Übrigens: So lang ist die Antwort der Landesregierung nicht, lieber Herr Kollege Hollenbach. Zehn Seiten Antwort sind für eine Große Anfrage vergleichsweise gar nicht so viel. Der Grund ist klar: Vieles wissen wir schon. In der Antwort sind keine Wundermittel enthalten. Vieles wissen wir aber eben nicht. Darüber, was wir nicht wissen, kann man logischerwei se eben auch nichts sagen.
Erstens: Das Suchtpotenzial – das ist angesprochen worden –, die gefährlichen Aspekte des Glücksspiels im Internet sind gar nicht von der Hand zu weisen. Die Antwort der Landes regierung zu diesem Punkt ist sehr anschaulich. Ich erinnere daran: Es gibt eine hohe Verfügbarkeit, sieben Tage die Wo che 24 Stunden lang, keine Sperr- und Schließungszeiten, dann natürlich einen höheren Abstraktionsgrad – wenn man kein wirkliches Geld in der Hand hat und es verliert, dann wird man im Grunde genommen noch leichtsinniger; es ist praktisch Buchgeld –; hinzu kommt z. B. die schnelle Wie derholungsmöglichkeit, ferner fehlt natürlich die soziale Kon trolle, und vor der Spielteilnahme gibt es keine Identitätsprü fung.
Die Herausforderungen, die es gibt, sind ernsthaft, auch was – zweitens – die Zahlen anbelangt. Wir können von hohen Zahlen ausgehen, was die Nutzerinnen und Nutzer der Ange bote angeht – die Antwort nennt erhebliche Zahlen –, und wahrscheinlich auch von einer erheblichen Dunkelziffer.
Die dritte Erkenntnis, die sich aus der Antwort aufdrängt, ist, dass es kein wirkliches Gegenmittel gibt. Es gibt keinen wirk lich erfolgversprechenden Ansatz, kein Patentrezept – so muss man sagen –, sodass wir nach unserem Eindruck wieder ein mal vor der Frage stehen: Wie schützen wir die Menschen vor bestimmten Gefahren? Wie schützen wir insbesondere die Ju gendlichen durch Erziehung, durch Vorbild, durch soziale Kontrolle? Jedenfalls wird uns das Verbot im Glücksspiel staatsvertrag wahrscheinlich relativ wenig helfen, außer dass es auf dem Papier steht. Den Herausforderungen müssen wir auf andere Art präventiv begegnen, wie es zum Teil auch ge rade angesprochen worden ist. Insofern besteht, glaube ich, große Einigkeit.
Diesen vorweihnachtlichen Konsens möchte ich nur an einer Stelle verlassen, und zwar beim Thema Glücksspielstaatsver trag, den wir beschlossen haben und zu dem ich eine ganz an dere Auffassung habe. Meine Damen und Herren, ich glaube, dass es gerade vor dem Hintergrund der Antwort auf die Gro ße Anfrage besonders fragwürdig ist, massiv gegen das ge werbliche Spiel vorzugehen und damit die Leute eigentlich ins Internet zu drängen. Was da stattzufinden droht – das muss man offen ansprechen –, ist, dass wir ein Geschehen, das stark reguliert ist und transparent ist, in einen Bereich verschieben, der nicht reguliert ist und intransparent ist.
Deshalb halten wir den Glücksspielstaatsvertrag, wie er mehr heitlich beschlossen wurde, natürlich nach wie vor für einen falschen Weg. Außer dass er ohne Not eine Branche kaputt macht, hat er Nachteile, was die Suchtbekämpfung angeht, weil er das Geschehen ins Internet zu verlagern droht. Dort wollen wir die Glücksspielsucht gemeinsam bekämpfen, und zwar mit den Mitteln, die genannt worden sind, vor allem der Prävention.
Verehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich es richtig sehe, dann stehe jetzt zwischen Ihnen und der Weihnachtspause nur noch ich.
(Heiterkeit – Abg. Dieter Hillebrand CDU: Genau! Das ist richtig! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Gut, dass Sie sich dessen bewusst sind!)
