Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich, dass nach der gestrigen Weihnachtsfeier so viele dynamische Kollegen in den Reihen sitzen. Im Namen der Staatsregierung danke ich Ihnen in diesem Haus für die sachkundige Beratung des Doppelhaushalt 2003/2004. Mein besonderer Dank gilt dabei insbesondere den Mitgliedern des Haushaltsausschusses, an ihrer Spitze Manfred Ach und seinem Stellvertreter Johannes Strasser. In besonders herzlicher Weise schließe ich heute das Geburtstagskind Max Strehle in den Kreis der Mitglieder des Haushaltsausschusses in diesen Dank mit ein. Wir standen bei diesen Haushaltsberatungen vor außergewöhnlichen Herausforderungen, die wir ohne besonders großes Engagement dieses Hauses nicht bewältigt hätten.
Die November-Steuerschätzung hat erneut – ich unterstreiche „erneut“ – drastische Rückgänge bei den Steuereinnahmen prognostiziert. Sie dokumentiert in erschreckender Weise das Versagen der Bundesregierung in der Wirtschafts- und Finanzpolitik. Ohne Wachstum haben wir auch keine Steuereinnahmen. Ich habe dies in meiner Einbringungsrede und in den Sitzungen des Haushaltsausschusses in dieser Zeit immer wieder betont. Kernthema meiner Rede zur Einbringung des Regierungsentwurfs am 9. Oktober 2002 war der Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum einerseits und Einnahmen der öffentlichen Haushalte andererseits. Wachstum ist der Schlüssel für solide öffentliche Finanzen. Die November-Steuerschätzung zeigt
dies deutlich. Die Bundesregierung musste im Vergleich zum Frühjahr in ihrer Herbstprojektion die Wachstumsprognosen für 2002 und 2003 erneut erheblich nach unten korrigieren: Im Jahr 2002 betrug das Wachstum statt 3/4% nur noch 1/2%, im Jahr 2003 haben wir statt 2 1/2% nur 1 1/2% Wachstum. Es hat überhaupt keinen Wert, immer nur den Kreis der Steuerschätzer zu kritisieren; sie sind in hohem Maße fachkundig. Das Problem ist die Vorgabe und diese musste wiederholt korrigiert werden.
Insbesondere auch aufgrund der anhaltenden konjunkturellen Schwäche wurden bei der November-Steuerschätzung im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung bundesweit in den Jahren 2002 und 2003 Steuerausfälle in Höhe von 31,4 Milliarden e prognostiziert. Für den Freistaat Bayern bedeutet das im laufenden Haushaltsjahr 2002 eine Haushaltsverschlechterung von rund 1,1 Milliarden e. Darin sind bereits 308 Millionen e zusätzliche Zahlungen im Länderfinanzausgleich enthalten – diese Zahl wurde nach dem Abschluss des Quartals errechnet, deshalb ist sie so präzise, die Rechnung haben wir vorliegen –, da die Steuerausfälle in anderen Ländern im Durchschnitt noch höher sind. Für die Jahre 2003 und 2004 sind im bayerischen Staatshaushalt Verschlechterungen von rund 800 Millionen e pro Jahr zu erwarten. Diese Prognose für Bayern ist angesichts massiver Steuerausfälle, die auf die Länder entfallen, vergleichsweise optimistisch.
