Klar ist auch, dass das Nachvollziehen dieser neuen digitalen Entwicklungen Geld kostet. Daher kommt der schon bisher gesetzlich vorgesehenen Fördermöglichkeit für private Rund funkveranstalter durch die Landesanstalt für Kommunikation in der jetzigen Umbruchphase eine besondere, eine zentrale Bedeutung zu. Deshalb wollen wir der Landesanstalt für Kom munikation ab dem nächsten Jahr für die Übergangsphase mehr Geld zur Verfügung stellen, damit es gelingt, den loka len und regionalen Rundfunkveranstaltern in Baden-Württem berg den Weg in die digitalisierte Welt zu erleichtern.
Der eingebrachte Gesetzentwurf sieht daher vor, die bisheri gen Vorabkürzungen des der Landesanstalt für Kommunika tion zustehenden Rundfunkgebührenanteils zu reduzieren, so dass ihr künftig mehr Mittel zur Verfügung stehen. Durch die sen Schritt wird die Landesanstalt ab dem Jahr 2013 zusätz lich über ca. 1,7 Millionen € verfügen.
Allerdings gilt es, eine verbesserte Infrastrukturförderung mit weiteren sinnvollen Maßnahmen zur Förderung von Mei nungsvielfalt und Medienkompetenz zu flankieren. Deshalb wollen wir in diesem Zuge auch eine Stärkung der nicht kom merziellen Bürgermedien erreichen. Nicht kommerzielle Ver anstalter leisten einen wichtigen Beitrag für die Meinungs vielfalt im Rundfunk und für eine aktive Bürgergesellschaft. Sie schaffen eine Plattform für Themen und gesellschaftliche Gruppen, die in den Massenmedien nur am Rande vorkom men, z. B. Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge oder Lesben und Schwule.
Auch nicht kommerzielle Lokalradios bedürfen einer besse ren Finanzierung, um auch künftig ihren Aufgaben nachzu kommen. Aus diesem Grund wollen wir die bisherige Decke lung der Förderung der NKL, also der nicht kommerziellen Lokalradios, aufheben. Wir haben aber auch ganz bewusst da von abgesehen, weitere starre Regelungen wie beispielswei se eine Mindestförderung für die NKL in das Gesetz aufzu nehmen.
Ich möchte an dieser Stelle noch bemerken: Es wurde nicht von allen positiv gesehen – vor allem nicht von den Betroffe nen –, dass wir das so tun.
Es ist mir und der Landesregierung aber auch wichtig, die Rol le der Gremien in der Landesanstalt für Kommunikation nicht durch ein Gesetz zu schwächen. Es gibt eine klare Aufgaben teilung, aus der hervorgeht, wofür die Regierung zuständig ist. Der LFK wurde zu Recht und bewusst Unabhängigkeit eingeräumt. Sie hat Gremien, die über die Verwendung der Mittel entscheiden. Genau diese Gremien wollen, sollen und werden das dann auch entsprechend tun. Diese Gremien der Landesanstalt sind plural besetzt. Das heißt, ihre Entschei dungsfindung verdient vollstes Vertrauen.
Wir brauchen in einer sich rasant wandelnden Medienland schaft flexible Regelungen, die je nach Entwicklung angepasst werden können.
Wir wollen aber auch den Aspekt der Vermittlung von Medi enkompetenz im Zusammenhang mit diesem Gesetz berück sichtigen. Die Landesanstalt für Kommunikation ist in diesem Bereich sehr stark engagiert. Das freut uns sehr. Das ist auch ein wichtiger Beitrag, um insgesamt die Komplexität und die Pluralität in der Entwicklung der Medien, beim Internet zu be gleiten und sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg – vor allem die jüngeren – einen an gemessenen Umgang mit den neuen Möglichkeiten finden können. Wir würden uns deshalb freuen, wenn ein Teil der Mittel auch in diesem Bereich Verwendung findet.
Wir wollen mit diesem Gesetz aber auch die weitere Entwick lung im Auge behalten und zusammen mit der Landesanstalt die Entwicklung verfolgen. Deshalb haben wir bewusst ge sagt, dass wir die Erhöhung des Eigenanteils für die LFK zu nächst einmal mit einer zeitlichen Perspektive vornehmen, und sagen, dass wir im Abstand von drei Jahren regelmäßig evaluieren wollen und schauen wollen, ob der nun gefundene Rahmen richtig und sinnvoll ist.
Ich würde mich freuen, wenn dieser Gesetzentwurf Ihre Zu stimmung findet, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Her ren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatsministerin Krebs, um die Spannung gleich zu nehmen: Die CDU-Landtagsfraktion wird diesen Gesetzentwurf im Ständigen Ausschuss wohlwol lend begleiten. Ich möchte nur wenige Anmerkungen zu dem machen, was Sie ausgeführt haben.
In der Tat, unsere Landesanstalt für Kommunikation hat be reits in den letzten Jahren sehr engagiert mit dazu beigetra gen, medienpädagogische Projekte voranzubringen. Hier gibt es auch immer Kooperationspartner, sei es der SWR, seien es die Landesmedienanstalten. Wir begrüßen das.
