie haben sich nicht so ent scheiden müssen!)
Wir haben den Kompromiss mit Ihnen gesucht, und wir ha ben vieles, was nicht auf unserem Mist gewachsen ist, mitge tragen. Wir waren kompromissbereit bei der Frage der Höhe der Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden. Wir waren kompromissbereit bei der Frage: Muss ein parlamentarischer Geschäftsführer überhaupt eine Funktionszulage erhalten? Wir waren kompromissbereit bei der Frage: Begrenzt man die Hö he der Aufwandsentschädigung der Fraktionen, oder lässt man dies offen? Überall da haben wir gesagt: Es ist zwar nicht un sere Auffassung, aber wir können das im Interesse der gemein samen Lösung mittragen.
Aber als dann am Ende zusätzlich weitere Ansprüche in den Gesetzentwurf aufgenommen werden sollten, war für uns der Punkt gekommen, zu sagen: Das geht nicht.
(Zuruf des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP – Vereinzelt Heiterkeit – Zurufe – Glocke des Präsiden ten)
Ich muss auf meine Redezeit achten, Herr Wetzel. Seien Sie bitte leise, ich will mit meiner Rede durchkommen.
Die bisherigen Sonderaufwandsentschädigungen für Funkti onsträger hätten logischerweise jetzt durch die neuen Amts zulagen ersetzt werden müssen. Das wird aber nicht gemacht. Es gibt keinen Grund, so zu verfahren, wie hier vorgesehen, dass nämlich die Funktionsträger erstens wie jeder Abgeord nete die normalen Kostenpauschalen bekommen, zweitens neu eine Funktionszulage in Höhe von 125 % der Diäten oder der halben Diäten und drittens obendrein eine Sonderaufwands entschädigung, die für eine parlamentarische Geschäftsfüh rung z. B. nochmals 50 % der normalen Kostenpauschale ent hält. Es macht keinen Sinn, Funktionszulagen plus Kosten pauschalen plus Sonderaufwandsentschädigungen zu gewäh ren. Die Funktionszulage hätte die Sonderaufwandsentschä digungen ersetzen müssen und nicht hinzukommen dürfen.
Zweiter Punkt – das habe ich in der letzten Rede auch schon ausgeführt –: Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass die Amtszula gen in vollem Umfang ruhegehaltsfähig werden. Das wider spricht dem Geist der von uns gemeinsam verabredeten Par lamentsreform. Wir haben gemeinsam verabredet, dass wir die aktiven Bezüge erhöhen und im Gegenzug die passiven Bezüge senken wollen.
Das war der Ausgangspunkt unserer Reform. Mit diesem Ge setzentwurf wird dieses Prinzip aber gebrochen.
Lassen Sie mich noch eines ausführen. Wir mussten uns in den letzten Wochen viele Unterstellungen anhören, seit wir offengelegt haben, dass dieses Vorhaben nicht sauber in der Vorbereitung und in der Kommunikation war. Deswegen möchten wir uns an dieser Stelle bei Landtagspräsident Straub bedanken, der unsere Kritik an der Vorgehensweise und am Verfahren in der letzten Woche öffentlich bestätigt hat. Wir haben uns sehr darüber gefreut.
(Abg. Reinhold Gall SPD: Das ist aber ausdrücklich der falsche Zeuge! Der taugt als Moralapostel! Ge nau! Der war doch bei dem Verfahren nicht dabei! – Weitere Zurufe – Unruhe)
Nun zum Schluss zu den Abgeordnetendiäten, die zu Beginn der nächsten Legislaturperiode erneut erhöht werden sollen.
Uns ist vorgeworfen worden, wir hätten die Kritik vorher nie zur Sprache gebracht. Ich möchte dies in aller Deutlichkeit zurückweisen.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle nur einen Beleg vorführen. Ich zitiere aus einem Brief, den unser Fraktionsvorsitzender Kretschmann am 22. April dieses Jahres an den Landtagsprä sidenten zum Thema „Anpassung der Diätenhöhe auf das ak tuelle Niveau der Abgeordnetenentschädigung in Bayern“ ge schrieben hat. Ich zitiere:
Wie ich Ihnen bereits mündlich mitgeteilt habe, haben wir gegen eine solche Erhöhung erhebliche Bedenken. Ange sichts der derzeitigen wirtschaftlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen lässt sich eine solch massive weite re Erhöhung der Diäten nicht vermitteln. Verglichen mit dem Schuldenstand von Bayern und Baden-Württemberg ist sie auch nicht angemessen.
Wir halten den Verzicht auf diese Erhöhung um über 400 € für geboten und empfehlen dringend, den am 6. 5. 2008 beschlossenen Betrag von 6 247 € als Diät für den Start ins Vollzeitparlament in dieser Legislaturperi ode nicht mehr zu ändern.
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: So ist es! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Der ist im Mai von dieser Meinung abgerückt! – Abg. Reinhold Gall SPD: Da war ein Prozess dazwischen! Das ist unglaublich! – Weitere Zurufe – Unruhe)
Hören Sie also auf, Märchen zu erzählen, Sie seien überrascht von unserer Kritik. Wir haben unsere Kritik vorgebracht. Deutlicher kann man es nicht formulieren.
Es ist mit der gesetzlichen Regelung gelungen, mehr Trans parenz herzustellen. Wir halten dies für ein hohes Gut.
Wir begrüßen es, dass die Zahlung von Funktionszulagen und Aufwandsentschädigungen auf ein vertretbares Maß von Per sonen begrenzt wird.
Wir wissen auch zu schätzen, dass der Landtag von BadenWürttemberg damit einen Schritt geht, den andere Parlamen te nicht tun. Diese warten lieber ab, bis wieder einmal jemand klagt.
Wir hätten uns gewünscht, dass wir bei diesem Gesetzeswerk einen gemeinsamen Kompromiss gefunden hätten.