Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Montag werden im Koalitionsausschuss die Weichen in Sachen Bahnprivatisierung gestellt. Es wird auf ein Holdingmodell hinauslaufen, bei dem nur Verkehr und Logistik privatisiert werden.
Ich begrüße, dass das ursprüngliche Tiefensee-Modell, das sogenannte Eigentumssicherungsmodell, keine Rolle mehr spielt. Das Netz muss beim Staat bleiben und allen Wettbewerbern gleichermaßen zur Verfügung stehen.
Im Holdingmodell sollen nach der Vorstellung der SPD 24,9 % des Verkehrs- und Logistikbereichs privatisiert werden. Das ist als Einstiegsszenario durchaus sinnvoll. So können wir auch beobachten, welche Auswirkungen der Einfluss privater Investoren in der Zukunft hat.
äußerte Erwartung, er könnte eine breite Zustimmung bekommen, nur für die Tribüne gewesen sein kann.
Nein, hier bekommen Sie nicht nur keine Zustimmung, sondern ein ganz klares Nein. So nicht, liebe Kollegen von der CSU, auch nicht so, lieber Kollege Rotter. Sie verlangen schlichtweg, jede Sicherung, und sei sie noch so vage, zu unterlassen. Sie wollen kein Gesetz, Sie wollen keine parlamentarische Initiative, Sie wollen keinen Vertrag über die Begrenzung, Sie wollen überhaupt nichts. Sie wollen, dass diese Verkehrs- und Logistikholding voll zu privatisieren ist. Das wollen Sie, aber dann sagen Sie es bitte auch.
Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie lassen an diesem Punkt die Maske fallen. Sie wollen die Zerschlagung der Deutschen Bahn AG, und Sie wollen die Vollprivatisierung dieses Bereiches. Sagen Sie das den Menschen, denen Sie gleichzeitig versprechen, dass Sie die Qualität im Land aufrechterhalten wollen.
Sie wissen aber auch eines – ich habe es Ihnen ausdrücklich gesagt –: Eine Begrenzung, und zwar eine erstens wirksame und zweitens dauerhafte Begrenzung des teilzuprivatisierenden Anteils auf 24,9 % ist die ausdrückliche Geschäftsgrundlage der SPD im Bund für die Zustimmung zu diesem Modell. Mit dem heutigen Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist diese Geschäftsgrundlage letztendlich schon entfallen. Eigentlich müsste man mit dem heutigen Tag die Bemühungen auf Bundesebene einstellen,
weil die Union nicht willens ist, das, was sie zwischen den Zeilen und hinter den Kulissen signalisiert, umzusetzen.
Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie sich die Konsequenzen Ihres Tuns innerhalb der Union verdeutlichen. Noch einmal: 24,9 % auf Dauer ist die absolute Obergrenze für die SPD, und das ist nicht verhandelbar. Punkt. Das ist auch der Grund, warum sich die Gewerkschaft Transnet, ebenfalls nicht ohne Bauchschmerzen, in der Breite darauf eingelassen hat. Der Vorsitzende der Bahngewerkschaft Transnet, Norbert Hansen, hat letztendlich ausdrücklich geworben und – Herr Kollege Rotter, das ist vielleicht auch für Sie interessant – immer wieder signalisiert, dass er für eine solche Lösung, nämlich die dauerhafte Begrenzung insbesondere durch vertragliche und tarifvertragliche Regelungen, das Wort der Kanzlerin hat.
Das heißt also, die CSU stellt sich mit dem heutigen Antrag, auf eine solche Schranke zu verzichten, und mit dem Antrag, der auf volle Privatisierung des Verkehrs- und Logistikbereichs zielt, gegen die Kanzlerin. Sie stellen sich darüber hinaus gegen Ihr Vorstandsmitglied bei der Deutschen Bahn AG, der diese Dinge mit Transnet mit
Wir wollen erreichen, dass auch der Verkehrsträger Eisenbahn von der Teilprivatisierung profitieren kann.
Ich begrüße schließlich auch die Forderung im Antrag der CSU-Fraktion, dass keine längerfristige Festlegung auf staatliches Mehrheitseigentum erfolgen soll. Gerade bei der Logistik wäre das wirtschaftspolitisch falsch, denn die DB AG hat sich die Logistik nach und nach auf dem Markt zusammengekauft.
Das muss man in aller Deutlichkeit sagen. „Schenker“, „Stinnes“ und „Bax“ waren normale Wirtschaftsunternehmen, die auch in der Vergangenheit nichts mit der Daseinsvorsorge zu tun hatten. Daran ändert sich auch durch eine Eingliederung in den DB-Konzern überhaupt nichts.
Zum Berichtsantrag der GRÜNEN. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Gesetzesinitiative der Länder wollen wir gerade sicherstellen, dass die Teilprivatisierung keine nachteiligen Auswirkungen auf Verkehr, Infrastruktur und Beschäftigte hat. Wir erwarten durch das Gesetz im Gegenteil Vorteile für die Gewährleistung von Netzqualität und Verkehrsangebot. Wenn der geplante Rechtsrahmen feststeht und uns vorliegt, können wir konkrete Aussagen über all diese Forderungen, die Sie erheben, machen. Sobald wir wissen, wie es weitergeht, werde ich gerne darüber berichten.
Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CSU bekräftigt die Forderungen der Landesverkehrsminister. Ich halte deshalb eine Unterstützung seitens des Bayerischen Landtags für ein ganz wichtiges und richtiges Signal.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe noch nicht zum Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN gesprochen. Wir werden diesem Berichtsantrag zustimmen, obwohl der Bericht wahrscheinlich nicht zeitnah gegeben werden kann. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Staatsregierung natürlich zunächst über die entsprechenden Informationen verfügen muss.
Jetzt noch einige Anmerkungen zu Herrn Kollegen Dr. Beyer. Mir ist klar, dass die im Antrag genannte Beschränkung des Verkaufs von Anteilen an der Verkehrs- und Logistikholding auf 24,9 % für Sie einen Knackpunkt darstellt.
Sie können sicher sein, dass mir diese Zahl nicht von anderen hineingeschrieben worden ist. Ich hatte die leise Hoffnung, dass die rote Linie, wie das Ihr Bundesver
Damit ist die Bahnreform aber aus meiner Sicht noch lange nicht abgeschlossen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Jetzt ist grundsätzlich der Weg frei für eine klare Unterscheidung zwischen staatlichem Netzmonopol und privatem Betrieb. In beiden Bereichen sehe ich aber noch gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Hier sind sich die Länder einig. Wir haben auf der Verkehrsministerkonferenz – Kollege Dr. Beyer hat es vorhin angesprochen – letzte Woche in Brüssel besprochen, eine gemeinsame Bundesratsinitiative zu starten. Wir sind der Auffassung, dass in einem föderalen Staat die Länder bei derart entscheidenden, weichenstellenden Dingen auch ein Mitspracherecht haben müssen. Deshalb glaube ich, dass es auf jeden Fall richtig ist, einen Gesetzentwurf einzubringen. Wir wollen in Zukunft Verlässlichkeit für die Fahrgäste haben und auch Verlässlichkeit für die Beschäftigten.
Kernforderung ist zum einen die Netzqualität auch in der Fläche. Wir wollen, dass Zuverlässigkeit auch im ländlichen Raum vorhanden ist, dass ÖPNV auch im ländlichen Raum in nächster Zeit gewährleistet ist. Hierfür brauchen die Länder eigene Rechte, damit der ländliche Raum nicht abgehängt und das Netz in den Ballungsräumen ebenfalls bedarfsgerecht ausgebaut wird. Die Länder leisten dazu einen erheblichen finanziellen Beitrag.
Wir tragen nicht nur zwei Drittel der Einnahmen aus Trassenentgelten über die Nahverkehrsbestellungen; allein der Freistaat zahlt außerdem jährlich über 200 Millionen Euro für die Infrastruktur. Es kann nicht länger angehen, dass wir nur finanzieren, aber nicht kontrollieren.
Ich halte daher echte Mitspracherechte der Länder bei der Netzbewirtschaftung für selbstverständlich. Der Bund beteiligt uns aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht freiwillig. Eine gesetzliche Grundlage für die Qualitätssicherung und damit auch für die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung – LuFV – ist unumgänglich, wie dies auch im CSU-Dringlichkeitsantrag gefordert wird. Auch der Fernverkehr gehört zur Daseinsvorsorge. Der Bund muss sich seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung absolut stellen. Natürlich wollen wir einen wirtschaftlichen Fernverkehr, aber eben nicht zulasten unseres Landeshaushalts oder des Nahverkehrs. Beim Fernverkehr trägt der Bund Verantwortung dafür, dass Züge künftig nicht nur auf den lukrativen Strecken fahren, sondern dass sie auch Sicherheit im Fahrplan gewährleisten.
Einig waren wir uns in der Verkehrsministerkonferenz auch darüber, wie die Privatisierungserlöse zu verwenden sind. Sie müssen auch der unterfinanzierten deutschen Infrastruktur zugute kommen. Wir haben noch etliche Engpässe zu beseitigen, auch etliche Lücken zu schließen. Deshalb ist es, glaube ich, dringend erforderlich, dass mit diesem Geld die Infrastruktur finanziert wird.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Dr. Thomas Beyer, Werner Schieder u. a. u. Frakt. (SPD) Sicherung der Einnahmen aus der Erbschaftsteuer für den bayerischen Haushalt (Drs. 15/10531)
Ich eröffne die Aussprache und bitte den in der letzten Zeit in der Presse sehr gelobten Herrn Kollegen Schieder zum Pult.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Dringlichkeitsantrag bringen wir das Thema „Erbschaftsteuer“ noch einmal auf die Tagesordnung des Plenums. Das erscheint uns erforderlich. Wir haben uns schon in der letzten Woche darüber unterhalten. Sowohl der Finanzminister als auch die CSU-Fraktion haben noch einmal deutlich gemacht, dass sie ungeachtet des Kompromisses, der in Berlin in dieser Frage erreicht wird, die Erbschaftsteuer generell abschaffen wollen. Das ist Ihr politisches Ziel.
Meine Damen und Herren, im Grunde bin ich Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie das nicht nur in einem Zeitungsinterview, sondern auch hier im Plenum so eindeutig erklärt haben. Das ermöglicht es uns in den kommenden Wochen und Monaten umso mehr, bei den Gesprächen mit den Leuten oder auf Versammlungen immer wieder darauf hinzuweisen, dass das Ihr politisches Ziel ist. Sie wollen denen, die in unserer Gesellschaft schon etwas haben, immer mehr geben. Sie wollen die Gerechtigkeitslücke noch weiter vorantreiben. Ihre erste Sorge gilt denjenigen, die unserer Fürsorge am wenigsten bedürfen.
Meine Damen und Herren, das werden wir deutlich machen. Aus Erfahrung weiß ich, dass die Leute das verstehen. Wir werden es ihnen noch verständlicher machen, worauf Sie hinauswollen.
Meine Damen und Herren, ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass sich in den Umfragen, die wir seit langer Zeit kennen, 70 % der Bevölkerung in Deutschland für eine Stärkung der Erbschaftsteuer und für eine Wiedereinführung der Vermögen-steuer aussprechen. Diese Auffassung wird von einer breiten Bevölkerungsmehrheit immer wieder kundgetan. Das sollten Sie sich einmal vor Augen halten.
Kurt Tucholsky hat einmal gesagt, die Menschen verstehen zwar nicht die Details der Politiker, „aber sie fühlen schon das Richtige.“ Hier ist es ähnlich. Die Menschen spüren, dass die Gesellschaft in Deutschland ungerechter geworden ist und viele von ihnen Verlierer sind. Die Menschen wünschen, dass dies geändert wird. Das ist ein Auftrag an die Politik, der ernst genommen werden
kehrsminister plakativ auf einer Pressekonferenz dargelegt hat, für Sie nicht gilt, nachdem es bereits andere rote Linien, zum Beispiel mit Volksaktien, gegeben hat, die inzwischen ebenfalls überschritten worden sind. Ich weiß, dass Sie diese roten Linien brauchen, um die Einigkeit Ihrer Partei halbwegs gewährleisten zu können. Sie haben der Ehrlichkeit halber darauf hingewiesen, dass es für die Zustimmung von Transnet wichtig ist, dass diese 24,9 % festgeschrieben werden.
Es war mir schon klar, dass Sie hier wohl nicht zustimmen werden. Uns geht es nicht darum, in jedem Fall zu 100 % zu privatisieren. Uns geht es vielmehr darum, dass nicht festgeschrieben werden soll, dass bei 24,9 % das absolute Ende ist. Frau Staatsministerin Müller hat darauf hingewiesen, dass die Teile, die privatisiert werden, zum Teil erst zusammengekauft worden sind und nicht unbedingt zu den Aufgaben der DB AG gehören. Das betrifft die Logistiksparte. Das ist keine primäre Aufgabe der Daseinsvorsorge. Von daher können wir nicht erkennen, warum bei 24,9 % in Ewigkeit das Ende sein muss.
Ich erinnere daran, dass die Logistik- und die Transportsparte bereits jetzt häufig von Privaten durchaus erfolgreich betrieben werden. Außerdem möchte ich noch daran erinnern, dass wir mit unseren übrigen Forderungen eine Verbesserung der jetzigen Situation erreichen wollen, die ohne die Privatisierung so bleiben wird, wie wir sie heute beklagen. Wenn wir diese Forderungen nicht aufnehmen, wird es keine Verbesserungen geben. Zu großen Verschlechterungen kann es in vielen Bereichen nicht mehr kommen. Deshalb sind diese Forderungen wichtig und müssen in einem Gesetz festgeschrieben werden.