Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Jetzt komme ich zu der Petition. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir zuhören würden, weil es bei dieser Petition um Armut geht. Ich mache mir die Mühe und schildere Ihnen nochmals die Situation der Familie. Die Familie hat 450 Euro zum Leben. Sie besteht aus Vater, Mutter, einem Kind und einem weiteren Kind mit Downsyndrom. Mit 500 Euro monatlich zahlen sie ihr Haus ab. Die Eltern haben ihre Armut offen ausgesprochen. Sie haben auch so Antworten bekommen wie, man lebe doch hier im Speckgürtel, es könne nicht sein, dass eine Familie kein Geld hat. Die Eltern wurden nicht darauf hingewiesen, dass man sich vom Büchergeld befreien lassen kann. Hier geht es um die sogenannten übrigen Lernmittel, wie Arbeitshefte, Zeichenpapier, Schreibhefte, Klassenlektüre, Theaterbesuch und einen Schulausflug. Gemessen am Einkommen der Eltern machen diese – ich glaube, es waren 50 Euro – 11 % des Einkommens aus. Die Frage ist hier, was zumutbar ist. Das ist für mich das erste Problem: die Zumutbarkeit. Das Kultusministerium schreibt, es gebe keine Zumutbarkeitsgrenze: Man kann davon ausgehen, dass zumutbare Verhältnisse vorliegen, weil ja die übrigen Lernmittel in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat beschafft wurden. – Der Elternbeirat hat die Beschaffung nicht beanstandet.

Jetzt ging es hin und her. Ich gebe zu: Die Eltern haben sich nicht immer glücklich verhalten. Es ist sehr viel Schriftwechsel entstanden, und das eigentlich Beeindruckende war, dass der Vorgang für einen Menschen nicht mehr zumutbar war, nämlich für das Kind. Das Kind hat sein Sparschwein geschlachtet, ist mit 50 Euro zur Lehrerin gegangen und hat ihr das Geld gegeben mit den Worten: Ich möchte meine Schulden begleichen, aber bitte sagen Sie es niemandem. – Ich erzähle die Geschichte, damit Ihnen klar wird, wer der eigentlich Betroffene ist.

Der Vorgang beschreibt einen Zustand, den wir hier nicht kennen oder vielleicht nur vom Lesen kennen, nämlich Armut. In Bayern sind 170 000 Kinder von Armut betroffen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sagt, dass bundesweit 15,5 % aller Kinder als arm gelten. Armut ist – das ist auch unstrittig – häufig mit eingeschränkten Lebens- und Teilhabechancen verbunden. Armut ist häufig mit verminderten Bildungschancen verbunden. Armut macht physisch und psychisch krank, und arm kann man auch sein, wenn man knapp über den Grenzen der Sozialhilfe oder des Arbeitslosengelds liegt. Kinderarmut – das beweisen die bereits erwähnten Zahlen – ist keine Randerscheinung. Herr Kollege Eisenreich, Sie haben das in Ihrer Argumentation schon aufgegriffen. Deshalb war mein Vorschlag im Ausschuss ein Plädoyer für eine politische Lösung. Deshalb ist es eigentlich am konsequentesten zu sagen, Herr Eisenreich: Wir schlagen das Votum „Material“ mit der Maßgabe vor, dass sich die Staatsregierung, aber auch wir alle, um eine politische Lösung bemühen. Ich möchte nicht mehr, dass wir solche Petitionen in Bayern auf den Tisch bekommen, weil es beschämend ist, wie man da miteinander umgegangen ist.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Vorstellbar ist bei einer endgültigen Abschaffung des Büchergeldes ein Passus, der die übrigen Lernmittel quasi mit in die Finanzierung durch den Freistaat und die Kommunen hinein nimmt. Denkbar ist aber auch eine bundespolitische Lösung, zum Beispiel eine komplette Neuausrichtung der Regelsätze für Kinder. Ich bin nämlich der Meinung – aber das führt hier zu weit –, dass diese Sätze grundsätzlich evaluiert gehören und anders ausgerichtet werden sollten.

