Herr Dr. Eykmann, ich sage, es war gut, dass das Parlament die Ballungsraumzulage geschaffen hat, weil damals wie heute das Problem existiert, dass in Ballungsräumen sehr hohe Lebenshaltungskosten bestehen. Es war sehr schwierig, Personal für die Arbeiterund Angestelltenstellen zu gewinnen. Die Beamtinnen und Beamten haben Sie nach München zwangsversetzt. Das konnten Sie. Deshalb ist die Ballungsraumzulage eine Angelegenheit, die nicht nur München betrifft, wie es uns manchmal mit dem Wort „München-Zulage“ suggeriert wird, sondern diese Zulage betrifft ganz Bayern. Zum Beispiel werden aus Niederbayern und der Oberpfalz viele Polizeibeamte nach München versetzt, obwohl sie das gar nicht wollen. Diese Leute können dann zusehen, wie sie zurechtkommen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich Polizisten und Krankenschwestern neben ihrer Ganztagsbeschäftigung nach einer Nebenbeschäftigung am Abend und am Wochenende umsehen müssen, weil sie das Geld für die Mieten in München nicht aufbringen können. Aus diesem Grund haben wir die Zulage geschaffen, wobei sich die Situation, was die Lebenshaltungskosten betrifft, nicht verändert hat.
Ein weiterer Gesichtspunkt, der in der Angelegenheit zu betrachten ist, ist der Bau von Staatsbedienstetenwohnungen. Wenn Sie im Finanzministerium den Bericht des Obersten Rechnungshofs von 1999 gelesen und sich zu Herzen genommen hätten, dann hätten Sie mehr Staatsbedienstetenwohnungen gebaut. Deshalb habe ich in unserem Antrag aufgeführt, dass der Bau von Staatsbedienstetenwohnungen in Ballungsräumen zu forcieren ist. Das ist in der Tat nicht geschehen. Es sind viele Wohnungen aus der Bindung herausgefallen. Man braucht nur die Zahlen zu vergleichen: 1993 gab es im S-BahnBereich München 10640 Staatsbedienstetenwohnungen. Nach der Antwort auf meine mündliche Anfrage
vom heutigen Tag gibt es in Oberbayern jetzt insgesamt 9900 Staatsbedienstetenwohnungen. 9120 befindet sich in der Region 14, also in München. Das heißt, in diesem Punkt ist keine Verbesserung eingetreten.
Wenn wir heute von Ballungsräumen reden, bin ich der Meinung, wir sollten uns auch die Regionen Augsburg und Nürnberg betrachten. Deshalb werde ich zusätzlich zu dem Antrag, dass die Ballungsraumzulage fortgeführt werden muss, auch dem Antrag zustimmen, dass wir einen Bericht erhalten sollen. Man wundert sich in der Tat, warum der eine oder andere Ort, der zu den 140 Orten gehört, die von der Ballungsraumzulage erfasst sind, gerade im Ballungsraum liegen soll, während zum Beispiel der Ballungsraum Augsburg – –
Das ist nichts anderes. Ich habe mir mit dem Antrag viel Mühe gegeben und all das, was im Laufe der letzten Jahre seit 1990 diskutiert wurde, eingearbeitet. Es geht in der Tat um eine Präzisierung der Gebietskulisse.
Der Oberste Rechnungshof hat damals noch einige andere Anmerkungen gemacht. Zum Beispiel hieß es, dass es keinen Sinn macht, wenn jemand eine Ballungsraumzulage erhält und damit unter die Fehlbelegungsabgabe fällt usw. Das sind Probleme, die auf dem verwaltungstechnischen Weg zu lösen sind. Das Finanzministerium ist dazu selbstverständlich in der Lage, aber Sie, Herr Finanzminister, müssen dazu den Auftrag erteilen. Die Sache dümpelt, wie gesagt, seit 1994 vor sich hin. Sie hätten Ihre Hausaufgaben schon längst machen können.
Abschließend möchte ich sagen: Den unteren und mittleren Einkommensgruppen nützt es nichts, wenn Sie große Reden zur Steuerreform schwingen und erklären, wie Sie alle noch mehr entlasten wollen, wenn Sie genau dort, wo Sie selbst als Freistaat Bayern gefragt sind, nicht das Notwendige veranlassen. Mit dem Hinweis, Sie wollen das Ziel eines schuldenfreien Haushalts, das Sie sich selbst gesetzt haben, erreichen, wollen Sie den unteren und mittleren Besoldungsgruppen an den Geldbeutel gehen, während Sie bei anderen die Pfründe hüten.
Das ist keine sachgerechte Behandlung des Themas. Aus diesem Grund bin ich froh, dass Sie sich als CSUFraktion entschlossen haben – offensichtlich haben Sie hier Durchsetzungskraft gegenüber dem Finanzminister bewiesen –, die Ballungsraumzulage fortzuführen. Ein Bericht allein genügt uns nicht. Ich hebe auf den Halbsatz in Ihrem Antrag ab, es soll einen Bericht geben, damit die Ballungsraumzulage präzisiert und fortgeführt werden kann.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn in einer Boulevardzeitung steht „CSU kämpft mit Ude gegen CSU-Minister“, kann ich nur sagen, dass der Journalist nicht sehr präzise informiert war. Wenn es aber in der SPD-Presseerklärung von heute heißt, dass ausgerechnet der aus München stammende Finanzminister Faltlhauser eine kleine Entschädigung streichen will, darf ich das Haus in seiner Gesamtheit daran erinnern, dass der Finanzminister mit dem Auslaufen der Ballungsraumzulage persönlich überhaupt nichts zu tun hat. Sie alle miteinander, von links und von rechts, haben beschlossen, dass Ende dieses Jahres die Ballungsraumzulage ausläuft. Sie war 1990 für fünf Jahre beschlossen, dann um vier Jahre verlängert und nach Aussprache im zuständigen Ausschuss nochmals – nicht um fünf, nicht um vier –, sondern wohlweislich nur um ein Jahr verlängert worden.
Warum? Ein Blick in die Protokolle der damaligen Debatten zeigt, dass dem Landtag insgesamt sehr wohl bewusst war, welches außergewöhnliche Problem der Zuschnitt der Ballungsraumzulage darstellt. Deshalb haben Sie, meine Damen und Herren als Abgeordnete, das Ende der Ballungsraumzulage beschlossen. Der Minister hat nur die vom Landtag beschlossene Rechtslage wiedergegeben, musste jedoch den Medien entnehmen, daß er die Ballungsraumzulage beenden will. Das Haus sollte im Interesse der intellektuellen Redlichkeit prüfen, wie sich Ballungsraumzulage tatsächlich darstellt. Wir sollten zur sachlichen Behandlung des Themas zurückkehren und in den Medien nicht aufgeblasene Empörung spielen, Herr Maget.
Nein, das, was Sie gerade vorgetragen haben. Sie sagten, es sei eine Schande, über die Fortführung der Ballungsraumzulage überhaupt sprechen zu müssen. Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie mit beschlossen haben, die Ballungsraumzulage auslaufen zu lassen. Das sollten Sie der Bevölkerung auch sagen. Ich will einen Beitrag dazu leisten, die aufgeblasene Erregung, in die man hineingekommen ist, etwas zu dämpfen.
Das weitere Verfahren soll auf einer möglichst soliden Argumentationsbasis stattfinden können. Ernst zu nehmende rechtliche Stellungnahmen sind wiederholt zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ballungsraumzulage problematisch ist. Ich zitiere das Bundesverwaltungsgericht, das ausführt:
Gegen die Zulässigkeit der landesrechtlichen Regelung einer ergänzenden Fürsorgeleistung an bayerische Beamte und Richter im Raum München bestehen erhebliche rechtliche Bedenken.
Die Sache ist bislang nur deshalb nicht akut geworden, weil noch niemand geklagt hat. 1993 stellte der Oberste Rechnungshof ausdrücklich fest, die ursprünglichen ernst zu nehmenden Anlässe – 1990 konnte man kaum mehr Polizisten gewinnen – seien nicht mehr gegeben, beschäftigungspolitische Gründe nicht mehr erkennbar. Deshalb keine Verlängerung – so der Oberste Rechnungshof. Diskutiert wurde darüber im Haus intensiv; trotzdem haben wir die Zulage in Kenntnis der Probleme nochmals verlängert.
Im Grunde genommen handelt es sich um ein geographisches Problem, das heißt, die Ballungsraumzulage ist heute eigentlich gar keine mehr. Denn es gibt sie sowohl in München und seinem Umland als auch in Garmisch, Starnberg und im „angeblichen Ballungsgebiet“ Jachenau. Auch dort gilt Wohngeldstufe V. Allein diese geographische Verteilung zeigt, wie administrativ problematisch die Ballungsraumzulage ist.
Hinzu kommen Ungleichgewichte. Nehmen wir zum Beispiel einen 41-jährigen verheirateten Polizisten in Besoldungsgruppe A 10 mit einem Kind. Sein Verdienst beträgt netto, ohne Ballungsraumzulage, 4806 DM. Damit ist er zwar kein Sozialhilfeempfänger, gehört aber auch nicht zu den Reichen. Mit Ballungsraumzulage hat er 4934 DM. Arbeitet dieser Polizist aber zum Beispiel nicht in Aying, sondern im Nachbarort Feldkirchen-Westerham, oder nicht in Sachsenkam, sondern im Nachbarort Waakirchen, erhält er die Ballungsraumzulage nicht, obwohl die Lebenshaltungskosten aller Erfahrung nach in allen Orten identisch sind. Ihr könnt das als gerecht ansehen. Ich sage: Das ist ein massives Problem.
Eine Reihe von Gemeinden hat von sich aus, obwohl nicht in Wohngeldstufe 5, die Ballungsraumzulage eingeführt, was eigentlich rechtswidrig ist. Im Ergebnis zahlt dann eine Gemeinde mit Wohngeldstufe 2 die Ballungsraumzulage, ihre Nachbargemeinde mit Wohngeldstufe 4 dagegen nicht. In Nürnberg und Erlangen, beide in Wohngeldstufe 4, gibt es keine Ballungsraumzulage, in der Gemeinde Oberding im Landkreis Erding mit Wohngeldstufe 2 aber schon. Wundersame Zustände, muss ich sagen.
Hinzu kommen die Probleme mit Pendlern. Wenn jemand in Holzkirchen wohnt und in Bad Tölz arbeitet, erhält er die Ballungsraumzulage, umgekehrt nicht. Alle Angestellten der Flughafen München Gesellschaft bekommen die Ballungsraumzulage. Als Aufsichtsratsvorsitzender der FMG habe ich mich darüber informiert, wo diese Leute wohnen. Nur 27% wohnen in der Stadt München, etwa drei Viertel der Angestellten aber in Niederbayern, in der Region Ingolstadt und sogar in der Oberpfalz.
Hinzu kommen personalwirtschaftliche Störfaktoren. Ich darf die entsprechenden Berichte von Dienststellen anhand von zwei Beispielen darstellen. In der Bezirksfinanzdirektion Landshut waren vor kurzem Stellen zu besetzen. Doch sogar Beamte aus dem nicht weit entfernten Moosburg wollten nicht dort hin, obwohl Landshut eine herrliche, wunderschöne Stadt ist. Sie wollten in München bleiben; denn im schönen Landshut gibt es keine Ballungsraumzulage. Früher wollte keiner nach München, heute will keiner weg.
Im Rahmen konzentrierter Behördenverlagerung wurde das Landesamt für Umweltschutz aus dem Ballungsgebiet München nach Augsburg verlegt, was zu erheblichen Problemen wegen der Ballungsraumzulage führte. Denn in Augsburg wird sie nicht gewährt.
Meine Damen und Herren, ich wollte Ihnen nur eine Reihe von nicht unerheblichen Problemen mit der Ballungsraumzulage vortragen. Ich habe das Problem, dass dieses Gebilde den Freistaat 110 Millionen DM kostet, nicht in den Vordergrund gestellt.
Man könnte sagen, das sei es wert. Ich will das nicht thematisieren. Ich will die Struktur thematisieren. Wenn auch Sie, Herr Kollege Maget, die Probleme kennen, muss man einen Ansatz suchen, um das Problem modifizieren oder ändern zu können. Ich, der diese Debatte nicht begonnen hat, habe mir überlegt, wie man das machen kann. Der eigentliche Anstoß für die Ballungsraumzulage 1990 waren die besonders hohen Wohnkosten in München. Deswegen hat man die Zulage plausiblerweise an die Wohngeldstufen gekoppelt. Die Wohngeldstufen kann der Landtag nicht ändern. Das ist so. Wo sonst wollen Sie die Ballungsraumzulage anknüpfen? An irgendwelche administrativen statistischen Durchschnitte? – Ich prophezeie Ihnen, dass wir dann auf anderem Gebiet und in anderem Umfang Abgrenzungsprobleme bekommen werden.
Wenn das so ist, bleiben uns nur zwei ernsthafte Wege. Der erste Weg wäre einfach verlängern, wie das bisher geschah. Ich habe den bisherigen Verhandlungen des Landtags entnommen, dass dies in hohem Maße als unbefriedigend gesehen wird. Deshalb müssen wir überlegen, wie wir langfristig, mittel- und kurzfristig ein vernünftiges und vertretbares Ausgleiten finden können. Ich bin gerade dabei, ein derartiges Modell zu erarbeiten. Ich werde es dem Kabinett in den nächsten Wochen als Diskussionsvorschlag vorlegen, so dass wir nicht von einem Tag auf den anderen den Leuten 150 DM und 40 DM Kinderzuschlag wegnehmen müssen – das wäre ein massiver Eingriff –, sondern in Verbindung und Verknüpfung mit der Tarifentwicklung Zulage ausgleiten lassen. Das wurde anderswo auch schon so gemacht.
Ich glaube, liebe Kollegen und lieber Herr Kollege Maget – ich ringe um Ihre Aufmerksamkeit, damit Sie später nichts Falsches erklären –, wir können bei der jetzigen Regelung nicht stehen bleiben. Das ist unzuträglich, Herr Kollege Unterländer. Wer die Ballungsraumzulage
so weiterführen will, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass das Ergebnis unbefriedigend und auch nicht billig ist. Ich meine, wir müssen eine vernünftige Gleitregelung finden.
Den folgenden Vorwurf an den SPD-Vorsitzenden von München kann ich Ihnen, Herr Maget, nicht ersparen.
Frau Kellner hat etwas sehr Richtiges gesagt. Sie sagte, das Problem hänge mit den Staatsbedienstetenwohnungen in der Landeshauptstadt München zusammen. Zu den Schwerpunkten meiner Politik gehört es, die Staatsbedienstetenwohnungen in der Landeshauptstadt München wegen der dortigen Probleme massiv zu vermehren. Jüngst wurde ein Antrag für das größte Staatsbedienstetenbauprojekt in der Landeshauptstadt München, hinter dem Nymphenburger Krankenhaus, eingereicht. Obwohl die Landeshauptstadt München einen Steinwurf weit entfernt gerade ein entsprechendes Konzept mit der Conzept-Plan Bauträger GmbH durchgezogen hatte, was ohne Auflagen erfolgte, wird das Konzept des Freistaats Bayern systematisch behindert.
Von der Landeshauptstadt München. Frau Bürgermeisterin Burkei hat – ich zitiere das präzise aus dem Gedächtnis –,
hat mir mitgeteilt, das Projekt sei sehr problematisch, weil es zu groß sei, und außerdem dürften wir es nicht mit Staatsbediensteten, sondern müssten es mit Krankenschwestern des nachbarlichen Krankenhauses belegen. So wird von der Landeshauptstadt München unsere Arbeit für die Staatsbedienstetenwohnungen behindert.