Protokoll der Sitzung vom 21.07.2016

(Abg. Reinhold Gall SPD: Im Kabinett verabschie det!)

Ja, aber Sie haben die Anhörungsergebnisse nicht berück sichtigt. Das ist doch der entscheidende Punkt.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Da hat es noch gar keine Anhörungsergebnisse gegeben!)

Sie haben keine Anstrengungen unternommen, um eine Än derung nach der Anhörung herbeizuführen. Deswegen war es unsere Aufgabe, die Anhörungsergebnisse in einen qualifizier ten, verbesserten Gesetzentwurf zu überführen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Das, meine Damen und Herren, ist der Sachverhalt.

(Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Ich verstehe Ihre Aufregung, Herr Gall. Aber das macht es kein bisschen besser; es tut mir leid.

(Abg. Stefan Räpple AfD: Herr Kollege, äußern Sie sich mal zum Gesetzentwurf! – Weitere Zurufe – Glo cke der Präsidentin)

Sie sind jetzt nicht dran, Herr Kollege Räpple. Wenn Sie eine Zwischenfrage haben, melden Sie sich bitte.

(Zuruf des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktions los])

Wir haben ein klares Mo tiv, zu handeln. Das eint uns immerhin in diesem Haus. Des halb finde ich auch diesen billigen parteipolitischen Streit schade. Aber es ist nun mal so gewesen. Wir wollen den Schutz der Polizeiangehörigen gegen Übergriffe verbessern. Wir wollen den Schutz für Bürgerinnen und Bürger gewähr leisten

(Zuruf des Abg. Stefan Räpple AfD)

und einen Beitrag zur Gewaltprävention im öffentlichen Raum leisten.

Wir haben aus dem Pilotversuch in Hessen auch gelernt: Die Bodycams helfen im besten Fall, Gewalt – auch gegen Dritte – tatsächlich entgegenzutreten und sie präventiv zu verhin dern. Das ist sehr wichtig. Wenn im Extremfall Gewalt nicht verhindert werden kann – das bringt die Qualität unseres Ge setzentwurfs –, schaffen wir die Voraussetzungen, dass Ka meras beweissicher dokumentieren und gerichtsverwertbare Bilder herstellen, um anschließend strafrechtlich erfolgreich gegen Gewalttäter vorgehen zu können.

Das hat sich im Probebetrieb tatsächlich bewährt. Deswegen ist es zu diesem Zeitpunkt zugegebenermaßen überfällig; aber es ist nach wie vor richtig, diese Technik in Baden-Württem berg jetzt einzuführen.

Gewalt gegen Polizei im öffentlichen Raum ist in der Tat in akzeptabel. Das gilt auch für unsere Fraktion völlig uneinge schränkt. Denn die Polizei repräsentiert unsere Gesellschaft, und daher ist – das verstehen wir so – ein Angriff auf Polizis ten immer auch ein Angriff auf die Gesellschaft, also auch auf uns selbst. Deswegen ist das für uns nicht akzeptabel.

(Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge ordneten der SPD und fraktionslosen Abgeordneten)

Wie wollen wir das konkret angehen? Der Gesetzentwurf ent hält nach unserer Überzeugung eine saubere Rechtsgrundla ge. Die Definition des Einsatzgeräts und des Speichermedi ums war in anderen Bundesländern manchmal problematisch. Wir machen deutlich, dass der Einsatz der Bodycams im öf fentlichen Raum, der für jedermann – für jeden Mann und für jede Frau – zugänglich sein muss, immer nur offen erfolgen kann. Es kann keine anlasslose Aufzeichnung bei einer nor malen Streifentätigkeit geben. Vielmehr ist immer Vorausset zung, dass es eine Maßnahme des Polizeivollzugsdienstes im Zusammenhang mit Gefahrenabwehr, Strafverfolgung oder auch der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sein muss.

Wir wollen zunächst in zwei großen Präsidiumsbezirken ei nen Pilotversuch machen, das Präsidium Einsatz mit unter schiedlichen Einsatzszenarien hinzunehmen und unterschied liche Anwendungsbereiche ausprobieren. Diese unterschied lichen Anwendungsbereiche sollen sich auch auf das soge nannte Pre-Recording, das aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht ganz unproblematisch ist, beziehen. Da geht es um Auf

zeichnungsbandbreiten von 30 bis 60 Sekunden. Wir wollen in diesem Pilotversuch möglichst herausfinden: Was ist das geeignete Instrument für die Polizei, um beweissicher, aber auch unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmun gen zu dokumentieren? Deswegen ist uns die Beteiligung des Datenschutzbeauftragten so wichtig.

Wir wollen – gern mit Ihnen zusammen; darüber können wir dann im Innenausschuss diskutieren; es wird aufgrund der Ge setzentwürfe noch einmal eine Anhörung geben – bis Ende September die gesetzlichen Voraussetzungen hier im Landtag schaffen, dann sehr schnell in die Pilotversuche gehen, da auch eine relativ kurze Frist für eine Evaluation herbeiführen und dann nach und nach sozusagen in die Fläche des Polizei alltags in Baden-Württemberg gehen.

Meine Damen und Herren, wir sind davon überzeugt: Wir sind das dem Schutz und der verantwortungsvollen Tätigkeit un serer Polizei in Baden-Württemberg schuldig.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der CDU)

Für die Fraktion der CDU er teile ich das Wort Herrn Abg. Blenke.

Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! 1 866 Polizeibeamtinnen und Polizei beamte wurden im vergangenen Jahr Opfer von gewalttätigen Attacken. Das sind 1 866 Fälle zu viel. Das dürfen wir nicht einfach achselzuckend so hinnehmen.

(Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge ordneten der SPD)

Die Polizei schützt den Rechtsstaat. Sie schützt unsere offe ne Gesellschaft, sie schützt uns Bürger. Deswegen gilt: Wer uns schützt, hat auch unseren Schutz verdient.

(Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge ordneten der SPD)

Aggressivität und Respektlosigkeit nehmen immer weiter zu. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Es wird geschlagen, gepö belt, gespuckt und beleidigt. Das ist das eine hässliche Ge sicht des Alltags der Polizei.

Es gibt aber eine zweite große Gefahr: Das ist die Gefahr, dass scheinbar harmlose Standardsituationen manchmal von einer Sekunde zur anderen in lebensbedrohliche Situationen um schlagen – lebensbedrohliche Situationen für die Beamtinnen und Beamten, aber auch für unbeteiligte Dritte. Da müssen wir gar nicht so weit schauen; Kollege Binder hatte vorhin das Beispiel von vor wenigen Tagen aus Stuttgart angesprochen, bei dem mit einem, sage ich einmal, gefakten Notruf ein Po lizist in eine Falle gelockt wurde und es zu Gewaltexzessen kam. Das gefährdet die Polizei, das gefährdet Dritte. Das sah nach einem Routineeinsatz aus und wurde zu einer lebensbe drohlichen Situation.

Ebenfalls ungewohnte Situationen waren die Fälle in der Sil vesternacht in mehreren Städten in Deutschland – nicht nur in Köln, sondern auch in anderen Städten –, bei denen es zu Diebstählen, Taschendiebstählen, sexuellen Belästigungen

und, und, und kam. Das sind Geschehnisse, die einen Eingriff in unsere Freiheit bilden und die geeignet sind, das Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Sicherheitsgarantie des Staates zu beeinträchtigen.

Jetzt haben wir einen wichtigen Baustein, der die Verbesse rung der Sicherheit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeam ten sowie auch unbeteiligter Dritter deutlich stärken kann. Das ist der Einsatz sogenannter Bodycams, von körpernah, also an der Uniform getragenen Kameras.

Worum geht es? Das Polizeigesetz soll um eine Rechtsgrund lage ergänzt werden, die den Einsatz solcher körpernah getra gener Kameras und damit das Anfertigen von Bild- und Ton aufzeichnungen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder insbesondere auch bei der Verfolgung von Straftaten ermöglicht.

Wir haben bereits Belege, dass diese Maßnahmen sinnvoll sind, dass sie wirkungsvoll sind. Unsere Nachbarn in Hessen haben bereits einen Pilotversuch mit solchen Bodycams ge macht und eindeutig festgestellt: Es hat eine deutlich deeska lierende Wirkung. Die Zahl der Übergriffe geht zurück, es ist ein Hemmnis, wenn das Gegenüber bemerkt – es ist, wie Kol lege Sckerl richtig sagte, eine offene Maßnahme; es steht auch auf der Uniform –, dass eine Videoaufzeichnung erfolgt. Es hat eine immens deeskalierende Wirkung. Deswegen werden dadurch nicht nur die Beamtinnen und Beamten geschützt, sondern auch die Bevölkerung, unbeteiligte Dritte, die in sol chen Situationen mit dabei sind.

