Das Interesse des Landtags von Baden-Württemberg am The ma Datenschutz ist – das kann ich aus übergreifender Pers
pektive sagen – außergewöhnlich hoch. Datenschutz ist schon seit den Siebzigerjahren ein Parlamentsthema. Denn es geht nicht nur um den Schutz bürgerlicher Freiheiten, sondern im mer auch um Regierungskontrolle.
Dieser Landtag geht darüber allerdings noch deutlich hinaus, wenn er den Tätigkeitsbericht zunächst im Ständigen Aus schuss diskutiert, dann zum Plenarthema macht und dabei – das ist wirklich eine Besonderheit – seinem Landesbeauftrag ten sogar ein Rederecht einräumt.
Bereits im Ständigen Ausschuss konnte ich den Tätigkeitsbe richt unter sehr reger Teilnahme sämtlicher Fraktionen vertie fend vorstellen. Für dieses hohe Interesse bedanke ich mich ganz ausdrücklich.
Mein Dank gilt an dieser Stelle auch meinem Vorgänger im Amt, Jörg Klingbeil. Wie Sie wissen, ist er Urheber dieses Tä tigkeitsberichts; er hat ihn gemeinsam mit seinen Mitarbeite rinnen und Mitarbeitern der Datenschutzbehörde erstellt.
Mittlerweile haben Sie, sehr geehrte Damen und Herren Ab geordnete, mich mit großer Mehrheit an die Spitze dieser Be hörde gestellt. Sie haben den LfDI bereits in diesem Jahr mit zusätzlichen Mitarbeitern versehen. Auch für diese Entschei dung gilt Ihnen mein Dank. Denn der Landesbeauftragte kann seine Aufgaben nur erfüllen, wenn er mit deren Wandel und deren Dynamik Schritt hält.
War die Zeitspanne einer Generation im analogen Leben noch mit 30 Jahren zu bemessen, so dauert ein Generationswech sel in der digitalen Welt gerade einmal drei Jahre. So gesehen stammt der 32. Tätigkeitsbericht aus lang vergangener Zeit – aber er hat nichts von seiner Aktualität verloren.
Auch für die Landesregierung und für die Kommunen bedeu tet die Generationenfolge neuer Technologien eine große He rausforderung. Die Digitalisierungsstrategie der Landesregie rung macht dies deutlich.
Zu allen Teilen der Landesregierung besteht, auch dank der Arbeit meines Amtsvorgängers, ein gutes, ein gewachsenes Verhältnis. Dies gilt insbesondere für das Innenministerium, das bis 2011 meine Behörde beherbergte. Dass der LfDI nun mehr beim Landtag und seiner Verwaltung ressortiert und von dort aus hervorragend unterstützt wird, hat nichts mit Vorbe halten gegenüber dem Innenministerium zu tun, sondern ist der Unabhängigkeit des Landesbeauftragten geschuldet. Auch diese Unabhängigkeit wird sich mit Blick auf die kommende Europäische Datenschutz-Grundverordnung fortentwickeln. An dem guten und vertrauensvollen Verhältnis zur Landes verwaltung soll und wird sich auch in Zukunft allerdings nichts ändern.
In einer sich rasch verändernden digitalen Lebenswelt muss auch der Datenschutz seine Rolle immer wieder neu überden ken und, wenn nötig, neu definieren. Datenschützer sind kei ne Technologiegegner, sie sind nicht die Maschinenstürmer des 21. Jahrhunderts. Aber sie dürfen auch nicht die Bevor munder der Bürgerinnen und Bürger oder gar die Besserwis ser sein.