Weil ich es mir am Jahresende mit Ihnen nicht verscherzen möchte, will ich versuchen, nur zu einigen wenigen Punkten in der gebotenen Kürze Stellung zu nehmen.
Ich freue mich darüber, dass wenigstens weitestgehend Einig keit darüber herrscht, dass das Thema Glücksspiel, insbeson dere illegales Glücksspiel, ein Problem ist und so benannt
werden muss und dass wir uns gemeinsam anstrengen sollten, dem mit den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mitteln entgegenzuwirken.
Die Anfrage stammt aus dem Frühjahr, aus dem Mai dieses Jahres. Sie wissen, dass wir dann im Juli den Ersten Glücks spieländerungsstaatsvertrag beschlossen haben und vor etwa drei Wochen das Landesglücksspielgesetz. Ich glaube, nie mand hat ernsthaft erwartet, dass sich bis heute oder in naher Zukunft etwas Grundlegendes in der Bekämpfung des illega len Glücksspiels bewegen lässt. Natürlich ist es auch heute, im Dezember 2012, noch so, dass illegales Glücksspiel noch nicht in dem Umfang eingedämmt wurde, wie wir es gern hät ten und wie wir es uns vorstellen.
Natürlich müssen wir auch weiterhin an dem Thema arbeiten: Wie unterbinden wir die Finanzströme, die damit zusammen hängen?
Was sich aber tatsächlich geändert hat – Herr Kollege Hollen bach, Sie haben es angedeutet und Herr Wahl grundsätzlich auch –: Wir haben jetzt im Gesetz vorgesehen, dass das Ver anstalten und das Vermitteln von öffentlichem Glücksspiel im Internet grundsätzlich verboten ist. Das ist der Grundsatz. Aber die Länder können Ausnahmen genehmigen. Das ma chen wir auch, weil wir der Auffassung sind, dass, wenn le gales Glücksspiel ermöglicht wird – mit all den Einschrän kungen und den Erfordernissen, die sich daran knüpfen –, il legales Glücksspiel in den Hintergrund gedrängt werden kann. Jedenfalls verfolgen wir mit dieser Lösung dieses Ziel.
Was, glaube ich, für unsere weitere Arbeit – Sie haben recht, es wird weitere Diskussionen geben müssen – wichtig ist: Durch das Glücksspielgesetz ist jetzt auch eine systematische Berichtspflicht bei den Anbietern bezüglich der Zahl der Spie ler und der Höhe der Einsätze eingeführt worden. Das gibt uns die Möglichkeit, dann zu beobachten: Ändert sich wirklich et was in der Richtung, wie wir es für richtig halten? Wir erhal ten verlässliche, belastbare Zahlenwerte, und wir sind dann wahrscheinlich nicht davor gefeit, auch eine Evaluation durch führen zu müssen, wenn die Zahlen dies hergeben, und dieses Gesetz und die Auswirkungen weiterzuentwickeln.
Ich habe es gesagt – zumindest ist es meine Auffassung, und die Mehrheit des Hauses hat diese Auffassung ja bei der Dis kussion über die Gesetze und über den Staatsvertrag geteilt –: Wenn man Internetspieler wirksam schützen will, muss man auch legales Spiel im Internet ermöglichen. Entscheidend für das Abweichen vom grundsätzlichen Internetspielverbot ist aber – das sind die Rahmenbedingungen, die wir gesetzt ha ben –, dass die zugelassenen Anbieter Jugend- und Spieler schutz gewährleisten müssen und auch eine Steuerungs- und Sicherungsfunktion gegenüber den Spielerinnen und Spielern sichergestellt werden kann.
Das heißt, die Spielerinnen und Spieler müssen sich identifi zieren. Es muss eine Authentifizierung gewährleistet sein. Es muss u. a. sichergestellt sein, dass der bzw. die Spielwillige volljährig ist. Es handelt sich also schon um Schutzmechanis men, die Menschen vor Gefährdungen schützen können. Da zu gehört auch, dass Höchstgrenzen eingeführt worden sind.
1 000 € pro Monat ist zwar irre viel Geld – insbesondere für Menschen, die wenig haben –, aber es ist eine Grenze, die ver hindert, dass Menschen innerhalb eines Monats Hab und Gut verlieren können.
