Erstens: Ich habe gesagt, die Struktur war nicht fachlich, son dern die haben Sie irgendwie am grünen Tisch entschieden, wie es gepasst hat.
(Lachen des Abg. Sascha Binder SPD – Abg. Rein hold Gall SPD: Da kann die Polizei froh sein, dass Sie in die Politik gegangen sind! – Gegenruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Ein inniges Verhältnis, oder wie?)
Zweitens: Jetzt haben Sie wohl endlich auch eingesehen, dass Sie Ausbildungskapazitäten abgebaut haben.
Und drittens zu dem Umstand, dass die Reform nicht das Per sonal freigesetzt hat, muss man einfach noch einmal auf Sei te 64 des EvaPol-Abschlussberichts nachschauen. Die Frage war, ob die operative Basis der Polizei, insbesondere die Dienstgruppen des Streifendienstes, gestärkt wurden. 95 % der Revierleiter der Großstädte sagen: „Trifft nicht zu.“
All diese Punkte haben Sie nicht angesprochen, weil Sie ge nau wissen: Das sind die Pferdefüße, das sind die Schwach punkte. Leider hat die Reform außer einem Haufen Durchei nander nicht das gebracht, was Sie wollten.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Sascha Binder SPD: Da sagt Ihr Abschlussbericht aber etwas anderes!)
Meine Damen und Her ren, jetzt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.
Ich schlage Ihnen vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksa che 16/5603 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für In neres, Digitalisierung und Migration überweisen. – Sie sind damit einverstanden.
für Finanzen zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 12. Juli 2018 – Denkschrift 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Drucksachen 16/4400, 16/4401 bis 16/4425 und 16/4901 bis 16/4925
Finanzen zu dem Antrag des Rechnungshofs vom 7. No vember 2018 – Prüfung der Rechnung des Rechnungs hofs (Epl. 11) für das Haushaltsjahr 2016 durch den Landtag – Drucksachen 16/5147, 16/5511
Finanzen zu dem Antrag des Ministeriums für Finan zen vom 14. Dezember 2017 – Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2016 – Drucksachen 16/3316, 16/5512
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Frau Ministerin Sitzmann! Sie beraten heute die Empfehlun gen zur Denkschrift des Rechnungshofs 2018. Der Finanzaus schuss hat sie nach intensiver Beratung verabschiedet. Im Er gebnis hatten wir ein hohes Maß an übereinstimmenden Be schlussvorschlägen vorliegen. Nur zu wenigen Beiträgen hat ten wir kontroverse Diskussionen in der Sache.
Dies möchte ich zum Anlass nehmen, mich bei Ihnen, Herr Stickelberger, als dem Vorsitzenden des Ausschusses, aber auch bei allen anderen Mitgliedern des Ausschusses ganz herzlich für die konstruktive Beratung zu bedanken.
Meine Damen und Herren, die Finanzlage des Landes – das wissen Sie – stellt sich aktuell sehr gut dar. Die Ländergesamt heit konnte Ende letzten Jahres einen positiven Finanzierungs saldo von über 15 Milliarden € verzeichnen. Auf Baden-Würt temberg entfielen davon rund 3 Milliarden €.
Diese gute Finanzlage hat auch im Nachtragshaushalt 2018/2019 ihren Niederschlag gefunden. Gegenüber dem Urhaushalt konnten zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von mehr als 1,7 Milliarden € etatisiert werden. Nach der nun 2019 letzt mals geltenden Übergangsregelung müssen diese Mehrein nahmen vollständig zur Tilgung expliziter bzw. impliziter Schulden verwendet werden. Die Tilgungsverpflichtung für den Doppelhaushalt belief sich auf insgesamt 5,5 Milliarden €.
Dem kommt das Land nun nach, indem es erstmals tatsäch lich auch Kreditmarktschulden, sprich Altschulden, in Höhe von 1,2 Milliarden € tilgt. Darüber hinaus baut das Land 1,5 Milliarden € an nicht verbrauchten Kreditermächtigungen ab, stellt den Kommunen 600 Millionen € für Sanierungsmaßnah men zur Verfügung und erhöht außerdem seine eigene Sanie rungsrücklage. Die positiven Rahmenbedingungen nutzt das Land auch, um eine Rücklage für Haushaltsrisiken in Höhe von 1 Milliarde € insgesamt zu bilden.
Noch offen ist allerdings, wie die Landesregierung mit einem Kontrollkonto umgehen will, das 2017 einen negativen Saldo von 640 Millionen € ausgewiesen hat und 2018 voraussicht lich minus 280 Millionen € ausweist.
Die Haushaltsordnung gibt vor, dass ein negatives Kontroll konto ausgeglichen werden soll. Das heißt, ist auch 2019 der Stand des Kontos negativ, geht der Rechnungshof davon aus, dass dieser vollständig bereinigt wird. Denn Tilgungsoblie genheiten aus dem System der derzeitigen Übergangsregelung sollten nicht in die neue Schuldenbremse übertragen werden, die nach anderen Regeln und nach anderen Kriterien funktio niert.