In der Summe sind das 2003 6,7 Milliarden e. Es gibt gute Gründe, bei der Regionalisierung der Steuerschätzung eine bessere Wirtschafts- und Steuerentwicklung in Bayern zu unterstellen als in anderen Ländern. Das bayerische Wirtschaftswachstum liegt regelmäßig über dem der übrigen Länder West. Seit 1991 wuchs die bayerische Wirtschaft um insgesamt 19,3%, während die anderen Länder West ihr Bruttoinlandsprodukt um lediglich 11,4% steigerten. Die tatsächliche Entwicklung der Steuereinnahmen im laufenden Jahr 2002 liegt in Bayern bislang – einschließlich Oktober, die Novemberzahlen liegen mir noch nicht vor – über dem Durchschnitt. Das heißt, der Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber dem selben Vorjahreszeitraum ist geringer. Der Länderdurchschnitt lag bei minus 3 1/2%, Bayern dagegen hat ein Minus von 1,1%. Wir haben also gute Gründe, im Doppelhaushalt 2003/2004 eine optimistische Annahme zugrunde zu legen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wegen der besseren Einnahmesituation Bayerns wurden bei der Regionalisierung entsprechend höhere Zahlen im Länderfinanzausgleich eingestellt. Das ist die logische Konsequenz. In der Haushaltsverschlechterung von jährlich 800 Millionen e in den nächsten beiden Jahren sind jeweils 150 Millionen e zusätzliche Zahlung im Länderfinanzausgleich enthalten. Das heißt, dass wir im Jahr 2002 einen horizontalen Länderfinanzausgleich von 2,308 Milliarden e unterstellen und in den nächsten beiden Jahren ebenfalls von je 2,3 Milliarden e.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir nicht nur, Herr Kollege Strasser, den horizontalen Länderfinanzausgleich betrachten dürfen. Wir müssen seriöserweise den Umsatzsteuer-Vorwegausgleich hinzurechnen, der
eine Ausgleichszahlung ist. Er ist eine Transferleistung von Bayern in die übrigen Nehmerländer. Und wir müssen unseren Beitrag zum Fonds Deutsche Einheit hinzurechnen. Das ergibt im Jahr 2002 eine Ausgleichsleistung von 4,15 Milliarden e, die Bayern zu leisten hat – 8,1 Milliarden DM, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gemessen am Haushaltsvolumen sind das spitz gerechnet – Herr Stolle hat dies heute noch einmal nachgerechnet – 12,8%. So viel zahlen wir mittlerweile an Ausgleichsleistungen an die anderen Länder. Das ist die Solidarität des Freistaates Bayern mit den Nehmerländern. Das müssen wir denen auch immer wieder sagen, wenn diese sich beschweren.
Das ist eine beeindruckende und gleichzeitig besorgniserregende Zahl. Deshalb ist die Reform des Finanzausgleichs zum Startzeitpunkt 1.01.2005 dringend notwendig.
Die Gegenrechnung? – Ich bedanke mich für diesen Zwischenruf. Wir haben in der gesamten Nachkriegszeit 6,7 Milliarden DM bekommen.
Wir haben, Herr Kollege Wörner, bis Ende 2001 per Saldo 16,9 Milliarden DM bezahlt haben. Das ist die Realität.
Wir kommen in die Situation, in einem Jahr so viel zahlen zu müssen, wie wir in der gesamten Nachkriegszeit bekommen haben. Ich weise auf ein Land hin, das bis auf die Stellen nach dem Komma in den Fünfziger Jahren mit dem Freistaat Bayern vergleichbar war. Das ist Niedersachsen. Dort gab es die gleiche Ausgangssituation, die gleiche ländliche Struktur, die gleichen Grunddaten, die gleichen Zahlungsempfänge. Sie sind heute noch an der Stelle wie in den Fünfziger Jahren. Wir sind das einzige Land, das den Wandel geschafft hat. Das ist die bayerische Leistung – die Leistung der bayerischen Bevölkerung und der bayerischen Politik.
(Strasser (SPD): Niedersachsen war CDU-geführt! – Gegenruf des Abgeordneten Hofmann (CSU): Die paar Jahre Albrecht-Regierung haben das nicht herausgerissen!)
Was ist der Grund für die dramatische Situation der öffentlichen Haushalte in Deutschland? – Bundesfinanzminister Eichel präsentierte sich in der Haushaltsdebatte im Bundestag als das Wachstumsopfer. Er verwechselt dabei Ursache und Wirkung. Die Hauptursache für die anhaltende Wachstumsschwäche Deutschlands und das daraus resultierende katastrophale Ergebnis der November-Steuerschätzung ist die nicht vorhandene Wachstumspolitik der Bundesregierung. Darauf hat nicht nur die Opposition unentwegt hingewiesen, das haben auch die Wirtschaftsexperten von Rang und Namen der
Bundesregierung immer wieder ins Stammbuch geschrieben. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben der Bundesregierung in ihrem Herbst-Gutachten bescheinigt, dass ihr Kurs das Gegenteil dessen ist, was wachstumspolitisch geboten ist.
Ich beobachte, dass mittlerweile eine neue Situation eingetreten ist. Die Wirtschaftsexperten und die anderen Experten, die auf der Basis ihrer großen Kenntnisse die Wahrheit sagen, werden mittlerweile von Koalitionsvertretern beschimpft.
Ich glaube, wir brauchen in einer komplexen Welt Rat. Dieser Rat muss nicht immer der präzis richtige sein. Wir müssen aber darauf bestehen, dass ein solcher Rat ernst genommen wird; denn solche Apparate kosten der Bundesrepublik Deutschland Geld. Es ist unerträglich, dass die Leute von der Koalition beschimpft werden, wenn der Rat nicht genehm ist.
Das muss ein Ende haben, denn das ist die Ablehnung der Rationalität der Politik, die wir zunehmend brauchen.
Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – auch die „fünf Weisen“ genannt – hat in seinem Jahresgutachten 2002/2003, das am gleichen Tag wie das Ergebnis der November-Steuerschätzung veröffentlicht wurde, diese Kritik erneuert. Sie sagen, Reformen seien dringend notwendig und würden nicht gemacht. Diese Anmahnung richtet sich nicht an dieses Haus, nicht an diese Staatsregierung, sondern an die Bundesregierung.
Doch die Bundesregierung erweist sich nach wie vor nicht bewegungsfähig. Statt des erforderlichen Wachstumskurses hat sie nur zwei Antworten: erstens Steuererhöhungen, zweitens mehr Schulden. Ich kann nur diese Antwort im Bundeshaushalt erkennen.
Lassen Sie mich einige kurze Anmerkungen zur Steuerpolitik machen. Mit dem Entwurf des so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetzes werden den Bürgern und der Wirtschaft noch zusätzliche Belastungen aufgebürdet. Der Wohnungsbau wird praktisch platt gewalzt. Im Unternehmensbereich wird die sprunghafte, inkonsistente Politik fortgesetzt.
In der letzten Legislaturperiode hat die Bundesregierung das Körperschaftssteuerreformgesetz durchgesetzt, das ich immer wieder kritisiert habe. Jetzt, meine Damen und Herren von der Opposition, beobachte ich, dass täglich irgendeine führende Persönlichkeit der Koalition fast wortgleich das Gleiche zur Körperschaftssteuersituation sagt, wie ich vor den Wahlen am 22. September 2002, nämlich dass es nicht angehe, dass eine Steuer total wegbreche, dass auch die Körperschaften an der Finanzierung der Gesellschaft beteiligt werden müssten und und und.
Ich kann auch hier nur sagen, was ich ihm persönlich auch gesagt habe. Herr Eichel ist drauf und dran, sich seinerseits zu korrigieren. Er muss in Vorlage treten. Wir sind nicht der „Reparaturbetrieb der Steuerpolitik“. Minister Eichel muss in Vorlage gehen und Vorschläge machen, wie die Situation bewältigt werden könnte.
Bei der Mehrwertsteuer zeichnet sich ein zweiter interessanter Punkt ab. Unter dem „Tarnmantel“ Steuervergünstigungsabbaugesetz – das ist eine gezielte Irreführung – wird die Mehrwertsteuer flächendeckend erhöht.
Man sagt ständig, die Mehrwertsteuererhöhung sei tabu. Mit diesem Steuervergünstigungsabbaugesetz haben Sie bereits einen Tabubruch begangen, weil der halbe Steuersatz flächendeckend auf 16% angehoben werden soll. Der Tabubruch bei der Mehrwertsteuererhöhung ist mit diesem Gesetz bereits begangen worden.
Es ist aber noch nicht genug damit, dass die Bundesregierung die Steuerlast dauernd erhöhen will. Auf Länderebene wird jetzt flächendeckend die Debatte über die Vermögensteuer geführt. Unabhängig davon, dass gestern hier darüber debattiert wurde, möchte ich doch sagen, wer sich aktuell zur Vermögensteuer geäußert hat. Ich habe es gesammelt. Ludwig Stiegler
hat sich dazu beäußert – ausnahmsweise nicht auf lateinisch, sondern auf deutsch. Er stellte sich an die Seite von Franz Müntefering und sagte Ja zu Vermögensteuer. Bökel kommt aus Hessen, er sagt Ja zur Vermögensteuer.
(Frau Radermacher (SPD): Bei uns ist halt im Gegensatz zur CSU eine unterschiedliche Meinung zugelassen!)
Die Gewerkschaften fordern, die Vermögensteuer zu erhöhen, und Steinbrück bleibt auch auf seiner Aussage bestehen. Dann aber kommt plötzlich Beck – auch Ministerpräsident eines Landes; er will diese Republik wieder politikfähig machen, wie er zitiert wird. Er sagt, er sei nicht für die Einführung der Vermögensteuer. Was nun, wenn es aus den Spitzen der Koalition so unterschiedliche Wortmeldungen gibt? Wie will man denn diese Republik politikfähig machen?
