Protocol of the Session on February 4, 2021

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Seit März 2020 besteht hier im Parlament Einigkeit, dass es sich bei der Pandemie um eine Naturkatastrophe handelt, die Auswirkungen in nahezu allen Bereichen der Gesellschaft nach sich zieht und staatliche Maßnahmen in erheblichem Umfang erfordert. Ich will deswegen zu den in der Anfrage angesprochenen Maßnahmen im Einzelnen Stellung nehmen und integriere die Fragen unter den Buchstaben a und b je weils.

Der erste Komplex ist das Thema „Gesundheitsstandort Ba den-Württemberg“. Für den Kooperationsverbund „Hoch schulmedizin Baden-Württemberg“ wurden für das laufende Jahr 41,8 Millionen € beschlossen. Über eine weitere Tranche für das Jahr 2022 wird dann zu gegebener Zeit zu entscheiden sein.

Ein zweites Teilprojekt ist der „Innovationscampus Region Rhein-Neckar“. Der Ausbau der Kooperationen im Bereich der Translation und Kooperation allgemein soll bis zum Jahr 2024 mit insgesamt 40 Millionen € gefördert werden. Dazu wurde eine erste Tranche für die Jahre 2021 und 2022 in Hö he von 18 Millionen € beschlossen. Über eine weitere Tranche wird dann zu gegebener Zeit zu entscheiden sein.

Darüber hinaus – dritte Komponente aus diesem Komplex – sind rund 1,4 Millionen € für dieses Jahr 2021 aus der Rück lage einzusetzen, um das Zukunftskonzept „Heidelberg Mann heim Health and Life Science Alliance“ und eine zukunftsfä hige Lösung für den Universitätsmedizinstandort Mannheim zu prüfen.

Eine weitere Maßnahme in diesem Komplex sind besondere Strukturmaßnahmen an den Standorten der Universitätsmedi zin in Freiburg und Ulm. Dafür sollen in Kürze die erforder lichen Beschlüsse erfolgen. Insgesamt sollen für die beiden Themen bis zu 65 Millionen € aus der Rücklage eingesetzt werden. Aber die entsprechende Beschlussfassung ist noch in Vorbereitung.

Eine weitere Thematik, die noch in Vorbereitung ist, ist eine im Rahmen des Forums Gesundheitsstandort Baden-Württem berg. Da ist für den Bereich, den das Wissenschaftsministeri um verantwortet, geplant, in den Jahren 2021 und 2022 ins gesamt rund 14,9 Millionen € für Projekte mit einem beson deren Bezug zu Corona und Pandemiefolgen einzusetzen. Die se Beschlüsse sind auch noch in Vorbereitung.

Der zweite Komplex in diesem Zusammenhang ist das The ma „Transformation, Klimaschutz und Mobilität“. Hier sol len in Vorbereitung für den Ausbau des bestehenden Innova tionscampus „Mobilität der Zukunft“, der im Raum Karlsru he/Stuttgart angesiedelt ist, in Kürze Beschlüsse gefasst wer den.

Ebenso soll in diesem Komplex ein Programm „Restart Ba den-Württemberg – Gründermotor“ aufgelegt werden, das lan desweit Aktivitäten im Bereich der Gründungsaktivitäten hoch schulnah unterstützt. Zu nennen ist außerdem die ressortüber greifende Weiterbildungskonzeption, die gemeinsam von Staats-, Kultus-, Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium vorange bracht wird. Entsprechende Beschlüsse sind noch zu treffen.

Beschlossen ist schon das Brückenprogramm „Ingenieurwis senschaften-IT“, das in diesem Jahr realisiert wird, mit einem beschlossenen Budget – Entnahme aus der Rücklage – in Hö he von bis zu 9 Millionen €. Es geht um Absolventinnen und Absolventen unserer Hochschulen im Bereich der Ingenieur wissenschaften und der IT, um ihnen Beschäftigungs- und Pra xismöglichkeiten in Unternehmen zu geben – und in diesem Zusammenhang auch Weiterbildungsmöglichkeiten –, weil wir wissen, dass die Absolventen im Moment Schwierigkei ten haben, auf dem Arbeitsmarkt unterzukommen.

