Protokoll der Sitzung vom 28.07.2010

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

gemeinsam an der Weiterentwicklung dieser Reform weiter arbeiten und insbesondere das Vollzeitparlament mit einem neuen und intensiveren Sitzungsrhythmus ausgestalten.

(Abg. Jochen Karl Kübler CDU: Glauben Sie das selbst? – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Nein, mit Ihnen gibt es da keine Gemeinsamkeiten! – Anhal tende Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie Frau Abg. Bauer doch ausreden.

Danke. – In diesem Sinn be danke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Brigitte Lösch GRÜ NE: Sehr gut!)

Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich Herrn Abg. Kluck das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man muss es einmal klarstellen: Unter dem Strich werden die Abgeordneten nicht mehr haben als jetzt, sondern weniger. Wir erhöhen zwar die Entschädigungen während der aktiven Zeit, senken aber die Versorgungsbezüge ganz gewal tig. Das muss man einmal klarstellen. An die Stelle der Staats pension tritt nun die eigenverantwortliche Altersversorgung.

Bisher konnte man Pensionsansprüche in Höhe von 3 500 € monatlich erwerben. Der Präsident erhielt das Doppelte, also 7 000 €. Künftig gibt es einen Zuschuss zur Altersvorsorge von monatlich 1 600 €, der versteuert werden muss. Dann blei ben etwa 1 100 € für eine Versorgungsrücklage übrig.

Was der Bund der Steuerzahler immer als steuerfinanzierte Luxusaltersversorgung angeprangert hat, gibt es seit der Par lamentsreform also nicht mehr.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der SPD)

Bei der Berechnung der bisherigen Altersentschädigung des Präsidenten und seiner Stellvertreter wurden deren erhöhte

Bezüge ebenfalls zugrunde gelegt. Entsprechend sind künftig die aktiven Bezüge Grundlage für den Zuschuss zur Eigen vorsorge. Dies gilt analog auch für die Fraktionsvorsitzenden und die parlamentarischen Geschäftsführer.

Ganz wichtig ist, dass wir bei dieser Frage endlich Transpa renz erreichen. Das heißt, die Fraktionen bezahlen ihre Leute nicht mehr nach Gutdünken, sondern das ist im Gesetz gere gelt. Somit kann jedermann im Gesetz nachlesen, was der Ein zelne erhält. Dass die Fraktionsvorsitzenden nicht weniger als die Minister erhalten, das sind wir unseres Erachtens dem Prinzip der parlamentarischen Demokratie aufgrund der ge forderten gleichen Augenhöhe schuldig. Das muss sein.

(Beifall des Abg. Fritz Buschle SPD)

Die Entschädigung von derzeit 6 462 € wird wie die jetzige Entschädigung künftig mit dem Arbeitnehmereinkommen in Baden-Württemberg sinken oder steigen. Derzeit haben wir sinkende Arbeitnehmereinkommen. Wenn es mit dem Wirt schaftswachstum weitergeht, werden die Diäten wieder stei gen. Die Entschädigung orientiert sich außerdem an den bay erischen Diäten. Das alles ist schon gesagt worden. Mittler weile erhalten die Kolleginnen und Kollegen in Bayern schon wieder 200 € mehr. Deutlich höher sind die Abgeordnetenent schädigungen in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hessen.

Der Bund der Steuerzahler hat einmal erklärt – insofern ver stehe ich Herrn Krahwinkel nicht, der aber in meinem Wahl kreis wohnt und deswegen von mir noch persönlich zur Brust genommen werden kann –,

(Heiterkeit)

dass er eine Entschädigung, die etwas oberhalb von 6 000 € liegt, für das Ergebnis einer vernünftigen Logik hält. Dieser vernünftigen Logik folgen wir. Wir alle können vom Gehalt eines Vorstandsmitglieds einer Sparkasse nur träumen.

Außerdem werden die Baden-Württemberger im Länderver gleich für ihr Parlament am wenigsten zur Kasse gebeten. Pro Einwohner kostet der Landtag derzeit keine 5 €. Daran wird sich auch nicht viel ändern. In den Ländern, die wir über den Finanzausgleich mitfinanzieren, sieht das anders aus. In Schleswig-Holstein sind es 10 €, im Saarland 14 € und in Mecklenburg-Vorpommern 15 €. Mit diesem Gesetz bleiben wir also auf dem Teppich. Deswegen stimmt die FDP/DVPFraktion dem zu.

(Beifall bei der FDP/DVP, der CDU und der SPD)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weite ren Wortmeldungen vor. Wir kommen jetzt in der Zweiten Be ratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/6654.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/6718. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Abgeordnetengesetzes

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Fraktionsgesetzes

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Aufhebung von Vorschriften

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Übergangsregelungen

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 5

Inkrafttreten

Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 28. Juli 2010 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg“. – Sie stim men der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.

Bevor der Tagesordnungspunkt erledigt ist, hat Kollege Dr. Lasotta eine Erklärung zur Abstimmung angekündigt, die er jetzt vor dem Landtag abgeben möchte.