Auf gut Deutsch: In einer solchen Situation, wenn der Ran dalierer – nennen wir ihn einmal so – merkt, dass er gefilmt wird, denkt er vielleicht noch einmal nach – sofern er dazu in tellektuell in der Lage ist – und nimmt sich ein bisschen zu rück. Das deeskaliert, und dadurch kommt es zu weniger Ge walt.

Heute liegen in der Tat, lieber Kollege Binder, zwei Gesetz entwürfe vor, einer von der SPD und einer von den Koaliti onsfraktionen GRÜNE und CDU. Im Ziel sind wir uns einig. Das ist ja gut. Der Gesetzentwurf von Ihnen springt zu kurz; dazu sage ich gleich etwas.

Aber ich möchte einfach nur sagen – der Kollege Sckerl hat es schon ausgeführt, das brauche ich nicht weiter zu tun –: Sie haben ein wenig Häme gebracht.

(Abg. Martin Rivoir SPD: Das war doch keine Häme!)

Doch. – Damit wäre ich vorsichtig. Wenn Sie mit dem Fin ger auf den Innenminister zeigen, dann ist es wie immer: Drei Finger zeigen zurück zu Ihnen bzw. zu dem Herrn, der schräg vor Ihnen sitzt. Damals wurde schlicht und einfach vergessen – das kann ja mal passieren, aber etwas peinlich ist es trotz dem –, den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu betei ligen, und das hat diese Verzögerung gebracht.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das haben wir vorhin schon berücksichtigt!)

Lassen Sie die Häme weg. Es geht jetzt um die Sache. Es geht um den Schutz unserer Polizei. Darin sind wir uns einig, und da gehen wir voran.

Aber warum springt Ihr Gesetzentwurf zu kurz, lieber Kolle ge Binder? Ganz einfach: Bei Ihnen ist Voraussetzung dafür, dass eine Kameraaufzeichnung eingeschaltet wird – sie muss ja aktiv vom Träger der Kamera eingeschaltet werden –, dass eine Situation eingetreten ist, bei der eine Gefahr für Leib und Leben des Polizeibeamten oder eines Dritten besteht. Damit erfassen Sie die Fälle des in Sekundenschnelle eintretenden, gefährlich werdenden Standardeinsatzes, die ich vorhin ge schildert habe, nicht.

Deshalb haben wir in unserem Gesetzentwurf das sogenann te Pre-Recording eingeführt. Ich versuche es einmal möglichst untechnisch zu formulieren:

(Zuruf des Abg. Martin Rivoir SPD)

Die Kamera wird bei einer gefahrgeneigten Situation, aber nicht, wenn es um Gefahr für Leib und Leben geht, einge schaltet. Sie läuft dann mit, überschreibt sich aber alle 60 Se kunden. Es wird nicht gespeichert, sondern alle 60 Sekunden überschrieben. Wenn es dann zu der Situation kommt, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf berücksichtigt haben – dies haben wir auch –, dann kann der Polizeibeamte die Aufzeichnungsfunk tion einschalten. Die Kamera zeichnet auf und hat die letzten 60 Sekunden zuvor auch mit gespeichert, und damit hat man beweissicher auch das Geschehen, das zu dieser lebensgefähr lichen Situation geführt hat, dabei.

Deshalb ist unser Gesetzentwurf, lieber Kollege Binder, im Sinne des Schutzes der Polizeibeamten und der Bevölkerung sowie im Sinne einer beweissicheren Dokumentation der ge eignetere Gesetzentwurf. Deshalb haben wir einen eigenstän digen Gesetzentwurf eingebracht, und wir bitten Sie, ihn zu unterstützen.

Wir haben heute in der ersten Lesung nur den Startschritt. Wir werden jetzt gemeinsam in die Ausschussberatungen gehen. Ich bin auch davon überzeugt, Kollege Gall

(Abg. Reinhold Gall SPD unterhält sich mit Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE.)