Mit einer weiteren Million finanzieren wir in diesem Jahr ein entsprechendes Brückenprogramm zum Thema Touristik. Auch dies ist schon beschlossen.

Dritter Baustein ist das Thema „Digitalisierung und künstli che Intelligenz“. Unter dem Stichwort „Digitalisierung und KI made in Baden-Württemberg“ bauen wir das KI-Ökosys tem Cyber Valley weiter aus. Entsprechende Beschlüsse des Kabinetts und des Finanzausschusses sind vor Kurzem erfolgt. Insgesamt 13,5 Millionen € sind für das KI-Kompetenzzent rum in Tübingen zur Verfügung gestellt worden, das in Kofi nanzierung mit dem Bund verstetigt ausgebaut wird – und eng damit verbunden eine Coding School.

Das sind die Projekte aus dem Bereich des Einzelplans 14, so weit sie inzwischen zur Reife gebracht sind.

Vielen Dank. – Herr Abg. Ri voir hat eine Zusatzfrage.

Bereits im gedruckten Haushalt steht das Thema „Restrukturierungsmaßnahmen Ulm und Freiburg“ als expliziter Teil dieser Finanzmittel. Bei Freiburg ist klar, was das sein dürfte. Aber das Thema Ulm würde mich interessieren, weil ich da auf den ersten Blick nicht sehe, wo rum es sich handelt. Da bitte ich Sie um Information, was für ein Projekt damit finanziert werden soll.

Wie gesagt, es ist ja noch in der Erarbeitung. Wir sind noch nicht fertig. Deswegen ist es immer schwer, über ungelegte Eier zu sprechen. Aber der Umgang mit dem Be reich der Neurowissenschaften und den RKU ist das Thema, das dabei im Zentrum steht.

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Münd lichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet.

(Das Redepult wird desinfiziert.)

Während der Tisch hier gereinigt wird, rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, und zwar die Mündliche Anfrage un ter Ziffer 2:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – N u t z u n g d e s B u d g e t s f ü r d e n A u s b a u d e r E n z t a l q u e r u n g d e r A 8 u n d w e i t e r e K o s t e n e i n s p a r u n g e n d u r c h z u s ä t z l i c h e l o k a l e V e r w e n d u n g d e s E r d a u s h u b s u n t e r L a n d s c h a f t s - u n d U m w e l t g e s i c h t s p u n k t e n

Bitte, Herr Abg. Dr. Schweickert.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Minister Hermann, man soll ja mit Traditionen nicht brechen. Deswegen haben wir zum Ende auch noch mal die A 8 als Thema.

a) Inwieweit bestehen Möglichkeiten, die vom Bund freige

gebenen – und vor Kurzem aufgrund der neuen Kosten schätzung des Regierungspräsidiums Karlsruhe um 190 Millionen € erhöhten – Haushaltsmittel in Höhe von ins

gesamt 340 Millionen € für den Ausbau der Enztalquerung der A 8 für zusätzliche Verbesserungsmaßnahmen (bei Lärm schutz, Landschaftsbild, Umweltschutz etc.) im Rahmen des Ausbaus zu nutzen, sollte der Fall eintreten, dass das Angebot, welches im Rahmen der Ausschreibung den Zu schlag erhält, deutlich unter dem zuvor genannten Betrag liegt?

b) Inwieweit können aus Umweltschutzgründen, gegebenen

falls unter Angabe der Höhe der Einsparungen je nach Ent fernung zum Zielort, auch kurzfristig noch während des Ausbaus lokale oder regionale Möglichkeiten zur Nutzung des bisher nicht im Rahmen der Maßnahme zum Wieder einbau verplanten Erdaushubs mittels Erdverfüllungen oder Erdaufschüttungen (z. B. für das Projekt „Wurmberg 500“) von unbelastetem Material im Rahmen von Geländeanpas sungen und -modellierungen geschaffen werden, um wei tere Kosteneinsparungen im Sinne von Frage a zu errei chen?

