Der Entschließungsantrag enthält auch Punkte, die man mit Sorge sehen muss. Wenn man beispielsweise die Zielsetzung hat, die Finanzierung mittelfristig nach dem Krankenhausfi nanzierungsgesetz zu gestalten, würde das bedeuten, dass al le Physiotherapieschulen 51 % der Anteile an die Kranken häuser abgeben müssen. Dann frage ich mich schon, inwie weit es eine faszinierende unternehmerische Option ist, wenn man für diese Finanzierung die Mehrheit seines Unterneh mens abgeben muss. Ich glaube, das kann nicht die Lösung sein.
Man ist mit einer großen Motivation gestartet, aber das Er gebnis ist kein großer Wurf. Deswegen wird die FDP/DVPLandtagsfraktion diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nicht wirklich erstaunt; ich hatte nichts anderes erwartet.
Aber ich glaube, Sie hätten einfach vor allem der Kollegin Krebs wirklich zuhören sollen, denn sie hat Ihnen erklärt, was wir tun, getan haben und tun mussten. Wir haben nach den Vorgaben des gültigen Privatschulgesetzes nach dem Brutto kostenmodell ganz sauber das erste Mal in der Geschichte ei gene Kopfsätze für diesen Schultypus errechnen lassen. Es war ganz klar – das wurde auch in der Anhörung von nieman dem bestritten –, dass dieses Ergebnis sehr sauber und sehr verifiziert dargelegt wurde. Daran müssen wir uns bei der Ge setzgebung im Rahmen des Privatschulgesetzes halten. Das tun wir.
Jetzt haben wir aber noch ein Zweites gemacht, indem wir ei nen höheren Kopfsatz festgelegt haben als den bis dato gülti gen allgemeinen Kopfsatz „übrige Berufskollegs“. Dann ha ben wir festgestellt, dass wir jetzt trotz allem nicht wollen, dass sich die Schüler und die Schulen schlechterstellen.
Weil Sie immer von der Schulgeldfreiheit in den Ländern um Baden-Württemberg herum sprechen, hätten Sie nur einmal der Kollegin Krebs zuhören sollen. Wenn Sie die Gesamtauf wendungen, die die anderen Länder mit ihrer Teilschulgeld freiheit – und nicht Komplettschulgeldfreiheit – den Schulen zur Verfügung stellen, und die entsprechenden Rechenmodel le betrachten, dann stehen wir mit dem, was wir jetzt in Ba den-Württemberg diesen Schulen geben, wirklich auf Platz 2 in der Bundesrepublik.
Wir sind von einem sehr niedrigen Niveau gekommen, und das haben viele davor nicht angehoben. Ganz im Gegenteil: Die sind in vielen Reformen über die ganzen Jahrzehnte hin weg immer weiter nach hinten gerutscht, weil sie niemand in den Blick genommen hatte.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist das heute ein guter Tag, weil wir zum ersten Mal eigenständige Kopfsätze – die höher sind – verabschieden.
Es wurde ein Förderbetrag von 7 000 € errechnet. Er ist um 1 000 € höher als die Kopfsätze bis 2018. Bei den Logopädie schulen liegt er mit 8 500 € sogar um 2 500 € höher. Meine Damen und Herren, das ist ein Wort.
Das nächste Wort ist, dass jetzt die Regierungsfraktionen – da bedanke ich mich ganz herzlich bei beiden – mit uns zu der Übereinkunft gekommen sind, dass wir, weil wir derzeit nicht weiter rauskönnen, trotzdem die Schulen stärken, und uns mit dem Entschließungsantrag die Möglichkeit geben, den Schu len jetzt den Betrag von 7 942 € zur Verfügung zu stellen. Das ist genau der Betrag, der den Schulen das garantiert, was wir ihnen im Übergang zur Verfügung gestellt haben. Dieser Be trag gilt so lange, bis die Dynamisierung der Kopfsätze die sen Betrag überschreitet. Dies ist eine Freiwilligkeitsleistung, die dem Rechtsanspruch – – Das Gesetz definiert halt den Rechtsanspruch; das müssen Sie sich immer wieder verinner lichen. Das ist Aufgabe und Auftrag. Wir gehen über den Rechtsanspruch hinaus, und das ist das eigentlich Gute, was wir mit diesem Gesetz gemeinsam geschaffen haben.
