(Abg. Thomas Blenke CDU: Ihr seid echte Helden! – Abg. Winfried Mack CDU: Ihr habt ihn mit dem Täschchen mitgebracht!)
Dass die Bodycams ein effektives Mittel sind, um Gewalt an Polizistinnen und Polizisten einzudämmen, zeigen die Ergeb nisse des Pilotversuchs in Hessen. Seit 2013 ist der Einsatz von Bodycams erlaubt, seit 2015 auch mit einer Tonaufzeich nung, die im Übrigen in unserem Gesetzentwurf bereits be rücksichtigt wird.
Die Zahl der Angriffe hat stetig abgenommen. Die Bereit schaft, mit der Polizei zu kooperieren, hat zugenommen. Es ist eine nachlassende Aggressivität zu beobachten, wenn Per sonen bemerken, dass sie gefilmt werden. Die Kameras schre cken also vor Übergriffen auf Polizisten ab und bieten gleich zeitig die Möglichkeit, strafbare Handlungen beweiskräftig zu dokumentieren.
Selbstverständlich sind Bodycams nicht voraussetzungslos einsetzbar. Es muss eine konkrete Konfliktsituation vorliegen. Die Bodycams dürfen erst nach ausdrücklicher Ankündigung durch die jeweiligen Beamten und nur unter Berücksichtigung des Datenschutzes eingesetzt werden.
Wir sind uns eigentlich hier in größten Teilen einig, dass wir diese Einführung im Sinne der und für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten benötigen.
Deshalb wundert es mich, dass bei dieser großen Einigkeit in der Sache selbst die Regierungsfraktionen nicht etwa mit ei nem Änderungsantrag hier ins Parlament gegangen sind oder im Innenausschuss Ihre Änderungen vorgebracht haben, son dern sehr kurzfristig gestern Abend einen fast begründungs gleichen Gesetzentwurf eingebracht haben. Es wurde ledig lich ein „und“ durch ein „oder“ ersetzt, und die zweite Ände rung beinhaltete eine Variation der Regelungen zu den Body cams, die in Hessen nach dem Pilotversuch dann in Gesetzes form gegossen worden ist. All das hätten Sie mit einem Än derungsantrag einbringen können im Sinne einer ordentlichen Zusammenarbeit von Regierung und Opposition in diesem Parlament und im Sinne der Polizeibeamtinnen und Polizei beamten.
Aber nein. Sie haben eine Woche lang gesucht, wie Sie es hin bekommen können, dass in einer Sache, in der wir uns eigent lich einig sind, am Ende ein Gesetz verabschiedet wird, beim dem nicht etwa SPD draufsteht, sondern GRÜNE und CDU.
Wenn Regierungsfraktionen am Montag bei uns anfragen, ob wir bereit wären, einen Gesetzentwurf der Regierungsfrakti onen mit auf die Tagesordnung zu nehmen, und wir nach der Rückfrage, ob wir den Gesetzentwurf vorher einmal sehen könnten, zur Antwort bekommen: „Das geht noch nicht, denn es gibt noch Abstimmungsbedarf zwischen den Regierungs fraktionen“, dann scheint ja unheimlich viel Dampf im Kes sel gewesen zu sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD und fraktionslosen Abgeordne ten – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Genau! – Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU)
Sie hätten sich den Dampf im Kessel sparen können. Sie hät ten sich in aller Ruhe in der Sommerpause gemeinsam hinset zen können und dann nach der Sommerpause einen Ände
Wir wären durchaus auch bereit gewesen, gemeinsam einen Gesetzentwurf einzubringen. Aber nein, Ihnen ging es allein darum, dass Ihre – –
bei denen wir eigentlich einer Meinung sind. Deshalb bin ich schon ein wenig enttäuscht, wie hier der Umgang der Regie rungsfraktionen mit der Opposition ist, wenn man sich eigent lich in der Sache einig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gewalt gegen Polizeibe amte ist ein ernst zu nehmendes Thema und eine große Her ausforderung. Auf dem Rücken der Polizei wollen wir keinen parteipolitischen Streit inszenieren, wie Sie es gerade getan haben, Herr Kollege Binder.
Deswegen braucht die Bedrohung der Polizei, aber auch die Gefährdung von Bürgerinnen und Bürgern, die in diesem Zu sammenhang auch immer wieder vorkommt, wenn sie von Schlägern in unserem öffentlichen Raum nachts angegriffen werden und die Polizei eingreift, eine angemessene Antwort. Da Sie jetzt geglaubt haben, die Vergangenheit
bemühen zu müssen, Herr Kollege Binder, und der einzige Zweck Ihrer Initiative nur darin lag, möglichst die grün-schwar ze Koalition als arbeitsunfähig vorzuführen,
will ich Ihnen einmal in aller Deutlichkeit ins Stammbuch schreiben: Wir konnten den Gesetzentwurf Ihres Innenminis ters gar nicht einbringen; das war gar nicht möglich. Wissen Sie, warum?
Wir haben den Gesetzentwurf vorgefunden und festgestellt: Die Anhörung war nicht ordentlich durchgeführt worden. Die Beteiligung u. a. des Landesbeauftragten für den Datenschutz war in sträflicher Weise unterblieben
(Abg. Thomas Blenke CDU: So sieht es aus! – Abg. Reinhold Gall SPD: Der Datenschutzbeauftragte hat sich längst zu dem Thema geäußert!)
Aber er wurde von Ihnen nicht am Verfahren beteiligt. Das ist der Grund, warum die Regierungsfraktionen veranlasst wa ren, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen:
weil wir die Formfehler Ihres Verfahrens damit heilen müs sen. Das ist einfach so. So viel zum Ersten.
Das ist für uns der Hauptgrund, ihn einzubringen. Sie haben sich mit wesentlichen Fragen der Anwendung von Körperka meras in der Praxis überhaupt nicht beschäftigt und haben ei ne pauschale Eingriffsermächtigung vorgenommen.