Denkbar wären finanzielle Mittel für den Schulstart oder auch zusätzliche konkrete Hilfen für Kinder, zum Beispiel für Schulmaterial oder für einen Beitritt zu Sport- oder Musikvereinen. Wir könnten uns auch darüber Gedanken machen, wie das mit dem Mittagessen in der Ganztagsschule aussehen wird. Für viele ist es schon ein Problem, die drei Euro für Essensgeld aufzubringen. In der offenen Ganztagsschule werden durch die 40/40/20-Aufteilung die Kosten für sozial nicht so gut gestellte Menschen immer höher.

Die 50 Euro für dieses eine Mal – das möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen – hat das Kind selbst bezahlt. Wenn von diesem Parlament der eindeutige Auftrag ausgeht, dieses Problem zu lösen, dann ist nicht nur dieser Familie geholfen, sondern auch vielen anderen Familien. Deshalb möchte ich noch einmal an Sie appellieren, abweichend vom Mehrheitsvotum des federführenden Ausschusses zu stimmen. Es ist ein politisch sinnvolles Signal, zu

sagen: Material mit der Maßgabe an die Staatsregierung, sich um eine dauerhafte Lösung auf Landes- und auf Bundesebene zu bemühen. Einen Teil haben wir Ihnen schon abgenommen; das ist ein Dringlichkeitsantrag, der morgen zu beraten sein wird, der sich mit Konzepten zur Finanzierung von Mittagessen beschäftigt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Herr Staatsminister Schneider.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dazu nur noch kurze Anmerkungen machen, weil die Diskussion letztendlich in großem Umfang um den Gesetzentwurf gehen sollte, der heute zur Abstimmung vorliegt. Der Gesetzentwurf ist – um da keine Märchen aufkommen zu lassen – nach einem Gespräch mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände auf deren ausdrücklichen Wunsch entstanden, für dieses Schuljahr eine Regelung zu finden, damit für die Kommunen, die auf die Einführung oder das Erheben von Büchergeld verzichten, eine klare Rechtslage herrscht. Das war der Auftrag, die klare Bitte der kommunalen Spitzenverbände. Das ist in dem Gesetzentwurf aufgegriffen worden. Es hilft nicht, ein Schwarzer-Peter-Spiel zu treiben. In den Printmedien wie in den anderen Medien und von den kommunalen Spitzenverbänden wurde das genauso dargestellt. Ich bitte, das so zur Kenntnis zu nehmen und nicht Dinge hineinzuinterpretieren, die nicht hineingehören. Das war der Auftrag; deshalb liegt dieser Gesetzentwurf vor. Er wurde in den Ausschüssen behandelt. Ich bitte, diesem Gesetzentwurf in der Zweiten Lesung die Zustimmung zu erteilen.

Dass wir beim Büchergeld die soziale Balance halten, hat Kollege Eisenreich an einem Beispiel bereits dargelegt. Insgesamt ist für circa 18 % aller schulpflichtigen Kinder eine Befreiungsregelung enthalten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Büchergeld war sozial abgefedert, sonst hätten wir die Befreiungen nicht gehabt.

Den Vorwurf, dass sich der Freistaat an den Kommunen schadlos halte, um den misslichen Zustand der Schulbücher zu beheben, kann ich nicht nachvollziehen. Frau Kollegin, wir wissen doch alle, dass für den Buchbestand die Kommunen zuständig sind. Vor Einführung des Büchergeldes galt die einfache Regelung: Wenn die Kommunen Bücher bestellt haben, hat ihnen der Freistaat anschließend rund zwei Drittel ihrer Anschaffungskosten ersetzt. Wenn die Kommunen keine Bücher bestellt haben, dann haben sie von uns auch nichts ersetzt bekommen. Der erste Ansprechpartner war also immer die Kommune. Der Freistaat hat nie ein Buch bestellt, sondern er hat die Kommunen mit über 60 % der Anschaffungskosten gefördert.