Das Entscheidende ist doch, meine Damen und Herren: Wir ruhen uns nicht aus. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Wir können den Bund nicht aus der Verantwortung entlassen. Wenn er im Koalitionsvertrag Schulgeldfreiheit, Ausbildungs vergütung für die Gesundheitsfachberufe ins Schaufenster stellt, dann kann er nicht nonchalant sagen: Die Länder sol len das halt finanzieren. Sie wissen: Das geht nicht; das funk tioniert nicht; dazu haben wir nicht die Ressourcen. Deshalb war es uns immer wichtig, dass wir den Bund dabei nicht aus der Verantwortung entlassen.
Herr Haußmann, vielleicht wissen Sie es nicht oder haben es absichtlich nicht gesagt: Allein die neuen Möglichkeiten mit Krankenhausträgerschaft werden mit sich bringen, dass wir bei den Anteilen keine Majorisierung mehr haben werden. Das ist ein Erfolg der politischen Debatte, dass die Eigenständig keit und die Gleichwertigkeit bleiben und wir trotzdem KHGfähig werden. Das wird ein großer Fortschritt sein.
Natürlich müssen wir es offen sagen: Sie haben in der Anhö rung Vertreter gehabt, die haben die Rechtsform ihrer Träger schaft – private, freigemeinnützige – mit vertreten und stel len diese mitunter vor den Zweck. Wir, die wir einfach für gu te Ausbildung sorgen, stellen den Inhalt über die Betriebsträ gerstruktur. Das heißt, für uns ist wichtig, dass gute Ausbil dung ordentlich gemacht wird. Dann müssen wir auch die Chancen, die das Krankenhausgesetz bietet, nutzen können. Wir wollen Interessenkollisionen auflösen, und wir sind da auf einem guten Weg.
Deswegen, meine Damen und Herren: Das, was wir heute ent scheiden, diese Anhebung im Gesetzesbereich und dann zu sätzlich durch den Entschließungsantrag und die Feststellung – – Herr Haußmann, Sie haben danach gefragt: Wir werden Ihnen auch bei den Ergotherapieschulen und bei den Podolo gieschulen in Bälde etwas vorlegen. Sie haben es richtiger weise gesagt: Das sind Ergänzungsschulen. Da werden wir die Kopfsätze im Rahmen der Freiwilligkeit um 2 000 € an heben. Das haben wir schon jetzt ermittelt. Das werden wir Ihnen vorschlagen. Auch da werden wir einen großen Sprung machen.
Also, ganz im Gegenteil: Die Gesundheitsfachberufe sind bei schwierigen äußeren Bedingungen, die auch seitens des Bun des noch besser werden müssen, bei uns in guten Händen, und wir machen heute einen großen Schritt.
Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8259. Grund lage ist wiederum die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Integration, Drucksache 16/8288. Der Aus schuss empfiehlt Ihnen in Abschnitt I, dem Gesetzentwurf zu zustimmen.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegen stimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.
Wer stimmt Artikel 2 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Ge setz mehrheitlich zugestimmt.
Jetzt haben wir noch über Abschnitt II der Beschlussempfeh lung abzustimmen. Sind Sie damit einverstanden, dass ich hier die Nummern 1 bis 5 gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall. Wer Abschnitt II zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt II der Beschlussempfehlung mehrheitlich zuge stimmt.
SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Ein führung des inklusiven Wahlrechts in Baden-Württem berg – Drucksache 16/8191 (Geänderte Fassung)
Auch hierzu gibt es für jede Fraktion fünf Minuten Redezeit. Die beiden Initiatoren des Fraktionsgesetzentwurfs erhalten zusätzlich fünf Minuten Redezeit für die Begründung. – Frau Abg. Häffner, danke, dass Sie auch zuhören wollen und nach vorn gucken. Frau Abg. Häffner, bitte, Sie sollen mir nicht den Rücken zudrehen.
Die Fraktionen der SPD und der FDP/DVP haben die Zeit für die Begründung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/8191 hälf tig aufgeteilt.
Zur Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/8191, hat zu erst Frau Abg. Wölfle für die SPD das Wort.