(Zuruf: Thomas Mann lässt grüßen! Ohne Punkt!)

Für die Landesregierung er teile ich das Wort Herrn Minister Hermann.

Frau Präsiden tin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Abg. Schweickert, ich wäre ehrlich gesagt enttäuscht gewe sen, wenn wir diese Anfrage heute von Ihnen nicht noch be kommen hätten. Wir haben da in den letzten fünf Jahren eine schöne Tradition gepflegt. Es ist fast bedauerlich, dass man eine Mündliche Anfrage braucht, um überhaupt noch über Ver kehr zu sprechen

(Heiterkeit)

und nicht nur über das Thema Corona. Ich glaube, Kollege Lucha wäre glücklich, wenn wir mal wieder über andere The men diskutieren würden.

(Heiterkeit – Vereinzelt Beifall – Zuruf: Genau! – Abg. Martin Rivoir SPD: Ich wäre auch glücklich!)

Und ich freue mich auch – Herr Rivoir ebenfalls.

(Heiterkeit – Zuruf)

Frau Präsidentin, lieber Kollege Schweickert, meine sehr ver ehrten Damen und Herren, es geht erneut um die Enztalque rung. Das betrifft die A 8. Streng genommen, Herr Schwei ckert, kann ich diese Frage eigentlich seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr beantworten. Denn seitdem gibt es eine Autobahn gesellschaft, die für die Autobahnen des Bundes die aus schließliche Zuständigkeit hat. Das wissen Sie auch. Vermut lich wird es in der nächsten Legislaturperiode so sein, dass wir Fragen dieser Art dann so beantworten: „Wenden Sie sich bitte an die Bundesregierung oder an die Autobahngesell schaft.“ Aber wir sind ja eine kulante Verwaltung, und wir ha ben auch nicht alles vergessen. Wir kennen das Projekt sehr gut, deswegen möchte ich auch gern antworten.

Wir haben grundsätzlich festzuhalten: Egal, bei welchem Stra ßenbauprojekt, es gilt immer der Haushaltsgrundsatz der Wirt schaftlichkeit und der Sparsamkeit. Daran sind alle gebunden. Und wie ich den Reden der FDP/DVP immer wieder entneh

me, legen Sie auch in vielen anderen Bereichen großen Wert darauf.

Das gilt natürlich auch für diese Maßnahmen. Die Maßnah men sind wiederum an den Planfeststellungsbeschluss gebun den, der bestimmte Maßnahmen und Baumaßnahmen hinter legt, und die Finanzierung wird auch damit begründet, was dort alles hinterlegt ist. Es gilt also, wirtschaftlich zu bauen, nicht mehr und nicht weniger.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit der Verbesserung. Aber das muss natürlich nachgewiesen werden. Bei jeder Maßnah me muss die Erforderlichkeit begründet werden, und der Bund, der am Ende das Sagen hat, muss dann sagen: „Ja, es ist er forderlich, und es ist erlaubt.“

Wenn also bei der Enztalquerung Angebote mit einer be stimmten Kalkulationssumme – in diesem Fall waren es ins gesamt 340 Millionen € – eingereicht werden und dann am Ende etwas übrig bleibt, dann ist es nicht so, wie man gern denken würde: „Das ist ja nicht schlecht. Mit dem, was übrig bleibt, machen wir etwas anderes, was wir schon immer ma chen wollten.“ Nein, das geht nicht. Man ist da nicht frei. Ich spreche allgemein: Jede Verwaltung ist da nicht frei, weil sie nicht einfach über das Budget verfügen und es für andere Zwecke verwenden kann. Überschüssige Mittel müssen an den Bund zurückgegeben werden und können nicht für irgend etwas anderes verwendet werden.