Wir haben im Herbst gesagt: Unser Ziel ist es, zum nächsten Schuljahr das Büchergeld wieder abzuschaffen, wenn wir eine gemeinsame Finanzierung mit den Kom

munen erreichen. Ich habe in vielen Debatten darauf hingewiesen: Im Gesetz steht, dass nach drei Jahren – dazu haben wir uns selbst den Auftrag gegeben – überprüft wird, ob die Höhe des Büchergeldes, ob das Büchergeld insgesamt zielführend ist. Diese Revisionsklausel ist im Gesetz enthalten, und wir nehmen sie zum Anlass, zum nächsten Schuljahr eine Änderung herbeizuführen. Kollege Eisenreich, Herr Pfaffmann, hat es deutlich gesagt: Ihrem Gesetzentwurf hat er die Zustimmung zu dem Finanzierungsvorschlag gegeben, nämlich zurückzukommen zum Status quo ante, nämlich zu einer etwa Ein-Drittel-/ZweiDrittel-Regelung. Wenn die Zahl des Städtetags stimmt, der angibt, 8,2 Millionen Euro für die Verwaltung ausgegeben zu haben, macht der Städtetag bei einer Rückkehr zur Ein-Drittel-Regelung einen Überschuss.

Zur Petition: Es ist deutlich gesagt worden, dass eine Lösung nicht im Zuge der Lernmittelfreiheit gefunden werden könne; sonst hätten Sie von der SPD keinen Dringlichkeitsantrag eingebracht, dass man das im Sozialgesetzbuch regeln soll. Sie haben sich auf RheinlandPfalz bezogen. Sie selbst haben hier im Landtag vor wenigen Wochen den Antrag gestellt, das über die Sozialgesetzgebung zu regeln. Jetzt suchen Sie einen Weg über die Lernmittelfreiheit. Irgendwie wissen Sie offensichtlich selbst nicht, was Sie wollen.

(Beifall bei der CSU)

Ich sage aber: Recht haben Sie mit Ihrem Antrag, das über das Sozialgesetzbuch zu machen.

(Zuruf der Abgeordneten Christa Steiger (SPD))

Das gehört in diesem Zusammenhang geregelt, um das von der Zuständigkeit ganz deutlich zu machen, abgesehen davon, dass Sie hier lustig Anträge stellen, ohne vorher überhaupt ein Wort mit den Kommunen gesprochen zu haben. Alles ist konnexitätsrelevant, was Sie jetzt gefordert haben. Sie stellen sich hier scheinheilig als Befürworter oder Unterstützer der Kommunen dar und sprechen vorher gar nicht mit den Kommunen, welche Lasten und Kosten auf die Kommunen zukämen, wenn wir alle bisher nicht von der Lernmittelfreiheit erfassten Bereiche in die Lernmittelfreiheit aufnähmen. Letztendlich ist dafür die Kommune zuständig.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

So ist es im Schulfinanzierungsgesetz eindeutig geregelt.

Ich meine, wir sollten hier keine Schnellschüsse starten. Wir haben die Daten erhoben. Die Daten werden ausgewertet. Danach wissen wir, wie hoch der Bedarf ist, um auch in Zukunft einen guten Schulbuchbestand zu erhalten. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Lösung zur Finanzierung zu finden, in der Hoffnung, dass sich das auch an dem von der SPD geäußerten Wunsch nach einer Ein-Drittel/Zwei-Drittel-Aufteilung orientiert.

Zur Frage der Petition. Das Büchergeld ist deshalb erlassen worden, damit nicht noch zusätzliche Belastungen kommen. Wir wissen, dass in der Schule auch Kosten für Hefte, Stifte oder für Lineale anfallen, auch für das eine oder andere, was dem sozialen Miteinander dient, sei es ein Theaterbesuch oder etwas anderes. Letztlich muss die Entscheidung über die Höhe, über die Zumutbarkeit, über die Belastbarkeit vor Ort getroffen werden. An dieser Entscheidung war dort auch der Elternbeirat beteiligt. Der Erlass des Büchergeldes betraf eine zusätzliche Belastung. Wir sind uns einig, dass wir diese Fragen letztlich regeln müssen, aber nicht über die Lernmittelfreiheit, sondern über die Sozialgesetzgebung.

(Beifall bei der CSU)

Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über Tagesordnungspunkt 20 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/9147, der Änderungsantrag auf Drucksache 15/9201 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 15/9504 zugrunde.

Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/9201 abstimmen. Hierzu ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Die Urnen stehen bereit. In Anbetracht dessen, dass alle da sind: drei Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 16.49 bis 16.52 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich unterbreche jetzt die Sitzung zur Auszählung. Dafür werden noch einmal drei Minuten vorgesehen. Danach geht es weiter.

(Unterbrechung von 16.53 bis 16.56 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die Sitzung wieder auf und gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der Abgeordneten Bause, Dr. Dürr, Scharfenberg u. a. und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/9201, bekannt. Mit Ja haben gestimmt 15, mit Nein haben gestimmt 98, Stimmenthaltungen 28. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Wir können jetzt über den gesamten Gesetzentwurf 15/9147 abstimmen. Bezüglich dieses Gesetzentwurfs empfiehlt der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das

Handzeichen. – CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – SPDFraktion. Enthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Da ist kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist dasselbe Abstimmungsergebnis wie vorher. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes“.

Wir kommen nun noch zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 21. Das ist die Eingabe. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat sich mit der Eingabe in seiner Sitzung am 29. November 2007 befasst. Er hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären.

Gemäß § 126 Absatz 7 der Geschäftsordnung ist bei Eingaben, über die die Vollversammlung zu beschließen hat, der Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen.

Wer also dem Votum des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Die beiden anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Votum des Ausschusses entsprochen worden.

Ich rufe jetzt auf gemeinsam die Tagesordnungspunkte 24 und 25:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Ausrichtung des staatlichen Hochbaus am Klimaschutz (Drs. 15/9205)

Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Susann Biedefeld, Ludwig Wörner u. a. u. Frakt. (SPD) Wärmedämmung in öffentlichen Altgebäuden – endlich beginnen! (Drs. 15/9196)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Ich weise darauf hin, dass wir fünf Minuten als Redezeit vereinbart haben.

Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Paulig.

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier zu wie in einer Parteiversammlung. Meine Damen und Herren, das gilt auch für die CSU. Da habe ich auch schon an Parteiveranstaltungen teilgenommen. Also, ich bitte um etwas Aufmerksamkeit. Ich weiß, dass die CSU-Frak

tion aufgeregt ist, weil der Weihnachtsmann nachher zur Weihnachtsfeier kommt. Der soll weißhaarig sein, habe ich gehört.

Also, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, jetzt noch unseren Rednern Aufmerksamkeit zu zollen. – Frau Kollegin Paulig, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ja, man sieht wirklich schon die vor Aufregung roten Bäckchen der CSU-Kollegen. Das sieht gut aus, wunderbar.

(Zurufe von der CSU)

Zu unserem Antrag, für den ich um Aufmerksamkeit bitte: Es geht um die Ausrichtung des staatlichen Hochbaus auf den Klimaschutz. Mit diesem Thema beschäftigen wir uns seit langer Zeit immer wieder. Dabei stellen wir jedes Mal fest, hier wird zu wenig getan; ganz klar. Der bayerische Umweltminister äußerte sich hierzu zuletzt dahin gehend, der Staat wollte für die energetische Sanierung der bestehenden Altbauten in den nächsten vier Jahren 150 Millionen Euro aufzuwenden. Das sind Tropfen, Peanuts auf den heißen Stein. Das reicht bei Weitem nicht aus.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn Sie sich in den Haushalten allein beim Wärme- und Stromverbrauch die Kostensteigerungen einmal anschauen, werden Sie feststellen: Es sind gewaltige Summen.