Wir haben gerade in der Coronazeit die Verpflichtung, im Be reich der Bauwirtschaft zu schauen, dass keine Aufträge blo ckiert werden, sondern dass dies rundläuft. Insofern hat der Bund, denke ich, noch eine große Aufgabe vor sich, nämlich das schnell zu organisieren. Baden-Württemberg ist gut auf gestellt, aber es darf nicht sein, dass man zu lange für die ei gene Struktur aufwenden muss. Es ist vielmehr zwingend not wendig, schnell in ein Handeln zu kommen, damit wir die Bauprojekte vorantreiben können.
Gerade in Baden-Württemberg stehen große Vorhaben an. Da für treten wir seitens der FDP/DVP-Landtagsfraktion massiv ein.
Wir unterstützen seitens der Fraktion auch die Verfahrensver einfachungen und -beschleunigungen, die wir für wichtig hal ten. Das ist nicht nur für Radwege gut, sondern für unsere Ver kehrsinfrastruktur insgesamt. Konjunktur, liebe Kolleginnen und Kollegen, braucht Infrastruktur, und da müssen wir uns gemeinsam anstrengen, dass wir auch in den kommenden Jah ren mithilfe einer besseren Infrastruktur im Verkehrsbereich, aber auch mit der Digitalisierung Standorte attraktiver ma chen.
Neben dem Lückenschluss im Radwegebereich treibt uns auch die Sorge um, dass der Güterverkehr zunehmend mit unserer Infrastruktur zu kämpfen hat. Die Staus haben sich seit dem Jahr 2002 verfünffacht. Allein daraus wird deutlich, wo wir vor Herausforderungen stehen, auch im Bereich der Schwertrans porte, die es erforderlich machen, viele Brücken in unserem Land ordentlich zu sanieren.
Es wird also deutlich, dass wir in Baden-Württemberg einen deutlichen Bedarf bei Aus- und Neubau sowie der Optimie rung der Verkehrswege haben. Viele Projekte verzögern sich jedoch aufgrund der komplizierten und oftmals langjährigen Genehmigungs- und Planungsverfahren. Kollege Dr. Schütte hat auf den Kurfürsten verwiesen. Das zeigt schon, wie wich tig die Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen sind.
Unsere Fraktion bringt an mehreren Stellen dieses Gesetzes Kritik an, u. a. an der rechtlichen Verankerung der Möglich keit der Teileinziehung von Straßen. Das sehen wir kritisch. Denn wir wollen nicht, dass Verkehrsträger gegeneinander ausgespielt werden. Erst in der Kombination miteinander kommen wir gemeinsam zum Erfolg und sichern durch eine moderne Infrastruktur auch Arbeitsplätze in Baden-Württem berg.
Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Straßengesetz in zweiter Lesung. In der ersten Lesung hatten wir auf eine Aussprache verzichtet. Deswegen ist es gut, dass wir heute hier im Plenum debattieren.
Der vordergründige Anlass dieser Reform war – das ist mehr fach angesprochen worden – die Tatsache, dass es eine Auto bahngesellschaft gibt, die ab dem 1. Januar 2021 die Auto bahnverwaltung übernimmt. Es ist zu Recht betont worden, dass sich das Land Baden-Württemberg nicht für diese Auto bahngesellschaft eingesetzt hat. Aber ab dem Zeitpunkt, zu dem Bundestag und Bundesrat mit Mehrheit das Grundgesetz geändert und die Autobahngesellschaft ermöglicht haben, ha ben wir absolut konstruktiv an der Übergabe gearbeitet. Denn es macht keinen Sinn, etwas zu bekämpfen, was von Mehr heiten beschlossen ist, was grundgesetzlich geklärt ist. Viel mehr ist es im Interesse eines guten Miteinanders zwischen Bund und Ländern notwendig, zu kooperieren. Und das ha ben wir getan.
