Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie Frau Kollegin Tolle weiß, halten wir in allen Debatten, auch im Bildungsausschuss und auch hier im Plenum, die Elternbeteiligung in hohen Ehren; das ist überhaupt keine Frage. Die detaillierte Debatte ist natürlich dann in den Ausschüssen zu führen. Mir ist es aber wichtig, hier klarzumachen, dass wir die Bemühungen um eine Stärkung des sogenannten pädagogischen Dreiecks von Eltern, Lehrern und Schülern nach Kräften begleiten. Die CSU hat nicht nur einige Anträge zur Integration der Eltern und zur Stärkung ihrer Verantwortung bereits auf den Weg gebracht, sondern das wird vor Ort schon aufgrund der Beschlusslage des Parlaments erfolgreich umgesetzt. Die Fülle an gelungenen Beispielen zeigt, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Allerdings darf dabei im Detail nicht überzogen werden, sondern es muss eine Abwägung unter dem Gesichtspunkt des Wohls des Kindes getroffen werden.
Im federführenden Ausschuss werden wir dann intensiv in die Detaildebatte einsteigen, worauf ich mich freue. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege. Jetzt darf ich Frau Kollegin Weikert das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das war jetzt ein ganz kurzer Beitrag. Wir werden die fachliche Debatte – diesen Vorschlag nehmen wir gerne an – im Ausschuss sehr ausführlich führen.
Uns gefällt der Gesetzentwurf der GRÜNEN. Kollegin Tolle, auch die SPD-Fraktion hat bereits einige Initiativen zum Ausbau der Demokratie in der Schule ergriffen. Für uns gehört die Demokratie in die Schule.
Kolleginnen und Kollegen, Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit für alle Zeiten, sondern sie muss ständig verteidigt werden. Wo kann das besser gelernt werden als in der Schule? – Demokratie kann nicht nur dadurch gelernt werden, dass sie im Sozialkundeunterricht anhand von Schaubildern dargestellt wird, sondern sie muss – das zeigen alle empirischen Forschungen in diesem Bereich – durch eigenes Handeln erfahren werden. Je mehr Demokratie durch eigenes Handeln bereits in der Schule erfahren wird, desto eher besteht die Gewähr dafür, dass sich Kinder und Jugendliche später als junge Erwachsene in unserer Gesellschaft aktiv demokratisch bewegen. Deshalb müssen wir Demokratie an der Schule ausbauen und Schülerinnen und Schüler und die Eltern an den Entscheidungsprozessen in der Schule tatsächlich teilhaben lassen.
Kolleginnen und Kollegen, der demokratische Ausbau an den Schulen in Bayern hinkt hinter den Notwendigkeiten her.
Die Schüler und Schülerinnen kämpfen seit 23 Jahren für mehr Mitbestimmung an der Schule. Ich bitte Sie, aufzumerken: seit 23 Jahren. Viele Initiativen sind von Ihrer Seite dazu nicht beigetragen worden. Ich möchte das an einem Punkt näher erläutern und diesen Aspekt in die Debatte einbringen. Eine Schülerin der derzeit gewählten Landesschülervertretung hat erst jüngst in einem öffentlichen Beitrag gesagt: Lasst uns doch gemeinsam einen Verhaltenskodex in der Schule entwickeln.
Ich erinnere an die Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten – leider ist der Herr Ministerpräsident nicht anwesend –, und ich verweise auf die Eröffnung des Berufsbildungskongresses in Nürnberg. Frau Ministerin Stewens, auch Sie waren anwesend. Dort wurden verschiedene Tugenden aufgezählt, wie Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Sauberkeit und so weiter. Vielleicht ist auch mehr Demokratie in der Schule ein Baustein, diese Tugenden wieder zu erreichen.
Wenn Schülerinnen und Schüler gemeinsam ihren Verhaltenskodex diskutieren, wenn sie Vereinbarungen und Regeln aufstellen, dann sind sie vielleicht auch eher geneigt, nach diesen Regeln zu leben.
Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns ganz frisch an diesen Gesetzentwurf herangehen. Auch ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Für uns gilt: Mehr Demokratie wagen – keine Angst!
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Klimaschutz in die Bayerische Verfassung (Drs. 15/9457) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Ich darf hierzu Frau Kollegin Paulig das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fordern in unserem Gesetzentwurf, das Staatsziel Klimaschutz in die Bayerische Verfassung aufzunehmen.
Wir sind der Überzeugung, dass der Stopp der Erderwärmung Richtschnur für staatliches Handeln auch hier im Freistaat Bayern werden muss. Der Klimawandel ist unbestritten eine existenzielle Herausforderung für die gesamte Welt. Alle Gliederungen, die das gemeinschaftliche Leben auf dieser Welt mitgestalten, seien es die internationale Staatengemeinschaft, die nationalen Staaten oder auch die Bundesländer, sie alle sind in der Pflicht. Sie alle müssen den Klimaschutz in alle Regelwerke, in alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen übernehmen.
Ich glaube, Kolleginnen und Kollegen, wir alle hoffen, dass bei der Klimakonferenz auf Bali vernünftige Perspektiven für „Kyoto II“ gesetzt werden. Das Zeitfenster ist klein, das wissen Sie. Bis zum Jahr 2050 müssen wir eine weltweite Reduktion der Treibhausgase um 50 % erreichen. Wir Industrieländer sollen sogar die Marge einer Reduktion von 80 % der Treibhausgase bis zum Jahr 2050 erreichen. Das ist Grund zum Handeln. Wir haben deshalb diesen Gesetzentwurf eingereicht.
Kurz zur Historie: Die Bayerische Verfassung ist am 1. Dezember 1946 vom bayerischen Volk angenommen worden. Am 8. Dezember 1946 ist sie in Kraft getreten. Am 8. Dezember war auch der internationale Weltklimatag anlässlich der Verhandlungen auf der Insel Bali. Ich glaube, das ist Grund genug, uns diesem Gesetzentwurf mit großer Aufmerksamkeit und mit großer Verantwortung, wie ich schon sagte, zu nähern.
Angesichts der Erkenntnisse, die wir über den Klimawandel haben, ist es Pflicht, das Staatsziel des Klimaschutzes in die Verfassung aufzunehmen. „Klimaschutz“ muss zu einem Rechtsbegriff und zur Grundlage beispielsweise für das Landesentwicklungsprogramm und für die Regionalpläne werden. Zum einen setzen wir uns dafür ein und beantragen, dass der Klimaschutz in die
Bayerische Verfassung, Artikel 141, aufgenommen wird. Zum anderen wollen wir, dass der Klimaschutz in Bezug auf die Energieversorgung in Artikel 152 aufgenommen wird.
Noch einmal ein kurzer historischer Rückblick. Im Jahr des Inkrafttretens der Bayerischen Verfassung, 1946, ging es im Artikel 141 um folgende Themen: den Schutz der Denkmäler der deutschen Kunst und den Schutz des deutschen Waldes mit allen heimischen Tieren und Pflanzenarten und den Genuss der Naturschönheiten. 1984 wurde der Artikel 141 der Bayerischen Verfassung umfassend geändert. Den Ausschlag dafür gab das gestiegene Umweltbewusstsein. Entscheidend für die Änderungsgrundlage waren der lokale und der regionale Bezug zum Umweltschutz. Jetzt, im Jahr 2007, haben wir begriffen, dass es die globale Verantwortung ist, die wir in alle Gesetzeswerke, Verordnungen und Pläne aufnehmen müssen. Aus diesem Grund muss der Klimaschutz zum Staatsziel werden.
Wir fordern, in Artikel 141 – er gehört zum dritten Hauptteil der Verfassung mit dem Titel „Das Gemeinschaftsleben“ – aufzunehmen, dass die Reduzierung der Treibhausgase aus globaler Verantwortung zur Grundlage aller Entscheidungen in Energiefragen, beim Verkehr und in der Landwirtschaft werden muss. Darüber hinaus müssen Landesplanung, Wirtschafts- und Industriepolitik sowie das Baurecht und die öffentlichen Förderprogramme des Freistaats am Staatsziel Klimaschutz ausgerichtet werden.
In Artikel 152, der im vierten Hauptteil der Bayerischen Verfassung enthalten ist, definieren wir unter dem Überbegriff „Wirtschaft und Arbeit“ die Sicherung der Energieversorgung, indem wir einen sparsamen Umgang mit Energie, effiziente Nutzung von Energie sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien fordern.
Ich hoffe sehr auf Ihre Zustimmung. Wenn wir es schaffen, den Klimaschutz in die Bayerische Verfassung aufzunehmen, dann nimmt Bayern eine führende Rolle im Konzert der Bundesländer ein. Bayern, so hat es der Präsident des Deutschen Naturschutzrings, Hubert Weinzierl, auf unserer Pressekonferenz gesagt, war vorbildlich, als damals das Umweltministerium gegründet wurde. Bayern war vorbildlich, als Artikel 141 der Bayerischen Verfassung novelliert wurde. Jetzt sind die Aufgaben globaler Art. Es gilt, die globale Verantwortung im Handeln des Freistaats Bayern zu verankern. Ich appelliere deshalb an Sie und gehe von Ihrer Zustimmung aus, den Klimaschutz in die Bayerische Verfassung zu schreiben.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Fünf Minuten je Fraktion wurden im Ältestenrat vereinbart. Herr Kollege Welnhofer, bitte.
Frau Präsidenten, liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand ist gegen Klimaschutz, und natürlich gehört der Klimaschutz in die Bayerische
Verfassung. – Ich habe gedacht, heute klatscht Herr Dürr einmal für mich, doch er scheint nicht da zu sein.
Also, der Klimaschutz gehört natürlich in die Bayerische Verfassung. Allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, steht er schon in der Verfassung.
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, also der Umweltschutz mit allen seinen Varianten, hat nach Artikel 141 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung bereits jetzt Verfassungsrang. Das umfasst natürlich auch den Klimaschutz im Sinne einer aktiven Klimaschutzpolitik. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Klimaschutz ist Umweltschutz! Umweltschutz aber ist heutzutage vor allem auch Klimaschutz. Die angestrebte Verfassungsänderung wäre deshalb reine Semantik, und nur der Semantik wegen ändert man kein Gesetz, erst recht keine Verfassung. Noch einmal: Man ändert kein Gesetz und erst recht keine Verfassung allein der Semantik wegen, das heißt also allein deswegen, weil man ein Problem politisch besonders ansprechen oder, aus welchen Gründen auch immer, ein Signal setzen will, ohne dadurch etwas wirklich neu zu regeln.
Wenn eine Verfassungsänderung gerechtfertigt sein soll, dann braucht man eine Regelungslücke, einen Regelungsbedarf, und eine wirkliche Regelung, nicht nur eine politische Verlautbarung. Man braucht dann eine Formulierung, die nach Inhalt, Sprache und Form geeignet ist, die Regelungslücke zu schließen.
Bei Ihrer Vorlage fehlt es an alledem. Klimaschutz ist wichtig; aber nicht alles, was gegenwärtig besonders wichtig ist, gehört in die Verfassung. Erst recht gehören konkrete Handlungsanweisungen nicht in die Verfassung. Die Verfassung ist kein Katalog aktueller gesellschaftlicher Probleme, auch wenn diese von größter Bedeutung sind. Das gilt umso mehr, wenn die zu schützenden Rechtsgüter oder die verfolgten Ziele durch die bestehenden Verfassungsnormen bereits ausreichend geschützt sind, wie es eben hier der Fall ist.
Artikel 141 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung sieht den Klimaschutz, wie ich schon sagte, vollkommen ausreichend vor. Es ist kein Änderungsbedarf ersichtlich. Und wenn es nicht notwendig ist, die Verfassung zu ändern, dann ist es allerdings notwendig, die Finger von der Verfassung zu lassen. Hinzu kommt, dass Ihr Vorschlag auch im Detail nicht überzeugt. Insbesondere verkürzt er den Klimaschutz anders als Artikel 141 auf eine anthropozentrische, also auf eine allein auf den Menschen ausgerichtete Sicht, indem er vom Erhalt der weltweiten Lebensgrundlagen der Menschheit spricht. Das ist eigentlich zu wenig. In Artikel 141 Absatz 1 ist mehr enthalten.
In die Verfassung gehören nur grundlegende Prinzipien eines Gemeinwesens. Dieses mag nicht immer eingehalten sein. In Artikel 131 der Bayerischen Verfassung lese ich:
Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott … und vor der Würde des Menschen … und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute …
Die Mädchen und Buben sind außerdem in der Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders zu unterweisen.