Die Rolle des modernen Datenschutzes hat das Parlament vor gegeben; es ist die Rolle des Beraters. Dies macht der 32. Tä
tigkeitsbericht an vielen Stellen deutlich. Die Beratung zu Bürgerrechten sowie auch die Beratung der Politik wird zu künftig noch an Bedeutung gewinnen.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird dem LfDI beson ders die Aufgabe der Datenschutzberatung von Unternehmen ans Herz gelegt. Auch diese Aufgabe werden wir zukünftig ausbauen. Wir wollen den Start-ups ebenso wie den Traditi onsunternehmen in Baden-Württemberg nicht nur sagen, was nicht geht, sondern Wege zeigen, ihre Geschäftsmodelle da tenschutzkonform zum Erfolg zu bringen. Dass wir dabei zu künftig auch die Rolle einer Bußgeldbehörde übernehmen müssen, macht diese Aufgabe nicht leichter, aber auch keines wegs unmöglich.
Wer angesichts des 32. Tätigkeitsberichts über die Aufgabe des modernen Datenschutzes nachdenkt, der kommt auch nicht umhin, über das Verhältnis des Landesbeauftragten zur Politik nachzudenken. Der Beauftragte ist vom Landtag ge wählt, aber er hat kein politisches Mandat. Die Entscheidun gen über den Stellenwert von Datenschutz und Bürgerrechten allgemein treffen die Parlamente. Auch insoweit ist der Da tenschutz immer Parlamentssache. Der Landesbeauftragte ist auch hier in seiner Rolle als Berater gefragt. Ich bin den Frak tionen des Landtags sehr dankbar, dass sie mich in dieser Rol le mehr und mehr einbeziehen.
Die Unabhängigkeit, die Sie meinem Amt zugeordnet haben, dient nicht dazu, Ihnen Ihre schwierige Entscheidung zwi schen Freiheit, Sicherheit, wirtschaftlichem Wohlergehen und modernen Gesellschaftsmodellen abzunehmen, sondern dazu, Sie dabei auf hohem fachlichen Niveau zu unterstützen. Mei ne Unabhängigkeit dient letztlich immer dem Auftrag, den Sie mir gegeben haben, nämlich Verteidiger des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zu sein. Das ist nach den Worten unseres Bundesverfassungsgerichts die Befugnis, selbst über die Verwendung seiner persönlichen Daten zu entschei den. Dieses Grundrecht ist heute bedrohter denn je. Auch dies belegt der 32. Tätigkeitsbericht.
Die moderne, digitale Welt schafft viele neue Chancen – wir haben eben darüber gehört –, viele neue Chancen der Selbst entfaltung, aber sie schafft zugleich neue Bedrohungen für un sere Freiheit. Einige wenige Beispiele: Jugendliche sind in der Gefahr, keinen Arbeitsplatz zu finden, weil sie zu freizügig, zu großzügig zu freizügige Bilder im Netz verbreitet haben. Wir alle laufen Gefahr, zukünftig keine angemessenen Kran ken- oder Lebensversicherungen zu fairen Preisen zu finden, weil der Versicherer schon ein Profil über uns angelegt hat, aus dem sich unsere persönliche Risikobereitschaft oder indi viduelle Krankheitswahrscheinlichkeiten ablesen lassen.
Digitalisierung ist auch immer mit Risiken verbunden; auch das können Sie im 32. Tätigkeitsbericht nachlesen. Wir lösen gerade eine Solidargemeinschaft auf, etwa im Bereich der Kfz-Versicherungen, wenn unsere Fahrweise individuell do kumentiert wird. Warum sollten wir dann noch für die unbe herrschte Fahrweise eines 19-Jährigen oder die schwindende Übersicht einer 80-jährigen Mitversicherten mitbezahlen? Da lösen sich gerade Vertragsmodelle auf. Wie auch immer man hier entscheidet, es sollte nicht die Entscheidung von Konzer nen sein, welche dateibasierten Tarifstrukturen zukünftig an geboten werden, sondern es sollte die Entscheidung des Par laments sein.
Die Gegenspieler des Grundrechts auf informationelle Selbst bestimmung sind ebenfalls zahlreich. Da sind etwa jene Wirt schaftsunternehmen, die ihren Profit aus den personenbezo genen Daten ziehen wollen, und sie tun das mit ihrem eige nen Recht. Das ist im Rahmen der Gesetze durchaus in Ord nung. Viele von uns legitimieren dieses Geschäftsmodell – Nutzung moderner Technologie gegen Nutzung persönlicher Daten – mit ihrer Einwilligung. Auch hier ist der LfDI als Be rater gefragt. Gegenspieler können auch diejenigen sein, die gegenläufige Grundwerte wie etwa die Sicherheit verabsolu tieren. Hier das rechte Maß zu finden ist ja gerade Gegenstand aktueller politischer Debatten zur Sicherheitsgesetzgebung.
Aufgabe des Datenschutzes ist es aus meiner Sicht, zu klären, aufzuklären, transparent zu machen, vor Datenmissbrauch oder Übervorteilung zu warnen. Datenschützer klären auf, aber sie entscheiden nicht. Das machen die Parlamente als Ge setzgeber, das machen die Bürgerinnen und Bürger, die über ihren Weg in die digitale Lebenswelt eigenständig entschei den. Ein Datenschutz, der auch zukünftig Gehör finden will, muss diese Entscheidungen akzeptieren. Wenn wir mit unse rer Aufklärungsarbeit – dazu zählen natürlich auch die Tätig keitsberichte – dazu beitragen können, dass diese Entschei dungen vernünftig und ausgewogen getroffen werden, haben wir unser Ziel erreicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, seine an dieser Stelle nur kurz umrissenen Aufgaben kann der Lan desbeauftragte nur erfüllen, wenn er Gehör findet, wenn sei ne Positionen nicht übergangen werden, wenn sie nicht unbe dingt übernommen, aber doch berücksichtigt werden. Davon, dass dieses Parlament dies bisher getan hat, zeugt die auf merksame und interessierte Aufnahme dieses 32. Tätigkeits berichts.
Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich werden alles daransetzen, uns Ihre Aufmerksamkeit und Offenheit für das Thema Datenschutz auch in Zukunft zu verdienen; denn das Grundrecht, das wir vertreten, verdient diese Aufmerksamkeit mehr denn je.
Vielen Dank, Herr Dr. Brink. – In der Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜ NE Herrn Abg. Sckerl.
Frau Präsidentin, verehr te Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank, Herr Dr. Brink, für diesen Bericht, den 32. Tätigkeitsbericht, und bitte beste Grüße an Jörg Klingbeil, der ja für den Bericht verant wortlich war. Er ist spannend, und ich empfehle ihn den Kol leginnen und Kollegen zur Lektüre. Das kann man auch in der Sommerpause machen; denn er ist wirklich spannend, weil er zeigt, wie tief der Datenschutz längst in alle Bereiche des Le bens eingedrungen ist, wie wichtig dieses Thema geworden ist, gerade auch im digitalen Zeitalter, und dass es eine große Aufgabe ist, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestim mung zu verteidigen, und zwar vielfältiger und an viel mehr Fronten, als es noch vor zehn oder 20 Jahren der Fall gewe sen ist.
Da haben wir in den nächsten Jahren als Landtag eine große Aufgabe vor uns, aber ich bin sehr zuversichtlich, weil wir mit dem Institut des Landesbeauftragten und seiner Ansied lung beim Landtag vor sechs Jahren eine strategisch wichti ge Weichenstellung getroffen haben. Ich hoffe auch, dass der Innenminister dies im Nachhinein so sehen wird,
auch wenn es heute natürlich spannendere Auseinanderset zungen zwischen Administration und Landesbeauftragten ge ben wird und auch geben muss, als es vielleicht früher der Fall war. Aber wir brauchen diese unabhängige Institution, weil sie nun einmal diese ganz wichtige Aufgabe der Überprüfung der Einhaltung der Grundrechtsstandards hat. Diese Entwick lung zur Unabhängigkeit geht in den nächsten Jahren weiter. Schon allein bedingt durch die Europäische DatenschutzGrundverordnung, die 2018 in Kraft treten wird, wird dies ei ne wichtige und eigenständige Behörde. Wir werden bei den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2018/2019 über die personelle und sachliche Ausstattung sprechen müssen; das ist aus unserer Sicht überhaupt keine Frage.
