Protokoll der Sitzung vom 27.11.2007

Ich erinnere an eine Stelle, die uns allen wehtut und die Ihnen ganz besonders wehtun müsste, nämlich die Ermächtigung für Brüssel, in die kommunale Daseinsvorsorge horizontal hineinzuregieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir hatten die Grünbuch-Diskussion. Ganz breite Mehrheiten haben gesagt, wir wollen das nicht. Wir haben unsere Stellungnahmen dazu abgegeben. Im Dezember 2003 haben wir einen Dringlichkeitsantrag gestellt, der einstimmig vom Plenum verabschiedet wurde und in dem wir gesagt haben, wir wollen das nicht. Aber bedauerlicherweise konnte sich die Position, die sich für die Kommunen eingesetzt hat, nicht durchsetzen, sodass wir jetzt die Ermächtigung vorfinden. Da hilft uns das Protokoll, das beigefügt ist, kaum weiter.

Herr Söder, Ihre Presseerklärung war zwar knapp, aber unverschämt. Sie hatten Schaum vorm Mund und wahrscheinlich auch an anderer Stelle, als sie sagten, die GRÜNEN sind europafeindlich. Ich erinnere nur an die Rede Ihres Kollegen Weiß gerade eben; da haben Sie gehört, was europafeindlich ist. Wir haben hier mehrmals debattiert und alle gesagt, wir haben eine differenzierte Meinung zum Vertragswerk. Die CSU hat gesagt, ja, aber. Das „aber“ hat sie anschließend gut begründet ausgeführt. Wir müssen konstatieren, bei all diesen Punkten mit „aber“ haben wir leider keine einzige Verbesserung. Da

ist eine Verbesserung nicht gelungen, was heißt, es hat entweder am Einsatz der Staatsregierung gefehlt oder die Staatsregierung war so wenig wichtig, dass keinerlei Ergebnisse zu verzeichnen waren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich erinnere noch einmal an die Ziele der Vertragsreform. Das eine Ziel war, Europa handlungsfähiger zu machen, auch im Hinblick auf ein größeres Europa. Das zweite Ziel war, die Integration voranzutreiben, und das dritte Ziel war – das war genauso wichtig in den Debatten –, die Bürgerinnen und Bürger für Europa zu begeistern. In diesem Kontext steht unser zweiter Antrag, in dem es zum einen um das europaweite konsultative Referendum geht – wir wollen nicht den anderen Ländern in ihre Gesetze und Verfassungen hineinreden und hineinregieren. Zum anderen wollen wir für Deutschland die Voraussetzungen schaffen, dass über einen solchen Vertrag in einer Volksabstimmung entschieden werden kann.

Sie erinnern sich an unsere Kritik an dieser Stelle in den Jahren 2004 und 2005 an der rot-grünen Bundesregierung, weil diese nicht bereit war, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Damals haben Sie noch applaudiert. Hoffentlich erinnern Sie sich an den einen oder anderen Satz von vielen Mitgliedern ihrer Staatsregierung, angefangen beim damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, der sich ganz klar für eine Volksabstimmung ausgesprochen hat, bis hin zu Ihrem Vorvorgänger, Herr Minister Söder. Hier zitiere ich aus dem Protokoll unseres Ausschusses, des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten. Er wollte also ein Referendum, und es hieß, Bayern schlage vor, im Interesse der europäischen Idee ein europaweites Referendum mit unterschiedlicher nationaler Wertung durchzuführen. Das heißt, eine Volksabstimmung in Deutschland durchzuführen.

Wir bitten Sie, beiden Anträgen zuzustimmen, vor allem aber dem Antrag zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Damit würden Sie Herrn Edmund Stoiber und dem früheren Europaminister Sinner folgen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich will nur feststellen, Herr Kollege Dr. Runge, dass ich Ihnen, ohne Sie unterbrochen zu haben, eine Minute länger gegeben habe.

(Unruhe bei den GRÜNEN)

Vielleicht sollten Sie sich mit Aufregung erst einmal ein bisschen zurückhalten. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Bocklet. Bitte schön, Herr Kollege Bocklet.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um zwei Anträge der GRÜNEN. Der eine Antrag betrifft den Inhalt der beiden Reformverträge, die auf dem Gipfel in Lissabon verabschiedet worden sind. Der Inhalt ist ausgehandelt, und

von daher ist das, was Sie, Herr Dr. Runge, hier geboten haben, ein sinnloses Nachkarten.

(Beifall bei der CSU)

Sie sollten sich daran erinnern, dass der wesentliche Inhalt dieser Verträge, die in Lissabon ausgehandelt wurden, aus der rot-grünen Koalition stammt; denn damals hat die Regierung Schröder/Fischer dem Verfassungsvertrag zugestimmt. Sie hat ihn wesentlich mit ausgehandelt, und das, was jetzt in den beiden Reformverträgen steht, ist im Wesentlichen der Inhalt dessen, was damals von RotGrün ausgehandelt wurde. Man kann dafür oder dagegen sein, aber die Tatsache, dass Sie hier so einen Zirkus aufführen und den Eindruck erwecken, als ob man noch etwas ändern könnte, dient ausschließlich dazu, die Verantwortung der GRÜNEN für den Inhalt dieses Vertrags zu verwischen. Das lassen wir nicht zu.

(Beifall bei der CSU)

Der zweite Punkt ist Ihr Antrag, der zweierlei fordert, nämlich ein europaweites konsultatives Referendum und eine Volksabstimmung in Deutschland über die beiden Reformverträge. Herr Dr. Runge, ein europaweites Referendum geht von der Existenz eines europäischen Staatsvolks aus, das es nicht gibt. Real gibt es nur die Völker der in der EU vereinigten Mitgliedstaaten, die die Träger der EU sind. Deshalb steht schon der Staatenverbund der EU einem europaweiten Referendum entgegen. Erst wenn die EU zu einem europäischen Staat geworden ist, wäre ein europaweites Referendum gerechtfertigt.

Ein konsultatives Referendum besitzt keinerlei Verbindlichkeit. Die Mitgliedstaaten wären frei, dem Ergebnis zu folgen oder auch nicht. Dem Referendum, wie Sie es als Instrument zur Mobilisierung für Europa sehen, darf nicht der obligatorische Charakter vorenthalten werden, ansonsten tun Sie dem volkspädagogischen Ansatz, den Sie haben, einen Tort an. Das heißt, wenn Sie dem Volk weismachen, man mobilisiere es mit der Aussage, die Leute dürfen abstimmen, aber das Ergebnis ist nicht verbindlich, dann glaube ich, sind Sie völlig unglaubwürdig, wenn Sie meinen, Sie würden die Menschen in Europa damit begeistern.

Die nun vorliegenden beiden Verträge stellen eine wichtige Fortschreibung der Verträge von Nizza dar, in die viele Elemente des gescheiterten Verfassungsvertrags eingeflossen sind. Beide Reformverträge stellen aber gerade keine Verfassung dar, mit der ein Schritt in Richtung europäischer Staat beschrieben werden sollte. Der Verzicht auf den Verfassungsvertrag, das heißt auf das Wort „Verfassung“, ist mehr als ein Verzicht auf ein Wort oder Symbol. Er ist die Absage an einen europäischen Staat und die Bekräftigung des staats- und völkerrechtlichen Status quo in Europa. Daher entbehrt die Forderung nach Volksabstimmung schon deshalb der staatsrechtlichen Grundlage.

Auch vom Inhalt der beiden Reformverträge her ist eine Volksabstimmung nicht gerechtfertigt. Sie selbst räumen in der schriftlichen Begründung ein – lesen Sie bitte

nach –, dass in den nun beschlossenen Verträgen kein Vorrang von europäischem Sekundär- und Tertiärrecht vor deutschem Recht mehr postuliert wird. Die Elemente einer europäischen Kompetenz-Kompetenz, die der Konventsentwurf noch enthielt, fehlen gänzlich. Hätten diese Eingang in die Reformverträge gefunden, dann könnte man über ein Referendum nachdenken, weil damit die Staatlichkeit Deutschlands elementar tangiert wäre. So aber fehlen die staatsrechtlichen Voraussetzungen für ein Referendum in den beiden vorliegenden Reformverträgen.

Im Übrigen habe ich einen unverdächtigen Zeugen für die Ablehnung eines Referendums. Es war Ihr Außenminister Joseph Fischer, der am 6. November 2003 im Deutschen Bundestag eine Volksabstimmung sogar über den Verfassungsvertrag, wie sie die FDP gefordert hatte, ablehnte. Mit wieviel mehr Recht und Grund würde Josef Fischer hier und heute gegen Ihren Antrag sprechen.

Ihre Initiative hat ganz offensichtlich den Zweck, den seinerzeitigen antiplebiszitären Sündenfall Ihres Herrn Joseph Fischer vergessen zu machen und Sie und Ihre Partei wieder als Hort der plebiszitären Demokratie darzustellen. Dazu können und wollen wir die Hand nicht reichen. Dazu ist der Landtag zu schade, als dass wir Ihre parteipolitischen Spiele mitmachen. Deswegen Ablehnung der beiden Anträge.

(Lebhafter Beifall bei der CSU)

Eine Zwischenintervention? – Herr Kollege Dr. Runge. Bitte schön. Herr Kollege Bocklet, kommen Sie bitte noch einmal an das Mikrofon.

Herr Kollege Bocklet, ich habe zwei Anmerkungen zu Ihren Ausführungen.

Erstens. Sie versuchen es als Erfolg zu verkaufen, dass das Ganze nicht mehr „Verfassungsvertrag“ heißt. Sie haben schon immer die Begrifflichkeit „Verfassung“ massiv überhöht, weil Europa bereits über die bisherigen Verträge bis hin zu den Entscheidungen des EuGH verfasst ist. Die Staatlichkeit ist eine ganz andere Sache. Sie wissen, jede Ehe ist verfasst, jedes Unternehmen ist durch seine Satzung verfasst. Sie versuchen den Wählerinnen und Wählern etwas vorzugaukeln. Wenn einerseits etwas postuliert ist und andererseits etwas Fakt ist, dann sind auch das zwei Paar Stiefel.

Zweite Anmerkung: Wir haben mehrmals an dieser Stelle gegengehalten gegen die Inhalte und auch gegen die Ratifizierung und haben Anträge zur Modifikation gestellt. Es ging mit einem Antrag im Jahre 2003 los, dem sogar Sie zugestimmt haben. In den folgenden Jahren ging es weiter. Wir haben von dieser Stelle aus Rot-Grün sehr scharf kritisiert, was die Entscheidung über die beiden Gesetzentwürfe der FDP zur Volksabstimmung anbelangt. Zu beiden Gesetzentwürfen waren wir mit Josef Martin Fischer keineswegs einig.

Uns unterscheidet, dass wir Vorstöße in die gleiche Richtung in Berlin und Brüssel gemacht haben. Wir versuchen, unsere Ziele und Inhalte an jeder Stelle und jedem Ort durchzusetzen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass Sie hier „Hü“ und dort „Hott“ schwätzen.

Um Klarheit zu schaffen: Es kommt in der Tat nicht alleine auf den Begriff „Verfassung“ an, sondern auf den Inhalt.

(Dr. Martin Runge (GRÜNE): Genau!)

Hätten Sie mir zugehört, hätten Sie bemerkt, dass ich entscheidend auf den Inhalt abgestellt habe, nämlich auf die Frage, ob die Kompetenz-Kompetenz auf die Europäische Union übertragen wird.

(Dr. Martin Runge (GRÜNE): Das war niemals vorgesehen!)

Der Verfassungsvertrag, wie ihn der Konvent konzipiert hat, enthielt Elemente der Kompetenz-Kompetenz auf europäischer Ebene. Dass Sie das Problem genauso sehen, steht in der Begründung für Ihren eigenen Antrag. Dort steht, in den neuen Reformverträgen sei dies nicht mehr wie vorher. Warum fordern Sie dann einen Volksentscheid darüber, wo inhaltlich materiell die Voraussetzungen nicht gegeben sind, weil die Kompetenz-Kompetenz nicht von der nationalen Ebene auf die europäische Ebene übertragen wird? Wir haben immer gesagt, wenn dies der Fall wäre und dies wäre die Begründung europäischer Staatlichkeit, dann müsste man in der Tat in Analogie zum Artikel 146 des Grundgesetzes überlegen, ob man das dem Volk zur Abstimmung vorlegen müsste. Da dies aber nicht der Fall ist, erübrigt sich das Ganze.

Sie haben ohnehin nur einen Antrag eingebracht, der besagt, man solle über einen Vertrag, der zum Zeitpunkt, als Sie ihn eingebracht haben, im Wesentlichen ausgehandelt war, noch einmal nachtarocken. Das ist nun wahrlich nicht die Aufgabe des Bayerischen Landtags. Sie wollen lediglich die Tatsache, dass Ihre grünen Genossen auf nationaler Ebene,

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Wir haben keine Genossen!)

an der Spitze Joseph Martin Fischer, anders gehandelt haben als Sie hier tönen, vergessen machen.

Die zwei Minuten sind um, Herr Kollege.

Das wollen Sie uns dadurch vergessen machen, dass Sie sich noch einmal mit der Sache beschäftigen und so tun, als ob Sie etwas für das Plebiszit übrig hätten.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt darf ich noch Herrn Kollegen Hoderlein das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Jetzt hab’ ich wohl „Sandmännchen-Funktion“.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mir scheint, der Verlauf der Debatte könnte ein Beleg dafür sein, warum es die Europapolitik so schwer hat, beim Volk Freunde zu finden; denn sie verliert sich gerne im Wald und achtet nicht darauf, dass es auf das Wesentliche ankommt und nicht so sehr auf Details. Wenn ich die Details nicht so sortieren kann, dass ich auf den wesentlichen Punkt komme, muss ich mich nicht wundern, wenn mir nur wenige folgen.

Die GRÜNEN haben zwei Anträge vorgelegt, über die wir debattieren und abstimmen sollen. Der eine will, dass etwas ungeschehen gemacht oder neu geschehen solle, was längst irreparabel geschehen ist. Was ist irreparabel geschehen? – Es war die schöne Zeit von 2003 bis 2005, in der wir fast alle hofften, dass das Werk, das sich umgangssprachliche „Verfassungsvertrag für Europa“ nannte, gelingen möge. Rot-Grün war damals an der Regierung und hat für Deutschland verhandelt. Ohne Zweifel hat Joschka Fischer wesentlich mit verhandelt. Am Ende hatten wir in Bayern eine ungewöhnliche Situation; die bayerischen GRÜNEN sind ihrem „Kopfmann“ in Berlin nicht gefolgt und haben den Verfassungsvertrag, den Deutschland wesentlich mitverhandelt hat, abgelehnt. Das ist euer gutes Recht, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN. Wir haben damals sozusagen die grüne Ehre gerettet und haben dem Verfassungsvertrag zugestimmt.

Nun wissen wir, was zwischenzeitlich in Frankreich und Holland mit dem Referendum geschehen ist. Der Traum vom Verfassungsvertrag ist vorbei. Jetzt kommt Lissabon. Das ist die Rettung dessen, was auf europäischer Ebene zu retten ist. Dort ist einiges angesprochen – in fünf Minuten nicht zu wiederholen –, was wir ähnlich sehen.

Eines ist es aber nicht, Herr Kollege Runge: Wir, die wir damals für den Verfassungsvertrag stimmten, obwohl wir uns in unserer Phantasie etwas Schöneres hätten vorstellen können, haben zugestimmt. Der erste Lehrsatz der Europapolitik ist aber: Du darfst dir viel vorstellen, aber du musst am Ende unwahrscheinlich realistisch sein, weil das, was 25 Staaten an Konsens hervorbringen können, nicht viel ist, sondern unendlich viel weniger als die Phantasie des Einzelnen hergibt.

Wir sind nicht der Auffassung, dass wir heute einen Antrag unterstützen müssen, der da lautet: „Der Landtag begrüßt, dass der Europäische Rat … abgerückt ist vom Verfassungskonzept …“. – Wir begrüßen das eben nicht. Wir hätten begrüßt, wenn der Verfassungsvertrag in Europa Wirklichkeit geworden wäre. Deshalb begrüßen wir nicht die Alternative, obwohl sie so ist, wie sie ist und die, nachdem sie als einzige Alternative übrig ist, sicherlich besser ist als nichts. – Ablehnung dieses Antrags, weil wir nicht bekommen haben, was wir von Anfang an

wollten. Das ist kein Nein zum jetzt neu vorliegenden Entwurf.

Zweitens, zur Frage des Referendums. Ich komme noch einmal auf Frankreich und die Niederlande zurück. Da unterscheiden wir uns, Herr Kollege Bocklet, aus historischen Gründen – darauf komme ich gleich noch zu sprechen –, aber auch aus den erwähnten aktuellen Gründen. Mehrfach habe ich an dieser und an anderer Stelle immer wieder gesagt: Europa erscheint nach wie vor als eine Art Kopfprojekt für ökonomische, politische Eliten. Wenn es diesen Status nicht überwindet, kann das auf Dauer nichts werden, ob mit oder ohne Verfassungsvertrag, in Lissabon oder wo auch immer. Wir müssen es schaffen, in einem intensiven, volksnahen – das meine ich nicht ironisch und schon gar nicht überheblich – Dialog die Ziele und die Wünsche, die wir mit Europa verbinden, mit dem breiten Publikum diskutieren. Wäre das ausreichend während des Prozesses von 2003 bis 2005 geschehen – davon bin ich felsenfest überzeugt –, wäre das Referendum in Frankreich und Holland anders ausgegangen. Alles, was ich darüber gelesen habe, deutet darauf hin: Die Eliten und das Volk haben einander nicht verstanden. Man konnte sich nicht verstehen, weil die einen so geredet und die anderen anders verstanden haben. Daraus sollten wir für die Zukunft lernen. Allein aus diesem Grunde treten wir dem Gedanken des Referendums nicht näher. Um die staatspolitischen Feinheiten, die der Kollege Bocklet hier vorgetragen hat und denen ich gar nicht folgen kann – ich bin kein Jurist –, geht es hier gar nicht.