Protokoll der Sitzung vom 25.06.2008

Ich darf auch noch darauf hinweisen, dass wir nicht den Inhalt dieser Verordnungen regeln, die erlassen werden. Das muss das Finanzministerium bzw. die Staatliche Schlösser- und Seenverwaltung schon selbst machen. Aber diese Inhalte sollten mit den Gemeinden, die Grünanlagensatzungen haben, abgesprochen werden. Das Innenministerium hat im Innenausschuss bereits mehr oder weniger deutlich zugesagt, dass es das tun wird und dass es für diesen Hinweis dankbar ist. Es ist schlicht und einfach eine Aufgabe der Mitglieder des nächsten, am 28. September zu wählenden Landtags, dieses zu überprüfen. Das wird in erster Linie eine Aufgabe der Opposition sein, wer immer das dann sein mag. Wir lassen uns da überraschen und sind guter Dinge.

Als Drittes möchte ich auf etwas hinweisen, was die Stadt München in diesem Bereich gemacht hat, damit das etwas konkreter ist: Es gibt eine Grünanlagensatzung der Stadt, in deren § 2 immerhin 20 verschiedene Tatbestände aufgeführt sind.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): In einem einzigen Paragraphen?)

Ja, in einem einzigen Paragraphen. Dort stehen 20 verschiedene Ziffern, die Tatbestände aufführen, die hier untersagt sind. Nach § 10 dieser Satzung sind Verstöße gegen eine dieser Ziffern selbstverständlich bußgeldbewehrt. Das ist dann eine Ordnungswidrigkeit. Ich sage das vor allem deshalb, weil – zu meiner Überraschung muss ich sagen – das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem vorliegenden Gesetzentwurf in allen drei Ausschüssen nicht zugestimmt, sondern ihn abgelehnt hat.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Wollen die eine Verschärfung?)

Nein, die wollen keine Verschärfung.

Das sage ich auch deshalb, weil die Grünanlagensatzung der Stadt München auf einen Stadtratsbeschluss vom 17. Juli 1991 zurückgeht. Das liegt 17 Jahre zurück. Das ausgesprochen erfreulich erfolgreiche rot-grüne Bündnis der Landeshauptstadt München ist 18 Jahre alt. Das heißt also, dieser Stadtratsbeschluss ist im zweiten Jahr dieses erfolgreichen rot-grünen Bündnisses beschlossen worden. Ich fi nde es halt nicht so wahnsinnig toll, wenn hier die Einschränkung der Freiheit durch eine solche Satzungsmöglichkeit kritisiert wird, während gleichzeitig die erfreulich pragmatischen Politiker der GRÜNEN im Stadtrat diesen Dingen zugestimmt haben. Das macht

die Situation für Sie schwieriger, für uns macht es das umso leichter, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen, denn er regelt ja nur das, was alle anderen Gemeinden sonst auch regeln.

Als Letztes möchte ich noch anbringen: Das Gesetz, das wir heute beschließen, wird auf fünf Jahre befristet und soll am 31.12.2012 außer Kraft treten. Wir begrüßen das ganz außerordentlich, weil es eine einschränkende Regelung ist. Man sollte das Gesetz nach einigen Jahren evaluieren und schauen, was sinnvoll war und was nicht. Allerdings würde ich mir wünschen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CSU, dass Sie diese Regel, etwas auf fünf Jahre zu begrenzen, auch bei den Gesetzen, wo es wirklich wichtig ist, anwenden.

(Beifall bei der SPD)

Ich erinnere zum Beispiel an das Versammlungsgesetz oder an die Möglichkeit der Online-Durchsuchung, was Sie ja in den nächsten Wochen durchziehen möchten. Da kann ich nur sagen: Bei diesen Gesetzen wäre es wirklich wichtig, eine Befristung auf fünf Jahre einzuführen. Wir haben einen entsprechenden Antrag gerade eingebracht. Diese Befristung auf fünf Jahre macht Sinn. Ich bin heute ganz optimistisch, dass Sie, weil Sie bei diesem Gesetz, das vergleichsweise wenig einschränkend ist, eine Fünf-Jahres-Befristung vornehmen, dann selbstverständlich auch beim Versammlungsgesetz oder bei der Online-Durchsuchung, wo der Eingriff in die Grundrechte der Bürger sehr viel heftiger ist, ebenfalls eine Befristung auf fünf Jahre beschließen werden.