Insgesamt hat die Landesregierung also nicht mehr ausgege ben als eingenommen. Sie hat Altschulden teilweise abgebaut und Vorsorge getroffen.
So weit, so gut. Allerdings: Nach dem jüngsten Jahreswirt schaftsbericht der Bundesregierung wird sich das Wachstum 2019 gegenüber den bisherigen Prognosen verringern. Die au ßenwirtschaftlichen Risiken haben zugenommen. Die Erwar tungen für die Zukunft fallen deutlich moderater aus.
Im aktuellen Nachtrag sind aber noch Überschüsse aus den Vorjahren in Höhe von 4,7 Milliarden € etatisiert. Damit sind die Überschüsse einschließlich 2017 vollständig verbraucht. Wenn die Steuereinnahmen künftig nicht mehr so gut laufen wie bisher und in den letzten Jahren gewohnt, werden dem zufolge Überschüsse als Deckungsmittel künftig ganz oder teilweise ausfallen.
Das zeigt: Die Haushaltskonsolidierung der vergangenen Jah re ist das Ergebnis überdurchschnittlich gestiegener Steuer einnahmen. Dagegen ist auf der Ausgabenseite keine signifi kante Konsolidierung zu verzeichnen. In früheren Jahren be schlossene Sparmaßnahmen wurden weitgehend zurückge nommen, und parallel dazu gab es einen deutlichen Stellen zuwachs in der Landesverwaltung.
Eine Konsolidierung, die auf strukturelle Wirkungen auch für die Zukunft baut, kann aber nicht nur einseitig auf dauerhaft gute Einnahmen hoffen. Für einen dauerhaft tragfähigen und nachhaltig wetterfesten Haushalt wird es künftig darauf an kommen, Forderungen nach neuen Stellen und Mehrausga ben wieder kritischer auf ihre langfristige Finanzierbarkeit zu überprüfen.
Die aktive Haushaltskonsolidierung muss in den kommenden Jahren wieder verstärkt werden. Aufgaben- und Ausgabenkri tik müssen als zweite und entscheidende Säule der Konsoli dierung wieder stärker in den Blick genommen werden. An satzpunkte für eine solche Diskussion hat der Rechnungshof auch in seiner jetzigen Denkschrift aufgezeigt.
Ein Beispiel, das ich für eine Entlastung des Landeshaushalts nennen möchte, ergibt sich aus der Prüfung der Studierenden werke. Wir haben mehrere Vorschläge unterbreitet, die, wenn vor Ort oder vom Gesetzgeber auch nur teilweise umgesetzt, zu Einsparungen in doppelter Millionenhöhe führen würden. Der jährliche Zuschuss des Landes könnte reduziert werden, eine reale und strukturelle Entlastung des Haushalts wäre möglich.
Ein zweiter Vorschlag, der Einsparungen ermöglichen würde, betrifft die hohe, betrieblich nicht benötigte Liquidität der Zentren für Psychiatrie. Die Liquidität belief sich auf über ei ne Viertelmilliarde Euro. Hier ist der Finanzausschuss einem Teil unserer Vorschläge gefolgt. Bei konsequenter Umsetzung wäre auch hier zumindest eine einmalige Entlastung in dop pelstelliger Millionenhöhe realisierbar gewesen.
Wir haben uns auch den Bereich der inneren Sicherheit ange sehen und haben uns in der Denkschrift mit der Polizeiausbil dung beschäftigt. Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass eine effizientere Gestaltung der Studiengänge rund 19 Millionen € einsparen könnte und bei gleichbleibender Zahl der Studienplätze sicherlich auch mehr Polizisten ausge bildet werden könnten. Die vorgeschlagenen Modifizierungen würden ferner dazu beitragen, dass Polizisten künftig schnel ler für den aktiven Dienst qualifiziert würden. Wir hoffen nun, dass das Ministerium und die Hochschule gemeinsam einen Weg finden, diese Vorschläge umzusetzen.
Ein weiterer Punkt, den Sie aus dieser Denkschrift kennen, auf den ich aber trotzdem hinweisen möchte, ist die Förder politik des Landes. Unsere stete Forderung ist hier: Prioritä ten setzen, die Förderung auf Aktualität und vor allem auch auf ihre Wirksamkeit hin prüfen, besonders bei lang laufen den Förderprogrammen.
Hierfür liefert auch die Denkschrift ein paar aussagekräftige Beispiele, konkret z. B. den Beitrag zur Filmförderung durch die Medien- und Filmgesellschaft des Landes, den ich als gu
tes Beispiel hierfür sehe. Der Rechnungshof hat Vorschläge unterbreitet, die dazu beitragen könnten, dass diese Förderung künftig zielgerichteter als bislang auch tatsächlich der Film wirtschaft in Baden-Württemberg zugutekäme. Hier sehen wir tatsächlich Spielraum, um die Wirksamkeit einer solchen För derung deutlich zu verbessern.