Gleichwohl will ich zum zweiten Teil Ihrer Frage sagen: Wir, das Land und ich persönlich, sind immer der Meinung: Wenn man einen Weg findet, etwas Sinnvolles mit dem Geld zu ma chen, das übrig bleibt, weil nicht alles für das vorgesehene Projekt verbraucht wurde, dann sollte man einen Weg suchen, das zu tun. Aber wir müssen es eben formal korrekt machen.

Der Auftragnehmer hat das Eigentum an dem Material, das da abgeräumt wird, sodass wir auch darüber nicht verfügen, so dass wir sagen könnten, er solle es woanders hinschütten. Denn er hat das Recht auf Wiederverwertung, er kann damit etwas machen. In der Regel ist es zurzeit aber so, dass die Wiederverwertung eher teuer und schwierig ist. Man muss weit wegfahren, und es kostet eine Menge Geld. Wenn der Bund dem einfach zustimmt, dann wird es ein Nachtrag, und einen Nachtrag lassen sich Unternehmen gern bezahlen. Das ist die Schwierigkeit.

Auf der anderen Seite sehe ich, dass lokale und regionale Ver wertungsmöglichkeiten da sind, und die Kommunen das auch suchen. Sie wollen, dass man mit dem Erdaushub eventuell eine Lärmschutzmaßnahme macht – was nur sinnvoll und be grüßenswert wäre und was ich auch ausdrücklich unterstütze. Allerdings muss man dem Bund nachweisen – das ist die An forderung –, dass es mindestens kostenneutral ist. Dann muss der Bund – in diesem Fall die Autobahngesellschaft – mit der Gesellschaft, die diesen Vertrag übernommen hat und das Ganze macht, klären, was sie mitmacht, und darüber verhan deln, ob es eine gute Möglichkeit wäre.

Im Moment kann man sagen: Die regionalen Verwertungs möglichkeiten sind eher besser als die allgemeinen. Wenn die Kommune dort eine Chance sieht, dann soll sie es einbringen. Allerdings muss es dann, wie gesagt, mindestens kostenneu tral sein, und es muss sichergestellt werden, dass es keinen

Aufschlag gibt. Die Kommune muss, wenn Kosten anfallen, diese auch übernehmen, weil das nicht Teil des Budgets des Bundes ist.

Sie sehen schon, vonseiten des Landes können wir nur – wenn Sie so wollen – Hilfestellung im Reden leisten, aber nicht mehr konkret, weil wir nicht zuständig sind. Es müssen dann die Richtigen miteinander reden. Man sollte sich keine Illusi onen machen; der Bund wird sehr auf Kostenneutralität ach ten und wird seinerseits nicht ohne Weiteres den Vertrag kor rigieren und damit vielleicht Nachforderungen provozieren.

Klar ist, dass die Maßnahme insgesamt, wenn man sie umset zen würde, viele Lkw-Transporte ersparen würde. Das könn te auch ein großer Beitrag zum Lärmschutz sein, was wir be grüßen würden. Wenn man uns fragt: Wir würden das unter stützen.

Ich habe gehört, es gibt in Wurmberg die Initiative „Wurm berg 500“. Wer es nicht weiß: Wurmberg liegt nicht 500 m hoch, und es hat einen Berg, der auch keine 500 m hoch ist. Doch sie würden da gern etwas draufpacken, damit sie sagen können: „Wir sind 500 m hoch.“ Vielleicht könnte auch da ein Verwertungsort sein. Jedenfalls müssten dort 32 m aufgeschüt tet werden. Es ist ein ordentliches Paket, was sie drauflegen müssen, doch dem stehen wir nicht entgegen.

Vielen Dank.

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet.