Ich möchte Ihnen einige Eckpunkte nennen. Bei der Aus schreibung wird man z. B. selbstverständlich Barrierefreiheit vorschreiben sowie das doppelte Informationssystem für Au gen und Ohren, sodass auch Menschen mit einer Behinderung bei einem dieser Sinne die Informationen wahrnehmen kön nen. Außerdem werden wir die frei nutzbaren, beweglichen Flächen in den Abteilen, sprich die Abstellmöglichkeiten für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen und Fahrräder vergrö ßern und die Abteile auch mit Klappsitzen versehen, die ge nutzt werden können, wenn diese Fläche nicht für die genann ten Zwecke verwendet wird. Darüber hinaus werden wir kos tenlos WLAN anbieten und auf den langen Linien zudem auch immer Toiletten anbieten. Denn ich glaube, in einer alternden Gesellschaft kann man Züge nicht eine Stunde und länger oh ne ordentliche Toiletten fahren lassen.
Das sind nur einige Beispiele für Standards, die wir setzen wollen und die alle erbringen müssen, die an dieser Ausschrei bung teilnehmen möchten. Das sind zudem die neuen Stan dards für die Metropolexpresszüge, die im ganzen Land „Ex presszüge“ heißen werden. Dieses Angebot gilt nicht nur für die Metropolregion Stuttgart, sondern für das ganze Land. Wir wollen die Oberzentren durch solche schnellen Nahverkehrs züge miteinander verbinden.
Herr Minister, Sie sagten soeben, das Land werde sich mit einem beträchtlichen Betrag an dieser Angebotsverbesserung beteiligen. Sie haben diese Aussage dann jedoch eingeschränkt, indem Sie gesagt haben, dass dies die Expresszüge betreffe. Wir reden doch aber über verschiedene Dinge. Wir reden über Expresszüge, über den Verkehr innerhalb der Region Stuttgart und über Regional grenzen überschreitende Verkehre. Sie haben zudem angedeu
tet, der Idealfall wäre – dem kann man beipflichten –, wenn wir einheitliche Tarife hätten; denn dann könnte man ein Ba den-Württemberg-Ticket anbieten.
Glauben Sie denn, dass so etwas ohne die finanzielle Beteili gung des Landes möglich ist? Schließlich gibt es Verkehrs verbünde, zu deren Finanzierung die Kommunen etwa 1 % ihrer Steuerkraft beisteuern, und es gibt Verkehrsverbünde wie den in der Region Stuttgart, wo 5 bis 6 % der Steuerkraft der Kommunen zur Finanzierung des ÖPNV benötigt werden. Können Sie sich vorstellen, dass einer solchen Region zusätz liche Lasten auferlegt werden können – das ist der Fall, wenn die Angebote verbessert werden –, ohne dass sich das Land beteiligt, wenn es über die Region hinausgehende Verkehre geben soll?
Ich habe Ihre Frage eigentlich bereits beantwortet, sa ge es aber gern noch einmal. Für die S-Bahnen ist der Verband Region Stuttgart verantwortlich. Dieser bekommt pauschal vom Land das Geld aus den Regionalisierungsmitteln, um die S-Bahnen zu bestellen. Für den Busverkehr sind im Nahver kehr die Kommunen oder die Landkreise zuständig, die das aus ihrem Budget heraus finanzieren müssen. Das ist die Ar beitsteilung.
Wir, das Land, schreiben zusätzlich den Schienenpersonen nahverkehr im ganzen Land aus, und alles, was in diese Re gion hineinfährt, geht sozusagen auf unsere Rechnung.
Sie haben mit einem gewissen Unterton gesagt: „Ihr wollt im mer mehr, stellt dafür aber kein Geld zur Verfügung.“ Ich sa ge es noch einmal: Was wir an Zügen zusätzlich bestellen und verkehren lassen, zahlt das Land. Die Kosten für zusätzliche Expressbuslinien oder Stadtbusse, die andienen, muss entwe der der Verband Region Stuttgart zahlen, oder die Landkrei se müssen dafür aufkommen. Dazu haben sie sich verpflich tet.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass das Land Ba den-Württemberg zur Bestellung von Nahverkehrszügen et wa 760 Millionen € aus Regionalisierungsmitteln und, weil dieses Geld nicht mehr reicht, den Rest aus Haushaltsmitteln – 84 Millionen € waren es in diesem Jahr – aufwendet. Es wird also noch etwas obendrauf gesetzt, damit viele Züge hier im Land fahren können. Deshalb kann überhaupt keine Rede da von sein, dass wir nichts täten und alle Kosten den Kommu nen anlasteten.
Wir wenden ein Vielfaches der Mittel auf, die die Kommunen und die Landkreise für den Schienenpersonennahverkehr aus geben.
Herr Minister, mich wür de noch interessieren, wie dieses Konzept der Durchmesser linien bzw. der Expresszüge konkret aussieht.