(Thomas Kreuzer (CSU): Stimmen Sie dann beim Versammlungsgesetz zu? – Gegenruf der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das ist jetzt g’schert! – Thomas Kreuzer (CSU): Wenn Sie zustimmen, überlegen wir uns das!)

Ich sehe dem dann ganz optimistisch entgegen und bedanke mich für Ihre ungewöhnliche Aufmerksamkeit. Wir werden dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Rednerin: Frau Kollegin Kamm.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf zum Landesstraf- und Verordnungsrecht sollen die derzeit geltenden Parkanlagenordnungen bußgeldbewehrt werden. Dies wäre vom Grundsatz her nicht problematisch, wenn nicht die derzeitigen Parkanlagenordnungen bei Weitem zu überreglementiert wären. Herr Kollege Volkmann, einige Beispiele aus der Landeshauptstadt München: Hier wollte die grüne Landtagsfraktion oder eine Delegation der grünen Landtags

fraktion zum Transrapid vor der Staatskanzlei eine kleine Kundgebung abhalten.

Das war wegen der Parkanlagenordnung nicht möglich. Noch schlimmer war es für die SPD in Bayreuth. Hier wollte sich die Stadtratsliste vor dem Sonnentempel ablichten lassen. Dies wurde – einige Monate vor der Kommunalwahl – untersagt.

(Joachim Wahnschaffe (CSU): Das steht in dieser Parkanlagenordnung? Gilt das auch für Frau Dr. Merkel?)

Sehen Sie sich einmal an, was alles in dieser Parkanlagenordnung steht. Da muss man für Photographien Anträge stellen und Monate vor Wahlen erfolgt keine Genehmigung.

Dann wurde immer wieder argumentiert, dass diese Bußgeldbewehrung wegen der frei laufenden Hunde im Englischen Garten notwendig wäre. Gegen frei laufende Hunde helfen mehr noch als Verordnungen die Schulung und Information der Hundebesitzer. Herr Kollege Kreuzer, bei uns in Augsburg waren wir damit sehr erfolgreich. Wir haben den Hundebesitzern ein Angebot gemacht, damit sie trainieren können, wie man die Vierbeiner bei sich hält.

In den Ausschüssen wurden unsere Anregungen leider nicht aufgenommen, solche bußgeldbewehrten Teile der Verordnung von der Zustimmung der betreffenden Gemeinden abhängig zu machen. Herr Kollege Volkmann, Sie sind hier guten Mutes, weil Sie irgendein Versprechen des Innenministers haben. Dieses steht jedoch defi nitiv nicht im Gesetz. Unser Mitglied Eike Hallitzky hat dies im Haushaltsausschuss noch mal angemahnt. Dennoch wurde kein Zusatz aufgenommen, wonach die Schlösser- und Seenverwaltung nicht von sich aus irgendwelche Bußgelder erheben könnte, ohne dies mit den Kommunen abzusprechen. Das wäre durchaus vernünftig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund befürchten wir eine Überreglementierung. Wir sind pragmatisch und sagen: So nicht. Wir wollen eine reduzierte und vernünftige Regelung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Volkmann hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Frau Kollegin Kamm, ich habe mir die Grünanlagensatzung der Stadt München ausgedruckt. Ich kann deshalb nicht nachvollziehen, wieso es nach dieser Grünanlagenverordnung verboten sein soll, ein Gebäude abzulichten, wenn dies nicht zu gewerblichen Zwecken geschieht. Das Beispiel, das Sie gebracht haben, ist schwer nachvollziehbar. Die Regelungen,

die hier aufgenommen werden sollen, entsprechen den Möglichkeiten, die die Gemeinden sonst auch haben. Ich sage noch einmal: Dieses Gesetz wird auf fünf Jahre befristet. Was soll dieser Aufstand?

Frau Kollegin Kamm.

Herr Kollege Volkmann, ich habe von der Ordnung der Stadt Bayreuth gesprochen. Sehen Sie sich einmal die Parkanlagenordnung der Stadt Bayreuth an und unterhalten Sie sich mit den dortigen Kollegen.