Ein weiteres Thema, das Unterbinden von Finanzströmen, will ich nur am Rande streifen. Dazu haben Sie in der Antwort auf die Große Anfrage lesen können, dass es da erhebliche Pro bleme und Schwierigkeiten gibt, und zwar insbesondere des halb – Herr Hollenbach, das haben Sie ausgeführt –, weil das Internet heute grenzenlos ist, also über die Grenzen unseres Bundeslands und die nationale Grenze der Bundesrepublik hi nausgeht. Deshalb ist es wirklich zwingend erforderlich, dass wir dort, wo die Möglichkeit besteht, dieses Thema gemein sam angehen. Auf der Bundesebene sollte uns dies gelingen. Federführend macht es Niedersachsen, aber wir müssen schauen, ob sich dies bewährt oder ob nicht eine Bundesbe hörde entsprechend tätig werden kann.
Auch die europäische Ebene hat sich dieses Themas schon an genommen. Da habe ich aber in der Tat die Vorbehalte – das will ich nicht verhehlen –, ob es denn sinnvoll ist, dass gera de bei solchen Themen in nationale Regelungen, in landes rechtliche Regelungen und in kommunale Regelungen, die wir haben, eingegriffen wird. Eine Ausnahme sehe ich da nur im Unterbinden von Finanzströmen. In diesem Bereich wird es, glaube ich, nicht gelingen, vorwärtszukommen, wenn wir nicht auf der europäischen Ebene gemeinsam unterwegs sind.
Zusammengefasst, meine Damen und Herren: Ich teile die Auffassung, die die Vorredner hier geäußert haben. Wir sind noch lange nicht am Ende der Diskussion über die Erforder nisse, die notwendig sind, um Menschen zu schützen und um illegales Glücksspiel in der Zukunft weiter einzudämmen. Wir haben da eine große Aufgabe vor uns. Herr Hollenbach, das kann nur gelingen, wenn wir das gemeinsam tun, wie wir es in den zurückliegenden Monaten beim Glücksspieländerungs staatsvertrag und beim Landesglücksspielgesetz getan haben. In diesem Sinn können wir, glaube ich, auch die weiteren Dis kussionen, u. a. im Januar im Innenausschuss, führen.
Auch ich will es nicht versäumen, wenn ich gerade die Gele genheit habe, Ihnen noch eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und alles Gute für das Jahr 2013 zu wünschen.
Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Große Anfrage besprochen und Tagesordnungspunkt 6 er ledigt.
Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses „An kauf der EnBW-Anteile der Électricité de France (EdF) durch das Land Baden-Württemberg und seine Folgen (EnBW-Deal) “ zur Änderung des Beschlusses des Land tags vom 14. und 21. Dezember 2011 – Auftrag des Unter suchungsausschusses –, Drucksache 15/1074, im Hinblick auf den Termin für die abschließende Beratung im Plenum – Drucksache 15/2793
Wer der Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschus ses, Drucksache 15/2793, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt.
Meine Damen und Herren, bevor wir die Plenarsitzung been den, darf ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Gleich im Anschluss findet die Präsentation des Buches „Frauen im Par lament – Südwestdeutsche Parlamentarierinnen von 1919 bis heute“ in der Lobby statt. Der Landtag gibt dieses Buch an lässlich des Jubiläums des 60-jährigen Bestehens des Landes in aktualisierter Form heraus.
Unmittelbar danach findet wie in jedem Jahr die Friedenslicht übergabe mit den Pfadfinderinnen und Pfadfindern statt.
Des Weiteren findet im Anschluss an die Plenarsitzung eine Sitzung des Gremiums nach Artikel 10 GG im Josef-SchoferSaal statt.
Meine Damen und Herren, dies war die letzte Plenarsitzung vor Weihnachten und in diesem Jahr. Auch ich möchte Ihnen eine besinnliche Adventszeit, frohe, schöne, erholsame Weih nachten und einen guten Start ins neue Jahr 2013 wünschen.
Ich freue mich, wenn wir uns zur nächsten Plenarsitzung am Mittwoch, 23. Januar 2013, um 9:00 Uhr wiedersehen.