Gesetzentwurf der Abg. Franz Maget, Helga SchmittBussinger, Rainer Volkmann u. a. u. Frakt. (SPD) zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs. 15/10606) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Volkmann.
Es ist schon wirklich sehr eigenartig, meine Damen und Herren, dass wir von der SPD-Fraktion die Arbeit für Sie machen, aber Sie diese im Ausschuss dann ablehnen. Sie sind ausgesprochen undankbar.
Worum geht es? Vor genau zwei Jahren, am 19. Juli 2006, hat der Landtag gegen unsere Stimmen das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz neu gefasst. Darin war ein neuer Artikel 46 enthalten. Darin ging es darum, dass die Stichwahl nicht stattfinden sollte – das war die neue
Wir sind uns also einig, dass etwas geändert werden muss. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein Schnellschuss hilft uns hier nicht weiter.
Wir haben auf Antrag der CSU einen – sogar einstimmigen – Beschluss dahingehend gefasst, dass die Staatsregierung die Erfahrungen, die sie aus der Kommunalwahl zieht, zusammenfassen möge und dass man uns dazu im Herbst berichten möge. Dann werden wir in Ruhe darüber beraten, wie wir das besser machen können. Mit Ihrem Vorschlag ist überhaupt nichts erreicht.
Wenn wir dann im Herbst beraten, können wir noch etwas anderes ansprechen. Ich denke an sehr viele Fälle in Bayern, in denen Wahlen aufgehoben wurden und Neuwahlen erforderlich sind, nur weil im Vorfeld, bei der Nominierung, irgendwelche formelle Fehler gemacht wurden, die dem Wahlausschuss nicht aufgefallen sind. Auch das sollten wir in Ruhe angehen. Das ist ein weitaus größeres Problem.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kollege Manfred Weiß! Ich gehe davon aus, dass jemand, der in einer Stichwahl nicht gewählt werden will, gleich gar nicht kandidiert.
Welchen Sinn macht es, dass jemand kandidiert und dann erst bei der Stichwahl sagt: Nun will ich doch nicht gewählt werden? Ich gehe davon aus, dass die Menschen, die kandidieren, ernsthafte Kandidaten und Kandidatinnen und keine taktischen Kandidierer sind, wie dies durch die jetzige Fassung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes möglich wäre.
Sie sprechen jetzt von kleinen Gemeinden, in denen jemand gewählt wird, der überhaupt nicht kandidiert. Zunächst einmal ist dieser Fall äußerst selten. Zudem hat dieses Gesetz hauptsächlich Auswirkungen auf die Gemeinden, die größer sind, in denen ganze Listen aufgestellt werden und in denen taktisch kandidiert wird, um einem anderen Kandidaten bestimmte Vorteile zu schaffen.
Dieses taktische Kandidieren wollen wir nicht. Es handelt sich bei dem Vorschlag des Herrn Kollegen Volkmann nicht um einen Schnellschuss. Vielmehr ist das, was er
Im Ausschuss haben Sie gesagt, die Folgen der neuen Regelung habe die CSU vor zwei Jahren nicht abgesehen.
Wir haben jetzt unseren Antrag eingereicht. Ich denke, man kann ihm wirklich zustimmen. Er ist zustimmungsfähig. Ich weise darauf hin: Künftig dürfte es 150 bis 170 außertourliche Wahlen von Bürgermeistern und Landräten geben. Je länger Sie mit einer entsprechenden Regelung warten, desto schlimmer wird die Situation oder desto häufiger ist die Gefahr, dass eine Wahlwiederholung statt einer Stichwahl stattfinden muss.
Ich habe die Erfahrung gemacht: Wenn Sie eine Sache im Ausschuss ablehnen, dann lehnen Sie sie auch im Plenum ab. Das ist ein konsequentes Verhalten. Trotzdem ist es falsch, in diesem Fall ganz offenkundig falsch. Erlauben Sie mir, dass ich das schlicht so interpretiere: Das ist ein Ausdruck der Arroganz der Macht.
Wie Sie wissen, ist die jetzige Regelung fatal und schlichtweg falsch. Aber Ihnen fehlt bedauerlicherweise jegliche Größe, aus einem Fehler, den Sie begangen haben und sogar ausdrücklich einräumen, die nötige Konsequenz zu ziehen, dies nur deshalb, weil wir den Vorschlag eingebracht haben. Das finde ich schade. Ich finde es schwach von Ihnen. Irgendwann werden Sie es korrigieren müssen.
Gleichwohl bitte ich Sie: Seien Sie vernünftig, und stimmen Sie unserem exzellenten Antrag zu. Damit tun Sie für das gesamte Land nur Gutes.
Herr Präsident, Hohes Haus! Für die CSU darf ich sagen, dass auch wir zu der Erkenntnis gekommen sind, dass sich diese Regelung nicht bewährt hat. Wir wollten es den Kandidaten ersparen, in die Stichwahl zu gehen, wenn jemand das Amt, für das er kandidiert, sowieso nicht antreten will. Jetzt müssen wir jedoch feststellen, dass es hier auch Missbrauch gibt. Nach der jetzigen Gesetzeslage kann man vor der Stichwahl einen Kandidaten zurückziehen, um eine neue Wahl zu erreichen.
Irgendetwas muss geändert werden. Der Vorschlag der SPD ist zwar gut gemeint, aber falsch. Wenn man nämlich nicht mehr die Möglichkeit hat, vor der Stichwahl seine Kandidatur zurückzuziehen, kann man nach der Stichwahl, wenn man gewählt ist, dennoch einen Rückzieher machen. Ich denke an Fälle, wo es in kleineren Gemeinden keinen Bürgermeisterkandidaten gegeben hat, aber die Wähler einfach irgendwelche Namen auf die Stimmzettel geschrieben haben.
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. und Frakt. (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (Drs. 15/10631) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurden fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Erster Redner: Herr Kollege Mütze.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Ersten Lesung – ich durfte live dabei sein – war nur die Rede davon, wie der Lärm, der von Jugendspielplätzen ausgeht, einzuordnen ist. Da war von der 18. BImSchV – Bundesimmissionsschutzverordnung – die Rede, von verhaltensbezogenem oder anlagenbezogenem Lärm. Da war davon die Rede, dass Kinderlärm nicht mit dem Lärm von Jugendlichen zu vergleichen ist. Wir haben also nur gehört, warum man Jugendspielplätze nicht fördern könne, warum man Jugendspielplätze eben nicht so einordnen könne wie Kinderspielplätze.
Dabei will unser Änderungsantrag zur Bayerischen Bauordnung nur erreichen, dass wir die Kommunen dabei unterstützen, Jugendspielplätze, wie sie schon vorhanden sind, zu erhalten und auch weiterhin neue Jugendspielplätze in Wohngebieten zu errichten.
Allein in München – diese Zahl stammt vom Bayerischen Jugendring – sind 60 % der Jugendspielplätze in ihrem Erhalt gefährdet, und zwar in dem Fall, dass die Anwohner gegen diesen Spielplatz klagen. Dann müsste nach der 18. BImSchV dieser Jugendspielplatz geschlossen werden. Ich kenne das aus meiner Stadt Aschaffenburg. Eine Kommune muss schon sehr tapfer sein, wenn sie diese Spielplätze nicht in vorauseilendem Gehorsam schließt, weil sie den juristischen Streit mit ihren eigenen Bürgern fürchtet.
Meine Damen und Herren, wir wollen langfristig die Gleichstellung von Kinderspielplätzen und Jugendspielplätzen erreichen. Ich sage „langfristig“, weil das sicherlich nicht mit einer Änderung der Bayerischen Bauordnung allein zu erreichen wäre.
Ich darf einen kurzen Einschub machen. Gestern kam die neue Ausgabe der Zeitschrift „Das Parlament“ auf den Tisch. Es war eine Sonderausgabe über Kinder. – Natürlich über Kinder. – Morgen werden wir den Enquete-Bericht beraten, bei dem es um die Jugendlichen geht, die ein wenig aus dem Fokus geraten. Wir reden über Frühförderung, wir reden darüber, dass wir mit der Schule so früh wie möglich anfangen müssen, womöglich schon im Kindergarten mit der Förderung unserer Kinder und mit der Bildung beginnen müssen. Was wir dabei aus dem Blickwinkel verlieren, ist die Jugend.
vorschlägt, im Gegensatz zu vielem anderen, was heute beschlossen wurde, eine äußerst praktikable Lösung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns einig darin, dass sich die vor zwei Jahren beschlossene Regelung nicht bewährt hat. Ich stimme aber mit dem Kollegen Weiß darin überein, dass das, was die SPD jetzt vorschlägt, keine Lösung des Problems ist.
Des Weiteren halte ich es für sinnvoll, dass sich dieses Hohe Haus – das ist der neu gewählte Landtag – im Herbst in einer umfassenden Weise mit Erfahrungen aus dieser Kommunalwahl beschäftigt. Ich will auch ausdrücklich sagen, dass wir – jedenfalls aus der Sicht des Innenministeriums – nicht erst zwei Jahre vor der nächsten großen Kommunalwahl Veränderungen im Kommunalwahlrecht vornehmen sollten, sondern dass sich der neu gewählte Landtag alsbald mit den Konsequenzen aus den Erfahrungen bei der letzten Kommunalwahl beschäftigen sollte.
Ich will ausdrücklich unterstreichen, was Herr Kollege Weiß gesagt hat: Wir müssen auch über manche Deregulierung nachdenken.
Natürlich ist das kommunale Wahlrecht und das Wahlrecht insgesamt immer auch streng formalisiert. Aber wir müssen die Frage, was schon allein aufgrund von Formfehlern aufgehoben werden muss, einmal sorgfältig durchdenken. Aus guten Gründen habe ich deshalb zugestimmt, dass die Stadtratswahl in Hof nicht aufgehoben wird, weil es die Bürgerinnen und Bürger dort nicht verstanden hätten, wenn eine Wahl aus formalen Gründen aufgehoben worden wäre, und anschließend hätte mit den völlig gleichen Wahlvorschlägen die gleiche Wahl noch einmal stattgefunden. Dann hätten die Bürger wirklich gefragt: Was soll der Zirkus?
Wir müssen uns also mit diesen Dingen auseinandersetzen. Das neue Hohe Haus sollte das im nächsten Winter tun. Aber der vorliegende Gesetzentwurf führt an dieser Stelle und in dieser Form nicht weiter. Darum bitte ich auch meinerseits um Ablehnung.
Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/10606 zugrunde. Der federführende Kommunalausschuss empfiehlt auf Drucksache 15/11108 Ablehnung. Wer entgegen dieser Empfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.