lautet: „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psy chischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer diesem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt.
Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frau en und Senioren, Drucksache 15/5969, abzustimmen, der vor schlägt, den Antrag der Abg. Stefan Teufel u. a. CDU, Druck sache 15/5713, für erledigt zu erklären. – Sie stimmen dem zu.
Schließlich haben wir nun noch über den interfraktionellen Entschließungsantrag Drucksache 15/6110 (Modifizierte Fas sung) abzustimmen. Sind Sie damit einverstanden, über die sen Entschließungsantrag insgesamt abzustimmen? – Das ist der Fall.
Wer dem Entschließungsantrag Drucksache 15/6110 (Modi fizierte Fassung) zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diesem Ent schließungsantrag einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Verankerung der Schuldenbrem se des Grundgesetzes in der Landesverfassung (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württem berg und zur Änderung der Landeshaushaltsordnung) – Drucksache 15/5637
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Beginnend mit Februar 2005 behandeln wir nun zum wiederholten Mal einen Gesetzentwurf, mit dem begehrt wird, die Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern. Zwischen diesem Zeitpunkt und heute haben sich zwei wichtige Dinge verändert – abgesehen davon, dass es 2011 einen Regierungswechsel hin zu Grün-Rot gegeben hat. Diese beiden Veränderungen sind, dass ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse des Grundgesetzes gilt und dass die Re gierung jetzt einen Haushaltsentwurf für 2015/2016 vorgelegt hat, der vorsieht, ab 2016 keine neuen Schulden mehr zu ma chen.
Mit dem Gesetzentwurf, der nun vorliegt, wird begehrt, dass die Schuldenbremse in die Landeshaushaltsordnung geschrie ben wird und ab dem 1. Januar 2016 Gültigkeit hat.
Wir haben heute früh von Herrn Rülke gehört, dass laut einem Zeitungsbericht die Regierung offenbar in der mittelfristigen Finanzplanung vorsieht, nach 2017 wieder Schulden aufzu nehmen. Der Finanzminister hat heute früh nur dargestellt, dass es in der Finanzplanung möglicherweise eine noch zu de ckende Deckungslücke gibt.
Wenn man es aber mit einer Vorziehung der Nullneuverschul dung auf 2016 ernst meint, dann kann man diesem Gesetzent wurf der FDP/DVP heute auch zustimmen.
Wenn es einmal eine Notsituation gibt und die Finanzlage des Landes erheblich beeinträchtigt ist, dann können – das sieht diese Formulierung auch vor – ausnahmsweise Schulden auf genommen werden.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfrak tionen, diesem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen können, dann wird deutlich, dass Sie sich die Möglichkeit offenhalten wollen, nach 2016 neue Schulden aufzunehmen.
Das heißt also, wer eine Haushaltspolitik will, die dauerhaft ohne neue Schulden auskommt, der muss dafür sorgen, dass diese grün-rote Regierung 2016 abgewählt wird; dann bekom men wir wieder eine solide Finanzpolitik,
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Ger hard Kleinböck SPD: Hat der Kollege heute Morgen geschwänzt?)
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Wir beraten jetzt in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf, mit dem Sie die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufnehmen wollen. Ich habe schon in der Ersten Beratung gesagt, dass Sie nicht nur kopiert haben, son dern es sogar ein Plagiat ist, weil Sie nämlich letztendlich den Referentenentwurf aus dem Finanzministerium abgeschrie ben haben. Aber sei es drum.
Es ist so. Sie haben das 1 : 1 übernommen. Das hat in der letzten Beratung auch der Staatssekretär gesagt.
Herr Kollege Herrmann, es ist nicht so, wie Sie sagen. Denn wenn Sie so solide gewirtschaftet hätten und die CDU wirk lich etwas von nachhaltiger Finanzpolitik verstanden hätte, warum haben Sie dann – das frage ich mich – 43 Milliarden € offene Kreditmarktschulden aufgehäuft? Das sind nämlich Ih re Schulden; Sie haben sie uns hinterlassen.
Dafür zahlen wir jährlich 1,8 Milliarden € Zinsen. Das sind von Ihnen verursachte Zinsen, das sind Ihre Altlasten.
(Abg. Klaus Herrmann CDU: Ich dachte, das haben Sie geschlossen? – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP: Legen Sie einmal eine neue Schallplatte auf!)
Das ist auch in den Denkschriften des Rechnungshofs darge legt. Sie wissen genauso gut wie ich, dass man 2,5 Milliar den € strukturelles Defizit nicht von heute auf morgen abbau en kann. Es geht nicht um die einmalige Nettonull, sondern es geht darum, langfristig, nachhaltig die Einnahmen und Aus gaben in Einklang zu bringen.
Sie rühmen sich damit – – Ehrlich gesagt wäre es mir an Ih rer Stelle echt peinlich: 58 Jahre lang Regierungsverantwor tung übernehmen und in 58 Jahren zwei Mal eine Nettonull hinbekommen,
Wir haben das strukturelle Defizit von 2,5 Milliarden € durch die bisher von uns eingeleiteten Maßnahmen um über 1 Mil
liarde € reduziert, und wir legen einen Plan vor, wie wir die Schuldenbremse 2020 einhalten werden. Das ist nachhaltige Finanzpolitik und nicht das, was Sie gemacht haben.