Als Kontrollinstanz für Behörden, als bürgernahe Stelle für Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger, aber auch für den kritischen Blick auf das Parlament brauchen wir diese unab hängige Institution mehr denn je. Wir erwarten von Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Brink, auch, dass Sie uns jeweils schon sehr früh im Stadium der Gesetzgebung begleiten und uns fach kundig beraten, aber bitte auch ungemütlich – ich sage aus drücklich: ungemütlich – werden, wenn Sie den Eindruck ha ben, dass wir mit sensiblen Vorhaben nicht sachgerecht um gehen. Ich sichere Ihnen für meine Fraktion einen ständigen engen Informationsaustausch in diesem Zusammenhang zu.
Ihre Aufgaben sind gewachsen. Sie sind jetzt auch für den nicht öffentlichen Bereich zuständig. Sie beraten Unterneh men und Private. Zum Jahreswechsel 2015/2016 ist das Infor mationsfreiheitsgesetz der grün-roten Vorgängerregierung – eine wichtige Errungenschaft – hinzugekommen. Dieses muss noch mit Leben erfüllt werden. Es muss in dieser Legislatur periode auch evaluiert werden, um zu schauen: Was haben wir damit gemacht? Was haben wir damit erreicht? Konnten die Informationsansprüche der Bürgerinnen und Bürger erfüllt werden?
Ich könnte jetzt zu dem Tätigkeitsbericht und den aktuellen Aufgaben sehr lange ausführen. Dazu reicht die Zeit nicht. Deswegen möchte ich nur wenige Aspekte herausgreifen.
Das Thema „Europäische Datenschutz-Grundverordnung“ ist sicherlich auch für diesen Landtag im Bereich des Datenschut zes die größte Herausforderung der nächsten Monate. Im Ver lauf des nächsten Jahres werden wir bündelweise Landesge setze ändern – nicht nur das Polizeigesetz, Herr Innenminis ter, sondern auch viele weitere Gesetze –, um sie an die Er fordernisse dieser neuen Datenschutz-Grundverordnung an zupassen.
Diese Verordnung tritt im Mai 2018 in Kraft und wird große Auswirkungen haben. Es wird u. a. – das finden wir wichtig, spannend und herausfordernd – das Marktortprinzip einge führt. Sprich: Das europäische Datenschutzgrundrecht gilt dann auch für außereuropäische Unternehmen, wenn sie Waren und Dienstleistungen für den europäischen Markt anbieten.
Kurzgefasst heißt das: Unser Landesbeauftragter ist dann auch für Facebook, Amazon und Co. zuständig. Das wird spannend, meine Damen und Herren, weil wir alle aus der täglichen An wendung und Erfahrung wissen, dass es da Regelungsbedarf gibt.
Die Verordnung ist auch bemerkenswert, weil sie einige Stan dards enthält, die wir durchaus begrüßen. Wir sind sehr dafür und haben die Bitte an Berlin und an die dort regierenden Par teien und Fraktionen, dass wir mit der Umsetzung ins natio nale Recht keinen Sonderweg gehen, sondern dass wir das weitgehend mit dem erreichten europäischen Standard har monisieren. Sonst macht diese europäische Regelung keinen Sinn.
Zum Schluss: Der Bericht ist ein spannender Blick in die Zu kunft. Wie gesagt – ich wiederhole mich da gern –, ich emp fehle ihn zur Lektüre.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, verehrte Kolleginnen, geehrte Kollegen! Ich schlie ße mich der Empfehlung des Kollegen Sckerl an, sich mit die sem Bericht etwas näher zu beschäftigen. Er hat 254 spannen de Seiten, beschreibt, mit welchen Aufgaben sich der Landes datenschutzbeauftragte beschäftigt, und gibt auch einen Aus blick in die Zukunft.