Meine zweite Frage – für die die Zeit, glaube ich, gerade noch ausreicht – lautet: Welche Rolle gedenkt denn das Land bei der Umsetzung dieses ÖPNV-Pakts künftig zu übernehmen?
Vielen Dank. – Die Expresszuglinien sind definiert. Wir haben vor einiger Zeit die Broschüre „Zielkonzept 2025“ herausgegeben, in der diese Expresszüge mit den entsprechen den Stationen und Haltepunkten aufgeführt sind.
Ich nenne Ihnen gern ein Beispiel. Ein solcher Zug wird na türlich an Bad Cannstatt nicht ohne Halt vorbeifahren, aber er wird nicht am Daimler-Stadion oder an einer anderen S-BahnHaltestelle, sondern vielleicht frühestens wieder in Esslingen und danach in Plochingen halten, also nur noch an ganz we nigen Umsteigestationen im Ballungsraum. Im Außenbereich hingegen werden Sie mehr Haltestellen wahrnehmen können.
Der Grundgedanke ist also, außerhalb des S-Bahn-Bereichs Fahrgäste einzusammeln wie eine S-Bahn und innerhalb des S-Bahn-Bereichs relativ schnell durchzufahren. Somit ist man insgesamt schneller, als würde man die gesamte Strecke nur mit der S-Bahn fahren. Sonst wäre es auch kein Expresszug.
Nun komme ich auf die Frage zu sprechen, wie wir diesen Pakt umsetzen wollen und sicherstellen, dass er umgesetzt wird. Man schließt solche Pakte schnell, und dann fragt nach einiger Zeit niemand mehr danach, weil es alle vergessen ha ben. Das ist eine Erfahrung, die ich auch schon öfter gemacht habe.
Deshalb habe ich allen Beteiligten vorgeschlagen, dass wir uns selbst dazu verpflichten, uns einmal im Jahr zu treffen. Bei diesem Treffen am Ende des Jahres muss jeder Beteilig te berichten, was er in seiner Verantwortung dazu beigetragen hat, dass man einen Schritt weitergekommen ist. Er muss aber beispielsweise auch darlegen, warum er nichts getan hat oder nicht vorangekommen ist. Dadurch wird Transparenz herge stellt, und die anderen Beteiligten können leichter nachsteu ern und nachfragen bzw. einen gewissen Druck ausüben.
Beim ersten Treffen – das sage ich ganz offen – haben z. B. die Landkreise und die Regionen gefragt: Warum hat das Land noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt? Daraufhin haben wir gesagt: Wir sind fast fertig; aber wir hätten ihn gern schon in der Hand. Heute kann ich sagen: Es gibt ihn jetzt, und wir sind so weit.
Wir konnten wiederum bei den Landkreisen nachhaken, wie es mit den Andienungskonzepten aussieht. Daraufhin haben die Landkreise uns beispielsweise gesagt, das sei nicht so ein fach, und der Verband Region Stuttgart hat geäußert, er habe sich das mit den Expressbuslinien leichter vorgestellt.
Wichtig ist aber, dass alle unter Beobachtung sind. Alle müs sen ihren Teil dazu beitragen, damit es insgesamt besser wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt noch genau zwei Minuten für die Regierungsbefragung. Die Fraktion der FDP/DVP hat auf die Benennung eines Themas verzichtet. Die Fraktion der SPD hat das Thema „Berufsorientierung an den Schulen“ angemeldet. Darf ich davon ausgehen, dass wir dieses Thema bei zwei verbleibenden Minuten nicht mehr an schneiden?
Aktuelle Debatte – Grün-Rot baut die Kleinkindbetreu ung weiter aus – beantragt von der Fraktion GRÜNE
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Mi nisteriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frau en und Senioren – Entwicklung der Landeskrankenhaus bauförderung seit dem Jahr 2010 – Drucksache 15/5099
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychi schen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG) – Drucksache 15/5521
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ar beit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren – Drucksache 15/5969
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung auf eine Aussprache verzichtet wird.
Daher kommen wir gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/5521. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Drucksache 15/5969. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen in Abschnitt I der Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Zu dem Gesetzentwurf liegt der interfraktionelle Entschlie ßungsantrag Drucksache 15/6110 (Modifizierte Fassung) vor. Diesen Entschließungsantrag werde ich nach der Schlussab stimmung über den Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen.
Nachdem der Gesetzentwurf im Sozialausschuss nicht kont rovers diskutiert wurde, schlage ich vor, die fünf Teile des Ge setzentwurfs mit insgesamt 58 Paragrafen gemeinsam zur Ab stimmung zu stellen. – Sie sind damit einverstanden.
Wer den Teilen 1 bis 5 des Gesetzentwurfs Drucksache 15/5521 mit den §§ 1 bis 58 zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt.