Protokoll der Sitzung vom 22.06.2017

(Abg. Anton Baron AfD: Die Technik ist doch noch nicht mal ausgereift, Frau Ministerin!)

Doch, das wird – – Also, 5G, da ist man schon auf dem Weg. Ende 2019 werden die Lizenzen vergeben,

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

und es wird kommen. Es gibt auch schon Testfelder.

(Zuruf)

Ja, natürlich. – 5G ist auch unser klarer Fokus. Wir treiben das intensiv voran und sind da auch in engem Austausch.

Das erste Thema war

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Schnelles Internet!)

das schnelle Internet, Breitbandausbau. Ich meine, wir haben ja ganz klar einen Akzent gesetzt. Wir haben das Thema Di gitalisierung ganz oben angesiedelt. Unser stellvertretender Ministerpräsident, Innenminister Thomas Strobl, ist als Digi talisierungsminister für dieses Thema zuständig. Wir haben jetzt im Jahr 2017 wesentlich mehr Fördermittel für den Breit bandausbau zur Verfügung gestellt, und wir werden die Mit tel auch noch weiter ausbauen und werden die Breitbandinf rastruktur ausbauen. Das – die Datenautobahnen – ist eine we sentliche Grundlage natürlich auch für die ländlichen Räume. Ich komme ja aus dem Zollernalbkreis und habe natürlich auch ein ureigenes Interesse daran, die Wirtschaft in den Re gionen zu stärken.

Glauben Sie mir: Mir ist es klar, dass unsere dezentrale Wirt schaftsstruktur, die vielen Hidden Champions im Mittelstand, die wir in der Fläche haben, hier massiv unterstützt werden müssen,

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jawohl!)

und das tun wir auch. Wir müssen priorisieren, aber wir wer den Schritt für Schritt vorangehen und werden für diesen Breitbandausbau mehr Mittel als bisher – weit mehr Mittel – zur Verfügung stellen.

(Beifall bei der CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Viele gute Beispiele!)

Aber jetzt möchte ich noch einmal weiter auf das Arbeitszeit gesetz eingehen. Wie gesagt, wir werden zum richtigen Zeit punkt die richtigen Maßnahmen einleiten. Das habe ich auch schon mehrfach adressiert, Herr Schweickert. Da können Sie großes Vertrauen in meine Kompetenz, in die Kompetenz mei nes Hauses haben.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Er nickt zustim mend!)

Ich stehe – das habe ich auch schon mehrfach öffentlich ge äußert – für die Tariföffnung. Ich hätte gern diese Experimen tierklauseln möglichst gestern schon umgesetzt gehabt. Wir würden auch hier keine Probezeiträume definieren, sondern direkt in die Umsetzung gehen. Wir setzen hier ganz stark auf die Souveränität, auf die Verantwortung bei den Tarifpartnern. Ich denke, das ist der einzig richtige Weg, und es ist auch ei ner der Erfolgsfaktoren, warum wir hier in Baden-Württem berg, in Deutschland eine so florierende Wirtschaft haben. Wir haben ein funktionierendes System bei den Tarifpartnern. Da rauf setze ich. Ich meine, das hat sich in den letzten Jahren be währt und wird sich auch weiter bewähren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir brauchen natürlich auch, um über Arbeit 4.0 diskutieren zu können, eine fundierte Grundlage. Zum Thema „Arbeit 4.0“ läuft eine aktuelle Studie in Zusammenarbeit mit der Uni versität Hohenheim. Hier werden wir für Baden-Württemberg den Iststand der digitalen und mobilen Arbeit ermitteln sowie Maßnahmen und Handlungsempfehlungen ableiten, wie wir uns hier in Baden-Württemberg aufstellen. Das ist der einzig richtige Weg; denn wir müssen wissen, von was wir reden. Es gibt die verschiedensten Studien aus den verschiedensten Aus gangsvoraussetzungen heraus. Wir müssen wissen, was bei uns in Baden-Württemberg passiert, vor welchen Herausfor derungen wir stehen. Das arbeiten wir wissenschaftlich auf

und werden dann die entsprechenden Handlungsmaßnahmen einleiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Antrag ist auch das Thema „Werkverträge und Leiharbeit“ vor dem Hinter grund der Digitalisierung adressiert. Aus meiner Sicht gilt ganz klar: Die Werkverträge sind ein seit vielen Jahren beste hender und bewährter Bestandteil einer arbeitsteiligen Wirt schaft. Sie sind auch im Hinblick auf die zunehmende Spezi alisierung überhaupt nicht mehr wegzudenken. Werk- und Dienstverträge sind deshalb gerade auch in einer digitalen Zu kunft wichtig, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Richtig ist aber auch – auch das habe ich im Fokus –, dass sich durch die Digitalisierung auch die Arbeitsbeziehungen subs tanziell ändern können. Wir müssen das ganz genau beobach ten. Wir müssen im Auge haben, wie die bisherigen Beschäf tigungsbeziehungen und auch die Abhängigkeitsverhältnisse in unserer sozialen Marktwirtschaft weiter wirken. Es geht auch um die Stabilität unseres sozialen Sicherungssystems. Diese ist bisher zu großen Teilen durch abhängige Beschäfti gung finanziert worden. Wer aber das eine – soziale Sicher heit – auf Kosten des anderen – unternehmerische Instrumen te wie Werk- und Dienstverträge – retten will, der wird lang fristig Schiffbruch erleiden.

Lieber Herr Weirauch, mein Ziel ist es, gerade im Hinblick auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wirtschaft langfristig in Baden-Württemberg gut aufzustellen, um eben auch in Zukunft Beschäftigung in Baden-Württemberg zu si chern. Da müssen wir eben das Gesamtbild im Auge haben und nicht nur einzelne Aspekte. Die fügen sich hinein. Ich ha be den Fokus ganz klar auch auf den Themen, die Sie adres siert haben: Gesundheit und Arbeitsschutz.

Im Hinblick auf die Arbeitnehmerüberlassung gilt Ähnliches. Ich meine, dass die Bundesregierung hier mit der Begrenzung der Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate auch einen für beide Seiten, für die Arbeitnehmer wie für die Arbeitgeber, akzeptablen Kompromiss finden konnte. Hier war ja auf Bun desebene auch die SPD beteiligt.

Wie wertvoll die Arbeitnehmerüberlassung auch mit Blick auf die Integration der Flüchtlinge und Zugewanderten ist, zeigen im Übrigen die jüngsten Zahlen, die klar darstellen, dass kei ne Branche anteilig mehr Flüchtlinge beschäftigt als die Leih arbeit.

Ich habe aber auch ganz klar Verständnis dafür, dass es wei terhin Kritik an der Novelle des Arbeitnehmerüberlassungs gesetzes im Hinblick auf eine rechtssichere Definition des Be griffs Equal Pay gibt. Hier müssen wir abwarten, wie sich dies in der praktischen Handhabung bewährt, was die Rechtspre chung dazu präzisiert, und dann entsprechend nachsteuern.

Zum Schluss, weil es hier im Plenum überwiegend Männer und weniger Frauen gibt,

(Abg. Anton Baron AfD: Woran liegt das? – Zurufe)

möchte ich – viele Frauen sind ja mittlerweile auch fußball begeistert – mit einem Zitat des Erfolgstrainers von Arsenal, Arsène Wenger, enden:

Wenn du nicht glaubst, dass du es kannst, hast du keine Chance.

Das gilt auch für die Digitalisierung.

Ich jedenfalls bin davon überzeugt, dass wir es gemeinsam schaffen können, dass es eine Riesenchance für Baden-Würt temberg ist und dass wir weiterhin und langfristig hier im weltweiten Wettbewerb die Nase vorn haben werden. Aber das geht nur gemeinsam.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Meine Damen und Herren, die Ministerin hat die Redezeit überschritten.

(Oh-Rufe)

Moment, ganz ruhig. Regierungsvertreter können reden, so lange sie wollen. Es geht nur darum: Dadurch tritt § 82 a Ab satz 1 Satz 4 der Geschäftsordnung in Kraft: Wenn Bedarf be steht, kann jede Fraktion noch einmal zwei Minuten reden. Aber man muss es nicht. –

(Zuruf von der CDU: Wir kennen die Regel!)

Ich danke Ihnen. Ich sehe keinen Bedarf.

(Heiterkeit)

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Damit kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behand lung des Antrags Drucksache 16/529. Der Antrag ist ein rei ner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 21. Januar 2016 – 32. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz BadenWürttemberg für die Jahre 2014/2015 – Drucksachen 15/7990, 16/2118

Berichterstatter: Abg. Hans-Ulrich Sckerl

(Unruhe)

Ich darf Sie bitten, die Nebengespräche einzustellen.

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Ausspra che eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erteile ich zunächst dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württem berg, Herrn Dr. Brink. Sie haben das Wort.

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Infor mationsfreiheit Dr. Stefan Brink: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehr te Mitglieder der Landesregierung! Es ist mir eine Freude und Ehre, heute mit Ihnen den 32. Tätigkeitsbericht des Landes beauftragten für den Datenschutz diskutieren zu können.

Das Interesse des Landtags von Baden-Württemberg am The ma Datenschutz ist – das kann ich aus übergreifender Pers