Herr Dr. Brink, ich sage Ihnen und Ihrem Team auch im Na men der CDU-Fraktion ganz herzlichen Dank für die geleis tete Arbeit. Ich möchte Sie ebenfalls bitten, Ihrem früheren Kollegen, Herrn Klingbeil, die besten Grüße auszurichten. Denn er ist schließlich derjenige, der diesen Bericht, über den wir heute sprechen, verfasst hat.
Die CDU-Fraktion fühlt sich gut informiert und in die Arbeit eingebunden, und dafür danken wir Ihnen.
Der Datenschutz ist mittlerweile zu einem der wichtigsten Querschnittsthemen in der Wirtschaft und für die öffentliche Hand geworden. Es wurde bereits beschrieben, dass sich das Aufgabenfeld des Datenschutzbeauftragten erweitert hat. Es geht nämlich nicht nur um den Datenschutz im öffentlichen Raum, sondern mittlerweile auch um den Datenschutz im nicht öffentlichen Raum. Hierbei handelt es sich um eine Auf gabe, die früher im Innenministerium angesiedelt war und jetzt auch zum Datenschutzbeauftragten gewandert ist. Zu sätzlich kommt die Funktion als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit hinzu.
Den Hinweis auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung hat Kollege Sckerl bereits gegeben. Das muss ich deshalb nicht wiederholen.
Eines muss man allerdings wohl sagen: Auf der einen Seite fürchten wir uns vor einer Datenflut und sehen ungern, dass
Daten über uns preisgegeben werden, auf der anderen Seite gehen wir möglicherweise sehr leichtfertig mit den Daten um. Der Datenschutzbeauftragte hat bereits darauf hingewiesen, dass vor allem junge Menschen manchmal sehr lax mit den Daten umgehen. Sie stellen Berichte, Bilder, Selfies in den Raum, die dort bleiben, und irgendwann kommt ein Personal sachbearbeiter und schaut nach, was das Netz so hergibt. Da hat dann der eine oder andere möglicherweise die Chance be reits vertan, einen Posten oder eine Position zu bekommen, weil er fünf oder zehn Jahre vorher unvorsichtig gewesen war.
Die persönlichen Daten verkommen teilweise zu einer Art Währung für den vermeintlich kostenlosen Dienst. Man kann davor nur warnen. – Wenn ich hier nach oben schaue, sehe ich viele junge Menschen. Daher könnte die Botschaft heute ein mal ganz gut gesetzt sein.
Wir müssen dringend darauf hinarbeiten, dass Daten einen „Eigentumsschutz“ erhalten, damit man weiß, wem diese Da ten eigentlich gehören. Es wäre interessant zu wissen und he rauszubekommen, ob ich eine Möglichkeit habe, hier entspre chend einzugreifen – oder bleiben sie, sobald ich sie einmal eingegeben habe, draußen? Aber noch einmal die Botschaft: Es ist wirklich wert, sich diese Punkte – insgesamt sind es elf an der Zahl – einmal einen nach dem anderen vorzunehmen. Ob Sie wirklich die Sommerpause dafür nutzen müssen, wie es Kollege Sckerl empfohlen hat, kann ich nicht beurteilen; auf jeden Fall macht es Sinn.
Ein einziges Beispiel möchte ich erwähnen, die sogenannten Dashcams. Ist es zulässig, dass ich in mein Auto eine Dash cam einbaue, damit ich, wenn ich in einen Unfall verwickelt werde, zur Beweiserleichterung später einmal sagen kann: „So hat es sich abgespielt“? So reizvoll es klingt, muss ich sagen: In Deutschland ist dies nicht zulässig. Man kann sich die In vestition – zumindest für diesen Zweck – sparen.