Einer der Gründe, warum wir gegen die Autobahngesellschaft waren, ist: In Zeiten, in denen man so viel bauen und sanie ren muss, ist es nicht besonders klug, die Organisationsstruk tur zu ändern. Klar war natürlich auch, dass der Übergang schwierig sein wird, weil es um sehr viele Menschen geht, die dann in eine neue Gesellschaft gehen müssen, und weil die Landesverwaltung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgeben muss.
Es war klar: Das wird schwierig. Aber es ist dank guter Ko operation doch ziemlich gut gelungen, dass wir im Südwes ten die Autobahngesellschaft mit aufgebaut haben und das im Großen und Ganzen in Kooperation hinbekommen haben.
Die Gesellschaft wird also zum 1. Januar starten können, auch wenn es da und dort noch ruckelt und nicht alles gleich funk tioniert. So müssen wir z. B. die EDV der neuen Gesellschaft gewissermaßen leihen, weil sie selbst noch keine eigene neue hat. Das machen wir gern, weil wir nicht wollen, dass ständig etwas nicht funktioniert. Das war einer der Anlässe.
Natürlich gab es noch andere Anlässe. So wurde schon lange darüber diskutiert, dass dies und jenes im jetzigen Straßenge setz nicht gut geregelt sei. Und das sind wir angegangen.
Wir haben jetzt eine neue Zweckbestimmung. Man muss sa gen: Es ist, wenn Sie so wollen, ein Paradigmenwechsel, dass wir in das Straßengesetz hineinschreiben:
Dieses Gesetz... soll zur Entwicklung einer... nachhalti gen und klimafreundlichen Mobilität beitragen und dabei die veränderten Mobilitäts- und Raumansprüche... und... Verkehrssicherheit gewährleisten.
Das macht schon deutlich, dass es nicht nur um den Bau von Straßen, um Asphalt usw. geht, sondern insgesamt um eine andere, neue, nachhaltige Mobilität, so wie wir das übrigens im Koalitionsvertrag auch vereinbart haben. Wir sehen Mo bilität ganzheitlich, verkehrsträgerübergreifend. Verkehrssi
Die Herausforderungen, die vor uns liegen und die sozusagen die Grundlage für die Änderung des Straßengesetzes bilden, waren: Wie können wir Infrastruktur so bauen, dass sie auch einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leistet? Dass sie selbstverständlich einen Beitrag zum Verkehr leistet, ist ja klar. Aber wie sie auch zum Umwelt- und Klimaschutz einen Beitrag leisten kann, ist eine wichtige Frage, die man klären muss. Die Verkehrssicherheit ist zu verbessern, und Planung sowie Bau von Infrastruktur – auch von Straßen, die auch Radwege sind – müssen beschleunigt werden.
Die AfD wiederholt immer wieder, wir würden nur ans Fahr rad denken. Herr Stauch, ich weiß nicht, bei wie vielen Ver anstaltungen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen,
bei denen ich den Spatenstich vorgenommen oder ein Band durchgeschnitten habe, Sie sich vorn ins Bild gedrückt haben, damit Sie mit drauf sind.
Ja. – Und hier stellen Sie sich hin und äußern sich nach dem Motto, wir würden alles verhindern. Das ist doch lächerlich.
Aber Ihre Argumentation zum Straßenraum nehme ich ernst, denn Sie sind nicht der Einzige, der so denkt. Tatsächlich den ken manche, Freiheit könne man nur dann realisieren, wenn man ein Auto hat, und man könne nur mit einem Auto indivi duell unterwegs sein. Man kann mit allen Verkehrsmitteln in dividuell unterwegs sein –
Natürlich ist das eine moderne Frage, die sich nicht nur ein grüner Verkehrsminister stellt. Vielmehr müssen Sie nur ein mal in die Kommunen hineinleuchten, müssen Sie auf öffent liche Veranstaltungen gehen. Auf allen öffentlichen Veran staltungen, bei denen es um Verkehrsprobleme von Kommunen geht, ist die zentrale Frage immer – übrigens auch beim letzten Bundeskongress zum Fußverkehr –: Ist der Straßenraum ge recht verteilt? Ist es in Ordnung, dass wir den größten Teil des Straßenraums dem Auto überlassen und dass die anderen Verkehrsteilnehmer zurückstecken müssen?
Die Straße war noch zu Beginn des letzten Jahrhunderts Raum für alle. Straße ist erst im Laufe der Jahrzehnte zunehmend ein Raum nur für die Autos geworden. Genau daran entzün det sich die Diskussion seit Jahrzehnten – der Titel eines Bu ches dazu ist ja genannt worden –, daran entzündet sich auch heute noch die Diskussion.
Es ist, glaube ich, nur recht und billig, dass man sich auf kom munaler Ebene Gedanken macht: Wie teilen wir den Straßen raum auf, damit alle zum Zuge kommen, damit alle sicher un terwegs sind und damit insgesamt mehr umweltfreundliche Mobilität entsteht? Das geht, wenn man fair verteilt.
Ich komme zurück zur Autobahngesellschaft. Was ändert sich alles für das Land? Wir müssen 750 Personalstellen an die Au tobahngesellschaft übertragen. Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mittlerweile dort beschäftigt. 1 050 km Autobahn gehen an die Autobahngesellschaft. Aber das heißt nicht, dass keine Straßenverwaltung im Land übrig bleibt. Ich will einmal die Zahlen nennen: 4 200 km Bundesstraße wer den weiterhin in der Auftragsverwaltung des Landes sein. Weiterhin werden 10 000 km Landesstraße natürlich in der Straßenbauverwaltung des Landes sein. Darüber hinaus gibt es noch gut 12 000 km kommunale Straßen, also Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Wir haben also noch reichlich zu tun.
Aber der Anteil der verschiedenen Straßen verändert sich sehr stark. Es ist sinnvoll, über den Aufbau unserer Straßenbauver waltung nachzudenken und deutlich zu machen, dass sich im Straßenbau vieles ändert, dass sich im Verkehrsbereich Stra ße in den letzten Jahren viel verändert hat. Darauf gehen wir ein. Das ändern wir.
Die intelligente Straße, die Elektrifizierung der Straße und eWayBW sind solche Themen. Natürlich wird bei jeder De batte zu Recht gefragt: Schöpfen wir wirklich alle Mittel, die wir mit den modernen digitalen Techniken haben, aus, um Ver kehr intelligent zu lenken und so dazu beizutragen, dass er fließt und es nicht allzu viel Stau gibt?
Da entwickeln wir gerade mit großem Nachdruck die Mobi litätszentrale, die formal noch in der Landesstelle für Straßen technik angesiedelt ist. Aber bereits der Name „Landesstelle für Straßentechnik“ zeigt, dass diese Zeiten vorbei sind. Wir haben heute andere Herausforderungen. Wir müssen über Mo bilität und Mobilitätssteuerung nachdenken. Die Landesstel le für Straßentechnik wird sicherlich in die neue Mobili tätszentrale überführt, die Daten sammelt, die Daten weiter gibt, die verkehrslenkende Maßnahmen ergreift und die übri gens auch Daten zur Verfügung stellt, die für den richtigen Zweck einer modernen Mobilität genutzt werden können.
Zentrale Inhalte des Gesetzes sind die Mobilitätszentrale und die Möglichkeit der Teileinziehung von öffentlichem Raum. Es ist übrigens nicht so, Herr Kollege Haußmann, dass das bislang nicht ginge; aber es ist umständlich und schwierig.
Die Teileinziehung erleichtern wir jetzt. Sie ist auch berech tigt, weil es natürlich sinnvoll ist, dass man Platz schafft für Fahrradwege, für Abstellanlagen, dass es die Möglichkeit gibt, verkehrsberuhigte Zonen einzurichten; wir haben heute Mor gen darüber gesprochen.
Es ist ja überall in der Diskussion: Wie können wir die Orts mitten so gestalten, dass sie Aufenthaltsqualität bieten? Das bekommen Sie nicht hin, wenn Sie die Ortsmitten asphaltie ren und sonst nichts machen. Da muss man umbauen. Dafür ist die Möglichkeit der Teileinziehung so wichtig.