Wir werden die Republik dadurch politikfähig machen, dass wir in der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates einen Antrag einbringen werden, der wie folgt lauten wird – ich lese ihn vor:
Das Vermögensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. April 1974..., zuletzt geändert am 21. Oktober 2000,
Damit geben wir wieder eine Richtung vor. Dann besteht dieses Gesetz nicht mehr. Auf der Basis der konkurrierenden Gesetzgebung kann dann jedes Land, wenn es lustig ist, die Vermögensteuer wieder einführen. Angesichts der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes wünsche ich dabei viel Vergnügen. Ich empfehle dem Herrn Kollegen Steinbrück und dem Herrn Kollegen Gabriel, doch einmal das Verfassungsgerichtsurteil zu lesen, das ich mir in Vorbereitung auf eine Pressekonferenz von gestern noch einmal angeschaut habe. Dieses Urteil stellt so enge Grenzen und Hürden für eine Vermögensteuer auf, dass es außergewöhnlich schwierig sein wird, diese Blütenträume von Einnahmen wieder aufleben zu lassen. Im Übrigen möchte ich nur darauf hinweisen, dass bei Einführung der Vermögensteuer in Niedersachsen bei einem Aufkommen von einer Million 10% übrig bleiben werden, weil es ja immer noch einen Finanzausgleich gibt.
Ich füge noch Folgendes hinzu, liebe Kolleginnen und Kollegen – das ist ganz wichtig: Ich habe mir noch einmal die Zahlen der Vermögensteuer angesehen. Bei der Abschaffung der Vermögensteuer haben wir als Kompensation die Erbschaft- und die Schenkungsteuer angehoben. Daneben haben wir auch die Grunderwerbsteuer deutlich von 2,0% auf 3,5% erhöht. Die Zahlen bis zum Jahr 2001 zeigten, dass diese Kompensation sehr präzise, auf den Punkt genau funktioniert hat. Das Gesamtaufkommen dieser drei Steuern ist gleich geblieben. Wenn wir jetzt in einer neuen Konzeption die Vermögensteuer oben draufsetzen, ergibt sich eine zusätzliche Belastung. Das Loch, welches durch die Abschaffung der Vermögensteuer entstanden ist, wie mein ehemaliger Kollege Steinbrück immer wieder sagte, ist durch kompensatorische steuerliche Maßnahmen wieder geschlossen worden. Alle Steuern, die nach Vorstellungen der Koalition jetzt kommen sollen, werden oben draufgesetzt.
Liebe Kollegen von der Opposition, Sie sprechen immer von Bürokratie. 5 000 bis 6 000 zusätzliche Finanzbeamte bräuchten wir, um die Vermögensteuer zu erheben. Frühestens in vier bis fünf Jahren würde die Erhebung erst funktionieren. Die letzte Erhebung der Einheitswerte von 1964 hat zehn Jahre gedauert. Wie wollen wir jetzt schnell eine Steuer einführen, um Mittel für die Bildung zu haben? Das ist doch alles illusionär. Diese Anmerkung möchte ich zu dieser Debatte schon noch machen.
Meine Damen und Herren, neben Steuererhöhungen sollen im Bundeshaushalt mehr Schulden aufgenommen werden. Zum Bundeshaushalt gibt es einen Nachtragshaushalt. 13,5 Milliarden e zusätzliche Schulden werden damit gemacht. Auch hierzu eine vertiefende Anmerkung: Mit dieser Erhöhung der Verschuldung steigt die Nettoneuverschuldung des Bundes deutlich über die Gesamtsumme der Investitionen. Das heißt also, der Bundeshaushalt wäre verfassungswidrig. Die Bundesre
gierung wird vor einem Verfassungsverstoß nur geschützt, wenn sie erklärt, dass eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliege und die Erhöhung der Nettoneuverschuldung geeignet wäre, diese Störung zu beseitigen. Die Störung könnte etwa durch höhere Investitionen beseitigt werden. Das ist aber nicht der Fall. Das Geld dient nur zum Stopfen von Löchern. Die Störung könnte durch ein Investitionsprogramm oder durch ein Förderprogramm für den Mittelstand oder für die Wirtschaft beseitigt werden. Das ist aber nicht der Fall. Die Mittel sind nur für das Stopfen von Löchern vorgesehen. Deswegen behaupte ich, dass die Erklärung der Bundesregierung nicht ausreicht, um den Vorwurf des Verfassungsverstoßes zurückzuweisen. Die Erhöhung der Nettoneuverschuldung im Jahr 2002 ist nicht geeignet, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren. Ich glaube, die Verfassungsrechtler sollten sich dieses Problem etwas genauer ansehen.
Für das Jahr 2003 sind noch einmal 3,4 Milliarden zusätzliche Schulden vorgesehen. Auch andere Länder erhöhen unter dem Deckmantel der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes die Neuverschuldung. In Niedersachsen fehlen im laufenden Jahr 1,6 Milliarden e und im folgenden Jahr 1,3 Milliarden e. Auch Niedersachsen hat einen verfassungswidrigen Haushalt.