Das Wort hat jetzt Herr Staatsminister Herrmann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin absolut sicher, dass es dem Glanz keines königlichbayerischen Schlosses abträglich ist, wenn sich Frau Kollegin Kamm davor fotografi eren lässt. Falls dieses Problem wieder einmal auftauchen sollte, bin ich gerne behilfl ich, wenn Sie Bedarf an solchen Fotos haben. Ansonsten freue ich mich darüber, wenn der Finanzminister ermächtigt wird, im Englischen Garten und ähnlichen Einrichtungen für Ordnung zu sorgen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin Kamm.

Herr Innenminister, ich hätte eine Frage: Werden Sie auch behilfl ich sein, wenn eine Delegation der Landtagsfraktion der GRÜNEN vor der Staatskanzlei demonstrieren möchte?

Frau Kollegin Kamm, wenn Sie sich rechtzeitig mit mir in Verbindung setzen, lassen sich sicherlich geeignete Mittel und Wege fi nden. Ich denke, dass es gute Gründe gibt, warum bestimmte Bereiche vor unnötiger Verschandelung geschützt werden sollen.

(Beifall bei der CSU – Lachen bei den GRÜNEN)

Ich bin gern bereit, mich im Einzelnen mit der Rechtsmaterie zu befassen. Mein Angebot beschränkte sich zunächst darauf, dass Sie sich überall fotografi eren lassen können.

Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10315 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Drucksache 15/10864 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfi ehlt die unveränderte

Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmte bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den „1. August 2008“ einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form vorzunehmen. – Kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in dieser Form zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern Klimaschutz in die Bayerische Verfassung (Drs. 15/9457)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 10 Minuten pro Fraktion vereinbart. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Paulig.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Leider wird dieser uns so wichtige Gesetzentwurf heute zu später Stunde beraten. Wir sind der Überzeugung, dass eine der größten politischen Herausforderungen, nämlich die Bewältigung des Klimawandels jetzt und in der Zukunft, in der Bayerischen Verfassung einen Niederschlag fi nden muss. Mit dieser Einschätzung sind wir nicht allein, hat doch Herr Ministerpräsident Dr. Beckstein bei seinem Energiekongress klar verlauten lassen, dass Klimaschutz ein Staatsziel sei. Einem Staatsziel gebührt es, in der Verfassung verankert zu werden.

Herr Kollege Welnhofer hat in der Ersten Lesung gesagt, man sollte diese Bayerische Verfassung nicht überstrapazieren und nicht ständig nachbessern. Dazu muss ich sagen: Die Bayerische Verfassung ist natürlich ein Ausdruck der geschichtlichen Entwicklung, der anstehenden gesellschaftlichen Aufgaben sowie der kulturellen gesellschaftlichen und politischen Bewusstseinsprozesse und Ziele.

Wir hatten immer wieder Änderungen der Bayerischen Verfassung, zum Beispiel 1984, 1998 und 2003. Diese

Änderungen waren das Ergebnis neuer Aufgaben oder von Volksbegehren. 1984 wurde der Artikel 141 neu gefasst und dabei wesentlich erweitert. Das Umweltbewusstsein ist gestiegen, und deshalb wurde der Umweltschutz auf die direkte natürliche Lebensumwelt Bayerns bezogen. Über den Denkmalschutz, den Schutz der Wälder oder den Genuss der Beeren hinaus wurde damals die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts aufgenommen und eingefordert.

Jetzt sind wir einen Schritt weiter. Wir haben erkannt, dass der Klimaschutz eine globale Aufgabe ist, gleichzeitig aber eine Aufgabe, die in den Regionen, den Bundesländern und den Nationalstaaten umzusetzen ist. Diese Aufgabe wahrzunehmen ist nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus sozialer Verantwortung heraus geboten. Die Industrieländer tragen schließlich wesentlich zum Klimawandel bei und belasten besonders die ärmeren Länder der Südhalbkugel mit dem Verhalten, das sie an den Tag legen.

Der Klimaschutz ist also eine Aufgabe aller Staaten und aller politischen und gesellschaftlichen Ebenen, und darum meinen wir, dass er Aufnahme in die Verfassung fi nden muss.

Unstrittig ist wohl auch, dass das Nichthandeln zu deutlich höheren Kosten führen wird als das Handeln. Darum schlagen wir folgende Formulierung vor: