Protokoll der Sitzung vom 06.02.2020

Aber das ist es doch. Denn auch früher gab es schon sehr gu te wirtschaftliche Entwicklungen. Zum Vergleich: Von 2001 bis 2011 ist das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland ordent lich gewachsen, um insgesamt 33 %. Von 1980 bis 1989 war es aber sogar um satte 52 % gewachsen. Trotzdem wurden Jahr für Jahr immer neue Schulden aufgehäuft. Das ging im mer so weiter.

Warum ist das so, und was ist früher schiefgelaufen? Tatsäch lich haben die Investitionsregeln – das gilt vor allem für die Regel „Kredite dürfen nicht höher als die Investitionsmittel sein“ – nicht funktioniert. Die Kreditaufnahme war oft höher, und von der Ausnahme, wonach Kredite zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig sind, wurde sehr weiträumig und viel zu oft Gebrauch ge macht. Das hat zu einer staatlichen Gesamtverschuldung in Deutschland von rund 2 Billionen € geführt, also 2 000 Mil liarden €.

Für den, der diese Schulden bedienen muss, ist es immer ziem lich egal, ob die Gründe für das Schuldenmachen gut oder schlecht waren. Wenn man die Schulden hat, sind sie einfach nur noch da. Dann sind sie eine Belastung. So ist es einfach.

Bei dem Schuldenstand, den wir erreicht haben, greift übri gens auch eine dynamische Betrachtung der Wirtschaft und der Staatshaushalte nur noch sehr eingeschränkt. Natürlich: Mit dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts im Gefolge der staatlichen Haushalte werden die aufgetürmten Schulden an teilsmäßig kleiner. Deswegen ist es einfach wichtig, einmal aufzuhören, wichtiger, als die Schulden abzubauen. Aber was zu viel ist, ist eben zu viel, vor allem dann, wenn die Bevöl kerung älter wird oder gar schrumpft und die Jüngeren dann pro Kopf immer mehr Schulden tragen müssen.

Genau hier liegt der tiefere Grund für die Schuldenbremse. Da geht es nicht um die Sparsamkeit um ihrer selbst willen oder gar um schwäbisches Entenklemmertum, nein, es geht darum, dass verantwortliche Politik die Folgen des eigenen Handelns immer im Blick hat und, wie Max Weber sagt, die Folgen des eigenen Tuns nicht auf andere abwälzt. Das heißt: Deswegen denkt gute Politik auch immer die künftigen Ge nerationen mit, und die nach uns kommenden Generationen haben genauso wie wir das Recht auf ein gutes und selbstbe stimmtes Leben.

Daraus folgt z. B., dass wir die natürlichen Lebensgrundlagen unserer Kinder und Enkel eben nicht zerstören dürfen. Des halb gehen ja die jungen Leute von „Fridays for Future“ auf die Straße, weil sie Angst haben, dass wir ihnen die Zukunft rauben.

(Beifall bei den Grünen)

Ähnlich, wenn auch glücklicherweise weniger existenziell verhält es sich mit der Schuldenbremse. Wir dürfen heute nicht das Geld künftiger Generationen verfrühstücken und so ihre politischen Gestaltungsspielräume einschränken. Denn auch unsere Kinder und Enkel stehen vor großen Herausfor derungen – vielleicht vor manchen, die wir heute noch gar nicht kennen. Deshalb sind solide Finanzen die Grundlage für eine künftige Gestaltungsfähigkeit, für eine gute gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung und eben auch für ein gutes Leben und den Wohlstand von morgen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Aber – das will ich auch betonen – solide Staatsfinanzen sind auch ein wichtiger Standortfaktor. Denn wir merken gerade: Internationale Unternehmen wählen Deutschland zunehmend als Standort aus, weil sie neben der Rechtsstaatlichkeit und der funktionierenden Verwaltung auch die langfristige Stabi

lität des Landes und vor allem auch die Verlässlichkeit der deutschen Staatsfinanzen schätzen.

Es ist natürlich bekannt – einige Redner haben darauf hinge wiesen –, ob, unter welchen Umständen und in welcher Hö he der Staat Kredite aufnehmen darf. Das ist unter Ökonomen umstritten; darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Deswegen ist die heutige Entscheidung – eine konstitutionel le – eine wirklich historische Entscheidung. Denn damit ist ein verbindlicher Rahmen gesetzt, auf den sich alle einstellen müssen: Regierung, Wirtschaft und die gesamte Bürgerschaft.

Fraktionsvorsitzender Schwarz hat schon zu Recht darauf hin gewiesen, dass das Argument mit dem Sanierungsstau nicht wirklich ziehen kann. Denn der Sanierungsstau ist ja entstan den, obwohl wir noch gar keine Schuldenbremse hatten.

Ich will noch einmal sagen: Wenn man mehr Mittel braucht, weil dringende Investitionen getätigt werden müssen, dann hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, Steuern zu erhöhen. Denn wenn er die Steuern erhöhen muss, muss er das in einer ganz anderen Weise vor der Bevölkerung rechtfertigen, als wenn er einfach Schulden aufnehmen kann. Deswegen ist es die richtige Variante, das so zu machen – und nicht einfach über Schulden. Letzteres ist immer der leichtere Weg.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Welche Steu er wollen Sie denn erhöhen?)

(Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

Nein, ich bin überhaupt nicht der Meinung, dass wir Steuern gerade erhöhen müssen, sondern – –

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Aber wenn es schwierig wird, über welche Steuer wollen Sie es dann machen?)

Das war eine rein grundsätzliche Erwägung, wenn man der Meinung ist, dass die Mittel nicht reichen, nicht einfach Schul den zu machen, sondern dann vor die Bürgerschaft zu treten und ihr klarzumachen, dass man Steuern erhöhen muss.

(Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)

Jetzt will ich einfach noch einmal sagen: In Wirklichkeit geht es um etwas anderes. Es geht nämlich darum, Prioritäten zu setzen.

(Ministerin Edith Sitzmann: Hundesteuer! – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Gegen ruf des Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU)

Das ist nämlich die eigentliche Aufgabe der Politik: unter Knappheitsbedingungen Prioritäten zu setzen. Und Knapp heitsbedingungen bestehen immer. Die Wünsche sind immer größer als die Mittel, die wir haben. Das haben wir in den letz ten Haushaltsberatungen wieder feststellen können. Dann muss man Prioritäten, aber auch Posterioritäten setzen. Die eigene Gestaltungsmacht der Politik und eines Parlaments be steht darin, dass sie solche Prioritäten setzen müssen. Letzt lich kommt darin zum Ausdruck, dass wir ein freiheitliches Gemeinwesen sind und dass mehr vom Gleichen keineswegs

immer gut ist, sondern dass genau die Knappheitsbedingun gen dafür sorgen, dass Kreativität entsteht und man überlegt, wie man mit klugen Innovationen Probleme löst, statt einfach immer mehr vom Gleichen auszugeben. Das hilft in der Re gel viel weniger, als alle glauben.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Zu dem Argument, da die Schuldenbremse des Grundgeset zes ab 2020 automatisch auch für die Länder gilt, könnten wir auf die Verfassungsänderung auf Landesebene eigentlich ver zichten, will ich noch einmal sagen: Die Überlegung, die Schuldenbremse nicht auch für die Länder gültig zu machen, war eine sehr ernsthafte Debatte in der Föderalismuskommis sion. Denn man muss immer wissen: In Artikel 109 des Grund gesetzes steht, dass Bund und Länder in ihrer Haushaltswirt schaft selbstständig und voneinander unabhängig agieren.

Man ist dann diesen sehr umstrittenen Weg gegangen, den auch ich für problematisch gehalten habe – gerade wegen des Artikels 109 –, weil jedenfalls nicht gewährleistet gewesen wäre, dass es in allen Landesparlamenten Mehrheiten für die Schuldenbremse gegeben hätte. Deswegen haben wir uns trotz der Bedenken wegen des Artikels 109 darauf eingelassen, das ins Grundgesetz zu schreiben.