Auch die Initiative, die 2010 von uns angestoßen wurde – „Kindermedienland Baden-Württemberg“; Sie setzen sie ja auch beherzt fort –, macht deutlich, dass wir alle gemeinsam Anstrengungen unternehmen müssen, um Kinder und junge Menschen für die heutige Medienwelt fit zu machen.
Gerade die Digitalisierung und die Medienkonvergenz stellen die Gesellschaft insgesamt vor große Herausforderungen. Wir müssen dem auch dadurch Rechnung tragen, dass die Veran stalter bei uns in Baden-Württemberg aufgrund dessen, was wir in Baden-Württemberg an topografischen und anderen He rausforderungen haben, gerade auch im ländlichen Raum, nicht digital abgehängt werden. Da das Breitband nicht so schnell überall eingeführt werden kann, ist eine Satellitenver breitung unbedingt erforderlich. Sie haben es bereits betont:
Gerade im ländlichen Raum geht es darum, über lokale und regionale Fernsehprogramme auch Identität zu schaffen und so den ländlichen Raum zu stärken. Gerade nach den Äuße rungen aus den Reihen Ihres Koalitionspartners sind wir dank bar, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes Ihre Schwerpunkte setzen.
Lassen Sie mich jedoch einen Satz zu dem weiteren Part hin zufügen, der in diesem Gesetzentwurf enthalten ist, nämlich zur Stärkung oder finanziellen Weiterförderung von nicht kommerziellen Sendern. Ich möchte jetzt gar nicht kommen tieren, ob wir so viele Schwulen- und Lesbenradios und an dere Minderheitenprogramme so stark unterstützen müssen. Denn ein Blick auf die Homepage der freien Radios macht deutlich, dass Ihre Vorschläge nicht unbedingt goutiert wer den.
Möglicherweise hat man dort noch nicht erkannt, dass Sie es gut mit ihnen meinen, dass Sie entsprechend Ihrem Koaliti onsvertrag hier brav Ihre Hausaufgaben abarbeiten – was Ih nen im Grunde genommen jetzt natürlich auch leichtfällt, weil Gelder nur umgeschichtet werden; Sie müssen nicht selbst et was hinzufügen. Aber unter dem Strich ist es so, dass – auch wenn es sich hier in der Tat um starke Minderheiten handelt – aufgrund des technischen Fortschritts die nicht kommerzi ellen Radios, die bisher schon eine eher unterschwellige Rol le gespielt haben, sicherlich keine größere Verbreitung bekom men. Denn heute ist fast schon jeder Student und jeder Schü ler in der Lage, sich quasi ein eigenes Programm zu erstellen
und dieses in die Öffentlichkeit zu tragen, sodass sich diese ursprüngliche Idee der nicht kommerziellen Radios, bei der das Bürgerengagement in der Fortsetzung von Schülerzei tungsmentalitäten auch medienpädagogisch interessant war, technisch schon fast überholt hat. Wir würden da großzügi gerweise vielleicht ein Auge zudrücken. Mich wundert nur, dass dies von den Betroffenen so nicht auch akzeptiert und anerkannt wird. Da tun Sie mir fast schon leid, Frau Ministe rin. Aber – wie gesagt – Ihnen ist die wohlwollende Beglei tung durch unsere Fraktion im Ständigen Ausschuss sicher.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass Sie alle regelmäßig Radio hören. Falls nicht, rate ich Ihnen ganz herzlich, das zu tun.
Denn Sie können im ganzen Land Baden-Württemberg nicht nur den SWR oder das Deutschlandradio hören. Vielmehr gibt es neben den privaten Rundfunkanbietern, die auch noch vor handen sind, weitere Teilnehmer, nämlich die nicht kommer ziellen Rundfunksender. Leichter und nicht ganz so sperrig ist der Begriff „Freie Radios“, der sich mittlerweile weitgehend
eingebürgert und auch durchgesetzt hat. Zu erwähnen wären der QUERFUNK in Karlsruhe, das Freie Radio für Stuttgart, das Freie Radio Wüste Welle in Tübingen oder das Freie Ra dio StHörfunk in Schwäbisch Hall, um nur einige zu nennen.
(Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Radio Dreyeck land! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Was Sie al les hören!)
Radio Dreyeckland möchte ich auch gern erwähnen. Ich möchte ja niemanden vergessen. Da gibt es noch weitere Sen der in diesem Bereich.
