Meines Erachtens ist dies bei der Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und der Beratung dieses Gesetzentwurfs im Rückblick zu berücksichtigen. Das muss nicht zwangsläufig dazu führen, dass wir dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zustimmen. Diese Punkte werden wir bei der Beratung zum Gesetzentwurf in den Ausschüssen und im Plenum zu besprechen haben. Wir werden uns dieser Aufgabe stellen. Es wird mit Sicherheit eine interessante und intensive Diskussion. Wir werden sie in den Ausschüssen führen müssen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Mit dem Gesetz zur Änderung des PAG ist am 24. Dezember 2005 die Möglichkeit der Nutzung des Tasers eröffnet worden. Die Erprobungsklausel, die damals ausdrücklich festgelegt worden ist, wurde eingeführt. Herr Kollege Ritter, lassen wir doch einfach einmal das Misstrauen und sehen wir uns die Fakten an. Aus diesen Fakten können wir sehr wohl einiges entnehmen.
Nein –. Für uns ist von Bedeutung, was aus dieser Erprobungsphase geworden ist. Das hat Herr Kollege Peterke vorhin deutlich gesagt. Ich möchte das an zwei Beispielen verdeutlichen.
Wir hatten einen extrem gewaltbereiten Mann, der anstelle der Schusswaffe mit einem Taser angriffsunfähig gemacht werden musste. Das Ergebnis war, dass er seine Axt, die er gegen Polizeibeamte geschwungen hat und mit der er vorher seinen eigenen Neffen schwer verletzt hatte, fallen ließ. Durch den Taser konnte auf eine Schusswaffe verzichtet werden. Mit dem Taser konnte diesem Mann geholfen werden. So muss man das auch einmal sehen. Die Bedrohung war damit abgewendet.
Das zweite Beispiel ist die berühmte Geschichte von der Frau, die auf dem Balkon stand. Sie hat zunächst Widerstand geleistet und anschließend ein Küchenmesser gegen sich selbst gerichtet. Hier wurde der Taser eingesetzt, um diese Frau vor sich selbst zu schützen. Damit konnte eine drohende Gefährdung Dritter erheblich reduziert werden.
Es hat sich herausgestellt, dass der Taser ein geeignetes Distanzeinsatzmittel ist, das einerseits den Beamten hilft und andererseits Personen schützt, die eine Selbsttö
Die Erfolgsmeldung ist allerdings wenige Tage darauf vom jetzigen Fraktionsvorsitzenden und damaligen Staatssekretär Schmid dementiert worden.
Dann kam im August 2005 das Hochwasser. Immer noch gab es kein Einlenken der Staatsregierung. Es verging das ganze Jahr 2006, und im Februar 2007 hat meine Fraktion den Antrag eingebracht, dass die Staatsregierung einen Gesetzentwurf zur Helfergleichstellung vorlegen solle. Dieser Antrag ist zunächst im Innenausschuss abgelehnt worden. Im Haushaltsausschuss ist er mit einer zwar wesentlichen, aber doch noch hinnehmbaren Änderung angenommen worden. Nun endlich haben wir den Gesetzentwurf. Guten Morgen, liebe Staatsregierung! Guten Morgen, liebe CSU-Fraktion!
Bei der ersten Lektüre habe ich meinen Augen fast nicht getraut. Der Gesetzentwurf, der nach dieser langen Geschichte vorgelegt worden ist, entspricht in der Systematik ganz genau dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2003. Die Einfügung eines neuen Artikels 7 b in das Katastrophenschutzgesetz mit einer Verweisung auf die entsprechenden Regelungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz hatten wir schon 2003 vorgeschlagen. Damals mussten wir uns anhören, dass eine solche Regelung unsystematisch wäre. Herr Kollege Ettengruber, ich kann mich noch gut an die damalige Diskussion erinnern. Als unsystematisch und unfinanzierbar ist dieser Vorschlag noch vor fünf Jahren dargestellt worden. Jetzt sind wir Gott sei Dank ein bisschen weiter.
Es gibt Unterschiede zwischen unserem damaligen Gesetzentwurf und dem jetzigen Gesetzentwurf der Staatsregierung. Sie bleiben bei den Ansprüchen auf Ersatz von Verdienstausfall und bei den Erstattungsansprüchen der Arbeitgeber gegenüber den Katastrophenschutzbehörden stehen. Sie gehen nicht weiter und lösen das Problem der Gleichstellung unterhalb der Katastrophenschwelle nicht.
Leider ermöglicht die Staatsregierung jetzt nur die Gleichstellung bezüglich der Freistellung, der Entgeltfortzahlung und der Erstattungsansprüche der Arbeitgeber und verpflichtet die freiwilligen Hilfsorganisationen zur Erstattung der entsprechenden Kosten an ihre Helfer. Zur Refinanzierung gewährt sie ihnen nur Zuschüsse in gleicher Höhe aus dem Katastrophenschutzfonds. So kann man es sicher machen. Etwas kompliziert ist dieses Verfahren aber schon.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es um 165 000 Euro geht, von denen angenommen wird, dass sie auf die Städte und kreisfreien Gemeinden zukommen werden. Genau weiß man es nicht, weil man nicht weiß, wie viele Katastrophen es geben wird. Wir hatten damals vorgeschlagen, dass diese Kosten vom Freistaat übernommen werden sollen. Man muss sich einmal vorstellen, wie es in der Praxis läuft. Die Helfer haben einen Anspruch gegenüber dem Roten Kreuz. Das Rote Kreuz stellt die Kosten der Katastrophenschutzbehörde in Rechnung. Die Katastrophenschutzbehörde bezahlt es aus dem Fonds, und
Mit dem Gesetzentwurf wollen wir eine rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung mit der Feuerwehr und dem THW für die ehrenamtlichen Helfer dieser Freiwilligenorganisationen einführen. Das Konzept der sogenannten Helfergleichstellung im Katastrophenfall ist einfach und meines Erachtens auch sehr überzeugend. Wir wollen, dass ehrenamtliche Helfer der freiwilligen Hilfsorganisationen bei Einsätzen zur Katastrophenabwehr über eine entsprechende Regelung analog des Feuerwehrgesetzes einen Anspruch auf Freistellung, Entgeltfortzahlung und auf Ersatz des Verdienstausfalls erhalten.
Die Arbeitgeber können von den Hilfsorganisationen dann eine Erstattung der geleisteten Entgeltfortzahlung erhalten. Die freiwilligen Hilfsorganisationen schließlich können für ihre Aufwendungen aus der Helfergleichstellung Zuschüsse aus dem Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes erhalten, und zwar in voller Höhe. Das möchte ich betonen. Um diese Refinanzierungsmöglichkeiten zu realisieren, werden die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates zum Ausgleich von Einsatzkosten aus dem Katastrophenschutzfonds entsprechend geändert.
Gerade in Zeiten, in denen von allen Seiten der wachsende Egoismus, die Ich-Gesellschaft und der Individualismus beklagt werden, setzen wir ein deutliches Signal für das ehrenamtliche Engagement. Wir wollen mit dieser Gesetzesänderung die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Helfer stärken und zugleich unsere Anerkennung für die hervorragende Arbeit der Einsatzkräfte im Katastrophenschutz zum Ausdruck bringen. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil alles das, was der Herr Staatssekretär eben ausgeführt hat, stimmt, ist es umso unverständlicher, dass wir seit Jahren auf die Helfergleichstellung warten. Ich möchte ganz kurz an die Vorgeschichte und daran erinnern, dass meine Fraktion bereits im Jahr 2003 einen Gesetzentwurf zur Helfergleichstellung eingebracht hat. Dieser Gesetzentwurf wurde damals von der CSU-Mehrheit abgelehnt. Wegen ihres schlechten Gewissens hat die CSU damals aber beantragt zu prüfen, wie den freiwilligen Hilfsorganisationen dem Grunde nach – also nur dem Grunde nach – ein Anspruch auf angemessene Erstattung aus dem Katastrophenschutzfonds entsprechend den jeweiligen haushaltsrechtlichen Mitteln eingeräumt werden könne. Die Staatsregierung hat hierzu Stellung genommen und dieses Ansinnen abgelehnt.
Dann kam im Jahr 2005 die Meldung, dass es verschiedenen CSU-Abgeordneten jeweils gelungen sei, den damaligen Innenminister und jetzigen Ministerpräsidenten bei der Helfergleichstellung zum Einlenken zu bewegen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Helfergleichstellung der Mitglieder der freiwilligen Hilfsorganisationen im Katastrophenfall ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Kostenregelung wird ein Problem bleiben. Darüber wird weiterhin zu diskutieren sein. Die Kosten treffen die Kommunen genau in dem Jahr, in dem sich eine Katastrophe ereignet und in dem dann für die Kommunen erhebliche Kosten zu Beseitigung der Katastrophenfolgeschäden entstehen. Die freiwilligen Hilfsorganisationen sind auch nicht als Organisation den Feuerwehren gleichgestellt. Darüber wird später noch zu diskutieren sein. Die Helfergleichstellung ist aber ein wichtiger Schritt für die betroffenen Hilfskräfte.
Die Aussprache ist damit geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es ist so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (Drs. 15/9658) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Bernhard.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den vom Herrn Präsidenten aufgerufenen Gesetzentwurf begründen. Im Kern müssen wir bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltverfahren europäisches Recht umsetzen.
Die Vorgaben dieser europäischen Richtlinie betreffen in erster Linie Bundesrecht und finden im Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz und im Umweltrechtsbehelfsgesetz ihren Niederschlag. Wir müssen diese Richtlinie aber auch im Lande berücksichtigen, deshalb brauchen wir eine Landesregelung. Unser Prinzip dabei ist die Umsetzung des europäischen Rechts eins zu eins, das heißt, wir wollen nichts draufpacken, sondern das, was die Europäische Union vorgibt, praktizieren. Es handelt sich insbesondere um einen Katalog von Informationen, die der Öffentlichkeit zu Beginn eines Anhörungsverfahrens im Rahmen der
dann wird der Betrag wieder umgelegt und mit 71 Landkreisen und mit den kreisfreien Städten abgerechnet. Hier stellt sich schon die Frage, ob es auf diese 165 000 Euro wirklich ankommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, wohl wissend, dass nur ein Teil der Probleme endlich gelöst wird. Ungelöst bleibt die Gleichstellung in Bezug auf die Material- und Betriebskosten im Katastrophenfall. Ungelöst bleibt auch das Problem der Gleichstellung unterhalb der sogenannten Katastrophenschwelle. Wir können den vorliegenden Gesetzentwurf daher nicht uneingeschränkt als großartigen Erfolg unserer Initiativen bezeichnen – ein bisschen natürlich schon –, sondern nur als einen Schritt in die richtige Richtung, dem noch weitere folgen müssen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Aus den Ausführungen des Kollegen Schindler geht der Unterschied zwischen der Opposition und einer Regierungspartei hervor.
Das Anliegen der Helfergleichstellung beschäftigt uns beide seit dem Jahr 2003. Wir haben uns damals intensiv mit dem Thema befasst, ich war der Leiter der Projektgruppe für dieses Thema. Wir waren uns darin einig, dass man die Gleichstellung aller Einsatzkräfte erreichen muss. Im damaligen Gesetzentwurf stand im Vorblatt unter Buchstabe D, dass die Kosten nicht prognostiziert werden können.
(Franz Schindler (SPD): Das steht jetzt im Gesetzentwurf der Staatsregierung auch! – Simone Tolle (GRÜNE): Man kann doch nicht wissen, wie viele Katastrophen passieren!)
Bei uns steht aber ganz etwas anderes. Sie müssen von einem Durchschnittswert ausgehen, und der Wert, den Sie angeben, ist viel zu niedrig. Wir gehen also von einem höheren Wert aus, weil die Erfahrungen der letzten Jahre mit Hochwasserereignissen, Schneekatastrophen und auch den Einsätzen bei den beiden Großereignissen, die zwar keine Katastrophen waren, aber vorsorglich einen großen Einsatz von Hilfskräften erfordert haben, in etwa zeigen, wie hoch die Kosten sein werden. Wir begrüßen es, dass mit diesem Gesetzentwurf eine Lücke im System geschlossen wird. Nunmehr werden alle Einsatzkräfte gleich behandelt.
Insgesamt ist der Bayerische Katastrophenschutz hervorragend aufgestellt. Das gilt sowohl für die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch für die Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft aller Beteiligten. Deswegen wird mit diesem Gesetzentwurf erreicht, dass alle Einsatz
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Im ersten Moment, wenn man dem Herrn Minister zugehört hat, wenn man die ersten fünf Sätze gehört hat, konnte man denken, das ist ja ganz toll, was der Herr Minister da gemacht hat. Wäre da nicht der kleine Unterschied zwischen Information und Beteiligung! Wenn ich Sie informiere, dann erzähle ich Ihnen etwas, aber dann sind Sie nicht daran beteiligt, dann wissen Sie nur, was passiert. Und hier sind wir am Kern der Geschichte: Sie verstecken hinter dem Begriff der Entbürokratisierung wieder einmal, dass Sie die Beteiligung der Menschen bei Umweltschutzverfahren scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Ihr Motto „Näher am Menschen“ ist Wahlkampf und reduziert sich auf die Information, bedenkt aber nicht die sachlich-inhaltliche Auseinandersetzung mit Einwendungen. Wir werden deshalb im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens darauf achten müssen, dass die Beteiligung der Bürger unter dem Deckmäntelchen der Entbürokratisierung nicht auf der Strecke bleibt. Unter diesem Mäntelchen kann man nämlich alles verstecken, was man gerne will.
Wir erlebten schon bei anderen Gesetzen, wie Sie versuchten, mit Richtlinien, die unterhalb der Gesetzesnorm liegen, den Bürger vom Verfahren möglichst fernzuhalten. Ich betone: vom Verfahren, nicht von der Information. Wir dürfen uns hier nicht falsch verstehen: Eine Information ist keine Beteiligung, das wiederhole ich. Wir legen aber Wert darauf, dass die Menschen bei der Umgestaltung der Natur beteiligt und nicht nur informiert werden.
Wir wollen Sie deshalb darum bitten, dass Sie gemeinsam mit uns in die Beratungen eintreten, damit sichergestellt wird, dass die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auch künftig nicht zu kurz kommt, wie das in den letzten Jahren bei mehreren Gesetzen der Fall war. Die Beteiligung, und somit die Akzeptanz von Maßnahmen, muss erhöht und sichergestellt werden. Die Menschen müssen das Gefühl haben, an der Entscheidung beteiligt gewesen zu sein, und nicht nur, dass etwas erzählt wurde.
Wir legen deshalb großen Wert darauf, dass Erörterungstermine auch künftig Bestandteil bleiben. Bisher waren sie zwingend, künftig sollen sie nur noch fakultativ sein, wie Sie das ausdrücken. Wer aber entscheidet das? Wird es künftig nach dem Motto gehen: Wir wollen euch dabei haben, dann machen wir den Erörterungstermin, und wenn wir euch nicht dabei haben wollen, dann lassen wir ihn bleiben? Wenn das der Fall sein sollte, dann kann ich Ihnen heute schon sagen, wo man die Bürgerinnen und Bürger aussperren und nicht beteiligen wird.
Lassen Sie uns deshalb über diesen Aspekt noch einmal in aller Ruhe beraten, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht außen vor bleiben. Wir beklagen allerorts Demokratieverdrossenheit, deshalb sollten wir etwas dafür tun, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in den demokratischen Gestaltungsprozess besser als bisher einschalten können. Wir meinen, das ist wichtig. Natur und Umwelt brauchen Interessenvertretung. Die Transparenz in der Verwaltungsentscheidung muss