Sie müssen sich jetzt schon entscheiden, ob Sie eigenes poli tisches Kapital aus solchen Debatten schlagen wollen oder ob Sie das Beste für das Unternehmen wollen. Beides zusammen geht in diesem Punkt nicht.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Bravo! – Zuruf des Abg. Dr. Diet rich Birk CDU)
Deshalb werde ich diese Fragen, die in das operative Geschäft des Unternehmens einwirken, hier nicht beantworten.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Sehr gut! – Abg. Muh terem Aras GRÜNE: Sehr gut! Wenigstens einer, der die Regeln kennt!)
(Abg. Volker Schebesta CDU: Bevor der noch ein mal „Fass ohne Boden“ sagt, hören wir lieber auf! – Heiterkeit bei der CDU)
Weil auch keine Zeit mehr bleibt, um eine Antwort zu geben, möchte ich die Regierungsbefragung beenden. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE – Gegenruf des Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Herr Sckerl, Ihr Verhal ten ist primitiv!)
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes – Drucksache 15/768
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir beraten heute darüber, ob Lebenspart nerschaften künftig bei den Standesämtern der Städte und Ge meinden geschlossen werden können oder wie bislang bei den Landratsämtern geschlossen werden. Die kommunalen Lan desverbände und die Fachverbände haben sich dafür ausge sprochen. Verwaltungsverfahren und Gebührentatbestände können so vereinheitlicht werden. Der Gesetzentwurf kommt dem Wunsch von Lebenspartnerschaften nach, in ihrer Hei matgemeinde in einer würdigen Zeremonie diesen formalen Akt des lebenslangen Füreinander-Einstehens zu vollziehen.
Es geht also um die Änderung einer verwaltungsmäßigen Zu ständigkeit. Herr Kollege Sakellariou, deshalb fand ich es et was gewagt, als Sie bei der ersten Lesung davon gesprochen haben, dass eine Verpartnerung beim Landratsamt der Intole ranz Vorschub leiste oder gar ein Sündenfall sei. Ich finde, wir sollten das nicht ganz so überhöhen und nicht ganz so mora lisieren.
Für uns, die CDU-Fraktion, ist die Ehe weiterhin das Leitbild für eine Gemeinschaft von Mann und Frau. Ich denke, feste Bindungen haben unsere Unterstützung verdient. Ehe und Fa milie haben als Keimzellen der Gesellschaft, auf denen die ses Europa aufgebaut ist, unsere Unterstützung verdient.
Unbestritten gehört zu diesem Leitbild aber auch der Respekt vor der Entscheidung für andere Lebensentwürfe. Wir respek tieren deshalb die Entscheidung, ohne die Bindungen einer Ehe zu leben. Selbstverständlich respektieren wir auch die Entschei dung, in einer gleichgeschlechtlichen Verbindung zu leben.
In der CDU-Fraktion gibt es aber auch Skepsis gegenüber die sem Gesetzentwurf. Unser Unbehagen rührt aus der Vermu tung, dass vor allem bei den Grünen nicht der Abbau von Dis kriminierung im Vordergrund steht, sondern die völlige Gleichsetzung der Ehe mit allen möglichen Formen des Zu sammenlebens.
Dass diese Vermutung nicht ganz falsch ist, haben wir in der ersten Lesung erlebt, als die Kolleginnen und Kollegen der Grünen die Ehe mit der Wohngemeinschaft, dem Freundes kreis oder auch einer polygamen Verbindung gleichsetzen wollten.
Für uns bedeuten Ehering und Freundschaftsarmband nicht das Gleiche. Dazwischen besteht ein qualitativer Unterschied.
Die CDU-Fraktion hat die Abstimmung intern freigegeben. Daher werbe ich in meiner Fraktion für Zustimmung zu die sem Gesetzentwurf. Bei Ihnen werbe ich für den Respekt vor denjenigen, die dabei nicht mitgehen können.
Liebe Kolleginnen und Kol legen! Heute ist ein guter Tag für alle Lesben und Schwulen in Baden-Württemberg. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beendet die Landesregierung
einen diskriminierenden Zustand, den die vorherige, CDUgeführte Landesregierung wissentlich herbeigeführt hat.
Sie wissen, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Re form des Personenstandsrechts im Jahr 2009 die Zuständig keit für die Beurkundung der eingetragenen Lebenspartner schaften den Standesämtern übertragen hat. Baden-Württem berg ist das einzige Land, das von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht hat, die Zuständigkeit nicht an die Kom munen zu übertragen, sondern in den Zuständigkeitsbereich der Landratsämter in den Landkreisen zu delegieren.
Mit dieser Sonderbehandlung von Lesben und Schwulen ist jetzt Schluss. Endlich wird auch Baden-Württemberg ein Bun desland, in dem staatliche Diskriminierung aufgrund der se xuellen Orientierung der Vergangenheit angehört.
Es gibt eigentlich niemanden – ausgenommen wahrscheinlich einen kleinen Teil der CDU-Fraktion –, der von den Vorteilen dieses Gesetzentwurfs nicht überzeugt ist.
Erstens: Der Gesetzentwurf sorgt für eine bundesweite An gleichung der Zuständigkeiten bei der Verpartnerung.
Zweitens: Der Bundesgesetzgeber hat das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaften eingeführt, damit diese Lebenspartnerschaften
würdevoll begangen werden können. Für Schwule und Les ben ist der Tag der Verpartnerung ein genauso wunderbarer und besonderer Tag wie für Heterosexuelle der Tag der Ehe schließung.
Es handelt sich eben nicht um einen Verwaltungsakt auf Lan desebene, sondern um einen Akt auf Standesamtsebene, wo für sich übrigens auch der Fachverband der Standesbeamtin