Diese Sender machen alle – das ist entscheidend – Radio von und mit Bürgerinnen und Bürgern. Sie leben vom ehrenamt lichen Engagement und schaffen eine Öffentlichkeit für eh renamtliches Engagement. Sie senden in verschiedenen Mut tersprachen der hier lebenden Menschen, verbreiten Nachrich ten und politische Kommentare, die in Tageszeitungen und Nachrichtensendungen keinen Platz finden – nicht immer zu unserem Gefallen, auch nicht zu Ihrem Gefallen; aber das macht es ja letztendlich aus –,
und bieten die Möglichkeit, auch einmal Experimente zu wa gen und Musik für Alternativkultur jenseits des Formatradios fachkundig vorzustellen. Gestatten Sie mir die Bemerkung: Das sind genau jene Möglichkeiten und Formate, die aus Sicht vieler auch im SWR nicht mehr ausreichend Berücksichtigung finden. Auch aus diesem Grund sind freie Radios für eine plu ralistische Bürgergesellschaft unverzichtbar.
Meine Damen und Herren, ich habe es erwähnt: Freie Radios leben vom ehrenamtlichen Engagement, aber sie brauchen da für auch einen professionellen Rahmen. Der jetzt vorliegen de, relativ schlanke Gesetzentwurf enthält drei zentrale Än derungen, um freie Radios zu stärken:
Erstens die Förderung von nicht kommerziellem Lokalfunk, wie bereits erwähnt, und von Projekten im Feld Medienkom petenz. Das ist auch ein wichtiges Zukunftsfeld, das dadurch gestärkt wird. Diese beiden Aufgaben werden in der Landes anstalt für Kommunikation klar verankert, und aus der bishe rigen Kannformulierung wird eine Sollformulierung, die das Ganze noch einmal bestärkt.
Zweitens: Bisher ist die Förderung nicht kommerzieller Rund funkveranstaltungen auf 10 % des der Landesanstalt für Kom munikation zustehenden Rundfunkgebührenanteils begrenzt, den die Ministerin bereits erwähnt hat. Diese Deckelung hebt der vorliegende Gesetzentwurf auf. Das ist für uns ein ganz zentraler Punkt, weil auch von den freien Radios immer be mängelt worden ist, dass das benutzt worden ist, um sie klein zuhalten. Daher wird abzuwarten sein, was in diesem Bereich passieren wird.
Drittens: Zur verbesserten Förderung freier Radios, aber auch für wachsende Aufgaben im Bereich der Digitalisierung be nötigt die Landesanstalt mehr Geld. Bisher fließen 25 % des eigentlich der Landesanstalt durch § 10 des Rundfunkfinan zierungsstaatsvertrags zugedachten Rundfunkgebührenauf kommens an den SWR zurück. Dieser Anteil wird auf 15 % gesenkt. Damit werden der LFK insgesamt 1,5 Millionen €
mehr pro Jahr zugestanden, die im nächsten Haushaltsplan auch aufgeteilt werden, auch an die Fernsehsender, an die pri vaten Fernsehsender, die natürlich ebenfalls darauf warten. Ich glaube, wir haben in diesem Bereich ein gutes Maß ge funden, um dieser Probleme letztendlich Herr zu werden.
Ich möchte aber nicht verheimlichen, dass die Änderungen aus Sicht der freien Radios nicht weit genug gehen. Aus den Stellungnahmen der AFF oder von Radio Dreyeckland – spä testens jetzt hätte ich es doch erwähnt – geht klar hervor, dass sich die freien Radios hier noch deutlich mehr versprochen haben. Angesichts der Kassenlage, angesichts der schmerzli chen Einsparungen, die auch beim SWR deutlich werden, se he ich nicht, dass ein noch höherer Zuwachs an Mitteln für die Landesanstalt möglich ist. So viel Ehrlichkeit gehört auch zur Debatte.
Meine Damen und Herren, schon jetzt ist klar: Der vorliegen de Gesetzentwurf wird nicht nur die Situation der freien Ra dios erheblich verbessern, sondern auch die Meinungsvielfalt in der Bürgergesellschaft von Baden-Württemberg stärken. Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Dies ist ein Gewinn für uns alle.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal, Frau Ministerin Krebs, ganz herzlichen Dank für die Erarbeitung dieses Entwurfs für ein Landesme diengesetz sowie für die gute Zusammenarbeit in der Phase der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs.
Ich denke, ein zentrales Gut in einer freiheitlichen Demokra tie ist es, die Vielfalt im Bereich der Medien, im Bereich der öffentlichen Meinungsbildung und damit eben auch im Be reich der Rundfunk- und Fernsehlandschaft zu gewährleisten. Das Landesmediengesetz, wie wir es heute im Entwurf vor legen, hat ein zentrales Anliegen, nämlich, dass wir genau die se Vielfalt, die sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten bewährt hat, weiterhin beibehalten und aufrechterhalten kön nen.
Sie wissen alle, dass für uns der öffentlich-rechtliche Rund funk und das öffentlich-rechtliche Fernsehen sehr wichtig sind und dass diese, begleitet von der Politik, einen für unsere Ge sellschaft sehr wichtigen Bildungsauftrag erfüllen. Daneben gibt es aber auch eine sehr vielfältige private Rundfunk- und Fernsehlandschaft, und auch diese ist wichtig, um in einer plu ralen Gesellschaft eine Meinungsbildung zu haben, die eine Vielzahl von Blickwinkeln zulässt.