Aber deswegen ist es umso wichtiger, dass wir es jetzt auch in die Landesverfassung schreiben. Denn dahin gehört eigent lich eine Schuldenbremse für die Länder; sie gehört in die Landesverfassung und nicht ins Grundgesetz.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Ich finde, die konkrete landesspezifische Ausgestaltung macht absolut Sinn, vor allem die Ausnahmeregelung für Notfälle und die symmetrische Konjunkturkomponente. Denn die Schul denbremse verbietet ja nicht jegliche Schuldenaufnahme, son dern sieht ganz bewusst eine symmetrische Konjunkturkom ponente vor. Symmetrisch heißt: In wirtschaftlich schlechten Zeiten können neue Kredite aufgenommen werden, aber es gibt die Pflicht, sie in besseren Zeiten wieder zu tilgen.

Genau das hat auch der berühmte Ökonom Keynes vor inzwi schen fast hundert Jahren gefordert. Bei Schuldenaufnahmen haben sich alle immer auf ihn und sein Deficit-Spending be rufen, aber den zweiten Teil seiner Idee, das Zurückzahlen in guten Zeiten, hat man stets ignoriert. Der Fraktionsvorsitzen de Reinhart hat schon darauf hingewiesen: Man hat antizyk lisch Schulden gemacht, aber ohne das Gegenstück, ohne das Zurückzahlen, wenn die Konjunktur gut läuft. Weil man so lange getan hat, als wäre der „halbierte Keynes“ – also der, der Schulden macht – schon der „ganze Keynes“ – also der, der Schulden auch zurückzahlt –,

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Der „halbierte Keynes“ ist gut!)

ist dieser Ökonom völlig zu Unrecht in Verruf geraten – wie das halt so oft bei verkürzten oder halbierten Ideen geschieht.

Gleichzeitig sieht unsere Schuldenbremse die notwendige Fle xibilität vor. In außergewöhnlichen Notsituationen ist ein schnelles Handeln des Staates möglich. Da braucht niemand Sorge zu haben. Also: Sie lässt eine Kreditaufnahme im Fall von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituatio

nen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, zu. Darauf sind die Vorredner ja schon eingegangen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschlie ßend noch einen Dank an die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP sowie an die Finanzministerin ausspre chen, die diesen Prozess erfolgreich mit gemanagt hat. Ich bin sehr froh, dass wir hier einen solch breiten demokratischen Konsens gefunden haben. Das ist ein gemeinsames Signal da für, dass wir sehr verantwortungsvoll mit den Steuern und Geldern der Bürgerinnen und Bürger umgehen, ein Signal für nachhaltiges Haushalten und ein Signal für die Verantwortung für zukünftige Generationen.

Es ist aber auch ein Signal für eine funktionierende Demokra tie. Denn wir beschließen große Verfassungsfragen im brei ten Konsens der Demokraten, egal, ob in Opposition oder Re gierung, weil wir diesen Grundkonsens haben und gemein sam miteinander weiterentwickeln. Darum können wir uns in konkreten Einzelfragen und in der Tagespolitik zivilisiert strei ten, durchaus auch richtig fetzen, ohne Angst, dass uns dabei die Demokratie um die Ohren fliegt. Ich finde, das ist ein star kes Zeichen für die Reife und die Stärke unserer Demokratie. Auch dafür möchte ich mich bei Ihnen allen recht herzlich be danken.

(Beifall bei den Grünen und der CDU)

Meine sehr geehrten Da men und Herren! Nachdem der Herr Ministerpräsident gespro chen hat, löst das nach § 82 Absatz 4 der Geschäftsordnung die Fraktionsvorsitzendenrunde aus.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Muss nicht sein!)

Ist das von Ihnen so gewünscht? Wünschen Sie eine weitere Aussprache?

(Abg. Andreas Stoch SPD: Wir haben die zweite Le sung! Das reicht! – Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Wir verzichten heute!)

Gut. Mir liegen also keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir beenden für heute die Aussprache.

Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/7462 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und – federführend – an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so be schlossen.

Tagesordnungspunkt 3 ist damit erledigt.

Ich schlage Ihnen vor, dass wir jetzt in die Mittagspause ein treten. Um 14:30 Uhr geht es weiter.

Damit unterbreche ich die Sitzung.

(Unterbrechung der Sitzung: 13:21 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:32 Uhr)

Meine Damen und Herren! Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: