Unstrittig ist wohl auch, dass das Nichthandeln zu deutlich höheren Kosten führen wird als das Handeln. Darum schlagen wir folgende Formulierung vor:
Klimaschutz und die Begrenzung des Klimawandels sind grundlegende Voraussetzungen für den Erhalt der weltweiten Lebensgrundlagen der Menschheit. Daher ist die schnelle Reduzierung von Treibhausgasen im Energie- und Verkehrsbereich sowie in der Landwirtschaft Ziel des staatlichen Handelns. Neben der Umweltpolitik sind insbesondere die Landesplanung, die Wirtschafts- und Industriepolitik des Freistaates Bayern, das Baurecht sowie die öffentlichen Förderprogramme an diesem Ziel vorrangig auszurichten.
Wir haben in dieser Formulierung bewusst die Handlungsebenen des Freistaates Bayern genannt, denn diese haben sich an der Bayerischen Verfassung auszurichten. Beim letzten Landesentwicklungsprogramm haben wir für den Klimaschutz gerade einmal dreieinhalb Zeilen unter dem Begriff „Luftreinhaltung“ vorgefunden. Deshalb müssen wir in die Bayerische Verfassung diese globalen Vorgaben aufnehmen.
Wir sehen in unserem Gesetzentwurf eine zweite Änderung vor, die sich auf den Klima- und Umweltschutz bezieht. Bisher heißt es, dass die Sicherstellung mit
Zum Schutz des Klimas und zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist der sparsame Umgang mit Energie, die effi ziente Nutzung der Energie und die nachhaltige Nutzung von erneuerbaren Energien eine vorrangige Aufgabe des Freistaates Bayern, der Gemeinden und der Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Derzeit haben wir zwar den Schutz der direkten Lebensumwelt festgelegt, nicht aber den Schutz des Klimas und die Aufgaben, die damit verknüpft sind. Wir haben in diesem Gesamtkomplex auch nicht die effi ziente Nutzung der Energie und die Nutzung der erneuerbaren Energien benannt, die tatsächlich alle gesellschaftlichen Lebensbereiche mit tangieren.
Wir sind der Überzeugung, dass der Klimaschutz nicht nur als Staatsziel formuliert werden darf, sondern zu einem Rechtsbegriff werden muss, sodass engagierte Bürgerinnen und Bürger, die hier im Freistaat Bayern leben und denen die Umsetzung des Klimaschutzes ein wichtiges Anliegen ist, mitgestalten können. Förderprogramme, Entwicklungsprogramme, Regionalpläne und Landesentwicklungsprogramme müssen bei ihrer Anwendung sowohl ökonomisch als auch ökologisch auf den Klimaschutz aufbauen können.
Ich bitte hierzu um Ihre Unterstützung und Zustimmung. Sie werden den Gesetzentwurf zwar heute ablehnen, das ist uns aus den Vorberatungen ausreichend bekannt. Die Bürgerinnen und Bürger Bayerns werden dieses Heft aber selbst in die Hand nehmen. Ich bin mir sicher, dass Volksbegehren gestartet werden, die den Klimaschutz in die Bayerische Verfassung bringen werden. Wenn Sie heute nicht den Mut haben, vorauszugehen und die Bayerische Verfassung zu einem lebendigen Ausdruck des Willens vieler Menschen und zu einem lebendigen Ausdruck dessen machen, was die Handlungsaufgabe der Politik und unseres Gemeinwesens ist, dann ist das bedauerlich, denn Bayern könnte vorangehen und wieder einmal beweisen, dass die Bayerische Verfassung doch viele Entwicklungen verantwortlich aufgreift, wie wir es mit der geänderten Fassung des Artikel 141 bereits bewiesen haben. Wenn Sie dem nicht folgen können, werden die nächsten Jahre zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihren Willen über ein Volksbegehren zum Ausdruck bringen, dem Sie sich dann zu stellen haben.
Vielleicht gibt es doch ein paar Nachdenkliche unter Ihnen, die bereit sind, diesen vorbildlichen und wegweisenden Schritt mit uns GRÜNEN heute zu gehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die CSU-Fraktion ist der Meinung, dass der Klimaschutz in der Bayerischen Verfassung seinen Platz haben muss. Ich muss aber auch heute wieder feststellen, dass diese Frage erledigt ist. Der Klimaschutz hat längst Eingang in die Bayerische Verfassung gefunden, wenn man sie denn richtig liest. Wir sollten nicht den Fehler machen, Quantität mit Qualität zu verwechseln, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Eine Verfassung ist keineswegs umso besser, je mehr Regelungen sie enthält. Vielmehr muss eine Verfassung die Bündelung der ganz wesentlichen Grundlagen des Staates darstellen, und dies in knappestmöglicher Form. Dem wird die Bayerische Verfassung, so wie sie jetzt vorliegt, auch nicht immer ganz gerecht, wie ich zugebe. Das soll aber kein Anlass und keine Entschuldigung dafür sein, dass man gegen diesen oben skizzierten Grundsatz weiterhin verstößt.
Es kommt also darauf an, dass die Grundsätze des Klimaschutzes, die uns alle, wie ich meine, miteinander verbinden, in der Verfassung in angemessener Weise berücksichtigt werden. Das ist bereits der Fall, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dazu braucht es keine Änderung. Änderungen, die nichts regeln, sondern lediglich ein politisches Signal setzen, werden wir nicht mittragen. Wir halten das für falsch und für systemwidrig, wenn es um die Gestaltung einer Verfassung geht. Dabei bleibt es. Das ist die eine Seite der Medaille.
Die andere Seite der Medaille: Was geschieht tatsächlich für den Klimaschutz? Sie werden doch nicht glauben, dass Sie mit einer Änderung der Bayerischen Verfassung plötzlich eine Verhaltensänderung der Menschen und insbesondere der Staatsorgane herbeiführen können, wenn diese Änderung gar nichts regelt, wie ich schon gesagt habe. Ihre Änderung würde lediglich Semantik darstellen. Für die Aktivitäten des Staates sind andere Kriterien maßgebend. Ich möchte nur daran erinnern, dass die Bayerische Staatsregierung erst kürzlich in einer Kabinettssitzung ein ganzes Bündel von Maßnahmen beschlossen hat, die dem Klimaschutz dienen. Wir wollen und werden in Bayern auch für den Klimaschutz mehr tun als andere. Wir wollen und werden auch im Klimaschutz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Maßstäbe setzen und Hervorragendes leisten.
Den Katalog, den die Staatsregierung erst kürzlich beschlossen hat, können Sie nachlesen. Sie wollen es aber gar nicht glauben oder zur Kenntnis nehmen.
Jedenfalls ist das, was Sie hier betreiben, Schattenboxen, aber kein zielführendes Arbeiten an einer sinnvollen Verfassung.
Deswegen werden wir, wie in der Ersten Lesung schon angekündigt, diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Welnhofer, jetzt bin ich doch etwas überrascht. Ich war der Meinung, Sie sind Jurist und wissen, was Verfassung bedeutet. Ich bin kein Jurist. Wenn ich aber Ihr Verfassungsverständnis hätte, würde ich hier nicht sitzen wollen. Ich will Ihnen dafür auch den Grund nennen.
(Engelbert Kupka (CSU): Was erzählen Sie da? Das ist ja unglaublich! – Maria Scharfenberg (GRÜNE): Regen Sie sich doch nicht so auf!)
Moment, Herr Kupka, offensichtlich haben Sie nicht zugehört. Das kann ich auch verstehen, ich hätte auch nicht zugehört. Herr Kollege Kupka, ich darf Ihnen sagen, Herr Kollege Welnhofer hat gerade kundgetan, dass die Verfassung den Staat und seine Organe nicht bindet. Das ist der Umkehrschluss aus Ihrer Rede. Sie haben gesagt, das, was dort steht, sei eine Erklärung, dem müsse man nicht folgen. Es ist Semantik, so haben Sie es wörtlich gesagt.
(Peter Welnhofer (CSU): Nicht das, was in der Verfassung steht, sondern das, was Sie hineinschreiben wollen!)
Unabhängig davon will ich etwas deutlich machen. Wenn unsere Vorgänger mit Vorschlägen so umgegangen wären, wie Sie es machen, gäbe es keinen Umweltausschuss und kein Umweltministerium.
Das wurde von diesem Haus getragen, auch von Herrn Präsidenten Glück, der hinter mir sitzt, so wurde das damals eingeführt. Das war sicher ein wesentlicher
Nein, das haben wir nicht mit unserer Mehrheit beschlossen, das wissen Sie schließlich ganz genau. Das haben damals viele beschlossen, es war ein Konsens über alle Parteien hinweg, wenn ich Sie daran erinnern darf. Damals jedenfalls hat man sich nicht so zögerlich zum Wohle Bayerns verhalten, wie man das jetzt beim Klimaschutz tut.
Deshalb ist es richtig, dass man den Klimaschutz auch in der Verfassung verankert. Ich halte die Verfassung nicht für etwas Statisches, sondern für etwas Lebendiges. Wir wollen doch immer einen lebendigen Staat, wir wollen den Bürger auf diesem Weg mitnehmen. Deshalb gehört auch so etwas wie der Klimaschutz dazu. Ich darf Ihnen sagen: Wir werden aus diesem und aus mehreren anderen Gründen dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zustimmen.
Ich möchte aber noch etwas anderes sagen. Derzeit reisen Sie doch durch die Lande, vor allem Ihr Ministerpräsident. Der Ministerpräsident spricht überall vom Staatsziel Klimaschutz. Wenn der Klimaschutz aber ein Staatsziel ist, warum kann er dann nicht in der Verfassung stehen?
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN – Engelbert Kupka (CSU): Weil nicht jedes Staatsziel in der Verfassung steht!)
Dann darf ich Ihnen dazu noch etwas anderes sagen. Der Ministerpräsident soll den Klimaschutz dann eben nicht so nennen. Wenn Sie draußen Reklame machen und darstellen, wie toll Sie sind und dass Sie etwas tun, warum wollen Sie den Klimaschutz dann trotzdem nicht in die Verfassung schreiben? – Sie wollen das nicht, weil es dann bindend wäre. Das ist doch das eigentliche Problem. So aber kann der Ministerpräsident immer noch nach dem Motto handeln: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern? – Gestern war nämlich Wahlkampf, das ist etwas anderes.
Dazu muss ich noch eine andere Anmerkung machen. Sie lassen den Ministerpräsidenten in dieser Frage wirklich im Stich. Ist das hier derselbe Erosionsprozess, wie er bei Stoiber begonnen hat?
Sie lassen Ihren Ministerpräsidenten in dieser Frage doch eindeutig hängen. Der Ministerpräsident steht draußen, erklärt auf Kongressen, wie wichtig der Klimaschutz ist,
dass er ein Staatsziel ist. Wenn hier die GRÜNEN das Gleiche sagen und fordern, man sollte den Klimaschutz in der Verfassung auch festschreiben, dann verweigern Sie Ihrem Ministerpräsidenten die Gefolgschaft, wenn Sie das nicht tun.